Zur 137.Abgeordnetenversammlung des SAC in Bern vom 14. Juni 1997
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Zur 137.Abgeordnetenversammlung des SAC in Bern vom 14. Juni 1997

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Editorii litorii

Seit diesem Jahr ist Bern permanenter Tagungsort der Abgeordnetenversammlung und der Präsidentenkonferenz. Einzig das alle vier Jahre zusammen mit der AV durchgeführte Zentralfest findet jeweils immer an einem anderen Ort statt ( Blick auf die Berner Altstadt ).

Zur 137. Abgeordnetenversammlung des SAC in Bern vom 14.. " " .Juni 1997

Die vom Zentralpräsidenten Hanspeter Schmid geleiteten Verhandlungen der Abgeordnetenversammlung ( AV ) 1997 im Berner Kursaal haben aufgezeigt, dass die Clubverantwortlichen auf allen Ebenen die Anstrengungen, den SAC den aktuellen sozialen und finanziellen Bedingungen anzupassen, weiterverfolgen wollen. Nachdem in den letzten Jahren das Wettkampf klettern und die Skialpinismus-Wettkämpfe integriert, die Strukturen der Clubleitung reorganisiert, neue Statuten angenommen, wichtige Impulse für die Förderung der Jugend unternommen und die Rolle des SAC beim Schutz der Gebirgswelt unterstrichen wurden, geht es jetzt darum, die Bestrebungen in zwei für die Zukunft zentralen Bereichen zu intensivieren: Hüttenpolitik und Marketing des SAC. Zurzeit laufen verschiedene Untersuchungen, und die sich daraus aufdrängenden Entscheidungen werden ab nächstem Jahr gefällt.

Die Delegierten der 102 vertretenen Sektionen haben den Finanzplan 1998-2000 angenommen, einer Erhöhung des Abonnementspreises unserer Zeitschrift DIE ALPEN ab dem 1. Januar 1998 zugestimmt ( der Preis wird damit von Fr. 18. auf Fr. 24.erhöht ), Franz Stämpfli zum Mitglied des Zentralvorstandes ernannt sowie die fünf Mitglieder der in den neuen Statuten vorgesehenen Geschäftsprüfungskommission gewählt.

Hüttenpolitik Die Hütten sind immer noch bei weitem das bedeutendste Kapital des SAC; zugleich werden sie von der Öffentlichkeit als Symbol des SAC gewertet. Dazu kommt natürlich die starke Bindung aller jener, die sich in den Sektionen für die Hütten einset- zen, sich ihnen widmen, sie besuchen und bleibende Erinnerungen heimbringen. Nun stagnieren aber seit einigen Jahren die Einnahmen aus den Übernachtungstaxen ( vgl. DIE ALPEN 2/97, S.38ff. ). Daran erinnerte Thomas Tschopp, Ressortleiter Natur/ Infrastruktur, sowohl in seinem Jahresbericht 1996 als auch bei der Vorstellung der in der Hüttenkommission laufenden Arbeit. Die Reserven des Hüttenfonds schmelzen, und die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel genügen nicht mehr, um die wachsenden Ausgaben für den Unterhalt und die Erneuerung der Hütten abzudecken. Deshalb muss die Hüttenpolitik eingehend überprüft werden, will man - entsprechend dem Grundsatz, alle 152 Hütten weiterhin dem SAC zu erhalten - sie richtig warten und die nötige Solidarität zur Erhaltung der defizitären Hütten sichern.

