KWO geht vor Bundesgericht
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KWO geht vor Bundesgericht

Lausanne soll das letzte Wort haben, was die Erhöhung der Grimselstaumauer betrifft: Die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) zieht den Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiter. Das Verwaltungsgericht hatte die Konzession für die Vergrösserung des Stausees mit der Begründung abgelehnt, dass der in der Verfassung verankerte Moorschutz absolut sei. Politische Interessenabwägungen seien deshalb nicht zulässig. Für die KWO ist die Auslegung des Moorschutzes von grosser Tragweite, wie sie in einem Communiqué verlauten lässt. Sie solle deshalb in letzter Instanz geklärt werden.

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