News von Skitourenkarten und -führern. SAC leistet Pionierarbeit für Wildschutz
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News von Skitourenkarten und -führern. SAC leistet Pionierarbeit für Wildschutz

News von Skitourenkarten und -führern

Auf den Skitourenkarten ist der SAC neu als Partner des Herausgebers swisstopo zuständig für die Ausweisung der Schutzgebiete. Bei Skitou-ren- und Schneeschuhführern aus dem SAC-Verlag werden neuerdings die Routenvorschläge konsequent auf Naturverträglichkeit überprüft.

Vier Jahre nach dem 50-Jahr-Jubiläum der Skitourenkarte sind die Verantwortlichkeiten im Oktober 2005 vertraglich neu gemischt worden. Herausgeber ist neu swisstopo ( Bundesamt für Landestopografie ). Swiss Ski, der bisherige Mitherausgeber, und der SAC erscheinen als gleichberechtigte Partner mit dem Logo auf dem Titelblatt. Dabei ist der SAC für die korrekte Ausweisung der Schutzgebiete zuständig.

Warum diese Änderung?

Anlass war ein Unfall einer Skitourengruppe im Engadin. Wegen Befahrens einer mit Betretungsverbot behafteten Wildruhezone wurden die Teilnehmer mit einer saftigen Busse bestraft. Der Richter verwendete dabei die Skitourenkarte als Rechtsgrundlage. In der Folge entwickelte sich eine Diskussion um Fragen der Rechtssicherheit und der Rechts-gültigkeit der Schutzgebietszuweisung auf den Karten. Eine vom SAC-Ressort Umwelt einberufene Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass die Rechtssicherheit nicht gewährleistet sei. Mit der bisherigen Darstellung sei ausserdem nicht erkennbar, ob für ein bestimmtes Schutzgebiet ein rechtsgültiger Schutzbeschluss bestehe oder nicht. Wegen mangelnder Einheitlichkeit hing die Art und Qualität der Schutzgebietsausweisungen ausserdem stark vom jeweiligen Kartenautor ab. Die Arbeitsgruppe entwickelte in der Folge ein neues Konzept für die Ausweisung und Darstellung der Schutzgebiete auf Skitourenkarten, das von SAC, Swiss Ski und BAFU genehmigt wurde. Dieses sieht zwei grosse Änderungen zur alten Praxis vor.

SAC als Koordinator

Für Schutzgebietsinformationen ist neu als Ansprechpartner ausschliesslich eine Koordinationsstelle bei den kantonalen Behörden vorgesehen. Ihr Auftrag ist, sämtliche für Wintersportler relevanten Schutzgebiete zusammenzutragen und für die Kartenüberarbeitung aufzubereiten. 1 Der SAC 2 übernimmt die Rolle des Koordinators und Vermittlers zwischen Kanton und Kartenautor sowie swisstopo und leitet die Bereinigung von strittigen Fällen. 3 Verändert wird auch die Kartendarstellung. Neu kann der Benutzer anhand der Signatur erkennen, ob einem Schutzgebiet ein rechtsgültiger Schutzbeschluss ( Verbot, Gebot ) zugrunde liegt oder ob es « nur » ein vereinbartes Schutzgebiet mit einer Empfehlung ist. Ausserdem können die Schutzbestimmungen präzisiert werden. In einigen Kantonen gibt es beispielsweise die Kategorie « Weg- gebot »: Solche Schutzgebiete dürfen zwar betreten werden, aber nur auf bestehenden – und teilweise auch nur markierten – Wegen. Diese Regelung ist insbesondere für die Schneeschuhwanderer wichtig.

Jagdbanngebiete: grosszügige Interpretation

Neu werden auch die eidgenössischen Jagdbanngebiete auf der Skitourenkarte eingezeichnet. Dies sind eigentliche Im Aufstieg von Sulwald zur Lobhornhütte. Im sensiblen Bereich der oberen Waldgrenze ist es besonders wichtig, dass Schutzgebiete beachtet werden.

