Bergführerkandidatenkurs und Bergführerprüfung 1998
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Bergführerkandidatenkurs und Bergführerprüfung 1998

Bergführerkandidatenkurs 1998 Dieser findet im Kanton Bern statt und wird an folgenden Daten durchgeführt:

Lawinenteil: 1O.17.1.98 Winterteil: 17.3O.5.98 Sportkletterteil: 28.6.4.7.98 Sommerteil: 31.8.16.9.98 Die Anmeldeunterlagen können bei der SAC-Geschäftsstelle in Bern ( Tel. 031/3701818 ) bezogen werden. Anmeldeschluss ist der 3O. November 1997.

Bergführerprüfung 1998 Diese wird vom Kanton Graubünden organisiert und findet an folgenden Daten statt:

Winterteil: 3.16.5.98 Sommerteil: 5.19.9.98 Die Unterlagen werden den entsprechenden Kandidaten direkt durch den Kanton Graubünden zugestellt. Anmeldeschluss ist der 3O.11.97.

Gem. Mtlg.. " " .Relativ zahlreich ist die Kastengruppe der Damai ( Schneider und Musikanten ). Sie sind meist in der Nähe, aber strikt getrennt von Bahun und Chhetri zu finden ( Those, Ramechhap-Distrikt ).

chutz der Gebirgswelt

difesa dell'ambiente Heutiger Stand der Alpenkonvention und ihrer 8 Protokolle

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Je la montagne

< Von der Theorie zur Praxis In den letzten ALPEN ( 9/97 ) wurden Entstehung, Ziele und Aufbau der Alpenkonvention umrissen. Im vorliegenden Beitrag werden die acht Protokolle, das Vertragswerk in seinem Spannungsfeld mit der Schweiz sowie die Möglichkeiten und Chancen der Umsetzung beleuchtet.

Die acht Protokolle Die acht Protokolle sollen die in der Rahmenkonvention enthaltenen Aussagen und Grundsätze spezifizie-ren und präzisieren. Themenbereiche und Stand sind aus der Tabelle ersichtlich. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind fünf der acht Protokolle fertiggestellt und von den meisten Alpenländern unterzeichnet.1 Inhaltlicher Rahmen des Tourismusprotokolls Als Illustration seien stichwortartig einige Aussagen aus dem Tourismus-protokoll aufgeführt, da dieser Bereich uns im SAC als « Alpentouri-sten » direkt angeht:

Förderung von qualitativ hochwertigem Tourismus, ausgerichtet an den ökologischen ErfordernissenSchaffung von Innovationsan-reizenZusammenarbeit mit Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Hand-werkEinbezug von Naturschutz und Landschaftspflege in die Touris-musförderungBeachtung der naturräumlichen EntwicklungsgrenzenLenkung der BesucherströmeAusscheiden von Ruhezonen ohne touristische EntwicklungMassnahmen zum Abbau von Mas-sen-SaisonspitzenKein Neuaufbau von touristischen Transportanlagen ohne Abbau andererEinschränkung des motorisierten Verkehrs in touristischen Gebieten, Förderung des öffentlichen Ver-kehrsEinsatz von Beschneiungsanlagen nur für lokale exponierte StellenEinschränkung der motorisierten Sportarten, inklusive Heliskiing Dies sind alles Ziele und Forderungen, die in der heutigen Zeit an sich weitgehend unbestritten sind. Sie bilden im wesentlichen auch die Stossrichtung, in die der Bund die Entwicklung des Tourismus lenken möchte.

Schwieriges Protokoll « Verkehr » Dieses zielt darauf ab, die Belastungen und Risiken des inneralpinen und alpenquerenden Verkehrs zu senken, dies vor allem durch verstärkte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und die Reduktion und Beruhigung des Tourismusverkehrs. Österreich fordert ein Verbot von neuen grossen alpenquerenden Transitstrassen. Dagegen wehren sich Italien und Deutschland - die von den beiden geplante neue Transversale « Alemagna » frisst sich klammheimlich von Norden und Süden an die Alpen heran. Österreich unterzeichnet die anderen Protokolle erst, wenn in dieser Frage eine Klärung erzielt wird. Dieser Streitpunkt bildet zur Zeit eine Zerreissprobe mit noch unbekanntem Ausgang. Für die Schweiz ist er an sich irrelevant, da schon auf Grund Rahmenkonvention ( in Kraft seit 1995 ) Unterzeichnung 91 91 91 91 94 9 91* 93 91 Ratifikation 94 95 97** 94 9'l 98** 95 96 Die 8 Protokolle: Länder, die unterschrieben haben Naturschutz und Landschaftspflege 94 94 94 94 9494 94 Berglandwirtschaft 94 94 94 94 9494 94 Raumplanung und nachhaltige Entwicklung Berg wald 94 94* 94 94 9494 94 96 96 96 96 9696 | Tourismus 97 97 97 97 9797 97 Verkehr Streitpunkt: A will Verbot neuer grosser Alpen- transit-Strassen Bodenschutz Wird z.Zt. verwässert, Unterzeichnung wohl 1998 Energie und Wasserhaushalt Umstritten, u.a.

wegen Verbol neuer AKWs n den Alpen Protokolle:

Ratifikation noch ausstehendmit VorbehaltvoraussichtlichA unterzeichnet erst, wenn das Verkehrsprotokoll bereinigt ist.

