«Der Gesamtarbeitsvertrag gilt»
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«Der Gesamtarbeitsvertrag gilt» Präsidentenkonferenz 2015

SAC-Hüttenwarte müssen sich auch im nächsten Sommer vollumfänglich an den Landes-Gesamtarbeitsvertrag halten. Eine Ausnahmeregelung sei bis auf Weiteres gescheitert, erklärte Heinz Frei, Ressortleiter Hütten, an der Präsidentenkonferenz in Biel.

«SAC-Hütten am Ende», titelte die Boulevardpresse im letzten September, 77 Presse- und Radioberichte verstärkten das mediale Echo. Grund für die Aufregung: SAC-Hütten unterstehen dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe (L-GAV), der vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Damit gelten auf allen bewarteten Hütten, die Angestellte beschäftigen, dieselben arbeitsrechtlichen Anforderungen wie in jeder Beiz im Tal: Mindestlöhne, zwei Ruhetage pro Arbeitswoche, wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden, korrekte Arbeitszeiterfassung und -kontrolle.

Anforderungen, die im Hochgebirge allerdings oft schwer oder nicht zu erfüllen sind. Ein Beispiel: Laut L-GAV sollen die Angestellten ihre Pausen nicht im Betrieb verbringen. Aber Pausen ausserhalb der Hütte sind bei Schneetreiben und Minusgraden im Hochgebirge kaum vorstellbar.

«Politische Intervention»

Aus diesem Grunde bemühte sich der SAC um eine Ausnahmeregelung, erklärte Heinz Frei, Ressortleiter Hütten im Zentralvorstand, an der Präsidentenkonferenz in Biel. Ende September 2015 hätte diese in Kraft treten sollen. Doch dann kam der Medienwirbel – eine Woche vor der Sitzung der paritätischen Aufsichtskommission, die die Umsetzung des L-GAV überwacht. Der Grund: Mitten im Wahlkampf hatte SVP-Nationalrat Adrian Amstutz den Ärger eines Hüttenwartes im Bundeshaus publik gemacht, bürgerliche Kreise begannen, Druck auf den L-GAV zu machen.

Damit war das Thema bei der paritätischen Kommission durch: Sie liess den angestrebten Kompromiss platzen. Sehr zum Leidwesen des SAC. «Das war eine politische und mediale Intervention, die von einem einzelnen Hüttenwart und einem einzelnen Nationalrat ausgelöst wurde», sagte Frei in Biel: «Von uns wurde das weder initiiert noch unterstützt.»

Nun seien dem Zentralvorstand die Hände gebunden. Bis 2017 gilt die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesrates. Erst danach sei es wieder möglich, über eine Ausnahmeregelung zu diskutieren, so Frei – es sei denn, der L-GAV werde vorher von den So­zialpartnern aufgekündigt. Grundsätzlich stehe der SAC nach wie vor hinter dem L-GAV: «Wir setzen weiterhin auf Verhandlungen.» Dabei gehe es um einzelne, klar abgegrenzte Fälle, so Frei.

Hüttenwarte streichen Stellen

Frei hofft, dass die Hüttenwarte bis dahin individuelle Lösungen finden. Was die Löhne angehe, seien die Forderungen meist ohnehin erfüllt. Schwieriger sei es bei den Arbeitszeiten: Wichtig seien hier insbesondere genaue Arbeitspläne und Arbeitszeitprotokolle. In einzelnen Fällen könne dies dazu führen, dass mehr Personal eingestellt werden müsse – mit den entsprechenden finanziellen Folgen für die Hüttenwarte.

Hinter vorgehaltener Hand war an der Präsidentenkonferenz aber von einer andere Lösung zu hören: So erwägt ein Hüttenwart, in der nächsten Saison überhaupt keine Stellen mehr auszuschreiben und den Hüttenbetrieb innerhalb der Familie sicherzustellen. Frei zeigte sich zuversichtlich, dass 2017 eine Ausnahmeregelung erzielt werden könne. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des SAC und der Hüttenwartsvereinigung «Schweizer Hütten» werde in den nächsten Monaten Möglichkeiten und Wege ausloten und mehrheitsfähige Lösungen in die entsprechenden Gremien einbringen.

Die Präsidentenkonferenz in Kürze

Stimmberechtigte

90 Präsidenten anwesend

Jahresplanung und Budget

einstimmig angenommen

Hütten

Das Reservationssystem wird von den Alpenvereinen in Deutschland, Österreich und Südtirol übernommen. Die Kosten von 100 000 Franken werden von den ausländischen Vereinen getragen, das SAC-System läuft bis zur Einführung des gemeinsam betriebenen Systems im Sommer 2016 eigenständig weiter. Mittlerweile nutzen rund ein Drittel der bewarteten SAC-Hütten das Reservationssystem.

Umbauten: 2015 beendet

Cabane d’Arpitettaz

Tierberglihütte

Cabanne Rambert

Geplanter Umbau 2016

Lämmerenhütte

Projekt: Vergrösserung der Hütte, Modernisierung von Energieversorgung und Abwasserreinigung.

Baukosten: total 2,56 Mio. Franken/Beitrag aus Hüttenfonds: Fr. 635 000.–, zusätzlich Fr- 20 000.– aus Abwasserfonds.

Skitourenrennen

Der SAC ist Hauptpartner der diesjährigen Patrouille des Glaciers (PDG). Mit einem neuen Kommunikationskonzept wird die Präsenz des SAC an Skitourenrennen verstärkt. So wird der SAC mit einem eigenen Zelt als Treffpunkt für Athleten und Besucher auftreten.

Jugendförderung

Mit der «Gecko Trophy» bietet der SAC eine einheitliche und altersgerechte Ausbildung für Kinder und Jugendliche an. Das Angebot richtet sich vor allem an Lehrpersonen und Jugendorganisationen.

Neuer Bereichsleiter Bergsport und Jugend

Matthias Baumberger (51) wird neuer Bereichsleiter Bergsport. Matthias Baumberger ist diplomierter Sportlehrer, verfügt über eine Ausbildung im Management von Non-Profit-Organisationen und war viele Jahre bei Swiss Olympic tätig. Als ehemaliger Verbandsberater des SAC bei Swiss Olympic kennt er die Bedürfnisse des Clubs.

Suisse Alpine 2020

Mit dem Projekt Suisse Alpine 2020 will der SAC die Routeninformationen der Führerliteratur auf einer zeitgemässen digitalen Plattform aufbereiten. Aufgrund des grossen Aufwands musste der Zeitplan leicht angepasst werden. Stimmt die Abgeordnetenversammlung am 11. Juni 2016 dem Konzept zu, soll das Angebot 2018 mit je einigen Hundert Hochtouren, alpinen Klettertouren, Alpinwanderungen, Ski- und Schneeschuhtouren online gehen. Bis 2019 sollen insgesamt 20 000 Routen aufgeschaltet werden. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft beantragt der SAC eine Mitfinanzierung aus dem Fonds «Innotour». Mit der Plattform werde ein wichtiger Beitrag zum Tourismusstandort Schweiz geleistet.

Wichtige Termine

Abgeordnetenversammlung: 11.  Juni 2016 in Olten

Präsidentenkonferenz: 12.  November 2016, Ort noch nicht bestimmt

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