Protokoll der XLIV. Abgeordnetenversammlung
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Protokoll der XLIV. Abgeordnetenversammlung

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XLIV. Abgeordnetenversammlung des S.A.C.

Montag den 22. Oktober 1906, morgens 91/* Uhr, im Saale des Restaurant Olten-Hammer in Ölten.

Anwesend: alle Mitglieder des Zentralkomitees und von den Sektionen folgende Delegierte: Aarau ( 3 ): Herren Paul Müri, Oskar Oehler, Albert Tschopp; Am Albis ( 1 ): Herr Altherr; Alteis ( 1 ): Herr Dethleffsen; Bachtel ( 4 ): Herren F. Elsener, E. Huber, G. Schaufelberger, Ed. Rilegger; Basel ( 4 ): Herren Dr. H. Dietler, K. Stöcklin-Müller, F. Wortmann, S. Preiswerk; Bern ( 7 ): Herren Prof. Dr. Graf, Dr. R. Walker, A. Grimmer, H. Wylemann, F. Rohr, P. Uttinger, E. Weber; Bernina ( 2 ): Herren Sarratz, Müller; Biel ( 3 ): Herren Dr. Bähler, Anton Müller, Emil Frey; Blümlisalp ( 2 ): Herren Ed. Bähler, P. Montandon; Bodan ( 3 ): Herren Rud. Scherb, H. Kesselring, J. Rutz; Burgdorf ( 3 ): Herren Osk. Egger, P. Frühinsholz, F. Friedrich; Chaux-de-Fonds ( 5 ): Herren Th. Payot, Ed. Wasserfallen, E. Courvoisier, J. Girard, G. Huguenin; Davos ( 2 ): Herren Rzewuski, Dr. Nienhaus; Des Diablerets ( 7 ): Herren Dr. Barbey, Dr. Heer, A. Barbey, J. Centurier, F. Henzi, J. Wanner, Ch. Margot; Einsiedeln ( 1 ): Herr Martin Gyr; Emmental ( 1 ): Herr Th. Aeschlimann; Genevoise ( 9 ): Herren F. Archinard, E. Berlie, A. Bernoud, E. Perottet, A. Betrix, E. Thury, A. Goldberg, E. Rochet, Langdorf-Servez; Gotthard ( 1 ): Herr C. Jauch; Hoher Rohn ( 2 ): Herren J. Treichler, W. Naumann; De Jaman ( 4 ): Herren O. Nicollier, Ch. Brossy, Aug. Dufour, Paul Kues; Lägern ( 2 ): Herren W. Bärlocher, R. Jeuch-Rohn; Leventina ( 1 ): Herr Leod. Lisibach; Lindenberg ( 2 ): Herren Huber-Egli, Hugo Müller; Moléson ( 2 ): Herren L. Daguet, Alb. de Week; Monte Rosa ( 3 ): Herren Dr. Seiler, J. Klausen, L. Py; Mythen ( 2Herren C. Castell, Max Felchlin; Neuchâteloise ( 4 ): Herren Dr. F. Mauler, Alfr. Barbey, Dr. Ed. Sandoz, Ch. Mauler; Oberaargau ( 2 ): Herren Karl Kofel, Pfr. Amsler; Oberhasli ( 2Herren Ad. Kaufmann, Melch. Fischer; Oberland ( 2 ): Herren E. Fiechter, Karl Jahn; Pilatus ( 4 ): Herren Dr. H. Brun, J. Eggermann, Alfr. Gränicher, J. Steffen; Prättigau ( 1 ): Herr G. Landry; Randen ( 3 ): Herren J. C. Bahnmaier, J. Fehr, Prof. Dr. G.