Ratifikation erst möglich, wenn die sprachliche Angleichung vervollständigt ist.

unserer nationalen Gesetzgebung keine derartigen Transitstrassen mehr möglich sind.

Grundsätzliche Probleme Bei allen fertiggestellten Protokollen fällt auf, dass viel von « kann » und « soll », von « fördern » und « berücksichtigen » die Rede ist: Den Texten wurden die Zähne schon ziemlich abgestumpft. Sollen die Grundsätze und Ziele der Alpenkonvention wirklich umgesetzt werden, wird es deshalb viel positiven Willen und eine weitsichtige Einstellung der Verantwortlichen brauchen, daneben aber auch ständige Überzeugungsarbeit und Druck von Seiten engagierter Menschen und Organisationen - nicht zuletzt auch des SAC.

Berggebietspolitik der Schweiz In der Schweiz hat eine spezifische Berggebietspolitik eine lange Tradition. Sie zielt darauf ab, im Berggebiet die Zusammenarbeit von Gemeinden und Regionen « von unten her » zu fördern und die Land-und Alpwirtschaft, aber auch andere Wirtschaftszweige zu unterstützen und zu fördern. Der Grundstein dazu wurde 1974 mit dem IHG ( Investitionshilfegesetz ) gelegt, das 1997 revidiert wurde. Mit dem ebenfalls Schlier. »

Ober- Grossammergau weil berstaufen ,Saalbach-Hinterglemm Mittenwald sil|nen " ^Schaan randberg Österreich « Salgesch k.Treviso EP Kranskja Gora éBovec oLjubljan Levico Budoia NSIowenien Terme St. Martin 5aas Fee, San Zeno di Montagna Ste-Marie-du Mont \ Bobbio Pellice Die Alpengemeinden des Projekts « Gemeindenetzwerk Allianz in den Alpen ». Gebiet innerhalb der roten Linie: Gültigkeitsbereich der Alpenkonvention 1997 lancierten Impulsprogramm « REGIO PLUS » will der Bund zudem zukunftsweisende kooperative Projekte im ländlichen Raum fördern, die auf eine nachhaltige Entwicklung abzielen. Auch das 1996 lancierte Tourismusförderungs-Programm geht in dieselbe Richtung.

Bei dem vorhandenen Standard von Regionalpolitik, Berggebietsförderung und Umweltschutzgesetzge-bung braucht die Schweiz mit einem Beitritt zur Alpenkonvention und ihren Protokollen kein einziges Gesetz zu ändern oder neu zu schaffen. Für unser Land bedeutet ein Mitmachen vor allem eine Solidaritätsbe-zeugung gegenüber unsern alpenländischen Nachbarn und eine Bekräftigung des Willens, an der nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums grenzüberschreitend mitarbeiten zu wollen. Zudem liegt die Schweiz zentral im Alpenraum, und sie kann durch ihre bisherigen Erfahrungen mit ihrer Berggebietspolitik viel Know-how einbringen.

Der lange Weg zum Beitritt Diesen Herbst wird das Parlament vom Bundesrat eine Botschaft zur Alpenkonvention2 erhalten, mit dem Ziel eines definitiven Beitritts der Schweiz. 1998 werden beide Kammern die Beratungen beendet haben, und die Unterzeichnung wird - hoffentlich! -stattfinden.

Mit der Rahmenkonvention von 1991 und den ersten Protokoll-Ent-würfen fühlten sich die Schweizer Bergkantone überrumpelt, zu wenig mit einbezogen, und sie fürchteten, dass die Alpenkonvention für die wirtschaftliche Entwicklung im Berggebiet hemmend wirken würde. Sie meldeten Widerstand oder sogar Ablehnung an. Vom Bund wurde versucht, diesen Bedenken Rechnung zu tragen, indem er den verstärkten Einbezug sozioökonomischer Aspekte in die Konvention vorschlug. Es wurde sogar ein separates Protokoll « Bevölkerung und Wirtschaft » erarbeitet, das jedoch von der Ministerkonferenz der Alpenstaaten 1994 abgelehnt wurde.. " " .Viele der darin enthaltenen Bestimmungen über Subsidiarität, Mitbestimmungsrecht von Gebiets-körperschaften ( Kantone, aber auch Alpkorporationen usw. ), regionaler Förderung und Abgeltung fanden jedoch als Standardformulierungen Eingang in alle acht Protokolle. Trotzdem blieben die Gebirgskantone ablehnend. Erst an der von Bundesrätin Dreifuss geleiteten Tagung von Arosa im August 1996 konnten die letzten Differenzen ausgeräumt werden. Widerstände in der Parlamentsde-batte sind vor allem aus Wirtschafts-kreisen immer noch zu erwarten. Eigenartig mutet dabei an, dass die Argumente weitgehend dieselben'Die Protokolle und die Rahmenkonvention können angefordert werden beim EDMZ ( Eidg. Drucksachen- und Materialzentrale ), 3000 Bern, Tel.031/3223951, Fax 031/ 9920023.

