Campieren & Biwakieren

Beim Campieren und Biwakieren in der freien Natur ist darauf zu achten, die Umgebung möglichst wenig zu belasten und sich über bestehende Einschränkungen zu informieren.

In folgenden Schutzgebieten ist das Campieren und Biwakieren verboten bzw. unerwünscht:

  • eidgenössische Jagdbanngebiete (Wildschutzgebiete)
  • in den meisten Naturschutzgebieten
  • in Biotopen (Flachmoor, Hochmoorbiotope von nationaler Bedeutung)

 

Ein Notbiwak ist grundsätzlich erlaubt.

 

Die Rechtslage in der Schweiz ist sehr unterschiedlich, je nach Kanton und Gemeinde können weitere Einschränkungen gelten als oben beschrieben. Das SAC-Merkblatt Campieren & Biwakieren hilft, die Übernachtung unter freiem Himmel in Übereinstimmung mit den lokalen Bestimmungen und mit Rücksicht auf die Natur zu planen.

 

Begriffe und Definitionen

Biwakieren: Übernachten ohne Zelt, unter freiem Himmel oder in einem Iglu.
Campieren: Übernachten für eine bis einige Nächte in einem Kleinzelt ausserhalb von offiziellen Campingplätzen.

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