Schwarz; Ehätia ( 2 ): Herren Simon Meißer, Andr. Zuan; Rorschach ( 2 ): Herren Karl Hedinger, Georg Fey; Koßberg ( 2 ): Herren Dr. G. Boßhard, H. Wetzstein; St. Gallen ( 5 ): Herren H. M. Buchholzer, O. Buchenhorner, Leo Rieser, Studer-Lingg, Fritz Rau; Säntis ( 1 ): Herr Hans Buchli; Thurgau ( 2 ): Herren Dr. med. A. Vogler, J. Gutersohn; Titlis ( 3 ): Herren F. von Erlach, Franz Odermatt, Fluri; Tödi ( 3 ): Herren Jacques Glarner, Rud. Greiner, H. Brunner-Haffter; Toggenburg ( 1 ): Herr Fritz Grob; Uto ( 9 ): Herren Robert Syz, Dr. C. Täuber, Dr. A. Züblin, J. Strickler, H. Hausheer, Dr. Zellweger, Herrn. Nägeli, C. Brack, cand. jur. O. Schoch; Weißenstein ( 4 ): Herren P. Dick, Dir. Frey, Späti, Häfelin; Winterthur ( 4 ): Herren Prof. Dr. E. Boßhard, J. U. Denzler, Dr. Näf-Blumer, Prof. Girowitz; Zofingen ( 2 ): Herren Dr. Fischer, E. E. Siegfried.

Zusammen 4G Sektionen mit 135 Delegierten. Nicht vertreten sind die Sektionen Piz Sol, Piz Terri, Ticino und Unterengadin.

Der Zentralpräsident Dr. Schöpfer begrüßt in kurzer Ansprache die Delegierten und mahnt angesichts der Reichhaltigkeit des Traktanden-verzeichnisses die Redner zur Kürze. Nach dem Namensaufruf der Delegierten erfolgt die Wahl der Stimmenzähler. Als solche werden gewählt die Herren C. Brack ( Uto ), F. Rohr ( Bern ), J. Centurier ( des Diablerets ) und Charles Mauler ( Neuchâteloise ). Hierauf erhält das Wort der Vizepräsident Forster zur Verlesung des Jahresberichts pro 1905/06. Derselbe wird ohne Diskussion einstimmig genehmigt, desgleichen die Rechnung pro 1905 und der Bericht der Rechnungsrevisoren, die gedruckt vorliegen und nicht verlesen werden. Auch der zum ersten Male gedruckt vorliegende Bericht über den Stand der Einnahmen und Ausgaben im Jahre 1906 wird ohne Diskussion genehmigt.

Als Rechnungsrevisoren werden gewählt die Herren A. Bingguely ( Chaux-de-Fonds ), H. Buchli ( Säntis ), bisherige Stellvertreter und als neue Suppleanten die Herren A. de Weck ( Fribourg ) und R. Scherb ( Bodan ).

6. Antrag der Sektion Genf: „ Die Traktandenliste für die Delegiertenversammlung, die Anträge der Sektionen, sowie die Rechnung für das abgelaufene und das Budget für das folgende Jahr sind den Sektionen in ihrer Muttersprache, wenigstens einen Monat vor der Versammlung, mitzuteilen, damit eine gründliche Besprechung im Schöße der Sektionen möglich ist. "

Berichterstatter des Zentralkomitees: W. Förster. Das Zentralkomitee ist mit der Motion der Sektion Genf im Interesse einer bessern Beratung der Traktanden der Delegiertenversammlung im Schöße der »Sektionen einverstanden. Damit aber auch das Zentralkomitee selbst die ihm eingereichten Motionen reiflich durchberaten und rechtzeitig den Sektionen durch die „ Alpina " zur Kenntnis bringen kann, ist es nötig, die Anträge der Sektionen etc. dem Zentralkomitee zwei Monate vor der Delegiertenversammlung einzureichen. Es ist deshalb 12, letztes Alinea, der Statuten abzuändern wie folgt:

„ Motionen von Sektionen oder einzelnen Mitgliedern müssen spätestens zwei Monate vor der Abgeordnetenversammlung dem Zentralkomitee zur Begutachtung mitgeteilt werden. "

Bernoud ( Genf ) erklärt sich damit einverstanden. Auch Hausheer ( Uto ) beantragt Zustimmung, wünscht aber spätere Ansetzung des Datums der Delegiertenversammlung in den Jahren, in welchen keine Generalversammlung stattfindet. Das Zentralkomitee stimmt dieser Anregung zu, und es wird hierauf der 12 in der vom Zentralkomitee vorgeschlagenen Fassung mit großem Mehr angenommen.

