ABS-Rucksäcke als Flugpassagiergepäck zugelassen
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ABS-Rucksäcke als Flugpassagiergepäck zugelassen

Ob auf Europaflügen oder auf solchen nach den Überseeskigebieten, ab sofort kann der ABS-Rucksack mit Patrone und Auslösegriff beim Einchecken als Passagiergepäck – nicht zu verwechseln mit dem Handgepäck – aufgegeben werden. Damit entfällt das getrennte Versen-den der Patrone als Gefahrengut. Das Luftfahrt-Bundesamt hat im Vorgriff auf die ICAO T.I Edition 2003/2004 eine sofort gültige Aus-nahmeregelung erteilt. Die legt man beim Einchecken vor, damit der Rucksack bei der Gepäckkon-trolle nicht beanstandet wird. Neuen ABS-Rucksäcken liegt diese Ausnahmegenehmigung bereits bei. Diese Ausnahmegenehmigung kann auch von der Website der Firma www.abs-lawinenairbag.de heruntergeladen werden oder telefonisch unter der Tel.. " " .Nr. +49-089 89860299 bzw. per Mail unter der Adresse info(at)abs-lawinenairbag.de bestellt werden. Wer eine Er-satzpatrone mit Auslösegriff mitnehmen will, muss diese im ABS-Ruck-sack verpacken.

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