Die Walliser und die Jagd
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Die Walliser und die Jagd

Ein historischer Überblick vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert ( Teil 1 )'Die Tradition der Jagd im Wallis ist wie nur in wenigen anderen Schweizer Kantonen tief verwurzelt. Dies erklärt sich teilweise durch die frühe Demokratisierung dieser Aktivität: In den vergangenen Jahrhunderten gingen im Wallis sowohl die Herren als auch ihre Untertanen auf die Jagd, während sie in anderen europäischen Regionen nur einer Elite vorbehalten war.

Im 19. Jahrhundert sind im Wallis die meisten grossen Säugetiere - wie Hirsch, Steinbock, Bär, Wolf, Luchs und Bartgeier - ausgerottet oder dramatisch reduziert ( Gemse, Reh, Murmeltier, Adler und Dachs ) worden. Hauptgrund für den Rückgang gewisser Arten ist die intensive Bejagung; mitverantwortlich sind Faktoren wie Abholzung, Klima, Einflüsse der Landwirtschaft und Viehzucht. Da in jener Zeit das Leben dieser Tiere nicht wissenschaftlich untersucht wird, stammt der Grossteil der Informationen über die Fauna aus Weid-mannskreisen. Der nachstehende Beitrag befasst sich in erster Linie mit den Gründen, warum im Wallis schon früh Herren und Bauern auf die Jagd gingen und welche Tierarten sie bevorzugten.

( 1227-1241 ) seine Leute zur Ordnung rufen muss: Er verbietet ihnen, den Gottesdienst wegen der Jagd zu verpassen und Hunde und Falken in die Kirche mitzunehmen!

Die « Grossen » des Wallis stehen den Geistlichen nicht nach: Gemäss verschiedenen Dokumenten jagen im Mittelalter die Grafen und Herzöge von Savoyen dort im Unterwallis, wo ihnen ihre Hoheitsgewalt das Recht dazu verleiht ( in der Gegend zwischen Saint-Gingolph am Ufer des Genfersees bis nach Conthey in der Nähe von Sitten ). Zwischen 1272 und 1414 ist in den Rechten des Grafen in Vouvry insbesondere festgelegt, dass ihm die Männer der Kirchgemeinde jedes Jahr zwischen dem Michaelstag ( 29. September ) und Allerheiligen ( 1. November ) in den Wäldern der Ebene eine Bärenjagd schulden. Von 1476 an und dann 1536 wird das savoyische Unterwallis allmählich durch die Oberwalliser Herren erobert. Sie sind es denn auch, die 1555 nach Vouvry zur Jagd kommen.

Die weltlichen Herren sind aber nicht die einzigen Inhaber der Jagd-rechte: Ob die Bischöfe von Sitten Hubertus, den Schutzpatron der Jäger, nun wirklich aktiv verehren oder nicht - die Jagd gehört zu ihren Vor-rechten. Da bildet auch der Abt von Saint-Maurice keine Ausnahme. Bis

Von Herren zu Bauern: Vergnügen und Pflicht

Entspannung und Prestige für die Herren...

Im Mittelalter ist die Jagdleidenschaft unter dem europäischen Adel und dem Klerus weit verbreitet, und zwar so sehr, dass Papst Gregor IX.

:'Der Beitrag basiert auf der Studie: Scheurer, Alexandre: Histoire de la faune et de la chasse en Valais sous l' Ancien Régime ( avec aussi le Moyen Age et le XIXe siècle ), mémoire de licence, Université de Lausanne, 1998, 204 Seiten Vom 16. Jahrhundert an wurde der Hirsch im Wallis dermassen selten, dass seine Jagd ein Jahrhundert lang verboten war. Der Hauptgrund für den Rückgang lag in der Wilderei,ist doch sein Fleisch beson- ders wohlschmeckend. Abgesehen davon starben zahlreiche Hirsche während der strengen Winter oder wurden durch Wölfe getötet.

1108, bevor sie dieses Recht zurückgeben, gehen die Domherren der Abtei Saint-Maurice im Vallée d' Abondance ( Savoyen ) auf die Hirschjagd. 1280 hat nur die Abtei « seit Menschengedenken » das Recht, in Lavey Falken zu jagen.