7. Antrag der Sektion Rorschach: „ Das Zentralkomitee wird ersucht, in geeigneter Weise durch Erlaß bezüglicher Verordnungen und Anschlag in den Hütten Vorsorge zu treffen, daß den Mitgliedern des S.A.C. in erster Linie das Anrecht auf Unterkunft in den Clubhütten des S.A.C. gewahrt bleibt, wie solches auch seitens des D. u. Ö.A.V. zu geschehen pflegt. "

Referent des Zentralkomitees: W. Forster. Das Zentralkomitee sieht die Notwendigkeit einer Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes ein, verhehlt sich aber nicht die Schwierigkeiten einer solchen. Die eigenen Mitglieder müssen geschützt werden; wir dürfen aber gegen Fremde, die die Hüttentaxen bezahlen, auch nicht schroff vorgehen. Das Zentralkomitee schlägt deshalb folgendes Regulativ zur Annahme vor:

„ Die Besucher der Clubhütten sind in folgender Reihenfolge zur Unterkunft berechtigt: 1. Kranke und Verwundete. 2. Mitglieder des S.A.C. und solcher alpinen Vereine, die Gegenrecht halten, bis abends 8 Uhr. 3. Die übrigen Touristen. "

Ein Antrag Wasserfallen ( Chaux-de-Fonds ), Touristen, die Hochtouren machen, zwischen Ziffer 1 und 2 als vorzugsberechtigt einzuschieben, beliebt nicht. Mehrere Redner schlagen andere Zeiten vor, 9 Uhr abends, 10 Uhr abends, 11 Uhr abends. Ihnen gegenüber schlägt Dr. Mauler ( Neuchâteloise ) vor, gar keine Zeitbestimmung aufzunehmen und den Passus „ bis abends 8 Uhr " ganz zu streichen. Dieser Antrag erhält das Mehr.

Als Ziffer 4 werden ferner als zur Unterkunft berechtigt eingesetzt: Führer und Träger nach Antrag Montandon ( Blümlisalp ). Der Antrag des Zentralkomitees wird in dieser Fassung definitiv angenommen.

Einem Wunsche von Bernoud ( Genevoise ), das Reglement auch in den Hotels der Talstationen anzuschlagen, wird das Zentralkomitee entsprechen.

Der Zusatzantrag der Sektion Rhätia zu Traktandum 7: „ Größere Gesellschaften von Nichtclubisten, welche eine Clubhütte des S.A.C. benutzen wollen, sind verpflichtet, hiervon dem Vorstande der Sektion, welcher die Hütte gehört, einige Tage vorher Anzeige zu machen, " wird von der Sektion Rhätia zurückgezogen auf die Zusicherung des Zentralkomitees eine der Tendenz dieser Motion entsprechende Bestimmung bei einer bevorstehenden Statutenrevision aufzunehmen.

Zum Schlüsse wünscht Berlie ( Genevoise ), daß die Affichierung des Regulativs möglichst bald erfolge unter Nennung derjenigen alpinen Vereine, die dem S.A.C. Gegenrecht halten und Dr. Barbey ( des Diablerets ), Ersatz der Worte „ einige Tage " im Zusatzantrag Rhätia durch „ 8 Tage ". Der Zentralpräsident erklärt, daß die Anregungen von Berlie und Dr. Barbey ebenfalls bei einer bevorstehenden Statutenrevision gebührend berücksichtigt werden sollen.

8. Gesuch der Sektion Bern um einen Beitrag von Fr. 500 an das Alpine Museum für das Jahr 1906. Der Referent des Zentralkomitees, W. Forster, macht aufmerksam auf das letztjährige ungünstige Rechnungsergebnis des Alpinen Museums und auf den Umstand, daß das Museum den Mitgliedern des S.A.C. unentgeltlich offen steht. Er empfiehlt im Namen des Zentralkomitees Genehmigung dieser einmaligen Subvention.

Dieselbe wird ohne Diskussion einstimmig genehmigt.

Nachträglich bemerkt Meister ( Rhätia ), daß die Sektion Bern jetzt keine Subventionsbegehren für das Alpine Museum mehr stellen solle und daß vorstehender Beschluß auf alle Fälle keine Präjudiz für die Zukunft bilden dürfe. Graf ( Bern ) repliziert, daß die Sektion Bern eine bindende Erklärung hierüber nicht abgeben könne.

