Victor van Berchem: Jean de la Tour Châtillon
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Victor van Berchem: Jean de la Tour Châtillon

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Da die Quellen immer noch neu zufließen und die Untersuchung derselben nicht abgeschlossen ist, so kann die im letzten Jahrbuch, p. 395 versprochene abschließende Arbeit über die Völkerverpflanzungen in den Schweizeralpen während des Mittelalters diesmal noch nicht vorgelegt werden. Es sei daher gestattet, im Anschluß an die oben erwähnten Schriften einiges hierher Gehörende zu besprechen und festzustellen, gleichsam als Wegweiser und Marksteine der künftigen Untersuchung.

In seiner tüchtigen Arbeit kommt Herr Moosberger auf Seite 19 ff. auch auf die Ansiedlung der „ sogenannten freien Walser " zu sprechen. Er konstatiert, daß die bisherige Theorie über diese Leute durch neuere Untersuchungen von Prof. Muoth ins Schwanken gebracht worden sei. Die Urkunden sprechen stets von Freien und Waisern, und selbst der bekannte, von P. C. v. Planta hervorgehobene, urkundliche Ausdruck „ Alienigeni a servitute liberi seu Wallisenses " bedeute nur die persönliche Freiheit, daß sie keinen „ nachjagenden Herrn " hätten und sei nicht zu vergleichen mit der Freiheit derer von Laax, Schams oder Brigels. Die Ansiedlung dieser deutschen Leute in Davos und Hinterrhein war eine zwangsweise, die Anweisung unkultivierten Landes eine lehensweise, mit Haftung des Ammanns für die lastenden Abgaben und unter Androhung des Rückzugs. Sie erfolgt in Wildnissen und Seitenthälern neben, aber meist höher als die romanischen Gemeinden. An der Spitze stehen Personen mit romanischen Namen, aber der Stamm der Ansiedler ist deutsch; sie waren den Romanen feindlich und wohl Alemannen. Es handelt sich da also um einen Germanisierungsprozeß auf privatreehtlicher Basis, und wahrscheinlich haben diese Einwanderer das reine Mark-genossenschaftssystem mitgebracht und angewendet, das bis in die neueste Zeit hinein in Bünden Geltung behalten hat und bei einem bekannten Prozeß zwischen den Gemeinden Luzein und Jenatz zu merkwürdigen rechtshistorischen Erörterungen, unter andern über die rätselhaften Wörter „ Wunn und Weid ", geführt hat. Herr Moosberger giebt Über diese Rechtsverhältnisse erschöpfende Auskunft und über „ Wunn und Weid " eine Etymologie, die mir von allen am besten gefällt. Ich glaube, es läge nicht außer dem Bereich des Jahrbuches S.A.C., wenn uns ein kundiger Mann aus Bünden einmal über diese interessanten Allmend- und Alpverhältnisse rechtliche und historische Belehrung bieten würde. Mich interessiert für diesmal am meisten das Personelle dieser Ansiedler. Nach einer Urkunde von 1289 haben die Herren von Vatz-Werdenberg einem gewissen Wilhelm und seinen Gesellen das Thal von Davos zu rechtem Erblehen gegeben unter persönlicher Haftbarkeit des Ammanns für den Tribut. Daneben war aber eine romanische Bevölkerung schon vorhanden. Die deutsche Kolonie sitzt im Hauptthale, die romanischen Ortsnamen Clavadel, Flüela, Dischma, Sertig, Laret finden sich zum Teil in wilden und rauhen Seitenthälern: 1277 nahm Walther IV. von Vatz die Deutschen ( Theutonici ) in Rheinwald in seinen Schutz, die sich schon seit einiger Zeit dort befanden und eigene Statuten hatten. In wenig spätem Urkunden werden sie als „ Walliser " oder „ aus Wallis " bezeichnet.

Von Davos und Hinterrhein aus verbreiteten sich die Walser über Prätigau, Safien, das Oberland, Churwalden und noch weiter ins Vorarlberg hinaus. Gegenwärtig wird meist angenommen, daß die Einwanderung dieser Kolonen aus dem Oberwallis eine Thatsache sei, aber ich muß gestehen, daß mir die Sache nicht so sicher ausgemacht erscheint, wie die Herkunft der Deutschen südlich vom Monte Rosa, oder der Lötscher im Berner Oberland.

Wenn die sogenannten Walser in Wirklichkeit hörige Leute waren, so konnten sie leicht verpflanzt werden; das würde also ihrer Herkunft aus dem Oberwallis nicht widersprechen.

