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Bikes auf Wanderwegen eigentlich nicht erlaubt
«Auf zwei Rädern zur Hütte», «Die Alpen» 6/2015
Lieber Biker, fahre wirklich sehr rücksichtsvoll auf den Bergwegen. Bei einem allfälligen Gerichtsfall ziehst du sonst leider den Kürzeren, denn im Strassenverkehrsgesetz ist im Art. 43 Abs. 1 eindeutig festgehalten: «Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden.»
Gute und unfallfreie Fahrt auf den problemlosen Bergsträsschen.
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