Ein Anruf würde genügen
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Ein Anruf würde genügen

Die erste Saison mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen ist vorbei. Die Bilanz: Es gab teils schwierige Diskussionen wegen der No-Show-Gebühr.

Der Sonntagsbraten für die grosse Tafel steht auf dem Tisch, der Wein ist geöffnet. Fünf der zehn geladenen Gäste erscheinen aber nicht, man macht sich Sorgen, denkt über einen Unfall nach. Der Ärger ist programmiert. Und eines ist ganz sicher, wer eine Einladung zu einem Essen einfach so vergisst, der kann lange warten, bis er wieder eingeladen wird.

Verständnis kommt mit der Zeit

Für viele Hüttenwarte ist diese Situation bekannt. Auch ein halbes Jahr nachdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die SAC-Hütten in Kraft getreten sind, halten sich immer noch nicht alle daran, was teils zu schwierigen Diskussionen führen kann. Philipp Werlen, Leiter der Geschäftsstelle der Schweizer Hütten, sagt: «Für die Gäste war die Freiheit früher grösser, es braucht Zeit, bis man sich daran gewöhnt hat.» Er vermisst zum Teil das Verständnis der Gäste für die Situation der Hüttenwarte. «In jedem Unterkunftsbetrieb im Tal ist Abmeldung Pflicht, und finanzielle Folgen im Unterlassungsfall sind garantiert.»

Wenn nämlich eine Gruppe von zehn Personen nicht erscheint, beträgt der Ausfall schnell einmal mehrere Hundert Franken. Gerade in Hütten mit einer kurzen Saison werden diese Ausfälle zu einem existenziellen Problem. Bedenklich ist, dass es «Probleme mit SAC-Gruppen gibt», so Werlen. In der Tat gab es Beschwerden. Moniert wurde gegenüber dem Zentralverband und der Hüttenkommission, dass die AGB «an der bergsteigerischen Realität vorbeizielen». Häufig müssten Aufgrund der Witterung, der Verhältnisse und der körperlichen Verfassung der Alpinisten Ziele geändert werden. Philipp Werlen erwidert, dass kurzfristige Änderungen wegen zwingender Umstände, wie eines Gewitters oder Schneesturms, kulant behandelt würden.

Ein Pranger ist die letzte Wahl

Grössere Schwierigkeiten mit den fehlenden Abmeldungen gibt es laut Werlen in den Hütten im südlichen Wallis, dort seien Hüttenwarte gar dazu übergegangen, eine rote Liste zu führen. Gerade auf der Haute Route seien es oft geführte Gruppen, die reserviert hätten, aber dann nicht auftauchten. Er betont aber, dass er die Methode, «Leute an den Pranger zu stellen», grenzwertig findet. Aus Sicht von Philipp Werlen ist eine klare Kommunikation zentral. «Stossrichtung muss sein, dass die Gäste begreifen, was das für die Hüttenwarte bedeutet, wenn sie sich nicht abmelden.» Es geht nicht nur um Geld, sondern auch um die Sicherheit.

Situation bessert sich

Pia Honegger von der Maighelshütte, bestätigt den Gewöhungseffekt: «Wir haben immer etwas für Ausfälle verlangt. Die AGB werden von unseren Gästen weitgehend positiv aufgenommen, wenn wir klar und deutlich darauf hinweisen.» Auch vom Hohtürli, wo die Blüemlisalphütte steht, berichtet Hans Hostettler, dass sich die Situation mit den unterlassenen Abmeldungen seit der Einführung der AGB verbessert habe.

Nicht abmelden kostet

Annullierungen und Verschiebungen von Reservationen für eine bis zwölf Personen müssen spätestens bis 18 Uhr des Vortages telefonisch gemeldet werden, bei grösseren Gruppen zwei Tage vorher. Andernfalls kann eine Entschädigung verrechnet werden.

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