Motorschlitten in den Alpen. Spass für wenige, Störung für Tier und Mensch
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Motorschlitten in den Alpen. Spass für wenige, Störung für Tier und Mensch

Motorschlitten in den Alpen

Seit den Siebzigerjahren begegnen uns Motorschlitten in den Schweizer Alpen. Sie transportieren Waren zu abgelegenen Hütten und Häusern und kommen bei der Rettung zum Einsatz. Seit wenigen Jahren sind sie auch abseits der Hüttenwege und Pisten anzutreffen wie beispielsweise auf der Südseite des Lukmanierpasses. Dort rasen Motorschlitten die Hänge hinauf und hinunter – « just for fun ».

Wer mit Tourenski oder Schneeschuhen vom Lukmanierpass nach Westen in Richtung Cadagnohütte startet, bekommt zuerst die vielen Schneemobil-spuren zu sehen. Einige enden an den Wochenendhütten am Weg, die meisten jedoch führen weiter ins Gebirge. Was beim Aufstieg die unberührte Schönheit der Winterlandschaft zerschneidet, gewinnt bei der Abfahrt noch mehr an Bedeutung: Beim Wettbewerb um die « Entjungferung » der schönsten Pulverschneehänge sind Motorschlitten um ein Vielfaches schneller als Tourenfahrer. Wer unberührten Schnee will, der muss ihn suchen.

« Highmarking » nennen die Insider den neuen Sport 1, bei dem jener gewinnt, der einen Steilhang mit dem Motorschlitten am weitesten hinauffahren kann. Dabei reissen die Fahrer den Gas-hahn voll auf, sodass das Heulen der Zweitaktmotoren von weitem zu hören ist. Die modernen Motorschlitten sind schnell und ermöglichen Fahrten in

1 « Highmarking » hat sich besonders in den USA rasend schnell zu einem verbreiteten Sport entwickelt. Pro Jahr werden dort rund eine halbe Million Motorschlitten verkauft. Bereits sind 50% der Lawinentoten in den ganzen USA Motorschlit-tenfahrer!

Gelände, das bis vor wenigen Jahren Skitourenfahrern vorbehalten war. Derzeit ist das Motorschlittenfahren hier zu Lande erst in wenigen Gebieten ein Problem. Angesichts der Entwicklungen in den USA, aber auch in den französischen und italienischen Alpen, ist es Zeit, den Trend bei uns zu hinterfragen, bevor er grossräumig zum Problem wird.

Tiere auf der Flucht Hasen, Füchse, Gämsen, Schneehühner und die anderen Bewohner der winterlichen Bergwelt werden durch den Lärm der Motorschlitten in die Flucht getrieben. Im Winter fehlen den Tieren die Reserven, um solche Störungen häufiger ertragen zu können. Im Unterschied zu Skitourenfahrern sind Motorschlitten auch abends oder nachts unterwegs, was die Tiere besonders stört. Aber auch Mäuse und die anderen Kleintiere unter dem Schnee leiden unter den Motorschlitten. Die viel befahrenen Strecken sind fest gepresst, zerschneiden den Lebensraum der Tiere und erdrücken sie im schlimmsten Fall. Bei wenig Schnee werden auch Büsche, Sträucher und junge Bäume umgeknickt. Heimsuchung der winterlichen Bergwelt Fallen aufheulende Schneemobilmotoren selbst in erschlossenen Tourismusregio-nen negativ auf, wirken sie in einsamen Tälern als gewaltsame Zerstörung dessen, was den Erholungswert solcher Orte ausmacht: der Stille. Diese ist eines der zunehmend wichtigeren Zukunftsgüter, die die einheimische Bevölkerung den Touristen anbieten kann. Dieses Gut muss gehütet und gepflegt werden und darf nicht von einigen wenigen leichtsinnigen und vergnügungssüchtigen Motorschlittenfans zerstört werden. Es gibt gewiss gute Gründe für einen gezielten Einsatz von Motorschlitten, gerade auch in winters nicht erschlossenen Gebieten, etwa als Transportmittel für abgelegene Gastbetriebe. Fragwürdig wird hingegen ihr touristischer Einsatz beim Transport von Personen und beim

« Highmarking » in der Luk-manierregion – innerhalb weniger Minuten sind ganze Hänge zerfahren.

Fo to :A rc hi v Fa ch st elle keep w ild!

DIE ALPEN 3/2004

Alpinismus, Berg-u.a.. Sportarten

Alpinismo e altri sport di montagna

Alpinisme et autres sports de montagne

Einsatz als « mobile Skilifte ». Zudem verleiten die vermehrt stattfindenden Motorschlittenrennen dazu, den ganzen Winter entsprechend abseits von Strassen zu trainieren. 2

Das sommerliche Äquivalent der Schneemobile sind die vermehrt auftauchenden QUADS, die breiträdrigen « Vierradtöffs»,und die ATV. 3 Die QUADS, die bereits als eigene motorisierte Sportart figurieren, sind fürs weglose Gelände konzipiert und verführen deshalb geradezu zu Fahrten ins Abseits neben Strassen und Wegen.