... Pflicht für das einfache Volk Mangels explizit darauf hinwei-sender Dokumente kann man nicht von einer « Passion » des einfachen Volks für die Jagd sprechen. Das heisst aber nicht, dass nicht gejagt wird, auch wenn dem Recht zu dieser Aktivität Vorrechte der Herren zugrunde liegen. Alle Hinweise deuten vielmehr darauf, dass die Jagd aus Notwendigkeit betrieben wird, sei es, um sich zu ernähren oder um das Vieh und die Felder zu schützen. Menschen einfacher Herkunft können auch zur Jagd gezwungen werden.

Ringeltaube. Die alten Jagdkodizes waren sehr präzis. So durften die Bewohner von Salvan 1738 diesen Vogel theoretisch nur zwischen dem 11. August und der Fasnacht, also während rund sechs Monaten, bejagen!

Im Fall der Bärenjagd des Grafen von Savoyen in Vouvry haben die Männer der Kirchgemeinde die Aufgabe, das gefährliche Tier zu treiben. Wer abwesend oder unaufmerksam ist, riskiert eine Busse! 1710 verlangt auch der Bischof von Sitten die Beteiligung der Bevölkerung an einer jährlichen Bärenjagd im Gebiet von Martigny.

Die Beteiligung an der gefährlichen Treibjagd ist nicht die einzige « Dienstleistung », die von den Einheimischen verlangt wird. In Vionnay müssen sie zwischen 1293 und 1345 den Grafen und seine Gefolgschaft jeweils verpflegen. Es liegt auf der Hand, dass die Bauern die Jagdpartien der Herren nicht schätzen.

Auch die Gemeinden können das Mitmachen ihrer Bürger verlangen: 1769 muss im Val d' il liez für eine Wolfstreibjagd jede Familie einen Mann schicken, der seinen Posten weder verlassen, dort einschlafen.

noch ungehorsam sein darf. Noch 1830 wird den Männern von Champex die Beteiligung an einer Treibjagd befohlen. Auch hier wird, wer abwesend oder unaufmerksam ist, mit einer Busse bestraft.

Die Jagd ist also für einen Teil der Walliser eine Verpflichtung, vergleichbar mit dem Unterhalt der Wege oder den Reparaturarbeiten an den Rhonedämmen.

Obwohl schriftliche Zeugnisse fehlen, kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass die Jagd für bestimmte Personen einfacher Herkunft auch einen angenehmen Zeitvertreib darstellte. Ein einziger Walliser Schriftsteller schreibt 1812, dass seine Mitbürger « das Vergnügen in der Jagd und im Fischen suchen ».

Das Murmeltier nahm einen wichtigen Platz in der Ernährung der Bergler ein. Im Winter öffnete man seinen Bau und erbeutete die schlafenden Tiere.

Das Schneehuhn wurde -wie auch die anderen Hühnervögel und die Rebhühner - wegen seines Fleisches oft gejagt.

Die Ernährung

Die Rechte der Herren auf Jagderzeugnisse Aus zahlreichen Urkunden vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert ersieht man, dass die Unterwasser Untertanen ihre Jagdbeute nicht einfach für sich behalten können. Vielmehr müssen sie verschiedene Teile des erbeuteten Tiers - oder das ganze Tier - dem Grafen oder dem Herzog von Savoyen, den Oberwalliser Herren, dem Bischof von Sitten oder dem Abt von Saint-Maurice abgeben. Bereits 1280 verfügt die Abtei von Saint-Maurice über das Recht, aus der Hochwildjagd in Lavey ausgewählte Stücke der edelsten Beutetiere für sich zu beanspruchen. Ansprüche auf Fleisch aus der Bärenjagd ( tractus ur-sorum ) werden auch in vielen Unterwalliser Gemeinden geltend gemacht. Doch diesen Rechten wird nicht im- Fauna und Flora mer Folge geleistet. Deshalb geht der Vogt von Chillon 1521 brutal vor, umseine Ansprüche bezüglich Natural-5 abgaben in Vionnaz durchzusetzen. = Der alarmierte Herzog von Savoyen 5 befiehlt darauf seinem Beamten, „ seine Untertanen nicht mehr zu miss-ö handeln.