9. Antrag des Zentralkomitees: Zur Feststellung der Rechte und Pflichten der Hüttenbesucher schlägt das Zentralkomitee, entsprechend dem Vorgehen benachbarter Alpenvereine, vor, 19 der Hüttenstatuten abzuändern wie folgt:

„ Für die Benützung einer Hütte mit ständigem Hüttenwart darf von der betreffenden Sektion im Einverständnis mit dem Zentralkomitee eine Taxe erhoben werden. Dieselbe beträgt für die Mitglieder des 8. A. C. und anderer alpiner Vereine, die Gegenrecht halten, 50 Cts ., für die übrigen Besucher Fr. 1 etc. ".

Zusatzantrag der Sektion Bern zu Traktandum 9: „ Diese Taxe kann jedoch in besonderen Fällen von den hüttenbesitzenden Sektionen im Einverständnis mit dem Zentralkomitee für Nichtmitglieder des S.A.C. und obgenannter Vereine erhöht werden. "

Berichterstatter des Zentralkomitees: W. Forster. Der Grundsatz der Reziprozität ist in der Hüttenordnung des D. & Ö.A.V. seit 16 Jahren festgelegt, er muß auch im S.A.C. maßgebend werden. Die Verhältnisse sind nicht mehr die gleichen wie früher; wir dürfen keine Bevor-zugungen solcher, die uns nicht Gegenrecht gewähren, gelten lassen. Der Antrag ist nicht aus Animosität gegen den D. & Ö.A.V. entstanden, unsere Beziehungen zu diesem Verein sind die gleichen wie vorher.

Der Zusatzantrag der Sektion Bern ist ebenfalls zur Annahme zu empfehlen; er setzt uns in den Stand, in besonderen Fällen Hüttenbummler, Pensionate etc. von unseren Hütten besser fernzuhalten.

Diskussion: Dr. Täuber ( Uto ) und Rzewuski ( Davos ) sind prinzipiell einverstanden, wünschen aber präzisere Redaktion.

Dr. Dietler ( Basel ) spricht sich dahin aus: Die Sektion Basel sei für das bisherige System der Gleichberechtigung aller und werde jeden dahingehenden Antrag unterstützen, im Falle der Ablehnung des Prinzips der Gleichberechtigung schlage sie folgende Fassung des Artikel vor:

19: Diejenigen Sektionen, welche ständig oder vorübergehend in ihren Hütten einen Hüttenwart halten, sind berechtigt, für das Übernachten und die Beanspruchung der Dienste des Hüttenwarts eine Taxe zu erheben. Die Taxe ist für Mitglieder des S.A.C. und der von diesem als gleichberechtigt anerkannten alpinen Vereinigungen die nämliche und soll für Übernachten 50 Cts. nicht übersteigen. Für andere Touristen beträgt sie das Doppelte und kann unter Anzeige an das Zentralkomitee des S.A.C. noch darüber hinausgehen.

Der Zentralausschuß bestimmt, welche alpinen Vereinigungen als gleichberechtigt zu betrachten sind. Es steht den Sektionen frei, weiter zu gehen. Ausgeschlossen hiervon sind unter allen Umständen die Mitglieder solcher Vereine, die Hütten besitzen, aber darin den Mitgliedern des S.A.C. nicht dieselben Vergünstigungen gewähren wie ihren eigenen Mitgliedern.

Dr. Dietler würde sich auch damit einverstanden erklären, den Artikel zur endgültigen Redaktion an das Zentralkomitee zurückzuweisen. Dr. Züblin ( Uto ) ist gegen diese Ordnungsmotion, es muß heute vorerst prinzipiell entschieden werden, ob wir den Vereinen, die kein Gegenrecht halten, entgegenkommen wollen oder nicht. Wir haben aber dazu keine Veranlassung; er ist für den Antrag des Zentralkomitee; ebenfalls Pfarrer Dick ( Weißenstein ). Preiswerk ( Basel ) beantragt Abweisung des Antrages des Zentralkomitees und Beibehaltung des bisherigen Zustandes.

In eventueller Abstimmung wird vorerst die Fassung von Dr. Dietler verworfen und hierauf in der Hauptabstimmung der Antrag des Zentralkomitees mit dem Zusatzantrag von Bern, gegenüber dem Antrag Preiswerk ( Basel ) mit großem Mehr angenommen.

Dr. Täuber spricht namens des Dr. Walder den Wunsch aus, daß wie bisher das gute Einvernehmen des S.A.C. zum D. & Ö.A.V. fortbestehen möge, worauf der Zentralpräsident erklärt, daß die kordialen Beziehungen der beiden Vereine durch diese Beschlüsse in keiner Weise gestört worden seien und daß es auch fernerhin das aufrichtige Bestreben des Zentralkomitees sein werde, die freundschaftlichen Beziehungen mit dem Zentralausschuß des D. & Ö.A.V. zu unterhalten.

