Das Rettungswesen im SAC.
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Das Rettungswesen im SAC.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war es äusserst bescheiden; heute ist es aus dem öffentlichen Leben nicht mehr wegzudenken: das Rettungswesen des SAC. Mit der Reorganisation «Rettung 2000» sind die Weichen für neue Herausforderungen gestellt worden.

Sektionsintern sind schon in den Achtziger- und Neunzigerjahren des 19. Jahrhunderts Anfänge im Rettungswesen auszumachen. So beschloss die Sektion Bernina 1892, die Bovalhütte mit einer Tragbahre und einer Hüttenapotheke auszurüsten.

Im Gesamt-SAC nahm das Rettungswesen 1901 mit einer Anregung der Sektion Bern, «es möchten zur Abwehr der alpinen Unglücksfälle an passenden Orten auffällige Plakate angebracht werden mit Aufstellung der Gefahren des Hochgebirgs, der wichtigsten bergsteigerischen Regeln und der ersten Hilfe bei Unglücksfällen», seinen bescheidenen Anfang. 1903 veröffentlichte dann das CC Winterthur die Grundsätze über die Organisation des alpinen Rettungswesens in der Schweiz, und 1912 erliess das CC Chur das erste Reglement über das Rettungswesen in der Schweiz.

In den vergangenen 100 Jahren hat sich das Selbstverständnis des alpinen Rettungsdienstes des SAC nicht gewandelt. Es gilt nach wie vor, «jedem Bedrängten und in Not Gera-tenen so gut und so bald als möglich zu Hilfe zu eilen».

In Theorie und Praxis bewährte SAC-Retter haben es in all den Jahren verstanden, der Entwicklung im Alpinismus zu folgen und sich den wandelnden Bedürfnissen anzupassen.

Im ersten Zentralkurs im April 1942 in Pontresina stand die Handhabung des Seils und der Transport von Verletzten mit einfachen Hilfsmitteln wie Rucksack, Zelttüchern und Räfen im Zentrum der Ausbildung. Schleif-bahren aus dünnen Arvenstämmchen wurden als geeignetste Transportmittel für steile Hänge und Geröllfelder vorgestellt.

Ein gutes halbes Jahrhundert später, im Juni 1999, wurde im Zentralkurs in Zusammenarbeit mit dem wichtigsten Partner in der alpinen Rettung, der Rega, die Übernahme und Übergabe an den Rettungshelikopter geübt.

Dies zeigt, wie es dem alpinen Rettungswesen des SAC gelungen ist, der Entwicklung im Alpinismus zu folgen und gleichzeitig die Bedürfnisse in der Organisation, in der Ausbildung, im Materialsektor, in der Zusammenarbeit mit Partnern, in der Beschaffung der notwendigen Finanzen, in der Motivation der zuständigen Behörden zu befriedigen.

Es darf sicher festgestellt werden, dass der SAC seit über hundert Jahren eine Aufgabe der Öffentlichkeit (Gemeinde, Kanton) wahrnimmt und bestens erfüllt.

Zum Übergang in das neue Jahrtausend hat die Rettungskommission des SAC aus eigener Initiative eine Reorganisation der Strukturen, der Aufgaben, der Kompetenzen und der Zusammenarbeit in Angriff genommen. Dazu wurden vorgängig die bestehenden Strukturen hinterfragt und sich Rechenschaft gegeben, ob das Rettungswesen des SAC den heutigen, sich rasch wandelnden (z.B. Canyoning) Bedürfnissen noch genüge.

Das Resultat, die «Rettung 2000», ist im «Reglement über die Rettungsorganisation des SAC (Alpiner Rettungsdienst SAC)» zusammengefasst, basierend auf dem Grundsatz, dass der SAC einen alpinen Rettungsdienst für Bergnotfälle und Bergunfälle weiterhin unterhalten will.

Die Organisation ist in drei Stufen gegliedert: Rettungskommission, 9 Rettungszonen und ca. 100 Rettungsstationen. Alle drei Stufen nehmen die Aufgaben «Führung und Finanzen», «Ausbildung» und «Einsatz» wahr. Die Rettungskommission, das Fachorgan des Zentralvorstandes für Fragen des alpinen Rettungswesens, besteht aus 7 Mitgliedern1, die von der Zonenvertreterkonferenz dem Zentralvorstand zur Wahl vorgeschlagen werden, womit eine bessere Mitsprache der Basis erreicht werden soll.

