Kletterverbot am Honigstein
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Kletterverbot am Honigstein Historischer Moment

 

Am 28. Mai 1891 pilgerte der Vorstand der SAC-Sektion Pilatus zum Honigstein von Roggliswil im Luzerner Hinterland. Dann eröffnete Präsident Josef Eggermann dem steinernen Mitglied «in ­aller Form» die 1872 erfolgte Aufnahme in den Club, heisst es in der Schrift zum 80. Geburtstag der Sektion. Seit dem 4. August 1872 nämlich steht der in der hügeligen Landschaft liegende Findling unter alpenclubistischem Schutz. Bohrlöcher zeugen aber davon, dass er auch ein anderes Schicksal hätte erleiden können. Ein Teil von ihm wurde beim Bau eines Schulhauses und einer Kapelle gebraucht. Am 21. April 1934 dann, dem Tag der 70-Jahr-Feier der Sektion, erhielt der erratische Block von Roggliswil folgende Inschrifttafel: «Vom fernen Wallis kam einst ich her/Auf des Rhonegletschers eis’gem­ ­Rücken;/Und jetzt, gestrandet, verlassen und bedroht/Von Geldes und arger Menschen Tücken/Steht mir der SAC zu treuer Wehr.» Heute listet eine Tafel beim Zugangsweg über Ackerland die Besuchsregeln auf: «Kein Reitweg für Pferde/Ponys und Esel» oder «Beim Stein nicht campieren und auch keine Brätelstelle errichten». Und extragross: «Klettern verboten.»

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