Partnerschaft gefragt
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Partnerschaft gefragt Zum Verhältnis zwischen Hüttenwarten und Besitzersektionen

An den letzten beiden Abgeordnetenversammlungen wurden das Hüttenreglement 2000 und die dazugehörigen Richtlinien und Musterverträge verabschiedet. Dies u.a. mit dem Ziel, die Mittel für den baulichen Unterhalt der Hütten sicherzustellen und die Stellung des Hüttenwarts oder der Hüttenwartin vertraglich zu regeln. Aus seiner Erfahrung als Präsident der Vereinigung der Schweizerischen Hüttenwartinnen und Hüttenwarte stellt der Autor fest, dass dadurch zum Teil auch unrealistische Erwartungen geweckt wurden.

Die SAC-Hütten sind zweifellos das Aushängeschild des SAC, und in der breiten Öffentlichkeit repräsentieren sie den SAC schlechthin. Viele Leute machen sich ein bestimmtes Bild von einer Hütte, obschon sie unter Umständen noch gar nie darin übernachtet haben. So geistern in vielen Köpfen - auch innerhalb des SAC- Klischeevorstellungen herum, die eine sachliche Auseinandersetzung mit der Problematik erschweren. Der Arbeit in einer SAC-Hütte haften romantische Vorstellungen vom naturnahen Leben in den abgeschiedenen Bergen an, die geprägt sind von Erinnerungen, Illusionen und Wunschträumen. Manchmal entwickeln sich daraus selbst Neid und Missgunst gegenüber Hüttenwartinnen und -warten. Zum Beispiel ist den wenigsten bewusst, dass das Einkommen eines Hüttenwarts zur Hauptsache von den Umsätzen im Konsumationsbereich stammt. Solche Missverständnisse können sich mitunter auch auf das Verhältnis einer Sektion zu ihren Hüttenwarten und -wartinnen auswirken. Erfreulich in diesem Zusammenhang ist der Erfolg der vom SAC initiierten Aktion « Hüttenwochen für Jugendliche ». Diese wird ohne Zweifel dazu führen, dass die Vorstellungen über die Arbeit eines Hüttenwarts realitätsgerechter werden.

Um einmal aufzuzeigen, was zur Arbeit in einer Hütte gehört, hier eine kurze Schilderung eines ganz gewöhnlichen Tagesablaufs. Zu bedenken ist, dass dieser Hüttenalltag nur einen Teil des Arbeitspensums umfasst; einen zweiten, sehr umfangreichen Teil gilt es im Hintergrund und zu Hause zu erledigen. Nur so können ein reibungsloser Betrieb und die Zufriedenheit der Gäste garantiert werden.

In jeder Hütte fängt der Tag mit der Tagwache und dem Frühstück an. In Hochtourenhütten beginnt dies praktisch noch mitten in der Nacht, 33 sodass sich die Frühschicht nach dem ersten grossen Aufbruch nochmals aufs Ohr legt. In manchen Hütten werden aber noch Brot, Kuchen und Nussgipfel gebacken, was einen entsprechenden zusätzlichen personellen Aufwand erfordert. Nach dem Abmarsch des Hauptharsts der Übernachtungsgäste folgen Abwaschen, Aufräumen und Putzen. Schlaf- und Aufenthaltsräume, Küche, Schuh-raum und WC müssen täglich gründlich gereinigt werden. Ist ein Selbst-versorgerraum vorhanden, ist auch dieser in Ordnung zu bringen. Bald schon kommen die ersten Tagesgäste, die verpflegt oder mit Getränken versehen sein wollen. Also müssen auch dafür die entsprechenden Zutaten hergerichtet und das Angebot präsentiert werden. Im Verlauf des Tages muss das Hüttenpersonal sodann alle Vorbereitungen für die neuen Gäste treffen und das Nachtessen kochen.

Nach dem Lichterlöschen um 22.00 Uhr heisst es noch aufräumen und die Tische für das vielleicht schon in wenigen Stunden stattfindende Morgenessen vorbereiten.

Die Schönwettertage in den wenigen Wochen der Hochsaison bringen einen entscheidenden Zustupf zum restlichen Hüttenbetrieb. Mit den Einnahmen aus dem Tagesbetrieb wird quasi der restliche Hüttenbetrieb querfinanziert. Da die Halbpension nur als « Kombipack » angeboten werden kann, bleibt hier - wegen der relativ hohen Übernachtungstaxen - der Spielraum für die Essenspreise beschränkt, was wiederum die Verdienstmöglichkeiten reduziert. Fehlen auf Grund der Lage einer Hütte die Tagesgäste und damit die entsprechenden Einnahmen, muss die Sektion dies dem Hüttenwart irgendwie ausgleichen.

