Verein berät Justiz bei Bergunfällen
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Verein berät Justiz bei Bergunfällen

Im April dieses Jahres wurde in Zürich der Verein «Fachgruppe Expertisen bei Bergunfällen» (FEB) gegründet. Bisher war die Zusammenarbeit in der Fachgruppe informell geregelt. «Mit der Vereinsgründung wurde die Zusammenarbeit rechtlich gefestigt und verselbstständigt», teilt die Präsidentin der Fachgruppe Rita Christen mit. Zweck der FEB sei die Unterstützung von Justiz und Versicherungen bei der Beurteilung von Bergunfällen in alpinfachlicher Hinsicht. Dazu würden auch künftig Weiterbildungstagungen durchgeführt. Mitglieder der FEB sind der Schweizerische Bergführerverband (SBV), der Schweizer Alpen-Club (SAC), das WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) und der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Sport und das Kompetenzzentrum Gebirgsdienst der Armee. Entstanden ist die ursprünglich lockere Zusammenarbeit nach einem Urteil des Bundesgerichts 1987. Damals waren ein Bergführer und ein Kursleiter nach einem Lawinenabgang wegen schwerer Körperverletzung veurteilt worden. Der höchstrichterliche Entscheid hatte Fragen aufgeworfen, weil die Justiz keinen Sachverständigen mit einem Gutachten betraut hatte.

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