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Das Verbandsbeschwerderecht ist seit 1966 ein wirksames Mittel zum Vollzug des geltenden Umweltrechts. Zweck des Beschwerderechts ist es, bei der Umsetzung von Bauvorhaben durch Mitsprache und nötigenfalls Einsprache der Verbände sicherzustellen, dass geltendes (Umwelt-) Recht eingehalten wird. Die Beschwerdeberechtigung steht nur nationalen Umwelt- und Naturverbänden zu, welche mindestens 10 Jahre aktiv sind. Dabei ist klar abgegrenzt, zu welchen Vorhaben die aktuell 28 Verbände Beschwerde einreichen können.
Es sind dies:
814.076_VBO Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) |