Die Springerin und die Felderin
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Die Springerin und die Felderin

Hinweis: Dieser Artikel ist nur in einer Sprache verfügbar. In der Vergangenheit wurden die Jahresbücher nicht übersetzt.

Die Springerin und die Felderin Die Springerinund die Felderin sind zwei Wasserleitungen, die das ausgedehnte, unterhalb der Voralpen gelegene Land von Törbel berieseln. Beide Leitungen werden vom Törblerbach ( Fig. 64 ) gespiesen, der dem Telli entströmt. Wenn im Winter viel Schnee fällt, so fliesst der Bach im Sommer reichlich und führt genug Wasser, um beide Leitungen im Überfluss zu speisen. Im Vorsommer kann der Bach nach schneereichem Winter sogar zur Speisung der Niwen benützt werden, die oberhalb der Schwendi den Bach durchquert. Das Törbeltelli ( Fig.41 ), ein von Ost nach West ziehendes, steiles Hochgebirgstälchen, ist das unschätzbare Wasserreservoir für die Törbler Wasserleitungen. Es ist von drei Seiten durch einen hohen Grat eingefasst, dessen höchste Erhebungen im Süden der Meilich ( 2768 m ), das Törbler Schwarzhorn und das Augstbordhorn ( 2974 m ), im Norden der Walker ( 2602 m ) und die Helmenen ( 2794 und 2867 m ) sind. Im Sommer weiden hier die Rinder von Törbel und einige invalide Schafe. Im obern Teil bildet ein armer Krumm-seggenrasen den Grasbestand, dem beim untersten Seelein die niedrigen blauen Sternlein der Zwergrapunzel ( Phyteuma pauciflorum ) beigemischt sind. Aber auch an den steilen Hängen blüht manch schönes, hochalpines Pflänzchen, so der Gletschermannsschild ( Androsace glacialis ). Ganz im Hintergrund, ungefähr in 2600 m Meereshöhe, liegen mehrere kleine Alpenseelein, die im Sommer von den zahlreichen, an den Halden, besonders am Augstbordhorn, lagernden Schneeplätzen gespiesen werden. Umgeben von wilden Schutt- und magern Weideplätzen, bilden dieselben an schönen Sommertagen ein hochromantisches Bild und werden häufig als Ausflugsziel gewählt. Das schönste dieser Seelein ist das oberste; etwas höher liegt der sagenhafte Mordstein ( Fig. 111 ), und im Hintergrunde führt zwischen Augstbordhorn und Helmenen das « Grätji », ein 2800 m hoher Sattel, ins Ginanztal. Das Wasser der Seelein versickert teilweise in dem losen Steingeröll und kommt dann tiefer unten wieder zum Vorschein. So sieht man im untern Teil des Telli zahlreiche Quellen hervorsprudeln, die schliesslich zu zwei Bächlein heranwachsen, zwischen welchen ein fruchtbarer, zu der Alp Moos gehörender Weidebezirk, « Zwischbach » genannt, liegt. Weiter unten vereinigen sich beide Bächlein zu dem ansehnlichen Törblerbach.

Im Winter 1920/21 fiel bekanntlich sehr wenig Schnee. Die wenigen Schneeflecken im Telli schmolzen im Sommer rasch weg, der Wasserstand in den Seelein war ausserordentlich tief, und die Quellen flössen spärlich. Der Tellibach lieferte nicht genügend Wasser und konnte die beiden Wasserleitungen nicht ausreichend mit Wasser versorgen. So litt die Gemeinde an Wassernot.

Das Wasser des Tellibaches wird bei der Voralp Schwendi geteilt. Hier entnimmt die Springerin dem Bache 2/3 des Wassers, während 1j2 im Bache gegen St. Anna weiterfliesst, weiter unten eine Walke und mehrere Mühlen treibt und dann unter der untersten Mühle in der Höhe des Dorfes in die Felderin geleitet wird. Unterwegs, von der Abzweigung der Springerin bis zur Wasserfassung der Felderin, nimmt der Bach durch mehrere Quellen zu, und man schätzt, dass schliesslich beide Leitungen gleichviel Wasser bekommen. Die Teilung des Wassers bei der « Aschepfi » der Springerin geschieht unparteiisch, jedoch ohne Schleusen, durch den Gewalthaber der Gemeinde. Wenn die Felderin nicht alles Wasser des Baches beansprucht, so fliesst es den Bach hinab und wird dann weiter unten zur Speisung der Staldnerin benützt.

