Zur 136.Abgeordnetenversammlung in Aarau vom 26. Oktober 1996
Unterstütze den SAC Jetzt spenden

Zur 136.Abgeordnetenversammlung in Aarau vom 26. Oktober 1996

Zur 136. Abgeordneten-Versammlung in Aarau vom 26. Okt. 1996

Schwerpunkt der an der Abgeordnetenversammlung ( AV ) des SAC zu behandelnden Geschäfte waren die neuen Statuten. Zugleich wurde auch das Beitragsreglement verabschiedet, in dem alle finanziellen Leistungen der Mitglieder gegenüber dem Gesamtclub zusammengefasst sind. Die Zustimmung zur administrativen Betreuung des wettkampfmässig betriebenen Skialpinismus durch den SAC bestätigte seine Bereitschaft, sich weiterhin gegenüber den leistungssportlichen Spielarten des Alpinismus zu öffnen.

Insgesamt sprach sich im Verlauf der lebhaft und engagiert geführten Verhandlungen jeweils eine klare Mehrheit dafür aus, die Präsenz des SAC gegen innen und aussen zu stärken. Damit ging die Bereitschaft einher, der zentralen Leitung ( neu Zentralvorstand ) auch die hierzu nötigen Kompetenzen und Mittel in die Hand zu geben. Allerdings geschah dies nicht vorbehaltlos. Bedenken, dass der Gesamtleitung zu viele Befugnisse eingeräumt werden könnten und dadurch den Sektionen zu wenig Ein-flussmöglichkeiten verblieben, kamen bei der Behandlung verschiedener Traktanden zum Ausdruck. Im entscheidenden Moment hat die Versammlung aber immer das Augenmass behalten und nur dort die Akzente etwas anders gesetzt, wo dadurch der für eine effiziente Führung des Gesamtclubs notwendige Spielraum nicht beschnitten wurde.

Annahme der neuen Statuten Diese bilden den Schlussstein eines mehrstufigen Reformprogramms im Rahmen des SAC-Dynamiques-Projek-tes. Bereits an der AV 95 waren die Basisdokumente « SAC-Leitbild » und « Clubpolitik » vorgelegt und geneh- migt worden. Nun, ein Jahr später, ging es um die neuen Statuten.1 Sie sind generell viel knapper und offener abgefasst als die bis anhin gültigen und beschränken sich damit auf die Regelung der grundsätzlichen Fragen und Kompetenzen sowie deren Aufteilung. Im Gegensatz zu früher sind dann auch die von den Mitgliedern zu erbringenden finanziellen Leistungen nicht mehr in den Statuten aufgeführt, sondern werden in übersichtlicher Form in einem besonderen Beitragsreglement zusammengefasst.

Als « Gesamtwurf » waren die neuen Statuen unbestritten. Hingegen lässt sich das heute überall spürbare Spannungsverhältnis zwischen föderativen Käften einerseits und der Zentralgewalt anderseits auch im SAC feststellen. Hier äusserte es sich im Bedürfnis, zum einen die AV zu stärken, zum zweiten die Kontrolle über die Aktivitäten des CC ( neu des Zentralvorstandes ) in möglichst präziser Form niederzulegen.

Dank sorgfältiger Vorbereitung und eines seriösen Vernehmlassungs-verfahrens konnte jedoch eine derart ausgewogen formulierte Statutenfas-sung vorgelegt werden, dass die Abänderungsanträge in verschiedenen Detailfragen meist weniger überzeugten als die ursprüngliche Version.

Mit nur einer Gegenstimme wurden schliesslich die Statuten als Ganzes genehmigt.

Beitragsreglement2 Auch das Beitragsreglement mit seinen grundsätzlichen Bestimmungen und den für 1997 geltenden Zen-tralbeiträgen war generell unbestritten. Die einzige Frage, die zu diskutieren gab, war die Aufteilung und die Höhe des Zentralbeitrages3 für die SAC-Jugend zwischen 10 und 22 Jahren.

c Q.

tralbeitrag entrichten, während für Jugendliche zwischen 16 und 22 Jahren ein Beitrag von Fr. 15. vorgesehen war. Dem stand der Antrag der Sektion Aarau gegenüber, der den Zentralbeitrag für die gesamte Jugendkategorie ( von 10 bis 22 Jahren ) einheitlich auf Fr. 1O.festlegen wollte. Diese Betrachtungsweise fand dann auch eine Mehrheit, so dass ab 1997 ein einheitlicher Zentralbeitrag von Fr. 1O. für die Mitglieder der SAC-Jugend erhoben wird.

Integration des Skialpinismus als Wettkampfsport4 Die Zahl der wettkampfmässig betriebenen Bergsportarten nimmt ständig zu. Der SAC hat sich in seiner jüngsten Vergangenheit auch der damit einhergehenden leistungsorientierten Aspekte angenommen ( Beispiel Wettkampfklettern ).

