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- 2018/05
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Auerhahnbalz beobachten verboten
Mit einem neuen Jagdgesetz will die Zuger Regierung Wildtiere besser schützen. Zu den Massnahmen gehört unter anderem ein Verbot, Raufusshühner wie den Auerhahn bei der Balz zu beobachten. Wer zufällig an balzenden Vögeln vorbeikomme, dürfe diese natürlich beobachten, verhindert werden sollen laut Vernehmlassungsunterlagen touristische Beobachtungsausflüge.
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