Zur Erhöhung der Einnahmen und/ oder zur Verminderung der Ausgaben sind verschiedene Lösungen denkbar: Zu den vorrangigsten gehören die generelle Einführung eines Pachtver-trags ( wie er von gewissen Sektionen bereits angewendet wird ), die Einführung einer Tagesgäste-Abgabe, ein spezieller « Hütten»-Beitrag, der zum Mitgliederbeitrag hinzukommt, oder auch Sponsoring von aussen. Um die Ausgaben zu verringern, könnte man die Subventionierung der Bauarbeiten von 40 % auf 30 % hinabsetzen, nur noch den Bereich der Hütten subventionieren, der wirklich der Beherbergung dient, oder Subventionen nach einem Pauschalsystem gewähren, das auf der Gesamteinschätzung der Bedürfnisse der betroffenen Hütte durch die Hüttenkommission basiert. Schliesslich müssen allgemein die Ausbildung der Hüttenwarte und der Empfang der Gäste verbessert c a sowie Massnahmen zur Promotion unserer Hütten ergriffen werden. Eine Arbeitsgruppe ist am Werk und wird noch dieses Jahr eine Vernehmlassung der Sektionen durchführen und nächstes Jahr ihre Folgerungen und ein neues Hüttenreglement vorstellen.

Marketingkonzept des SAC Die Abgeordneten wurden über eine Studie informiert, die der Geschäftsführer des SAC, Alfred von Gunten, an der Universität Freiburg erstellt hat und die die Ausarbeitung eines Marketingkonzeptes des SAC zum Ziel hat. Die Studie basierte auf einem Fragebogen, der von 688 Personen ( aus einer repräsentativen Auswahl von 1000 Clubmitgliedern ) ausgefüllt wurde. Anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse wurden insbesondere die Beweggründe für einen Beitritt zum SAC aufgezeigt ( an erster Stelle steht der Wunsch, gleichgesinnte Kollegen mit den gleichen Interessen zu finden, an zweiter Stelle das Tourenangebot ). Dann folgte ein Überblick über die beliebtesten Aktivitäten der Mitglieder ( am beliebtesten ist das Bergwandern, darauf folgen die Skitouren, dann die Hochtouren ). Die von der zentralen Organisation angebotenen Dienstleistungen und Aktivitäten wurden wie folgt beurteilt: 95% der Mitglieder betrachten die Tourenleiter-Kurse, den Verlag, die Zeitschrift DIE ALPEN, die Förderung der Jugend und die Massnahmen zum Schutz der Gebirgswelt als notwendig. Was die Hütten betrifft, so betrachtet eine Mehrheit die Übernachtungstarife als normal; mit den Hüttenwarten ist man im allgemeinen zufrieden, wobei bei gewissen Hütten bedeutende Abwei- Editorial e a chungen festzustellen sind. Das Editorial in der August-Ausgabe der ALPEN wird über die geplanten Marketing-Massnahmen des SAC informieren.

Finanzplan 1998-2000 Die Ausarbeitung eines mehrjährigen Finanzplans geht aus der Aufgabenteilung zwischen AV und Präsidentenkonferenz hervor. Erstere hat u.a. die Kompetenz, die Grundlinien der Clubpolitik festzulegen, während letztere insbesondere über das Jahresbudget entscheiden muss. Der Finanzplan soll einerseits die finanziellen Bedürfnisse des SAC für die nächsten drei Jahre aufzeigen und anderseits als obligatorische Grundlage für die Festlegung des Jahresbudgets dienen.

Diese Doppelfunktion bewirkte eine gewisse Verunsicherung, die sich in den Interventionen verschiedener Abgeordneter äusserte; Unklarheit bestand über den Charakter der vorgestellten Zahlen: bindend oder nicht? Gewisse Sektionen befürchten offensichtlich, dass man an Vorgaben gebunden ist, die in der Folge nicht eingehalten werden können. Finanzchef Franz Werthmüller bemühte sich, der Beunruhigung entgegenzuwirken. Er betonte, dass man die Zahlen für die nächste Zukunft von jenen, die über zwei bis drei Jahre hinaus gehen, unterscheiden muss. So kann der Plan für 1998 als ein Budget-Pro-jekt angesehen werden, während jener der darauffolgenden Jahre je nach Entwicklung der Situation Änderungen unterworfen sein wird.

Die Diskussion des Finanzplans bot zugleich Gelegenheit, die wichtigsten Richtlinien der verschiedenen Aktivitäten des Clubs in Erinnerung zu rufen. Der Finanzplan 1998-2000 wurde schliesslich mit sehr grossem Mehr angenommen.