Die neue Skitourenkarte Walenstadt. Neu ist auch der SAC Mitherausgeber der Skitourenkarten. Dabei trägt er die Verantwortung für die Schutzgebiets-ausweisung.

Foto: Markus Ruff Foto: zvg Wildschutzgebiete, die neben jagdlichen Einschränkungen auch solche für Touristen enthalten. In der Verordnung steht u.a., dass das Skifahren ausserhalb von markierten Pisten, Routen und Loipen verboten ist. 4 Das BAFU interpretiert diesen Artikel für das Skitourenfahren dahin gehend, dass die auf der Skitourenkarte eingezeichneten Routen in Jagd-banngebieten als markierte Routen gelten und daher befahrbar sind – und sich auch Schneeschuhwanderer konsequent daran halten müssen. Da diese Gebiete teilweise sehr gross und für Ski- und Schneeschuhtouren interessant sind wie das Kiental/BE, ist diese liberale Auslegung für den SAC wichtig.

SAC-Führer angepasst

Was bezüglich Schutzgebiete für die Karte gilt, muss auch in der Führerliteratur übernommen werden. Publizierte Routenvorschläge sind bei der Erstauf-lage bzw. bei der Überarbeitung neu auf Schutzgebietstangierungen zu überprüfen. Die Gefahr, dass stark frequentierte Skitourenklassiker gestrichen werden, ist eher gering, oder es werden wie auch schon früher Korridore geschaffen. 5 Da bislang keine speziellen Karten für Schneeschuhtouren existieren, werden oft Skitourenkarten für die Planung von Schneeschuhtouren benutzt. Aus diesem Grund sind neu auch Schutzzonen in für Skitourenfahrer ungeeignetem, für Schneeschuhwanderer aber attraktivem Gelände eingetragen. Schneeschuhwanderer sind also gut beraten, ihre Touren naturverträglich mit den neuen Skitourenkarten zu planen und durchzuführen.

Erste Erfahrungen

Die kürzlich erschienenen Neuüberarbei-tungen der Skitourenkarten Blatt 237 S Walenstadt und Blatt 238 S Montafon sowie die beiden im SAC-Verlag erschienenen Bücher Skitourenführer Berner Alpen West und Schneeschuh-Tourenfüh-rer – vom Genfer- zum Thunersee entsprechen dem neuen Konzept. Der SAC setzt damit als Natursportverband die Selbstverpflichtungen aus Leitbild und Umweltrichtlinien um und fördert konsequent die Naturverträglichkeit des Bergsports. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Karten- bzw. Führerautoren klappte meist gut. Die meisten Kantone sind aber noch nicht in der Lage, auf Anfrage rasch Auskunft über für Wintertouristen relevante Schutzgebiete und über die entsprechenden Schutzbestimmungen und Einschränkungen zu erteilen. Eine Vorreiterrolle spielt hier der Kanton Graubünden. Seine diesbezüglichen Schutzgebiete können auf der GIS-basierten Webplatt-form www.wildruhe.gr.ch abgerufen werden. Bis alle Kantone dieses Instrument haben und alle Skitourenkarten überarbeitet sind, wird es aber noch eine Weile dauern. a Markus Ruff, wiss. Mitarbeiter Ressort Umwelt 1 Die Aufgabe ist für die Kantone recht aufwändig: Die verschiedenen Ämter – in der Regel das Amt für Jagd und Wild, das Amt für Wald und das Amt für Natur und Landschaft – müssen Informationen zu rechtskräftigen kantonalen und kommunalen Schutzgebieten zusammentragen, laufende Verfahren wie Waldentwicklungsplanungen prüfen, Wildhüter nach nicht rechtskräftigen ( vereinbarten ) Wildruhegebieten anfragen und diese Informationen anschliessend auf Relevanz für Wintersportler filtern. 2 Verantwortlich ist die « Fachstelle Natursport– Naturschutz » auf der Geschäftsstelle. 3 Dies ist dann der Fall, wo Kompromisse zwischen den Wünschen des Autors und den Auflagen des Kantons gefunden werden müssen. Die Kartenredaktoren, die bisher selber für das Zusammensu-chen der Schutzinformationen zuständig waren, werden mit dieser neuen Praxis einerseits zeitlich entlastet und andererseits von der grossen Verantwortung für die Rechtssicherheit erlöst. 4 Verordnung vom 3O. September 1991 über die eidgenössischen Jagdbanngebiete ( VEJ ) 5 Auch bei diesen Verfahren werden Verhandlungen über Einschränkungen mit den Kantonen durch den SAC geführt.