Seitens der Organisatoren von Ski-alpinismuswettkämpfen in der Schweiz war man an den SAC gelangt, um diese Sportart auf eine breitere Basis zustellen. Dabei handelt es sich um eine eigentlich alpine Aktivität, die auch von SAC-Mitglie-dern in grösserem Umfang betrieben wird. Weitere Kriterien, die für ein stärkeres Engagement des SAC sprachen, waren der breitensportliche Gesichtspunkt, das kameradschaftliche Element ( die Wettkämpfe werden durch Teams bestritten ) und die Möglichkeit, auch in bezug auf die 1 Die neuen Statuten sind auf den Seiten 32 bis 35 des vorliegenden Heftes publiziert.

2 Das Beitragsreglement ist auf Seite 31 des vorliegenden Heftes publiziert.

3 Die Festlegung der Höhe des an die Sektion zu entrichtenden Beitrages ( der sich zum Zentralbeitrag addiert ) liegt im Ermessen der einzelnen Sektionen.

" Vgl. die Angaben in den ALPEN, Heft 5/96 ( S.9/10 ), Editorial, und Heft 9/96 ( S.30/31 ), Erläuterungen zu Traktandum 8 Editorial

.eserbriefe

Umweltverträglichkeit Einfluss zu nehmen. Entsprechend haben die Abgeordneten zugestimmt, dass der SAC in Zukunft - ohne selber solche Wettkämpfe zu organisieren - den Bereich Skialpinismuswettkampf auf nationaler Ebene betreut.

Budget 1997s Den wirtschaftlich schwierigen Zeiten entsprechend werden Budgetfra-gen generell kritischer diskutiert. Das gilt ebenfalls für den SAC. Wie Finanzchef Franz Werthmüller einleitend darlegte, ist das vorgelegte Budget 1997 bereits das Ergebnis harter und umfassender Sparanstrengungen. Dies wurde allgemein anerkannt und gewürdigt, auch wenn in der Folge noch einige Budgetposten herausgegriffen und in Frage gestellt wurden.

Umzug der Geschäftsstelle Da die bisherigen Räumlichkeiten im Schweizerischen Alpinen Museum zu eng werden ( und gleichzeitig auch das Museum mehr Platz beansprucht ), wird die Geschäftsstelle Ende Januar 1997 an die Montbijoustr. 61 ( in Bern, 10 Gehminuten vom Bahnhof ) umziehen. Gleichzeitig werden dort dann auch die bisher ausserhalb eingemie-teten Ressorts ( Schutz der Gebirgswelt, Verlag und Zeitschrift ) angesiedelt. Insgesamt resultiert daraus eine gewisse Einsparung an Mietkosten.6 Erhard Loretan wird Ehrenmitglied des Gesamt-SAC Mit grossem Applaus wurde Erhard Loretan, der als dritter Mensch alle 14 Achttausender bestiegen hat, zum Ehrenmitglied gewählt. Dass er bei allen seinen bergsteigerischen Leistungen der alpinistischen Ethik einen besonders hohen Stellenwert beigemessen hat, wurde besonders hervor-gehoben.7 Nächste Versammlungen Entsprechend den neuen Statuten wird nun zuerst die Abgeordnetenversammlung stattfinden, und zwar am 14. Juni 1997 in Bern. Anschliessend folgt die Präsidentenkonferenz am 8. November 1997, ebenfalls in Bern.

Letzte AV in dieser Form In Zukunft wird die AV nur noch eintägig und an einem zentralen Ort durchgeführt. Eine Abendveranstaltung gibt es alle vier Jahre in Zusammenhang mit dem Zentralfest, das beibehalten wird. Um so mehr wurden der warmherzige Empfang in Aarau und die ebenso freundliche wie kompetente Organisation der SAC-Sektion Aarau geschätzt. Manch einer und manch eine sind nach Abschluss der AV noch in der schönen Altstadt von Aarau herumgebummelt, und am Abend hat man sich beim gemütlichen und stimmungsvollen Bankett in kameradschaftlichem Kreis zusammengefunden. Aarau wird sicher allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der AV 96 in bester Erinnerung bleiben! Unser herzlicher Dank geht an die Sektion Aarau, ihren aktiven Präsidenten, an das einen grossen Einsatz zeigende Organisationskomitee und die vielen im Hintergrund arbeitenden Helferinnen und Helfer.eg 10 5 Details vgl. ALPEN 9/96 ( 5. 33 bis 35 ), Budget 1997 ( mit Abschluss/avec comptes 95 )'Über den Umzug der Geschäftsstelle und deren neue Organisation wird in einem späteren Heft orientiert.

7 Vgl. die Vorstellung von Erhard Loretan als neues SAC-Ehrenmitglied auf S. 14 des vorliegenden Heftes

La posta dei lettori lourrier des lecteurs

Bei einem

Schlangenbiss ist der Tourenleiter nicht haftpflichtig...