Die wichtigsten Aufgaben der Kommission bzw. der Bereiche sind die laufende Analyse der Anforderungen, Bedürfnisse und Erwartungen an das Rettungswesen; das Sicherstel-len der finanziellen Mittel (Mitgliederbeiträge, Beiträge der Kantone, Entschädigung der Einsätze, Beiträge von Partnern, Spenden, Legate, Sponsoring, Merchandising); Koordination und Kontakte mit Partnern im Rettungswesen; Aufsicht und Kontrolle (Führung der Zonen, Ausbildung der Retter, Ausbildung der Hundeführer, Materialbelange/Quali-tätssicherung); Erstellen von Ausbil-dungskonzepten und Durchführen der Zentralkurse (inkl. Hundewesen). Dazu kommen die Ausbildung der Instruktoren der Zonenkurse, das Bearbeiten von Materialfragen und die Evaluation von Rettungsmaterial, das Erarbeiten von Ausbildungsgrund-lagen, die Herausgabe der jährlichen Einsatz- und Unfallstatistik und die Öffentlichkeitsarbeit.

Die Administration der Rettungskommission wird auf der Geschäftsstelle des SAC vom Administrator für Bergrettung geführt.

Die Zonenvertreterkonferenz, gebildet aus je einem Vertreter jeder Rettungszone, ist das Bindeglied zwischen Rettungskommission und Zone/Station und gewährleistet eine angemessene Mitsprache der Basis.

Die Rettungszone besteht aus mehreren Rettungsstationen und bildet in der Regel eine regionale Einheit. Ihre Aufgabe ist die Realisierung und Umsetzung der Vorgaben von Seiten der Bereiche der Rettungskommission. Stufengerecht kommen dazu die Kontroll- und Überwachungsaufgaben (Alarmorga-nisation in den Rettungsstationen; Zulassung von Rettungsspezialisten) und die Zusammenarbeit mit kantonalen Organisationen. Die bedürfnisorientierten Zonenkurse, in denen die Instruktoren für die Grundausbildung in den Rettungsstationen ge-schultwerden, sind weitgehend durch die Rettungskommission finanziert. Im Sinne der Qualitätssicherung überwacht die Zone die Rapportie-rung und Nachbearbeitung von Einsätzen.

Sie ist nach wie vor die eigentliche Zelle der Rettungseinsätze. Die Sektionen unterhalten - in Absprache mit dem Zonenvertreter und den örtlich zuständigen Behörden - die Rettungsstationen mit einem definierten Einsatzgebiet und finanzieren sie auch. Die Mitglieder der Rettungsstationen sollten nach Möglichkeit SAC-Mitglieder sein, einen Nothelfer-kurs absolviert haben, alpinistische Grundkenntnisse aufweisen und beruflich wie wohnsitzmässig verfügbar sein. Jede Rettungsstation unterhält eine AlarrrWAufgebotsstelle und ein Materialdepot.

Die Rettungsstationen werden nach ihren Bedürfnissen mit dem erforderlichen Material zu Lasten der Rettungskommission (Gesamtbudget) ausgerüstet. Dieses regelmässig überprüfte Material hat die EU/UIAA-Normen zu erfüllen.

Die Rettungsleute sind durch den SAC versichert ( Folgen von Unfällen; Haftpflichtansprüche bei Übungen und Kursen; Rechtsschutzversicherung ). Während der Einsätze deckt die Versicherung der Rega die SAC-Retter.

Die Zusammenarbeit mit Partnern und befreundeten Organisationen wird in der Alpinen Rettungskette (ARSAC) durch Information und Koordination betrieben und gefördert.

«Rettung 2000» mit ihrer Organisation, Struktur, Aufgaben- und Kompetenzregelung bietet die Basis, die anspruchsvolle Aufgabe in der alpinen Rettung auch künftig wahrzunehmen. Die Öffentlichkeit kann auf ein motiviertes, gut ausgebildetes und in der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen erfahrenes Retterteam des Schweizer Alpen-Clubs zählen.

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