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Die zukünftige Energieversorgung setzt verstärkt auf erneuerbare Energiequellen wie Wind, Sonne und Wasser. Dabei spielt der Alpenraum als Hauptinteressengebiet des SAC eine wichtige Rolle. Der Druck auf die letzten unerschlossenen alpinen Landschaften nimmt zu. Der Zentralvorstand hat am 23. August 2012 die „Position Erneuerbare Energien im Alpenraum“ verabschiedet. Dabei ist festzuhalten, dass der SAC sich nicht zur Energiepolitik des Bundes äussert, sondern sich lediglich auf die Auswirkungen der zu erstellenden Infrastrukturen auf den Natur- und Landschaftsschutz sowie die möglichen Einschränkungen für den Bergsport konzentriert.
Die Position stellt die wichtigsten Aspekte der drei Energieträger Wind, Sonne und Wasser dar und konkretisiert die relevanten Kapitel der Richtlinien SAC und Umwelt. Aus diesen Richtlinien und dem Leitbild ergeben sich fünf Hauptforderungen:
Die verschiedenen Energieträger haben unterschiedliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Insbesondere die Nutzung der Windenergie sowie der Ausbau der Wassernutzung verfügen über ein grosses Konfliktpotenzial mit Natur und Landschaft. In den Kapiteln zu den einzelnen Energieformen werden die Auswirkungen und daraus resultierenden Forderungen erläutert.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat im September 2012 das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 in die Vernehmlassung gegeben. Der SAC hat sich in einer Stellungnahme zu denjenigen Themen geäussert, welche seine Interessen besonders betreffen. In der Position „Erneuerbare Energien im Alpenraum“ vom August 2012 hat der SAC seine Hauptforderungen dargelegt.
Der Schweizer Alpen-Club SAC unterstützt generell die Stossrichtung der bundesrätlichen Energiestrategie 2050. Dem Einbezug von für Natur und Landschaft sehr wertvollen Gebieten in die Strategien für die zukünftige Stromversorgung steht er aber kritisch gegenüber. Aus Sicht des SAC ergeben sich folgende Hauptforderungen an die Energiestrategie 2050:
Es ist erklärtes Ziel der CH-Energiepolitik bis 2030 einen Windstromanteil von 2-3% an der CH-Stromerzeugung zu erreichen. Heute (2012) ist der Anteil noch verschwindend klein. Durch die Kostendeckende Einspeiseverordnung (KEV, seit 1.1.09) wurde ein Boom zur Planung von Windkraft- und Kleinwasserkraftwerken initiiert, der eine Vielzahl von Projektinitiativen ausgelöst hat.
Die Schönheit der Schweiz lebt vom Reichtum an vielfältigen Natur- oder traditionellen Kulturlandschaften. Dies ist insbesondere für den Tourismus von existenzieller Bedeutung. Dementsprechend stellt der Bau eines Windparks in einer solch weitgehend ungestörten Landschaft einen massiven Eingriff dar, welcher den Wert der traditionellen oder natürlichen Landschaft mindert bzw. ihn zugunsten einer von moderner Technik geprägten Landschaft verändert. Der SAC engagiert sich für den langfristigen Erhalt der letzten unerschlossenen alpinen Landschaften. Windkraftanlagen sollen somit nur dort platziert werden, wo dies aus Sicht Potential- und Ausschlusskriterien bezüglich Landschaftsschutz vertretbar ist.
Die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) planen eine Erhöhung der Staumauer des Grimselsees um 23 Meter (Projekt "KWO plus").
Im März 2007 erteilte das Wasserwirtschaftsamt des Kantons Bern die Baubewilligung. Dagegen reichten diverse Umweltorganisationen, der Fischereiverband und die Grüne Partei Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Der SAC hat auf eine Einsprache verzichtet. Mit den vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen können die Schäden an Natur und Landschaft kompensiert werden. Aufgrund der Beschwerde hob das Verwaltungsgericht im April 2008 die Baubewilligung wieder auf. Die KWO hat den Fall ans Bundesgericht weitergezogen, wo die Beschwerde der KWO abgelehnt wurde.