10. Antrag des Zentralkomitees: Das Zentralkomitee beantragt, den Bestimmungen über die Organisation des alpinen Rettungswesens folgenden Paragraphen beizufügen:

„ Diese Bestimmungen beziehen sich nur auf die alpinen Unfälle, bei welchen die Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit vorhanden ist, daß durch rasches Eingreifen ein Menschenleben gerettet werden kann. Wenn aber die Gewißheit herrscht, daß der Verunglückte nicht mehr lebend angetroffen wird, daß es sich also nur um eine Leichenbergung handelt, hat sich der Obmann der Rettungsstelle vor Absendung der Bergungskolonne mit den Behörden der betreffenden Gemeinde, auf deren Gebiet die Leiche liegt, wegen Übernahme der Kosten in Verbindung zu setzen. Je nach Umständen, kann in solchen Fällen die Zentralkasse einen Teil der Kosten übernehmen, sie ist jedoch dazu nicht verpflichtet.

Referent des Zentralkomitees: W. Forster: Veranlassung zu dieser Ergänzung gaben die anläßlich eines alpinen Unfalles im Jahre 1905 der Zentralkasse erwachsenen großen Kosten.

Das Zentralkomitee stellt sich auf den Standpunkt, daß bei bloßen Leichenbergungen die Gemeinden laut Bundesgesetz verpflichtet sind, für schickliche Beerdigung mittelloser, auf ihrem Gebiet verstorbener Personen zu sorgen. Diesbezügliche Weisungen sind den Obmännern der Rettungsstationen bereits gegeben worden, und es bittet das Zentralkomitee die Delegierten, durch Annahme des Antrags das Vorgehen des Zentralkomitees zu sanktionieren.

Ein Antrag von Berlie ( Genevoise ), den ersten und letzten Satz des Antrages des Zentralkomitees zu streichen, bleibt in Minderheit, und es wird der Antrag des Zentralkomitees nach kurzer Diskussion mit großem Mehr angenommen.

11. Subventionsgesuche für Clubhütten. Subventionsgesuche sind eingelangt:

a. von der Sektion Bern für den Neubau der Trifthütte; b. von der Sektion Oberland für den Umbau und die Vergrößerung der Rotthalhütte; c. von der Sektion Randen für die Erstellung einer neuen Clubhütte im Martinsmaad ob Elm.

Referent des Zentralkomitees: E. Bodenehr.

Ad a ) Trifthütte-Neubau. Die Sektion Bern ersucht um einen Beitrag von Fr. 3500 an die zirka Fr. 8000 betragenden Kosten für Transport, Fundierung, Aufstellung und Mobiliarausrüstung der ihr von einem Mitgliede geschenkten, dicht neben der alten Hütte aufgestellten neuen Clubhütte.

Referent empfiehlt Genehmigung der Subvention. Der Neubau war notwendig und entsprach einem Bedürfnis; die bisherige Trifthütte gehörte zu den ältesten Hütten des S.A.C. Die neue Hütte ist der Sektion geschenkt worden unter der Voraussetzung sofortiger Aufstellung. Ihre Einweihung fand am 1. September statt; die Genehmigung der Pläne konnte deshalb von der Delegiertenversammlung nicht eingeholt werden. Die Sektion Bern wünscht nun einen Beitrag an die Transportkosten etc. der Hütte, der ihr billigerweise nicht verweigert werden darf. Der Beitrag ist im Jahre 1907 zahlbar und wird verhältnismäßig reduziert, sofern die erwähnten Kosten den Betrag von Fr. 8000 nicht erreichen sollten. Meister ( Rhätia ) macht auf das statutenwidrige Vorgehen bei dem Subventionsbegehren aufmerksam, worauf Prof. Graf ( Bern ) sich auf die Ausführungen des Referenten des Zentralkomitees beruft.

Chronik.429- Es wird kein Gegenantrag gestellt, und der Antrag des Zentralkomitees mit großem Mehr angenommen.

Ad b ) Umbau und Vergrößerung der Rotthalhütte.