^mDiese Art von Abgaben hat eine Die « Grossen » des Landes kommen auch durch angeordnete Jagden zum begehrten Wild, die durch bezahlte Jäger ausgeführt werden. Gewisse Herren geniessen zudem ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von Wildfleisch. Dies gilt etwa für den Abt von Saint-Maurice, der 1564 den Jägern seines Gerichtsbezirks verbietet, ihre Beute zu verkaufen, bevor sie sie ihm oder seinen Vertretern gezeigt haben.

Die ausgewählten Stücke Erstaunlicherweise ist es der Bär, der von den Herren am meisten geschätzt und auch in den meisten Dokumenten erwähnt wird. Im Mittelalter und auch noch später tauchen Kopf und Pfoten des Sohlengängers in delikaten Rezepten auf. Den Her- ren mundet auch Steinbock, Hirsch sowie Gemse und Murmeltier. Beim Geflügel sind das Rebhuhn und die Hühnervögel wegen ihres feinen Fleisches begehrt - so begehrt, dass die Bauern von Savièse und von Evolène im 18. Jahrhundert den Geistlichen die Lehenszinse mit solchem Fleisch begleichen.

Diese Beispiele zeigen, dass Wildbret auf den gepflegten Tafeln des Landes oft serviert wird. Seine Bedeutung in der Ernährung der herrschaftlichen Kreise darf deshalb nicht unterschätzt werden, auch wenn es kein lebensnotwendiges Nahrungsmittel ist.

Der Tisch der Bauern Im Wallis, mit seinen schon sehr früh bis in die hintersten Ecken besiedelten Tälern und seiner vielfältigen Fauna, wird die Jagd an mehreren Orten bereits seit dem Mittelalter demokratisch gehandhabt. Die schwierigen Lebensbedingungen der Bauern tragen dazu bei, dass sich die Jagd in den unteren Schichten ab 1500 auf das ganze Wallis ausgebreitet hat, auch wenn sich die Jäger - theoretisch mindestens-detaillierten Regeln unterwerfen müssen.

Die Bedeutung des Wildbrets in der Ernährung der Bevölkerung wird durch die Beschränkungen, die man ihr aufzuerlegen versucht, illustriert: So sind Steinbock und Hirsch im 16. und 17. Jahrhundert geschützt, damit sich ihre Bestände erholen können. Trotz anhaltend hoher Bussen müssen die Behörden regelmässig zahlreiche Zuwiderhandlungen feststellen.

Geschätzt werden auch Gemse, Reh, Bär, Luchs, Dachs, Hase und Murmeltier sowie das Federwild. Man fängt Drosseln und Amseln bei ihrem Zug über die Alpenkämme. Rebhühner und Hühnervögel werden mit Schlingen gefangen. Das Fleisch der Tiere taucht übrigens auf den Walliser Märkten auf, und sein Preis wird sogar manchmal von allerhöchster Stelle her festgesetzt!

Im 16. Jahrhundert schreibt ein Autor: « Das Wildprät von Steinböcken / Ibschgeissen und Gemsen ist in diesem land so gemein / dass man solches bisweilen in der Metzg neben anderem gemeinem fleisch auskauwt / und umb ein gering Gelt verkaufft. Solches hab ich in der Stadt Sitten selbs gesehen. » Diese Beispiele zeigen die Bedeutung des Wildbrets in der Ernährung der einfachen Bevölkerung - für manche stellt das Wild deshalb wahrscheinlich eine unersetzbare Nah- rungsquelle dar. In einer Zeit, in der das Vieh wertvoll ist, verkörpert die Natur ein Nahrungsreservoir, aus dem man zu günstigeren Preisen schöpfen kann.

Die Beziehung zwischen Mensch und wilden Tieren Die Demokratisierung der Jagd ab 1500 ist zu einem grossen Teil verantwortlich für die Begeisterung, auf die sie bis heute im ganzen Kanton stösst.

