Strengere Vorschriften für Bergführer und Co.
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Strengere Vorschriften für Bergführer und Co.

Der Bundesrat hat die «Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten» verschärft. Seit dem 1. Mai brauchen alle kommerziellen Outdooranbieter eine Bewilligung. Bisher galt dies nur für solche mit mehr als 2300 Franken Umsatz im Jahr. Von der Änderung nicht betroffen sind Organisationen wie der SAC. Denn die Touren des SAC sind ehrenamtliche Angebote und richten sich an die eigenen Vereinsmitglieder.

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