Skitourenkarten Swiss-Ski/L+T
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Skitourenkarten Swiss-Ski/L+T

Seit 50 Jahren gibt es die Landeskarten mit dem speziellen Aufdruck für die Tourenfahrer. In den neuesten Ausgaben der Skitourenkarten, die heute zur Ausrüstung eines jeden Tourenfahrers gehören, sind nun alle Hänge mit einer Steilheit von 30 und mehr Grad hervorgehoben.

Mit dem Aufschwung des Skifahrens zum Volkssport kamen auch die entsprechenden Publikationen. Viele der grossen Skistationen gaben nach dem Ersten Weltkrieg Karten für ihre Skifelder heraus. So entstanden 1922 und 1925 für den Schweizer Alpen-Club zwei Skikarten der Tourengebiete des Berner Oberlands. Der Schweizerische Ski-Verband SSV war dann verantwortlich für den 1933 im Verlag Kümmerly&Frey erschienenen Offiziellen Skiführer der Schweiz. Im Januar 1951 unterzeichneten der SSV (heute Swiss-Ski) und die Eidg. Landestopographie (L+T, heute Bundesamt für Landestopographie) einen Vertrag über die Herausgabe von Skiroutenkarten. 1,2 Damit war die erste erweiterte Nutzung der neuen Landeskarten geregelt. 1977 begann eine neue Landeskarten-Ära bei der Serie «S» 1:50000: Man vereinfachte die Grafik, ergänzte die Postautolinien und die Schutzgebiete, übernahm – wo nötig – auf der Rückseite einen Ausschnitt des Nachbarblatts, beschränkte die Beschreibungen auf das Minimum und verwendete die gleichen Routennummern wie im SAC-Führer, die seit 1960 für die Regionen erstellt wurden. Der damalige SSV-Chef Adolf Ogi wehrte sich allerdings energisch dagegen, die Karten als Gemeinschaftsprodukt der beiden Verbände herauszugeben.

Da Skitourenfahrerlawinen fast immer selbstausgelöste Schneebretter in einem mindestens 30° steilen Hang sind, erlangte das Hangneigungsmessen – insbesondere in den von Werner Munter geprägten Lawinenkursen des SAC – auf der Karte und im Gelände eine zentrale Bedeutung. Es ist dem digitalen Gelän-de-Höhen-Modell mit Maschenweite 25 m ( DHM25 ) zu verdanken, dass die Hangneigung relativ einfach gerechnet werden konnte und jene Hänge mit einer Steilheit von über 30° nun eingefärbt sind. 3 Selbstverständlich haben diese Angaben keinen juristischen Wert, d.h., man kann niemanden dafür haftbar machen, wenn neben der roten Fläche etwa eine Lawine Schaden verursacht. 4 Daneben sind neu Wald- und Wildschutzzonen, die gemieden werden sollen, gelb eingedruckt. 5

Als Nachteil kann die leicht reduzierte Lesbarkeit (mit der Lupe zu kompensieren) angeführt werden. Dem steht der grosse Vorteil eines wirksamen Planungs-instrumentes gegenüber, weiss man doch, dass der grössere Teil der Lawinenunfälle durch eine seriöse Vorbereitung hätte vermieden werden können. Aus diesem Grunde sind wir überzeugt, dass diese Neuerung ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung von Lawinenunfällen darstellt.

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