Die Sektion Oberland wünscht im Hinblick auf ihre bescheidenen Mittel eine möglichst große Subvention an die auf Fr. 7985 veranschlagten Kosten für den Umbau und die Vergrößerung der Clubhütte im Rotthal.

Der Referent des Zentralkomitees, Bodenehr, bemerkt einleitend, daß durch Verschulden der Sektion Oberland die Pläne nicht vorliegen. Es wird vorgesehen, die Hütte um 2 Meter zu verlängern und um ein Stockwerk zu erhöhen, wodurch genügend Platz gewonnen werden könnte. Da die Mittel der Sektion Oberland bescheiden sind, schlägt das Zentralkomitee vor, die Maximalsubvention von 2/3 der Kosten, im Maximum Fr. 5300, aus der Zentralkasse zu gewähren. Keine Diskussion. Der Antrag des Zentralkomitees wird angenommen.

Ad c ) Neue Clubhütte im Martinsmaad ob Elm. Die Sektion Randen wünscht einen Beitrag von 50% an die auf Fr. 9000 veranschlagten Kosten ( Mobiliar inbegriffen ) einer im Martinsmaad ob Elm zu errichtenden neuen Clubhütte.

Die Pläne für diesen Hüttenneubau liegen auf. Der Referent des Zentralkomitees geht kurz auf dieselben ein. Es ist ein 2-etagiger Holzbau vorgesehen, der Platz für 29 Personen gewähren wird. Das Budget erlaubt es, dem Zentralkomitee der Delegiertenversammlung den Bau einer Hütte an einem neuen Standort zu empfehlen. Dies ist indessen erst dadurch möglich geworden, daß in letzter Stunde eine andere Sektion ihr Gesuch um einen Hüttenneubau an Stelle einer alten Hütte für dies Jahr zurückgezogen hat.

Die Diskussion wird nicht benützt und die verlangte Subvention, im Maximum Fr. 4500, bewilligt.

Für sämtliche 3 Hütten ist die Gewährung der Subvention an die Verpflichtung geknüpft, daß die Hütten mit Brennmaterial versorgt werden; hingegen brauchen, da bei keiner eine Bewirtschaftung vorgesehen ist, keine diesbezüglichen Bedingungen an die Subventionsgewährung geknüpft zu werden.

12. Anträge der romanischen Sektionen des S.A.C.:

a ) Das Zentralkomitee wird ersucht, von der Führerschaft einen einheitlichen möglichst niedrigen Tarif zu erwirken. Den Mitgliedern des S.A.C. soll gegen Vorweisung ihrer Legitimationskarte ein Rabatt von lO°/o gewährt werden als Gegenleistung für die Opfer des S.A.C. im Interesse der Führer.

Denjenigen Führern, welche diese Reduktion den Mitgliedern des S.A.C. verweigern, soll der Prämienbeitrag der Zentralkasse an die Versicherung entzogen werden.

Der Referent des Zentralkomitees, G. Cherno, macht auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die sich der Durchführung eines solchen Antrages entgegenstellen, da der Erlaß der Führertarife den Kantonsregierungen zusteht. Einen einheitlichen Tarif zu erreichen, ist kaum möglich. Die Gewährung eines Rabattes wird illusorisch, da die Führer bei Festsetzung der Tarife von vorneherein diesen Rabatt in Berücksichtigung ziehen werden. Einzelne Führer würden sich unter dem Vorwande anderweitiger Engagements oft weigern, mit Mitgliedern des S.A.C. zu reduzierten Taxen zu gehen. Er empfiehlt Abweisung des Antrages.

Langdorf ( Genevoise ) hält an demselben fest, möchte indessen den Schlußsatz streichen.

Dr. Seiler ( Monte Rosa ) glaubt, daß es nur möglich sei, einen einheitlichen Tarif zu erlangen, wenn in der ganzen Schweiz die Tariffrage an die Hand genommen wird, was durch eine spezielle Kommission in Verbindung mit dem Zentralkomitee geschehen sollte.Viele Führer werden gerne die lO°/o Rabatt gewähren. Er macht die Anregung, das Zentralkomitee sollte an die Kantonsregierungen gelangen, damit dieselben einen Teil der Versicherungsprämien für die Führer bezahlen. Graf ( Bern ) unterstützt diese Anregung.