Die rechtliche Lage Die rechtliche Regelung auf Bundesebene ist klar: Motorschlitten werden nach Strassenverkehrsgesetz Motorrädern gleichgestellt, müssen deshalb immatri-kuliert sein ( Nummernschild ) und dürfen nur auf Strassen verkehren, die für Motorfahrzeuge zugelassen sind. Waldsträsschen sind nach dem Waldgesetz mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt. Auf Pisten, im freien Gelände oberhalb der Waldgrenze und im Wald sind also Schneemobile grundsätzlich verboten. Die Kantone haben allerdings die Möglichkeit, Sonderbewilligungen auszustellen, die sie teilweise an die Gemeinden delegieren. Diese Sonderbewilligungen sollten nicht nur auf einem Bedarfsnachweis beruhen, sondern auch die erlaubte Fahrstrecke genau definieren. Hier öffnet sich ein grosser Spielraum. Das eigentliche Problem liegt aber darin, dass die missbräuchliche Verwendung der Motorschlitten kaum je geahndet wird. Vielerorts fehlt schlicht der ( politische ) Wille dazu.

Und der SAC? Wir vom SAC sind ja auch Nutzer der Bergwelt, wir profitieren von zahlreichen Infrastrukturen und sind froh um das offene Berggasthaus im abgelegenen Seitental als Ausgangspunkt für eine Skitour. Wir haben an erster Stelle eine grosse Eigenverantwortung als Verband, als Sektion, als einzelnes Mitglied dafür, dass unsere winterlichen Aktivitäten so naturschonend wie möglich durchgeführt werden. Die « motorisierte Eroberung » der Berge abseits von Strassen hat jedoch eine ganz andere Dimension. Deshalb fordern auch unsere SAC-Um-weltrichtlinien ganz klar: « Der Einsatz von motorisierten Transportmitteln für die Versorgung von Hütten und abgelegenen Unterkünften muss sich an die gesetzlichen Vorschriften halten und sich auf ein notwendiges Minimum beschränken. Insbesondere sind keine motorisierten Personentransporte zuzulassen. Motorisierter Off-Road-Sport im Berggebiet muss verhindert werden. »

MW und keepwild! sind aktiv Die Alpenschutzorganisation Mountain Wilderness ( MW ) und ihre Trendsport-Fachstelle « keepwild !» haben die Thematik der illegalen Motorschlittenfahrerei sowie der sommerlichen QUAD-Mode aufgegriffen. Zum Thema Motorschlitten hat keepwild! eine Studie erarbeitet. 4

Mit Gesprächen vor Ort, Medienanlässen, aber auch mit Protesttouren in betroffene Gebiete versucht MW, vor allem bei Kantonen und Gemeinden das Bewusstsein für die Problematik zu wecken. Auch der SAC müsste sich dabei engagieren, doch kann dies nicht vom Zentralverband übernommen werden. Da müssen die betroffenen Bergsteiger und Sektionen selbst aktiv mitmachen.

Verzichten, fragen, intervenieren Wir fordern deshalb unsere Clubmitglieder auf, mitzuhelfen, dass der missbräuchliche Einsatz von motorisierten Geländefahrzeugen in unseren Bergen nicht weiter zunimmt und in legale Bahnen gelenkt werden kann. Das heisst zuerst: Verzichten wir selbst auf unnötige Benutzung, auch wenn es einmal bedeutet, den Rucksack etwas länger selbst zu tragen. Erlauben wir uns durchaus einmal, einen Motorschlittenfahrer im bewilli-gungspflichtigen Gelände höflich nach der Bewilligung zu fragen, und scheuen wir uns nicht, klar missbräuchliche Fahrten anzuzeigen. 5 a

Jürg Meyer, SAC Umweltbeauftragter Jan Gürke, Leiter Fachstelle keepwild!

2 Die Motorschlitten werden in der Schweiz erst seit 1995 separat statistisch erfasst. 1996 wurden 89, 2002 bereits 1197 immatrikulierte Fahrzeuge gezählt. Die Zahl von nicht angemeldeten Fahrzeugen bleibt als « Dunkelziffer » unbekannt. 3 QUADS oder so genannte « Vierradtöffs » sind dickrädrige, äusserst geländegängige Freizeitfahr-zeuge, die an Marsmobile erinnern. ATV heisst « All Terrain Vehicle » und ist das Pendant zum QUAD als Arbeitsfahrzeug. 4 « Motorschlitten in der Schweiz – Entwicklungen, Umwelt-Impacts, Nutzer-Nutzer-Konflikte, juristische und politische Situation ». Herunterzu-laden von www.mountainwilderness.ch oder gratis zu bestellen bei keepwild!, E-Mail info@keepwild.ch. 5 MW stellt für illegale Motorschlittenfahrten ein Meldeblatt zur Verfügung, das unter www.mountainwilderness.ch zu finden ist.

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