Kanton Jura: Lenkungskonzept für ein Nebeneinander von Felsbrütern und Kletterei

04.04.2012

Einige felsbrütende Vögel wie der Wanderfalke oder der Uhu reagieren empfindlich auf Störung. Wer sich beim Klettern unbeabsichtigt einem Nest zu sehr nähert, kann den Bruterfolg der Vögel gefährden. Um Störungen der Felsbrüter zu verhindern, hat das Amt für Umwelt in Absprache mit Interessensvertretern der Kletterer und Vogelschützer ein Konzept mit dem Titel „Klettern in der Nähe von felsbrütenden Vögeln“ erarbeitet („Grimper à proximité des oiseaux rupestres“).

Das Konzept basiert auf der eidgenössischen und kantonalen Jagdgesetzgebung und hat zwei Pfeiler: 1. Die Sensibilisierung der Kletterer durch die Bereitstellung von Informationsmaterial (Flyer, Internetseite),  sowie 2. Tafeln vor Ort, welche über saisonale Klettereinschränkungen während der Brutzeit (1. Feb – 30. Juni) informieren.

Insgesamt sind 6 Gebiete im Kanton Jura von saisonalen Klettereinschränkungen betroffen. Dabei werden die Klettereinschränkungen flexibel gehandhabt:  ein Klettergebiet wird nur gesperrt, wenn in einem gegebenen Jahr tatsächlich Vögel brüten.

Die konstruktive Zusammenarbeit am vorliegenden Konzept hat zu einem besseren, gegenseitigen Verständnis der Klettergemeinschaft und den Interessensvertretern des Vogelschutzes geführt. Aus der Zusammenarbeit ist eine permanente Arbeitsgruppe entstanden, welche den regelmässigen Austausch der Beteiligten über Fragen zum Schutz der felsbrütenden Vögel vor Störung sicherstellt. Dies darf  als bleibender Erfolg des partizipativen Vorgehens des Amts für Umwelt gewertet werden.

 

Weitere Informationen:

www.jura.ch/DEE/ENV/Chasse-et-faune-sauvage/Activites-d-escalade.html

www.klettergebiete.ch


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