Anderseits ist aber die bloße Bezeichnung der Urkunden „ Walli-senses " oder „ de Wallis " nicht Beweis genug, die angebliche Übereinstimmung der Dialekte wäre auch durch die beidseitige Herkunft aus alemannischem Sprachgebiet hinreichend erklärt, und die Verehrung des h. Theodor ist in Bünden viel älter als das Erscheinen der Walser. Das hat Prof. Muoth in seiner trefflichen Abhandlung über die bündnerischen Geschlechtsnamen, pag. 20 ' ), nachgewiesen, welche über die germanischen und romanischen Bevölkerungen authentische Auskunft giebt. Möchte doch dieser zuverlässige Forscher bald einmal seine Meinung über die „ sogenannten freien Walser ", ihr Recht und ihr Herkommen äußern, von denen er mehr zu wissen scheint, als irgend wer sonst. Bis dies geschieht, möchte ich hier nur folgendes bemerken: Soviel ich sehe, ist Jos. Sirnler in seiner Vallesiœ descriptio vom Jahr 1574, p. 51, der erste, welcher bestimmt behauptet, daß im 13. Jahrhundert einige Walliser ( Vallesiani ) von den Herren von Vatz, mit Erlaubnis der Herren von Raron, nach Davos verpflanzt worden seien. Daß diese beiden Häuser blutsverwandt Beilage zum Kantonsschulprogramm 1891/92. Chur 1892.

gewesen seien, behauptet die Sprecher'sche Chronik „ in einer nicht ganz zuverlässigen, erst nach dem Tode Sprechers herausgekommenen Stelle ". :) Bei solchem Material halte ich es für ratsam, aus der Auswanderungs-geschichte der Walliser im Mittelalter Bünden und Vorarlberg einstweilen zu streichen.

Mehr lernen wir für diese und ähnliche Völkerverschiebungen aus der Dissertation des Herrn Tatarinoff, die über die politischen und socialen Zustände im Berner Oberland im XIII. Jahrhundert ziemlich Licht verbreitet. Für das Oberland ist die Stiftung für Augustiner Chorherren des Seliger von Oberhofen vom Jahre 1130 ( ungefähr ) von der größten Bedeutung geworden. Die Probstei hat in verhältnismäßig kurzer Zeit durch eine zielbewußte Wirtschaftspolitik, mit Unterstützung, manchmal auch im Streit mit den umwohnenden Dynasten, gelegentlich im Bund mit Bern oder den Herzögen von Österreich, folgender Kirchensätze, zum Teil mit ausgedehntem Besitz, erworben: Grindelwald, Gsteig, Sigriswil, Muri, Goldswil, Ober- und Niedergurzelen, St. Beatenberg, Thun, Steffisburg, Scherzligen, Bolligen, Hilterfingen, Liß, Leißigen und Erlenbach. Die Kastvogtei über das Kloster Interlaken gehörte den Edeln von Eschenbach, welche wie die von Wädiswil durch Heirat mit dem Hause Oberhofen ( und Thun -Unspunnen ) verbunden waren. Daneben hatten die Zähringer vogteiliche Befugnisse über die ursprünglichen Reichsgüter zu Grindelwald und Iseltwald, welche dem Kloster zugefallen waren. Diese Vogtsrechte verschwanden aber im Verlauf des XIII. Jahrhunderts, und auch der Kastvogt Berchtold von Eschenbach mußte 1226 anerkennen, daß er die Kastvogtei nicht nach Erbrecht, sondern nach Wahl des Konventes und unter einschränkenden Bedingungen besitze. Ähnlich wurden die Vogtsrechte der Wädiswil-Unspunnen, der Herren von Ried und der Vögte von Brienz auf Güter, die dem Kloster in Grindelwald, Iseltwald, Gsteig und im Lauterbrunnenthal abgetreten worden waren, allmählich beseitigt. Erleichtert wurde dem Kloster dieser Gewinn an Grundeigentum durch die zunehmende Verarmung der umwohnenden Adligen. Am 5. März 1266 verzichtete Walther III. von Eschenbach auf die Kastvogtei „ ante distractionem rerum nostrarum in Obernhoven et in Hinderlappun ", aber es muß ihm gelungen sein, den Ruin hinauszuschieben, denn 1295 finden wir ihn wieder als Kastvogt. Aber am 7. Mai 1306 verzichtet Walther IV. von Eschenbach „ vor dem Verkauf seiner Güter zu Uspunnen, Oberhofen und Unterseen`k auf die Kastvogtei. Die Teilnahme des Mannes an dem Königsmord bei Windisch am 1. Mai 1308 erhält hierdurch eine eigene Beleuchtung. Bei allen Gütererwer-bungen und etwa daran anknüpfenden Prozessen war das Kloster im Vorteil durch das Privilegium Interlacense, d.h. die Kaiserdiplome und die darin verzeichneten Schenkungen und Immunitäten. Drei derselben, das von Lothar III., 1133, von Konrad III., 1146, und von Friedrich L, 1173, scheinen gefälscht, um auf ihrer Grundlage die echte Urkunde, die Friedrich II. am 10. Februar 1220 in Hagenau ausstellte, zu erJulius Studer: Walliser und Walser. Zürich 1886, pag. 36.

