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- 2017/02
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Risikoaktivitätengesetz gilt weiterhin
Das sogenannte Risikoaktivitätengesetz ist weiterhin gültig. Dies hat der Nationalrat Ende November beschlossen. Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten weiterer Risikoaktivitäten wird von SAC und SBV als «berechtigt, wichtig und nützlich» beurteilt. Auch die Outdoor- und Tourismusbranche begrüsst den Entscheid. Der Bundesrat wollte mit der Streichung des Gesetzes rund 150 000 Franken einsparen. Das Gesetz schreibt den Akteuren eine qualifizierte Aus- und Fortbildung sowie eine Haftpflichtversicherung vor.
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