Erhöhung Abonnementspreis der ALPEN Nach einem mehrere Jahre dauernden Meinungsbildungsprozess hat die vor über einem Jahr eingeführte Neukonzeption der ALPEN endgültig die Voraussetzungen geschaffen, den Abonnementspreis der SAC-Zeitschrift um 6 Fr. ( von Fr. 18. auf Fr. 24. ) zu erhöhen. Die Anhebung des seit 15 Jahren unveränderten Preises wird ab dem 1. Januar 1998 Gültigkeit haben. Damit wird es möglich sein, den Zeitschriftenfonds zu äufnen, unvorhersehbare Kostenschübe ( Papier, Porti usw. ) aufzufangen sowie schliesslich und vor allem das Qualitätsniveau auf allen Ebenen dieses innerhalb des Clubs sehr geschätzten Produkts zu erhalten.

Die AV stimmte der Abonnementspreiserhöhung mit grossem Mehr bei, ungeachtet der Opposition zweier Sektionen, von denen eine eine maximale Erhöhung um 3 Fr. und die andere Nichteintreten vorschlug.

Wahlen Sukzessive Erneuerung des Zen tra /vorstand es Die erste Geschäftsprüfungskommission Gemäss den neuen Statuten ist die Einsetzung einer Geschäftsprüfungskommission ( GPK ) vorgesehen. Gewählt wurden: Elisabeth Stocker ( Sektionen Bern und Pilatus ), Samuel Estoppey ( Sektion Biel ), Andreas Mösle ( Sektion Wildhorn ), Yves Veya ( Sektion Argentine ) und Felix Weiss ( Sektion Am Albis ). Während ihres vierjährigen Mandats muss die GPK prüfen, ob die finanziellen Mittel der SAC gemäss den Budgetentscheiden und den vorgesehenen Zielen eingesetzt werden. Weiter kontrolliert sie die Amtsführung des ZV, der Geschäftsstelle und der Kommissionen.

Verschiedenes Annahme der Jahresberichte und Rechnungen Der Jahresbericht, die Rechnungen und der Revisorenbericht 1996 wurden mit grossem Mehr angenommen.

Nächste Versammlungen Präsidentenkonferenz 1997:

15.11.1997 in Bern.

Abgeordnetenversammlung 1998:

13.6.1998 in Bern.

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t eserbriefe a posta dei lettori ourrier des lecteurs

Trinkwasser in Hütten

Wassermangel gehört im Hochgebirge zum Alltag des Alpinisten. Das ist um so lästiger, weil sowohl die Höhe als auch die körperliche Anstrengung eine erhebliche Wasserzufuhr nötig machen, damit der Organismus richtig arbeiten kann.

In den SAC-Hütten hat sich allmählich eine ärgerliche Sitte eingebürgert: Die nötigen Liter warmen Wassers müssen bezahlt werden, und zwar zunehmend teurer. Der Preis pro Liter schwankt zwischen 2 und 4 Franken oder noch mehr.

Ich hatte mich schon seit einiger Zeit nach der Rechtmässigkeit einer solchen Taxe gefragt, als mich ein Zwischenfall veranlasste, mir Klarheit über diesen Punkt zu verschaffen. Am Osterwochenende habe ich eine Nacht in einer SAC-Hütte verbracht. Da ich nur Übernachtung und Nachtessen beanspruchen wollte, habe ich dem Hüttenwart erklärt, ich hätte mein eigenes Morgenessen mitgebracht. Seine Antwort war kurz und deutlich: « Ohne Morgenessen gibt es kein Warmwasser am Morgen !» Ich war also vor die Wahl gestellt, entweder Halbpension zu nehmen oder mein Müesli am nächsten Tag trocken zu essen.