Nachdem der Zentralpräsident im Namen des Zentralkomitees erklärt hat, auch fernerhin die Interessen des S.A.C. unter Berücksichtigung der Anträge der romanischen Sektionen zu wahren, zieht Berlie ( Genevoise ) den Antrag der romanischen Sektionen zurück.

b ) Der Zentralkassier wird eingeladen, in Nachachtung des Beschlusses der Delegiertenversammlung vom Jahre 1889 bis Ende September die Mitgliederbeiträge zurückzuerstatten, die den Sektionskassieren bis zu diesem Datum nicht eingegangen sind.

Der Referent des Zentralkomitees, J. Branschi, bemerkt, daß der Antrag der romanischen Sektionen sich allerdings auf die Beschlüsse der Delegiertenversammlung von 1889 und 1887 stütze, deren Durchführung jetzt aber wegen der Größe der Mitgliederzahl auf große Schwierigkeiten stoße. Zudem sei zu berücksichtigen die Einbuße, die die Zentralkasse bei Durchführung des Antrages erleiden würde und die Ungerechtigkeit, die darin liege, daß Mitglieder, die den Zentralbeitrag- nicht zahlen wollen, bis Ende September die „ Alpina " und das Echo gratis erhalten. Schon bei dem jetzt geübten Modus sind in dieser Beziehung die Lasten für die Zentralkasse groß genug.

Archinard ( Genevoise ) glaubt, das Zentralkomitee sei nicht berechtigt entgegen den früheren Beschlüssen zu handeln. In der Abstimmung wird nach Antrag des Zentralkomitee die Motion mit großem Mehr verworfen und damit das bisherige Verfahren ( Frist zur Einzahlung der Beiträge seitens der Mitglieder und Rückforderung seitens der Sektionskassiere von der Zentralkasse bis 30. Juni ) sanktioniert.

c ) Das Zentralkomitee wird eingeladen, eine dauerhaftere und praktischere Mitgliedskarte zu schaffen, welche für 4 Jahre Gültigkeit hat, damit die jährliche Erneuerung der Photographie und Legalisation der Unterschrift wegfällt.

Der Zentralpräsident erklärt diesen Antrag als gegenstandslos, da das Zentralkomitee die Ausgabe einer diesen Wünschen entsprechenden Mitgliedskarte schon vor längerer Zeit beschlossen hat.

Ein Muster dieser Karte liegt den Delegierten zur Einsicht vor. Die vierjährige Gültigkeit kann indessen erst nach Antritt des neuen Zentralkomitees eintreten.

d ) Das Zentralkomitee wird gebeten, ein einheitliches allgemein gültiges Formular für den Übertritt eines Mitgliedes von einer Sektion in eine andere zu schaffen.

Das Zentralkomitee, Referent Cherno, beantragt Ablehnung, da ihm eine Abänderung des bisherigen einfachen Verfahrens unnötig erscheint. ( In einem Zeiträume von 2l/i Jahren sind in den sieben romanischen Sektionen im ganzen nur 29 Übertritte erfolgt. ) Es findet keine Diskussion statt; mit großem Mehr wird Ablehnung beschlossen.

13. Motion der Sektion Winterthur: „ Das Zentralkomitee wird gebeten, der Abgeordnetenversammlung pro 1907 Bericht und Antrag zu unterbreiten zur Schaffung einer Zentralstelle für alpine Projektionsbilder.

Der Zentralpräsident beantragt Annahme dieser Motion. Über die Art der Ausführung behält das Zentralkomitee sich genaueres Studium der Frage vor.

Die Diskussion wird nicht benutzt; die Motion wird mit großem Mehr erheblich erklärt.

14. Antrag der Sektion Tödi: „ Das Zentralkomitee wird ersucht, die Herausgabe einer neuen, eventuell erweiterten Auflage des Clubführers durch die Glarneralpen, verfaßt von Herrn Dr. Ed. Näf-Blumer, zu veranlassen, da die erste Auflage vollständig vergriffen ist, der Führer aber von den neu eintretenden Mitgliedern des S.A.C. ( namentlich der ostschweizerischen Sektionen ) allgemein verlangt wird und auch viele verlorene oder durch Gebrauch unverwendbar gewordene Exemplare zu ersetzen wünschen. "