Wie in andern Branchen sollte es auch bei den Hüttenwarten und -wartinnen so sein, dass diejenigen, die gut arbeiten, auch gut verdienen. Wer also das Potenzial des Tagesund des Übernachtungsbetriebes auszuschöpfen vermag, der soll neben mehr Arbeit auch mehr Verdienst haben. Über die ganze Saison betrachtet, muss für die Hüttenwartin und/oder den Hüttenwart und das Personal entsprechend der Präsenzzeit ein angemessenes Einkommen sichergestellt sein. Das bedeutet, dass für eine Hütte in 110 Bewartungstagen ein halbes Jahreseinkommen erwirtschaftet werden muss; wenn zwei Personen 110 Tage arbeiten, ein ganzes. Daneben müssen je nach Hütte unter Umständen auch Löhne bezahlt werden.

In den letzten Jahrzehnten haben sich das gesamte Umfeld der SAC-Hütten und die Ansprüche der Gäste grundlegend gewandelt. Hütten-betriebe sind mehr und mehr Gast-wirtschaftsbetriebe geworden, und dies bringt eine immer grössere Verantwortung mit sich. Immer kompliziertere technische Einrichtungen, namhafte eigene Investitionen, hohe Umsatzzahlen, aber auch die Befolgung der Vorschriften des Lebensmittel- und Personalgesetzes erfordern viel unternehmerische Verantwortung. Hüttenwarte und -wartinnen sind heutzutage Unternehmer, und als solche kommen sie nicht darum herum, sich gewisse juristische und buchhalterische Fachkenntnisse anzueignen:

Nachdem das neue Hüttenreglement 2000 im Juni 1999 von der Abgeordnetenversammlung verabschiedet worden war, legte die Arbeitsgruppe « Neue Hüttenpolitik » dieses Jahr die Richtlinien zum Bewartungsvertrag und die Wegleitung zum Pflichtenheft für Hüttenchefs und Hüttenwarte von SAC-Hütten vor. Dazu wurden im Anhang Muster des Bewartungsvertrags und zur Berechnung der Entschädigung der Hüttenwarte und der Bewartungsabgabe präsentiert. Diese Mustervorgaben scheinen im Kreise der Sektionen verschiedenenorts nicht sachgerechte Erwartungen geweckt zu haben. Obschon man seitens der Verantwortlichen davon abgeraten hatte, die Zahlen unbesehen zu übernehmen, ist dies in einigen mir bekannten Fällen dennoch geschehen. Das hat zu Unmut auf Seiten der betroffenen Hüttenwarte geführt.

Es gilt deshalb nochmals festzuhalten, dass Richtlinien und Wegleitung nur einen Raster liefern können, anhand dessen die wichtigen Punkte für jede Hütte separat geregelt werden müssen. Die gleichzeitig vorgelegten Muster sind unverbindliche Vorlagen. Die dort aufgeführten Zahlen und Formulierungen können zwar übernommen, müssen aber für jede Hütte entsprechend angepasst werden - denn bei jeder Hütte sind wieder andere Voraussetzungen zu berücksichtigen. Dies bedingt, dass jeder Vertrag durch die beiden beteiligten Parteien - die Sektion und die Hüttenwartin und/oder den Hüttenwart - partnerschaftlich ausgehan- delt wird. Nur so lässt sich eine konstruktive Zusammenarbeit begründen.

Wichtig ist, dass beide Seiten mit offenen Karten spielen. Vor allem die Hüttenwarte müssen sich mit einer klaren Informationspolitik bei Sektion und Vorstand vermehrt Gehör und Goodwill verschaffen. Zur PR-Strategie einer jeden Hütte gehört die Information von Hüttenwarten, Sektion und Gästen. Gut informierte Sektionsmitglieder und Gäste sind interessiert an einer gut gehenden Hütte und auch daran, dass die Hüttenwartin und der Hüttenwart ein angemessenes Auskommen finden.

Das Vertragswesen mit den damit verbundenen notwendigen Kenntnissen über Rechte und Pflichten der Vertragspartner bildet eine komplexe  Materie. Ein Wegweiser durch den Dschungel der Vorschriften tut daher Not, zumal Bewerber um Hüttenwartstellen oft Einsteiger ohne jede Erfahrung im Gastgewerbe sind. Ziel des SAC ist es daher, Hüttenwartkur-se anzubieten und eine Art Anlaufstelle zu schaffen, die bei Fragen rund um Verträge mit Hüttenwarten um Auskunft angegangen werden kann. Bis auf weiteres stellt sich dafür die Vereinigung der Schweizerischen Hüttenwartinnen und Hüttenwarte zur Verfügung.

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