Die Visperlaler Sonnenberge.

Die Springerin und die Felderin sind, wie alle genannten Wasserleitungen, Privateigentum einer Geteilschaft. Sie werden von den Geteilen nach einer gewissen Rangordnung(nach dem « Kehr » ) benützt. Ein Kehr dauert 16 Tage, die Sonntage zählen nicht. Wenn die 16 Tage um sind, so fängt ein neuer Kehr an, und so etwa zehnmal vom Frühjahr bis in den Herbst.

Der erste Kehr beginnt am ersten Samstag im April. Ein Kehr beansprucht also mit zwei Sonntagen 18 Tage. 10 Kehre mit 26 Sonntagen 186 Tage. Das Wasser ist während Tag und Nacht bestimmte Zeitperioden den einzelnen Geteilen zugeschieden.

Merkwürdigerweise dienen als Ziele der Berechtigung nicht etwa die Stunden an der Uhr, sondern der Sonnenstand, eine Einrichtung, die zugleich auf das hohe Alter der Bewässerung hinweist. Man hat sogenannte Sonnenziele und Schattenziele. Sie stammen noch aus einer Zeit, wo man noch keine Uhren besass. Erst später verwendete man bewegliche Sonnenuhren. Diese alten Zeichen haben sich aber bei den zwei Törbler Leitungen trotz der allgemeinen Einführung der Uhren mit wenig Änderungen bis auf den heutigen Tag erhalten, und wehe dem, der daran rütteln wollte! Der Bergbewohner hält mit Hartnäckigkeit an der alten Einrichtung fest, trotzdem diese Ordnung Anlass zu mancherlei Streitigkeiten bietet und die Regulierung nach der Uhr viel einfacher wäre. Für den Nichteingeweihten hält es schwer, sich in den Verhältnissen zurechtzufinden. Manche Stunde habe ich geopfert, bis ich einigermassen orientiert war. Für den, der ein Grundstück mit Wasserrecht kauft und mit der Wässerordnung nicht vertraut ist, dauert es Jahre, bis er seine Rechte genau kennt. Bis dahin ist er auf die Angaben seiner Nachbarn angewiesen.

Der Tag ist in zahlreiche Abschnitte eingeteilt. Diese Abschnitte werden begrenzt durch den Stand und die Zeichen der Sonne ( Schatten ) auf der Erde; die Zeit an der Uhr dient nur als Kontrollmittel. Diese Zeichen heissen « Wasserziele ». Die wichtigsten täglichen Wasserziele von Törbel sind:

1. Mitternacht ( 12% Uhr früh ).

2. Tagaufgang, wenn es im Osten zu tagen beginnt; im Hochsommer zirka um 3 Uhr.

3. Wissgratbschine, wenn die ersten Sonnenstrahlen das Weisshorn ( 4512 m ) bescheinen, im Hochsommer um 4 Uhr früh.

4. Walkerbschine, wenn die Spitze des Walkers ( 2602 m ) von der Sonne beschienen wird, etwa um 4½ Uhr.

5. Stadeltibschine, wenn die oberste Scheune ( 944 m ) ob dem las bei Stalden von der Sonne beschienen wird, etwa 6½ Uhr.

F. G. Siebter.

6. Riedbschine, wenn die Häuser von Staldenried in die Sonne kommen, 7½ Uhr.

7. Dreif urrenbschinen, wenn die obersten Äcker bei Zur Fluh, ob Staldenried, dieDreifurren ( 1400 m ), beschienen werden, etwa 8½ Uhr.

8. Mittag, 11 ½ Uhr; früher hatte man das Mittagläuten um 11 Uhr, was nach heutiger Zeit 11 ½ Uhr bedeutet.

Nun folgen die Schattenziele:

9. Schattigwasser, wenn der Rafgarten ( 923 m ), ein Wiesengelände im Saastal, unterhalb Eisten, ganz im Schatten ist, etwa 3½ Uhr.

