Energiestrategie schwächt Landschaftsschutz
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Energiestrategie schwächt Landschaftsschutz Neues Gesetz erlaubt Kraftwerke in ­Schutzgebieten

Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung waren in der Schweiz bislang streng geschützt. Mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 ändert sich dies.

Letztes Jahr nahmen Volk und Stände das neue Energiegesetz an. Anfang Jahr ist die zugehörige Verordnung in Kraft getreten. Nun ist klar: Mit der Energiestrategie 2050 wird der Schutz der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) massiv geschwächt. Denn neu gelten Wasser- und Windkraftwerke, die im Jahr mehr als 20 GWh erneuerbare Energie generieren, als von nationalem Interesse. Das bedeutet, dass der Bau solcher Anlagen in Schutzgebieten nicht mehr - wie bisher - ausgeschlossen ist. Auch dann nicht, wenn die Schutzziele des betroffenen BLN-Gebiets damit schwer beeinträchtigt werden. Es liegt im Ermessen der Behörden oder Gerichte zu entscheiden, ob das Schutzinteresse oder die Stromproduktion wichtiger sind.

Der Schwellenwert von 20 GWh pro Jahr ist dabei sehr tief. Er entspricht gerade einem Dreitausendstel des aktuell in der Schweiz produzierten Stroms. So sind nicht nur einzelne, für die nationale Stromproduktion bedeutsame Projekte möglich, sondern auch viele kleine: 20 GWh entsprechen der jährlichen Leistung von etwa vier Windrädern. Das Geschäft mit dem subventionierten Strom könnte nun also zur Gefahr für die letzten unberührten Landschaften der Schweiz werden.

Verbandsanliegen Klimaschutz

Auch der SAC beschäftigt sich mit der neuen Situation. Er ist gegenüber den BLN-Gebieten in einer besonderen Position. Jahrzehntelang hatte sich der SAC für den Schutz ursprünglicher, für die Schweiz identitätsstiftender Landschaften eingesetzt. Das Inventar der BLN-Gebiete geht auch stark auf den Einsatz des SAC zurück, der über Jahrzehnte in der Kommission für die Inventarisierung Schweizerischer Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (KLN) wirkte. Dank seinem Verbandsbeschwerderecht kann er als Anwalt der BLN-Gebiete auftreten.

Angesichts schmelzender Gletscher ist mittlerweile aber auch der «Klimaschutz» zu einem Anliegen des Verbandes geworden. Auch wenn das Verschwinden des ewigen Eises kaum von der schweizerischen Energiepolitik beeinflusst werden wird.

Forderung nach Effizienz

«Wir können und wollen uns der Energiewende nicht verschliessen», erklärt Benno Steiner, beim SAC Fachmitarbeiter Landschaftsschutz, die Position des Zentralverbands. In Ausnahmefällen sei deshalb auch beim Landschaftsschutz ein Entgegenkommen nötig.

Was das bedeutet, zeigt das Projekt einer Grossstaumauer im Triftkessel im Berner Oberland, der nicht unter dem Schutz des BLN steht. Dieses Projekt hat der SAC begleitet - und kann es unter dem Strich billigen, wie Benno Steiner erklärt. Das Werk könne einen echten Beitrag in einer zukünftigen Energieversorgung leisten und für die Eingriffe sind umfangreiche Ersatzmassnahmen vorgesehen. Dies bedeute aber nicht, dass der SAC nun jedes Grossprojekt in den Alpen gutheisse.

Neue Kraftwerke müssten überregional und landschaftsschonend geplant werden. Dabei sollen die Anlagen zuerst an Standorten konzentriert werden, die «eine hohe Effizienz aufweisen, wenig Konflikte verursachen und bereits ausreichend erschlossen sind – nicht in Schutzgebieten», sagt Steiner und verweist auf die SAC-Richtlinien Umwelt und Raumentwicklung. «Weiter fordern wir, dass Stromsparen und Energieeffizienz konsequenter gefördert werden, was landschaftsschonender ist. »

Eines ist klar: Landschaftsschutz und Klimaschutz lassen sich nicht immer vereinbaren. Auch innerhalb des SAC gehen die Meinungen zu den Prioritäten auseinander: Weitere Diskussionen sind absehbar.

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