«Der Gesamtarbeitsvertrag gilt» Präsidentenkonferenz 2015
SAC-Hüttenwarte müssen sich auch im nächsten Sommer vollumfänglich an den Landes-Gesamtarbeitsvertrag halten. Eine Ausnahmeregelung sei bis auf Weiteres gescheitert, erklärte Heinz Frei, Ressortleiter Hütten, an der Präsidentenkonferenz in Biel.




«SAC-Hütten am Ende», titelte die Boulevardpresse im letzten September, 77 Presse- und Radioberichte verstärkten das mediale Echo. Grund für die Aufregung: SAC-Hütten unterstehen dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe (L-GAV), der vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Damit gelten auf allen bewarteten Hütten, die Angestellte beschäftigen, dieselben arbeitsrechtlichen Anforderungen wie in jeder Beiz im Tal: Mindestlöhne, zwei Ruhetage pro Arbeitswoche, wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden, korrekte Arbeitszeiterfassung und -kontrolle.
Anforderungen, die im Hochgebirge allerdings oft schwer oder nicht zu erfüllen sind. Ein Beispiel: Laut L-GAV sollen die Angestellten ihre Pausen nicht im Betrieb verbringen. Aber Pausen ausserhalb der Hütte sind bei Schneetreiben und Minusgraden im Hochgebirge kaum vorstellbar.
«Politische Intervention»
Aus diesem Grunde bemühte sich der SAC um eine Ausnahmeregelung, erklärte Heinz Frei, Ressortleiter Hütten im Zentralvorstand, an der Präsidentenkonferenz in Biel. Ende September 2015 hätte diese in Kraft treten sollen. Doch dann kam der Medienwirbel – eine Woche vor der Sitzung der paritätischen Aufsichtskommission, die die Umsetzung des L-GAV überwacht. Der Grund: Mitten im Wahlkampf hatte SVP-Nationalrat Adrian Amstutz den Ärger eines Hüttenwartes im Bundeshaus publik gemacht, bürgerliche Kreise begannen, Druck auf den L-GAV zu machen.
Damit war das Thema bei der paritätischen Kommission durch: Sie liess den angestrebten Kompromiss platzen. Sehr zum Leidwesen des SAC. «Das war eine politische und mediale Intervention, die von einem einzelnen Hüttenwart und einem einzelnen Nationalrat ausgelöst wurde», sagte Frei in Biel: «Von uns wurde das weder initiiert noch unterstützt.»
Nun seien dem Zentralvorstand die Hände gebunden. Bis 2017 gilt die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesrates. Erst danach sei es wieder möglich, über eine Ausnahmeregelung zu diskutieren, so Frei – es sei denn, der L-GAV werde vorher von den Sozialpartnern aufgekündigt. Grundsätzlich stehe der SAC nach wie vor hinter dem L-GAV: «Wir setzen weiterhin auf Verhandlungen.» Dabei gehe es um einzelne, klar abgegrenzte Fälle, so Frei.
Hüttenwarte streichen Stellen
Frei hofft, dass die Hüttenwarte bis dahin individuelle Lösungen finden. Was die Löhne angehe, seien die Forderungen meist ohnehin erfüllt. Schwieriger sei es bei den Arbeitszeiten: Wichtig seien hier insbesondere genaue Arbeitspläne und Arbeitszeitprotokolle. In einzelnen Fällen könne dies dazu führen, dass mehr Personal eingestellt werden müsse – mit den entsprechenden finanziellen Folgen für die Hüttenwarte.
Hinter vorgehaltener Hand war an der Präsidentenkonferenz aber von einer andere Lösung zu hören: So erwägt ein Hüttenwart, in der nächsten Saison überhaupt keine Stellen mehr auszuschreiben und den Hüttenbetrieb innerhalb der Familie sicherzustellen. Frei zeigte sich zuversichtlich, dass 2017 eine Ausnahmeregelung erzielt werden könne. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des SAC und der Hüttenwartsvereinigung «Schweizer Hütten» werde in den nächsten Monaten Möglichkeiten und Wege ausloten und mehrheitsfähige Lösungen in die entsprechenden Gremien einbringen.