Hüttenwartsausbild. Kanton Wallis

Im Kanton Wallis ist die Bewilligung zum Betrieb eines Gastgewerbebetriebes gemäss Gesetz vom 8. April 2004 an gewisse Bedingungen gebunden. Personen, die im Kanton Wallis eine Berghütte betreiben möchten, müssen entweder über eine anerkannte Berufsbildung resp. Berufserfahrung im Gastgewerbe verfügen oder aber die kantonale Fähigkeitsprüfung bestehen. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung bietet die Hochschule Wallis im Auftrag des Kantons entsprechende Kurse an.

Da der bestehende, deutschsprachige Hüttenwartskurs die Inhalte des Prüfungsstoffes nur zu einem Teil abdeckt, wird er vom Kanton Wallis nicht als Prüfungsvorbereitungskurs anerkannt.

Hüttenspezifische Themen werden im Kanton Wallis im Rahmen der Weiterbildungsplattform "ritzy" angeboten. Die Trägerschaft Hüttenwartskurs hat entsprechende Module aufbereitet, Durchführungsdaten sind auf www.ritzyinfo.ch ersichtlich. Die Teilnahme ist für Personen, die über eine Betriebsbewilligung verfügen, kostenlos. Selbstverständlich steht es allen Interessierten frei, auch den deutschsprachigen Hüttenwartskurs zu absolvieren oder ritzy Weiterbildungsangebote (gegen Bezahlung) bereits vor der Übernahme einer Hütte zu nutzen.

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