10. Ottava, wenn die Häusergruppe im Asp ( 1250 m ) im Saastal in den Schatten kommt ( Fig. 66 ), etwa 51li~51/2 Uhr.

11. Ober-Ottava, wenn die ersten Häuser von Leidenbach ( 1450 m ) im Saastal in den Schatten treten. Eine Stunde nach Ottava. Ottava bedeutet eigentlich die Zeit, da man zu Abend ( z'Vieri = Abendbrot ) isst. Man sagt: « Jetz ga mer z'Ottava esse! » 12. Schatten zum Bildji; das Bildji ist ein Bildstöcklein ( Kapelli ) links am Wege von Staldenried nach dem Gspon ( 1489 m ) ( Fig. 67 ). Eine Stunde nach Ober-Ottava.

13. Schattengspon, wenn die Sonne so weit sinkt, dass der Schatten bis in die ersten Wiesen vom Gspon reicht ( Fig. 68 ), etwa 8 Uhr ( am 1. September 6 Uhr 15 ).

14. Angeri Nacht oder Sternebschine, wenn die Sterne erscheinen.

Diese Ziele werden jedoch nicht bei jedem Grundstück angewendet; am allgemeinsten benützt man die gesperrt gedruckten. Umgekehrt gibt es bei einzelnen Fluren oder Grundstücken auch andere lokale Ziele, die hier nicht genannt sind, z.B.: Schopfbschine, Satteleggbschine, Fluhbschattni, Ischbschine, Spitze - Tschugge-bschine ( Bärmatte ), Schirbschine, Schatte über d'Schir, Mittagplatte ( beiMühlebach ), Strahlbschine ( Rie- dji ), Schatten zum runden Waldji ( ob der Kirche von Staldenried ) usf.Fig. 67. schatten zum Die Visperlaler Sonnenberge.

7 !) Die Dauer von einem Ziel zum andern beträgt im Hochsommer:

1. Mitternacht bis Tagaufgang 2½ Stunden 2. Tagaufgang bis Wissgratbschine 1 Stunde 3. Wissgratbschine bis Walkerbschine y2 » 4. Walkerbschine bis Stadeltibschine 2 Stunden Stunde » Stunden 5. Stadeltibschine bis Riedbschine1 6. Riedbschine bis Dreifurrenbschine1 7. Dreifurren bis Mittag3 8. Mittag bis Schattigwasser4 9. Schattigwasser bis Ottava1 10. Ottava bis Ober-Ottava1 11. Ober-Ottava bis Schatten zum Bildji1 Stunde 2½ Stunden 14. Angeri Nacht bis Mitternacht2½ Zusammen 24 Stunden Die Ziele lassen uns natürlich im Stich, wenn die Sonne verdeckt ist, was allerdings bei dem « ewigen » Sonnenschein des Sommers im Wallis selten der Fall ist. Für diesen Fall merkt man sich im voraus die Zeit des Zieles an der Uhr. Selbstverständlich richtet sich diese nach der Höhe des Sonnenstandes. Die oben genannten Zeiten gelten für den Hochsommer, wenn das Wasser am wertvollsten ist. Im Frühjahr und Herbst, wenn der Sonnenstand niedriger ist, sind die Tagesziele Fig. 68. Schattengspon. Q Gspon.

kürzer und dafür die Nachtziele um so länger — die Höhen werden später beschienen, und die Schatten kommen früher. Walkerbschine war z.B. am 12. Juni 4 Uhr 35, am 1. Juli 4 Uhr 50, am 26. Juli 5 Uhr 10, am 31. August 5 Uhr 30.

Zur Ausgleichung wechselt man die Rangordnung bei der Benützung des Wassers, wie dies aus folgenden Beispielen hervorgeht.

Eine Wiese in der Bodmen hat folgende Wässerrechte:

1. ein Kehr Tagaufgang bis Dreifurren, 2. » » Dreifurren bis Schattigwasser, 3. » » Schattigwasser bis Schattengspon, 4. » » Schattengspon bis Tagaufgang, zusammen 24 Stunden. Gleich zu Beginn der Wässerung im Frühjahr wird durch das Los festgestellt, welches von diesen vier Zielen beim ersten Kehr zuerst an die Reihe kommt. Im zweiten Kehr kommt das nachfolgende, im dritten schliesslich das dritte und im vierten das vierte. Dann wiederholt sich die gleiche Reihenfolge bis zum Schluss der Wässerung im Herbst.

Stellenweise wechselt die Rangordnung in den einzelnen Jahren.