2 Die in der EDMZ ( vgl. Anm. 1 ) erhältliche Botschaft mit ihren Erläuterungen gibt eine ausgezeichnete Übersicht über die ganze Alpenkonvention, die Interessierten wesentlich mehr Information und Einsicht bietet als die beiden vorliegenden Artikel.

Escalades dans le Jura Delémont - Moutier - Bienne von Philippe Steulet Escalades dans le Jura Delémont - Moutier - Bienne Philippe Steulet Û50 Klettergebiete beschriebenüber 1200 Routen in allen Schwierigkeitsgraden Ausgabe 1995, französisch, 264 Seiten, mit zahlreichen Topos und Fotos Art.. " " .Nr. 142-7 SAC-Mitgliederpreis Fr. 35.. " " .Ladenpreis Fr. 45. Bestellungen an:

SAC-Buchauslieferung Postfach 134, 7004 Chur Tel. 081 286 90 45 geblieben sind, die gegen die ersten Fassungen von 1990/91 vorgebracht wurden, die aber mit den seither erfolgten Veränderungen obsolet geworden sind.

Die Alpenkonvention ist eine Chance, auch für die Schweiz, dem befürchteten Zentralismus von « Brüssel » ein Denken und Handeln in grenzüberschreitenden Regionen entgegenzusetzen. Sie kann, wenn die Beteiligten den Blick vom « eigenen Gärtli » ein wenig zu heben vermögen, viel Solidarität und Zusammenarbeit im Alpenraum erzeugen.

Umsetzung in der Praxis?

Auch nach einer Ratifikation der Konvention und der Protokolle durch alle Alpenländer ist das ganze Werk erst einmal Papier. Es braucht eine breite Verankerung in den Regionen, und es braucht Initiativen « von unten », damit das Papier Inhalt und Leben erhält. Es braucht Gemeinden und Regionen, die den Mut haben, Schutz der Gebirgswelt mit der Alpenkonvention im Rücken innovative Wege zu beschreiten. Eine | solche Initiative ist das von der CIPRA3 5 initiierte Gemeindenetzwerk « Allianz c in den Alpen » ( vgl. Kärtchen ). Jede S. der 27 bisher beteiligten Gemeinden * erarbeitet Leitlinien für ihre Umwelt-5 politik und packt konkrete Projekte Mi im Sinn der Alpenkonvention an. Die 54 Gemeinden sind in engem Kontakt untereinander und tauschen ihre Erfahrungen aus. Das Projekt ist erfolgreich angelaufen und hat eine beachtliche Dynamik entwickelt. Es geht nun schon in eine zweite Phase mit einem erweiterten Netz, für das sich viele Gemeinden beworben haben.

Eine ähnliche Stossrichtung hat ein Projekt, dass von Mountain Wilderness ( MW ) angeregt wurde und in enger Zusammenarbeit mit der lokalen Bevölkerung sowie dem SAC durchgeführt werden soll: « Alpinismus und Umwelt- Modellregion Göschenen ». Es hat zum Ziel, eine Region modellhaft auf einen umweltverträglichen, möglichst sanften Alpintourismus auszurichten.4 Der SAC verpflichtet sich in seinen Statuten, Leitbildern und Reglementen zu einem Handeln, das klar nach den Grundsätzen der Alpenkonvention ausgerichtet ist. Deshalb sind Sie, liebe Mitglieder, alle aufgerufen, Ihren persönlichen Stil des Bergsteigens ebenfalls danach auszurichten und sich, wo Sie können, für die Alpenkonvention einzusetzen. Jürg Meier, SAC-Beauftragter Schutz der Gebirgswelt3 CIPRA = Commission Internationale pour la Protection des Alpes " Das Projekt wird bei Gelegenheit in den ALPEN vorgestellt.

Mountain Wilderness ( MW ) möchte zusammen mit dem SAC im Göschenertal umweltverträglichen Alpintourismus im Massstab 1:1 ausprobieren - auch das ganz im Sinne der Alpenkonvention ( Landschaft Göschenertal ).

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