langen. Ich muß auf diese hier eingehen, weil Herr Tatarinoff, wie mir scheint, einen topographischen Irrtum begangen hat, der ihm in seiner historischen Kritik viel unnütze Mühe verursacht hat. Schon Konrad III. soll dem Kloster ein Reichsgut im Thale Grindelwald geschenkt haben „ a Schoneicca usque ad Alpigalam et ad glaciem inferiorem ". Herr Tatarinoff nimmt nun an, es sei das nachmals noch mehr genannte Gebiet zwischen der großen Scheidegg und dem untern Grindelwaldgletscher, insbesondere der Berg und die Alpe Mettenberg gemeint, und zeigt nun, daß dieser. Besitzstand nicht auf die Zeit Konrads, ja nicht einmal auf die Friedrichs II. passe, daß große Stücke innerhalb dieser „ Interessensphäre " später noch andern Herren gehörten. Die Sache wird sich aber einfach so verhalten: die Schenkung Friedrich II. ( auch ich nehme nur diese als erwiesen an ) reichte von einem Punkt, der Schönegg oder Schonegg hieß ( noch giebt es mitten im Dorfe eine Pension dieses Namens ), zum untern Gletscher hinüber und hinauf nach Alpigeln, das halbwegs zwischen der Lütschinen und der kleinen Scheidegg liegt. Das ist ein ansehnlicher Streifen, neben welchem noch andere Besitzer existieren konnten, während Herrn Tatarinoffs Definition so ziemlich das ganze Thal umfassen würde. Wir können deutlich verfolgen, wie sich an das von uns umschriebene Stück die andern Erwerbungen ohne Unbegreiflichkeiten anschlössen. Nach dem Tode Walthers IL von Eschenbach, 1226, fügten die Witwe und der Sohn Berchtold zu einer frühern Schenkung des Verstorbenen ein anstoßendes Gut „ im Eisboden ". Über vier andere Lehen „ im Eisboden " stand den Eschenbach später noch die Vogtei zu. 1246 kaufte die Probstei von den Erben der Unspunnen, Walther und Konrad von Wädiswil, die Alp Mettenberg und die Güter zwischen dem obern und dem untern Gletscher. Die nämlichen verkauften kurz darauf ein ihrer Mutter gehörendes Allod, die Wergisthalalp, an das Kloster. Grenzen: Vom untern Teil des sogenannten „ Kalli " zum untern Gletscher, über die „ Boneren " längs dem Gletscher zur Lütschinen, dieser entlang bis zur Mündung des Wergisthaibaches, an diesem hinauf bis zur Einmündung des Marbaches, von diesem bis zum „ Rothen Stock " und von diesem bis zur Scheidegg, von dieser über den Kamm bis zum Eiger; die ganze Besitzung wird bezeichnet als auf der Nordseite des „ mons Egere " liegend. 1302 mußten die drei Brüder Eschenbach, Walther IV., Berchtold und Mangold, Gotteshausleute mit ihren Lehen „ Untereiger, an der Halden, im Ritt und zu Gummenbach " ( in der Gemeinde Itramen ) belehnen. Diese vier Güter fielen nach dem Tode König Albrechts an Osterreich.

Ich muß, aus Mangel an Raum, darauf verzichten, hier darzustellen, wie die Alp Sefinen, 1240, und andere Güter von den Wädiswil an das Kloster kamen. Doch wird die Begrenzung unsere Leser interessieren: »Von Brünlin und von Fortegga uf unz an den grât und von Spizzenegga in unz uf Sevifurgen ". Aus dem gleichen Grunde spreche ich hier nicht von dem Erwerb der Wengenalp, der Iseltenälp, der Güter bei Iseltwald, im Hasli u. s. w. und will nur zum Schluß auf die große Wichtigkeit dieser Forschungen für eine zu wünschende „ Geschichte des Berner Oberlandes " hinweisen.