F. G. Stebler.

Eine Wiese in der Hofmatten hat je am 12. Tage in jedem Kehr folgende Wässerrechte: Im ersten Jahr:

im ersten Kehr, Dreifurren bis Mittag, zweite Hälfte; im zweiten Kehr, Ottava bis Schatten zum Bildji, erste Hälfte. Im zweiten Jahr:

im ersten Kehr vom Mittag bis Schattigwasser, erste Hälfte; im zweiten Kehr, vom Schatten zum Bildji bis Angeri Nacht, zweite Hälfte. Im dritten Jahr:

im ersten Kehr, von Mittag bis Schattigwasser, zweite Hälfte; im zweiten Kehr, von Angeri Nacht bis Mitternacht, erste Hälfte. Im vierten Jahr wiederholt sich der Turnus.

Ein anderes Beispiel:

Zehn Wassergeteilen A bis K haben für eine Wiesenflur in der Schlucht im Kehr je am 12. Tage das Wasser der Felderin. Dieses Wasser ist eingeteilt in vier Ziele.

Erstes Ziel: Tagaufgang bis Dreifurren6 Stunden Zweites Ziel: Dreifurren bis Schattigwasser 7 » Drittes Ziel: Schattigwasser bis Schattengspon 4½ » Viertes Ziel: Schattengspon bis Tagaufgang6½ » Zusammen 24 Stunden Mit diesen Zielen wird abgewechselt.

1. Je ein Ziel gehört dem A, B und C, 2. » » » » » D und E, 3. » » » » » F, G und H, 4. » » » » » I und K.

Es wird im Frühjahr durch das Los entschieden, welches Ziel die Geteilen zuerst erhalten sollen. Es werden vier ungleich lange Strohhalme gemacht. Wer den längsten Halm zieht, fängt im ersten Kehr mit dem ersten Ziel an, der zweitlängste mit dem zweiten, der drittlängste mit dem dritten, der kürzeste mit dem vierten. Im zweiten Kehr bekommt der zweitlängste Halm das erste Ziel, der längste das vierte Ziel usf.

Von diesen Zielen haben jedoch nicht alle Teilhaber einen gleich grossen Anteil. A hat das Recht, eine halbe Stunde vorweg zu nehmen, dem B gehört 1/e und dem C / vom Rest. Also bekommt im ersten Kehr, wenn A—C den längsten Halm gezogen haben, A eine halbe Stunde vorweg, B erhält Ve von 5½ Stunden = 55 Minuten, C 4 Stunden 35 Minuten usf.

Im zweiten Kehr bekommen A—C das zweite Ziel, D und E das dritte und F, G und H das vierte und I und K das erste usf.

Dies sind einige der einfachem Beispiele; es gibt aber Tage, da bis 7 verschiedene Ziele abwechslungsweise unter eine grössere Zahl von Genossen zu verteilen sind; dann findet sich nur der Eingeweihte zurecht. Die Verhältnisse sind oft so verzwickt kompliziert, dass es geistiger Anstrengung bedarf, um sie zu begreifen, und doch ist der einfache Bauersmann infolge jahrelanger praktischer Übung genau orientiert.

Einfacher ist die Lage beim sogenannten « stillen Kehr »; man versteht darunter solche Wasserziele, die sich bei jedem Kehr gleich bleiben, d.h. zu gleicher Stunde eintreten, so z.B. die Wiese in der « Schluchtschir » immer am 9. Tag von Walkerbschine bis Stadeltibschine, erste Hälfte.

Der Einzelne hat in einem Kehr an einem einzigen Tag oft mehrere Ziele Wasser zu benützen, wenn auch nur für kurze Zeit. Folgendes Beispiel zeigt die Wasserrechte eines Kleinbauern L. W. im fünften Kehr, vom 5. bis 22. Juli 1921:

1. Tag ( 5. Juli ) kein Wasser.

2. » ( 6. Juli ) im Schratt ( eine Wiese von 300 Klafter ) 74 Stunde nach Mitternacht. 2. » ferner 3/4 Stunden im Hannig ( 300 Klafter ) von der Niwen.

3.

Tag 3.

Y> 4.

Tag 7.

8.

» 10.

» 11.

12.

Tag 12.

13.

n 14.

» 15.

li 16.

» ( 7. Juli ) Rufetsch ( 250 Klafter ), 1/1 von Schattigwasser bis Ottava; ferner Wissifluh ( 400 Klafter ), ½ von Ober-Ottava bis Schattengspon. ( 8. Juli ) Dorfmatte ( 500 Klafter ), 74 von Schattigwasser bis Schattengspon;

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