Zum Beitrag « Berg- und Skiunfälle: Die Haftpflicht des Tourenleiters », in DIE ALPEN 9/96 ( S. 24 ff. ) « Bei einem Schlangenbiss ist der Tourenleiter nicht haftpflichtig. » Dies geht aus dem Artikel « Die Haftpflicht des Tourenleiters » hervor. Im Gegensatz dazu ist u.a. « kein Überprüfen des Anseilens » als wesentliche Verletzung der Sorgfaltspflicht aufgeführt.

Die Clubleitung und die Redaktion wünschen allen Mitgliedern und ihren Angehörigen frohe Festtage und für 1997 viel Glück und Erfolg!

Daraus lässt sich ein Massstab für die rechtliche Beurteilung bei Unfällen ableiten, und die Gerichte werden dies nicht zuletzt auf Grund solcher Publikationen tun. Ich nehme an, dass der Artikel die heutige Gerichtspraxis widerspiegelt, und bin froh, dass diese auch publiziert worden ist - so kann sich der Tourenleiter ein Bild von seiner Verantwortung machen. Wenn ich meine 11 letzten Sommertouren ( als Teilnehmer im Rahmen der Sektion, des CC und des Militärs ) durchgehe, so sehe ich aber ein ganz anderes Bild: Das Anseilen z.B. wurde kaum je kontrolliert! Dazu habe ich eine ganze Reihe weiterer Vorfälle erlebt:

Abseilen ohne Sicherung resp. Selbstsicherung.

Tourenleiter verlässt Gruppe wegen Nachzüglern.

Teilnehmer muss ungesichert zur Abseilstelle gehen ( ZS-Gelände, exponiertNach einem Verhauer bei schlechtem Wetter teilt sich die Gruppe unkontrolliert für den weiteren Abstieg.

Mitführen eines unerfahrenen Teilnehmers auf eine exponierte Tour ( S ), wobei dieser in einer Zweierseilschaft einem nicht bekannten weiteren Teilnehmer überlassen wird.

Ein Bergführer schickt eine Gruppe ohne Abseilachter auf eine Trainingsroute, wo unumgänglich abgeseilt werden muss ( obwohl er noch explizit danach gefragt worden ist ).

Abstieg in Kletterfinken über eine exponierte grasige Stelle.

So geschildert, ergibt sich eine katastrophale Bilanz! Habe ich Pech gehabt und mich unseriösen Leitern anvertraut? Ich glaube kaum, denn die Touren wurden von den verschiedensten Leitern geführt. Auch habe ich fast immer das Gefühl einer verantwortungsbewussten und zweckmässigen Führung gehabt - ausser bei den erwähnten Vorfällen. Ich hege also den Verdacht, dass den meisten Tourenleiterinnen und -leitern ( auch mir ) laufend solche Fehler passieren, natürlich normalerweise ohne Unfall. Ab und zu hat aber einer Pech, dann fallen alle Kollegen und die Justiz über ihn her: Wie konnte man nur!

Kann man dies verbessern? Der Verfasser des betreffenden Beitrages hofft, dass unser Sport nicht noch weiter juristisch reglementiert wird. Ich möchte mich diesem Wunsch anschliessen! Wir gehen in die Berge und wollen ein Bergerlebnis und nicht eine Gratwanderung über juristische Reglementiererei! Also muss unbedingt dafür gesorgt werden, dass die Teilnehmer/innen, die Leiter/ innen und die Justiz die gleichen Vorstellungen von einer Sektionstour erhalten:

In den Publikationen sollte das Thema vermehrt aufgegriffen werden. Die Teilnehmer gehen willentlich in die nicht ungefährlichen Berge. Sie wählen die Form der Sektionstour und sparen meist die Kosten des professionellen Führers.

Juristischer Schutz für den Tourenleiter ( Rechtsschutzversicherung, Einflussnahme auf Gesetzgebung, vermehrte öffentliche Analyse der schwierigen Situation des Tourenleiters usw. ).

Akzeptieren, dass Fehler vorkommen können. Generelle Risikostra-tegien, psychologisch geschicktes Führungsverhalten und Sicher-heitsmethoden im Sinne eines modernen Qualitätsmanagements verbessern die Sicherheit oft mehr als eine Liste von Einzelmassnah-men im Bereich der alpintechnischen Führung. Wenn jene, die Führungsaufgaben übernehmen, nicht geschult werden ( heute setzt man vor allem auf « Erfahrung » ), können sie nach einem Unfall auch nicht richtig beurteilt werden.

Ich hoffe, nicht so verstanden zu werden, dass ich unvorsichtigen Tourenleitern einen Freipass geben möchte. Es geht mir um ein gesundes Verhältnis zwischen den Beteiligten und einer praxisgerechten Beurteilung bei Unfällen. Ich bin auch Tourenleiter und könnte - was ich nicht hoffen will - mal Angeklagter sein.

Ernst Jakob, Oberdorf

Feedback