Eine solche würde auch die Publikation des Herrn van Berchem stark beizuziehen haben, in welcher uns ein lebensvolles und interessantes Bild entrollt wird.

Hier nur das, was die im Eingang dieser Recension angedeuteten Forschungen angeht. Der mächtige Herr der Gestelenburg, der bedeutendste Dynast des Wallis in seiner Zeit, hat in den politischen Kämpfen am Ende des XIII. und Anfang des XIV. Jahrhunderts eine große Rolle gespielt, mehrere Römerzüge mitgemacht. War kaiserlicher Vogt in Corno und in Mailand, und Verbündeter des Adels und der Herzöge von Österreich gegen Bern und die Waldstätte. Ihm gehörte auch das Lötschenthal und durch seine Heirat mit Elisabeth von Wädiswil um 1294 gewann er Güter im Berner Oberland, namentlich in Frutigen und Kienthal, und Beziehungen zu Peter von Weißenburg, der seine Schwester heiratete. Auch Besitzungen im Lauterbrunnenthale kamen so an die Walliserfamilie. Jean de la Tour war häufig im Oberland; er erwarb auch die Rechte Othons von Grandson auf das Reichsstädtchen Laupen.

Im Lager vor Solothurn, 1318, verpflichtete er sich dem Herzog Leopold „ mit driu tusent Mannen miner Lut... si sien mien oder miener Dienere wez di sint oder wa ichs gewinne ", also mit Vasallen und geworbenen Söldnern gegen die Waldstätte, und gleichzeitig gegen Bern „ mit zehen Helmen und mit aller Macht und ich hie derhalb dez Gebirges han ". Es kam zu beiden Kriegen nicht und die Ereignisse des Krieges um Leuk, welche man nach Justinger in diese Zeit gesetzt hat, gehören nach van Berchems überzeugender Ausführung in die Regierung seines Vaters Peter IV. und zu dessen Streit mit Bonifacius von Challant, Bischof von Sitten, 1294/99.

Von diesem Jean de la Tour Châtillon sind nun wohl die Lötscher angesiedelt worden, die wir im Berner Oberlande von Sefinen und Gimmelwald durch das Lauterbrunnenthal hinaus bis auf Planalp bei Brienz in den Urkunden finden, und welche Peter V. im Jahr 1346 um 300 Florentiner Goldgulden an das Kloster Interlaken verkauft hat.

Man hat ihre Einwanderung wohl auch in Verbindung gebracht mit der Erzählung von einem alten Passe zwischen Lötschen und Lauterbrunnen, und Herr Prof. Meyer von Knonau hat im Anzeiger für Schweizer Geschichte, 1892, Nr. 3, die Meinung ausgesprochen, daß diese Walliser Kolonisten des Mittelalters über die nächstanstoßenden Berge, d.h. über den Gletscherpaß zwischen Lötschenthal und Lauterbrunnenthal gekommen seien, aber im Jahrgang 1893, Nr. 1/2 derselben Zeitschrift hat er sich der Meinung des Herrn A. Wäber angeschlossen, der ihn darauf aufmerksam gemacht hatte, daß die Lötscher, ohne fremdes Gebiet zu berühren, über drei Pässe, Lötschpaß, Dündengrat und Sefinenfurgge, ins Lauterbrunnenthal gelangen konnten, in drei Etappen und mit Weideplätzen dazwischen.

Ich kann mich nach dem oben Gesagten dieser Meinung nur an-schlielSen und will, um alle Wegmöglichkeiten aufzuzählen, noch hinzufügen, daß Jean de la Tour im Jahr 1318 ( F. R. B. V., Nr. 35 ) einen Streit zwischen seinen Mannen, dem Amtmann Thomas von Leuk und Peter Ecco von Frutigen über die Grenze auf der Gemmi schlichtet und daß die Felsenburg, Mülinen und Scharnachthal im Besitz der vom Thurm erscheinen, so daß also die Lötscher den Lötschpaß und Dündengrat nicht einmal zu benutzen brauchten, sondern über die Gemmi und durch das Kienthal gehen konnten. Über die Rechtsverhältnisse dieser Kolonen hoffe ich bei anderer Gelegenheit eingehende Mitteilungen machen zu können, und denke, der Leser, der mir bis hierher gefolgt ist, werde meine Ansicht teilen, daß auch mit Bezug auf die historische Erforschung die Schweizer Alpen nichts weniger als erschöpft sind.Red.

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