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Obwohl die Anzahl der Bergsportlerinnen und -sportler in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen ist, blieb die Zahl der Unfälle weitgehend konstant. Diese Tatsache ist unter anderem das Resultat erheblicher Anstrengungen im Ausbildungsbereich sowie der effi zienteren Rettung dank moderner Kommunikationsmöglichkeiten. Wie bei allen Tätigkeiten, die von menschlichem Verhalten geprägt sind, müssen auch beim Bergsteigen stets gewisse Restrisiken in Kauf genommen werden. Bergsport umfasst sportliche Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko, ist jedoch keine Risikosportart. Angesichts der Restrisiken ist es verständlich, wenn die SAC-Tourenleiterinnen und -leiter das Bedürfnis haben, sich neben alpinistischem Wissen auch Kenntnisse über die rechtlich relevanten Bestimmungen im Bergsport anzueignen. Die Analyse und Kenntnis von Fehlern in Unfallsituationen kann juristischen Folgen vorbeugen und sie unter Umständen sogar ausschliessen. Für gewissenhafte und sorgfältig arbeitende Tourenleiterinnen und -leiter besteht kein Grund zur Besorgnis. Sie können die schöne Tätigkeit des Leitens, welche zu den grundlegendsten Aufgaben des SAC gehört, weiterhin mit Zuversicht und Engagement ausüben.
Der Leitfaden "Rechtliche Stellung von Tourenleiterinnen und Tourenleitern im SAC"