25 Jahre internationales Gegenrecht
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25 Jahre internationales Gegenrecht

internationales

Gegenrecht

Seit 25 Jahren besteht das internationale Gegenrecht auf Schutzhütten. Dieses Abkommen wurde mit dem Zweck, den Alpinismus international zu fördern, von den Gründervereinen Deutscher Alpenverein DAV, Club Alpin Français CAF, Österreichischer Alpenverein OeAV, Federación Española de Deportes de Montaña y Escalada FEDME, Club Alpino Italiano CAI und dem Schweizer Alpen-Club SAC am 22. April 1978 unterzeichnet. Seither haben weitere Länder des Alpenraums Zusatzverträge mit den Gründervereinen abgeschlossen.

Das bedeutet, dass fast alle Mitglieder von europäischen Alpenclubs in den Hütten der einzelnen Länder zu gleichen Konditionen übernachten können wie die Mitglieder des jeweiligen Landes- vereins. a G e m. M t l g.

Sie versammelten sich Anfang Juli 2003 in München zum 25-Jahr-Jubi- läum « internationales Gegenrecht auf Schutzhütten » ( v. l. ): M. Pascau, FEDME, S. Manzotti, CAI, Dr. P. Sauerwein, DAV, Signora Manzotti, E. Ehm, OeAV, J.C. Bernard, CAF, J. Nasarre, FEDME, W. van den Toorn, NKBV, Gast, F. Stämpfli und C. Cotting, SAC Foto: zvg D I E A L P E N 9 / 2 0 0 3

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