- 150 Jahre SAC
- Hütten
- Ausbildungskurse
- Unterwegs
- Wettkampfsport
- Shop
- Zeitschrift
- Umwelt
- Jugend
- Service

Landschaftsschutzgebiete schützen das „Erscheinungsbild“ der Landschaft. Sie sind oft großflächiger als Naturschutzgebiete, die Auflagen und Nutzungseinschränkungen hingegen meist geringer. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten.
Der SAC befürwortet grundsätzlich Landschaftsschutzgebiete und generell Massnahmen zum Schutz der alpinen Landschaft. Er setzt sich dabei dafür ein, dass der Zugang zur Gebirgswelt für die Ausübung der Bergsportaktivitäten weitgehend gewährleistet bleibt und die umgesetzten Massnahmen verhältnismässig sind.
Der SAC verpflichtet sich, seine Aktivitäten mit den jeweiligen Schutzzielen in Einklang zu bringen bzw. die Schutzbestimmungen einzuhalten. Er befürwortet eine einfachere und einheitlichere Einteilung und Definition der verschiedenen Schutzgebietstypen und ihrer Bestimmungen sowie eine bessere und transparentere Information der Öffentlichkeit.
Mit einer Ergänzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG wurde von 2003 bis 2005 die Grundlage für die Schaffung von neuen Parktypen von nationaler Bedeutung geschaffen. In der damaligen Vernehmlassungs-Antwort äusserte sich der SAC grundsätzlich positiv. Er forderte jedoch, dass der weitgehend freie Zugang für den Bergsport in den alpin-hochalpinen Parkregionen (inkl. Kernzonen) erhalten bleibe und die SAC-Hütten als dezentrale "Mini-Besucherzentren" aufgewertet werden sollten. Im Anfang 2007 vorgelegten Entwurf zur entsprechenden Verordnung (Pärkeverordnung) sahen wir diese Anliegen nicht berücksichtigt und deponierten nochmals eine deutliche Stellungnahme.