Die Gemse, ein begehrtes Beutetier der Einheimischen, wurde dank ihrer Flinkheit glücklicherweise immer vor dem Aussterben bewahrt.

Grand Combin, Val de Bagnes. Die Bewohner dieses Tals sind heute noch als Jäger bekannt. Im 18. Jahr- Während die grossen Herren aus Leidenschaft und um ihre Herrschaft und ihr Prestige zu stützen jagen, verfolgt der Bauer das Wild aus Pflicht oder Notwendigkeit: um den Tisch der Herren reich zu decken, seine eigene Familie zu ernähren oder sein Vieh und seine Äcker zu schützen. Die Jagd hat eine bedeutende soziale und wirtschaftliche Rolle inne. Sie bewirkt aber auch eine direkte Konfrontation zwischen Mensch und Tier. Der Mensch unterhält eine komplizierte Beziehung zur Fauna: Die wilden Tiere - manchmal begehrt, manchmal verfolgt, manchmal Räuber, manchmal Beute - werden als Träger von Bösem und Gutem gesehen!

Alexandre Scheurer, Lausanne ( ü ) Der Schneehase wurde mit Schlingen gefangen; sein Fleisch war aber weniger geschätzt als jenes des Feldhasen.

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hundert wurden ihre Jagd-aktivitäten von den religiösen Autoritäten gar als « übermässig » beurteilt!

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Die ungesicherte, offene Oberseite dieses Klebehakens begünstigt in verschiedenen Situationen ein ungewolltes Seilaushängen ( « Sauschwänzli-Effekt » ). Die vorhandene Sicherung mittels einfachen Schnappers kann das nicht verhindern. Grosse Vorsicht ist geboten.

Besondere Gefahrenpunkte - Ist der Umlenkhaken zu tief gesetzt und möchte ein Kletterer noch einen letzten Zug machen, kann es geschehen, dass der Anseilknoten höher liegt als die Umlenkung. In diesem Fall ist die Gefahr gross, dass das Seil quer über den Haken zu liegen kommt und unter Belastung aus-hängt.

- Beim Ablassen in wenig steilem Gelände und kurzzeitiger Entlastung des Seils kann ein Krangel auf den Haken zu liegen kommen. Unter Wiederbelastung wird das Seil aushängen.

Stubai-IQ-Multifunktionshaken -Wird das Seil beim Ablassen aus irgendwelchen Gründen ( z.. " " .B. durch Abrutschen über einen Busch ) unbelastet weggeschwungen, kann ein Seilkrangel leicht auf den Haken zu liegen kommen, was bewirkt, dass das Seil aushängt.

-Wird ein solcher Haken gleichzeitig zum Top-Rope-Klettern und als Standhaken einer weiteren Seilschaft benutzt, kann durch Seilmanipulatio-nen der « Standseilschaft » das Top-Rope-Seil ungewollt ausgehängt werden.

Seilaushängegefahr z.B. bei Krangelbildung „ fr Stubai-IQ-Multifunktions-haken richtig benutzt beim Top-Rope-Klettern HandhabunglMassnahmen Bei absolut korrekter Anwendung ( Installation und Gebrauch gemäss Angaben des Herstellers ) und im Bewusstsein der spezifischen Gefahr funktioniert dieser Umlenkhaken. Gerade im Klettergartengelände suggeriert er aber jenen, die weniger Erfahrung haben, eine einfache Handhabung, ohne das grosse Gefahrenpotential aufzuzeigen.

Deshalb muss unbedingt beachtet werden: Falls - und wenn auch nur über eine kurze Strecke - über diesen Haken hinaus oder im Top-Rope geklettert wird, muss unbedingt in der dafür vorgesehenen Öse eine Expressschlinge eingehängt werden.

Vor- und Nachteile verschiedener Umlenksysteme und ihre korrekte Montage werden im Lehrgang « Routen sanieren - Haken setzen » im Rahmen des Ausbildungsprogramms1 gezeigt.

Martin Stettier, Zäziwil, und Emanuel Wassermann, Boll

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