Wildruhezonen im Kanton Waadt
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Wildruhezonen im Kanton Waadt

Der Kanton Waadt definiert zurzeit Wildruhezonen (WRZ) in den Waadtländer Voralpen. Der SAC und der Bergführerverband (SBV) sind zuversichtlich, dass die Behörden eine angepasste Lösung für den Schutz der Wildtiere und für die Ausübung sanfter Freizeitaktivitäten wählen werden.

Das Gesetz ist klar: Die WRZ sollten aus­geschieden werden, wenn sie für den Wildtierschutz erforderlich sind. Der SAC und der SBV haben deshalb ihre primären ­Anforderungen wiederholt: Die WRZ sollten nur im Fall von konkreten Konflikten ­definiert werden und nicht als Vorsichtsmassnahme. Die Einschränkungen sollten begründet und proportional sein. Darüber hinaus akzeptiert der SAC Einschränkungen für die Kletterei, aber nicht in Form von WRZ. Der Verband ist auch gegen WRZ, die Wanderungen einschränken. Die Wanderer sind auf den Wegen schon genügend kanalisiert.

Anlass für Diskussionen geben zurzeit ­Abmachungen zwischen Seilbahnbetreibern und Gemeinden in der Region. Dort werden WRZ als ökologische Mass­nahmen zum Ausgleich für die Ausweitung des Massentourismus missbraucht. Dieses Vorgehen lehnt der SAC vehement ab.

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