Ausschnitt aus Skitourenkarte 1:50 000 Blatt 237 S, Walenstadt, Ausgabe 2006. Neu bieten ver- Legende zu den Schutzgebieten Betretungsverbot Zonen dürfen während des ganzen Winters weder im Aufstieg noch in der Abfahrt betreten oder befahren werden. ( Gebiete mit rechtskräftigem Schutzbeschluss ) Weggebot Zonen dürfen nur auf den in der Karte eingetragenen Routen sowie auf Strassen und markierten Wegen begangen werden. ( Gebiete mit rechtskräftigem Schutzbeschluss ) Weggebot Zonen dürfen nur auf den in der Karte eingetragenen Routen begangen und befahren werden. ( Eidgenössische Jagdbanngebiete ) Empfehlung Zonen sollten aus Rücksicht auf die Tiere gemieden werden. ( Gebiete ohne rechtskräftigen Schutzbeschluss [CH] ) Reproduziert mit Bewilligung von swisstopo ( BA067575 ) schiedene Typen von Schutzgebieten komplette Information und Rechtssicherheit.

T E X T / F O T O SFrançoise Funk-Salamì, Zürich ( ü )

rreicht man über die Serpentinen ob Sitten das Dorf Vex am Eingang des Val d' Hérens, erscheint weit in der Ferne die unverwechselbare Kulisse der Dent d' Hérens, 4171 m. Taleinwärts gehend, verschwindet sie aber schon bald wieder. Und wer sich von der dominanten Dent Blanche in Bann ziehen lässt, wird sie in Evolène kaum mehr beachten. Trotzdem tragen sie und das Tal den gleichen Namen. Was nicht immer so war, wurde die Dent d' Hérens doch auch als Dent Blanche bezeichnet. Dies entspräche eher den Gegebenheiten, denn die Dent Blanche, die mächtige Felspyramide über Les Haudères, ist alles andere als weiss. Im Gegensatz zur Dent d' Hérens, dem mächtigen vergletscherten Zahn im Talkessel von Zmutt, dessen Anblick fast in die Gebirgswelt des Pamir versetzt.

Das Rätsel um das Weisszahnhorn

Lange Zeit gab es auf den Schweizer Karten in der Gegend der Dent d' Hérens und der Dent Blanche nur einen Bergnamen, das « Weisszahnhorn ». Schon 1682 zeichnete der

E

Walliser Landschreiber Antoni Lambien das « Weisszeh-horn » 1 auf seiner Karte. Dieser Name wandelte sich später in « Wyss Zehen Horn », « Zehen Horn » und « Weiszehhorn » 2 und ab 1820 ins französische « Dent Blanche ». Der Name Dent d' Hérens hingegen ist in kartografi schen Zeugnissen noch relativ jung.

Doch welcher Berg war mit « Weisszehhorn » gemeint? Auf alten Karten 3 ist das Weisszahnhorn im Alpenhauptkamm westlich vom Matterhorn, etwa an der Stelle der heutigen Dent d' Hérens, eingezeichnet. Galt also der Name ursprünglich ihr? Für den Engländer Coolidge bestand kein Zweifel, dass das Weisszahnhorn auf diesen Karten falsch kartiert worden war und dass damit die vom Tal aus dominant und näher gelegene, heutige Dent Blanche gemeint war.

Dies lässt sich nachvollziehen, wenn man weiss, dass sich in der damaligen Zeit die Kartografen nur selten ins

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