Was gilt?
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Was gilt? Bouldern im Lindental (Geismeflue) bei Bern

Der SAC ist zur Einsicht gekommen, dass die ausgehandelte « Permit»-Regelung für das Bouldergebiet im Lindental weder sinnvoll noch durchführbar ist. Trotz der momentan fehlenden Vereinbarung sind Boulderer aufgerufen, den saisonalen Verzicht (Februar bis Juni) zu respektieren.

Nach einem langen Hin und Her über die Ausgestaltung und Umsetzung einer freiwilligen Vereinbarung und Regelung mit einer saisonalen Einschränkung (Februar bis Juni) und eines mittels «Permit» geregelten Betriebs für die übrigen Monate zeigte sich seitens des SAC, dass eine derartige Permit-Regelung weder sinnvoll noch praktisch durchführbar ist. Gegenwärtig existiert somit keine schriftliche Vereinbarung mit dem Naturschutz-Inspektorat. Dieses ist bestrebt, eine Regelung über die Änderung des Ausführungsbeschlusses zum Naturschutzgebiet zu erreichen. Gleichzeitig werden die Situation und die Entwicklung der Vogelfauna an der Fluh seit vergangenem Jahr im Auftrag des Naturschutz-Inspektora-tes von einem Ornithologen verfolgt. Wir rufen alle Boulderer auf, den von den am gerichtlichen Verfahren von 1997 beteiligten Boulderern und dem SAC gegenüber dem Natur-schutz-Inspektorat zugesagten saisonalen Boulder-Verzicht von Februar bis Juni einzuhalten. Ihr dient damit der Natur und gleichzeitig unserem Interesse, auch in Zukunft an dieser Fluh noch bouldern zu dürfen.

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