SAC darf Logo behalten
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SAC darf Logo behalten

Da haben wir Glück gehabt: Der SAC darf sein Wappen mit Schweizer Kreuz als Logo weiter verwenden. Das dürfen nur wenige private Organisationen. Denn seit 1. Januar 2017 gilt ein verschärftes Markengesetz. Ein Schweizer Wappen darf eigentlich nur noch von Bundesbehörden verwendet werden, da es «Ausdruck der staatlichen Macht und Würde» ist. Weil der SAC das Wappen aber seit über 100 Jahren im Einsatz hat, darf er es behalten.

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