Referent des Zentralkomitees Mägis. Das Verlagsrecht für den Glarnerführer steht Herrn Dr. Näf-Blumer zu. Er ist bereit, dem S.A.C. alle Rechte unentgeltlich abzutreten. Eine Neuauflage des Führers soll nach dem vorliegenden Antrage und im Einverständnis mit Dr. Näf-Blumer nur an Clubmitglieder abgegeben werden, und zwar nicht mehr gratis, sondern zum Selbstkostenpreis. Das Zentralkomitee hält eine Neuauflage nur dann für gerechtfertigt, wenn ein Bedürfnis in Clubkreisen dies er weist, was durch eine Nachfrage bei den Sektionen festzustellen wäre. Zeitpunkt und Größe der Auflage sind vom Zentralkomitee festzustellen. Unter diesen Voraussetzungen ist das Zentralkomitee mit dem Antrage der Sektion Tödi einverstanden.

Preiswerk ( Basel ) äußert einige Wünsche für eine eventuelle Neuauflage ( bessere Illustration, reichlichere Literaturangaben ).

De Weck ( Fribourg findet eine Neuauflage nicht notwendig. Berlie ( Genevoise ) wünscht, das Verlagsrecht einem Buchhändler abgetreten zu sehen.

Dr. Boßhard ( Winterthur ) erklärt, daß dies unmöglich sei, weil seinerzeit Herrn Coolidge das Versprechen gegeben wurde, den Führer nicht in den Buchhandel zu bringen. Die Publikation ist gut und gereicht dem S.A.C. auch bei einer eventuellen Neuauflage wieder zu Ehren. Unter den vom Zentralkomitee vorgeschlagenen Einschränkungen kann der Antrag der Sektion Tödi ganz gut angenommen werden. Graf ( Bern ) äußert sich in ähnlichem Sinne. Es wird hierauf der Antrag der Sektion Tödi im Sinne der Auslegung des Zentralkomitees mit großem Mehr angenommen.

15. Antrag der Sektion St. Gallen: „ Das Zentralkomitee wird eingeladen, die Sektionen zu veranlassen, daß die Wege zu den Clubhütten bei ihren Abzweigungen von den Talstationen durch einheitliche AVeg-weiser bezeichnet werden. Ferner wird das Zentralkomitee ersucht, in Erwägung ziehen zu wollen, ob nicht in Zukunft die Subventionierung neuer Hütten von einer einheitlichen Wegmarkierung zu denselben abhängig gemacht werden soll. "

Der Referent des Zentralkomitees E. Bodenehr, führt aus, daß die Sektion St. Gallen ihren Antrag begründe unter Hinweis auf die Klage, daß die Wege zu den Clubhütten des S.A.C. mangels jeglicher Markierung, namentlich bei den Abzweigungen von den Talstationen, sehr schwer zu finden seien. Das Zentralkomitee ist prinzipiell mit dem Antrag der Sektion St. Gallen einverstanden, glaubt aber nicht, daß eine Wegmarkierung geradezu als Bedingung für Subventionierung neuer Hütten gefordert werden könne. Auch hält es dasselbe nicht für nötig, eine einheitliche Wegmarkierung zu allen Hütten vorzuschreiben, man muß in dieser Beziehung den Sektionen freie Hand lassen.

Das Zentralkomitee ersucht, die Motion erheblich zu erklären in dem Sinne, daß die Sektionen, eventuell soweit nötig unter Zusicherung von Subventionen aus der Zentralkasse, eingeladen werden, die Zugangswege zu den Clubhütten durch Wegweiser zu bezeichnen.

Bei Einreichung von Projekten für Clubhüttenneubauten an das Zentralkomitee sind die betreffenden Sektionen zu veranlassen, die projektierten Wegweiser und Markierungen in die Kostenvoranschläge mit einzubeziehen und wenn irgendwie möglich gleichzeitig mit dem Hüttenbau durchzuführen.

In dieser Fassung wird der Antrag der Sektion St. Gallen mit großem Mehr ohne Diskussion erheblich erklärt.

Es wird hierauf, da niemand mehr das Wort verlangt, vom Zentral-Präsidenten um 1 ]/a Uhr die Sitzung geschlossen unter Verdankung an die Delegierten für ihre Ausdauer.

Der Sekretär:Der Präsident:

Dr. A. Walker.Dr. R. Schöpfer.

Die Stimmenzähler: C. Brack.J. Centurier.

F. Rohr.Ch. Mauler.

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