Nachhause zurückgekehrt, habe ich mich in das Hüttenreglement vertieft und in Artikel 8 ( Hüttentaxen ), Absatz 3 ( Warmwasser ) folgende klare Angabe gefunden: « In der Übernachtungstaxe eingeschlossen ist die Abgabe von Warmwasser für die Zubereitung von Getränken und Mahlzeiten. » Ich fordere darum zu einer Bereinigung dieser Situation auf. Man könnte zum Beispiel einen Höchst-preis von einem Franken pro Liter Warmwasser festsetzen, um auf jene Hütten Rücksicht zu nehmen, in denen die Wasserversorgung ein grosses Problem ist.

Yves-Alain Peter, Le Landeron /NE ( ü

»icherheit, Medizin, iettunçjswesen

Sicurezza, medicina, soccorso in montagna

»écurité, médecine, »uvetage

für Kommunikation ( BAKOM ) zugelassenes Funkgerät, das auf dem 2-m-Band sendet und empfängt. Zudem muss das Funkgerät mit zwei verschiedenen 5-Ton-Rufen ( ZVEI-1 ) ausgestattet sein. Der eine Fünfton ( 21300 ) löst die automatische Verbindungskontrolle aus, mit dem anderen Fünfton ( 21414 ) kann direkt die Hilfe der REGA angefordert werden.

Alarmweg Überwacht wird der Notfunk-Kanal von der Einsatzzentrale der REGA, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzt ist. Bei einem Alarmruf leitet die REGA zielgerichtet die erforderlichen Massnahmen in die Wege. Der SAC hat die über Funk erfolgende Alarmierung der Bergrettung auf das neue System « Regacom » umgestellt. Für Rettungsspezialisten, Pikettmannschaften und Einsatzko-lonnen besteht jetzt die Möglichkeit, direkt selektiv von der Einsatzzentrale der REGA für Rettungen aufgeboten zu werden.

Nur zur Alarmierung!

Der Emergency- oder Notfunk-Kanal steht gesamtschweizerisch jedermann ( Bevölkerung, Dienststellen und Behörden ) ausschliesslich für die Alarmierung und erste Kontaktaufnahme in Notfällen zur Verfügung. Er darf auf keinen Fall für private Übermittlungen benutzt wer-

Neue REGA-Alarmnummer: 1414

Die Schweizerische Rettungsflugwacht REGA hat ab sofort eine neue Alarmnummer.

Keine siebenstellige Telefonnummer und auch keine Vorwahl ist mehr nötig, um ohne Zeitverlust die REGA-Einsatzzentrale zu erreichen und zu alarmieren: Man kann einfach « vier-zehn-vierzehn » wählen. Wer Hilfe aus der Luft benötigt, braucht somit ab sofort von überallher in der Schweiz -vom nächsten Telefonapparat aus oder per Natel - nur die neue REGA-Alarmnummer 1414 einzustellen.

Bei Alarmierung aus dem Ausland ist die Landeskennzahl, in den meisten Fällen 0041, und die Fernkenn-zahl von Zürich, 1, voranzustellen. ( 0041/1/1414 ). Die bisherige Alarmnummer 01/3831111 bleibt bis auf weiteres in Betrieb.

Gem. Mtlg. REGA-lInformations-dienst

REGA-Notfunkkanal für jedermann

Ab sofort kann die Einsatzzentrale der REGA über ein allen zugängliches Notfunksystem direkt alarmiert werden, womit REGA und SAC endlich einem von verantwortungsbewussten Bergsteigerinnen und Bergsteigern seit langem zum Ausdruck gebrachten Wunsch entsprechen können.

Das neue Funksystem « Regacom » verfügt über eine von jedermann benutzbare Notfunk-Frequenz. Der E-Kanal ( Emergency ) auf 161.300 MHz ist für Alarmierungen und Hilferufe von in Not geratenen Personen in der ganzen Schweiz reserviert.

SAC, Telecom PTT und die Kantonspolizei Wallis haben das neue Notfunkkonzept zusammen mit der REGA realisiert.

Anforderungen an das Funkgerät Die Benutzung der Notfunk-Fre-quenz erfordert ein vom Bundesamt den. Ein Notruf über den E-Kanal soll auch nur dann erfolgen, wenn kein Telefon zur Verfügung steht.

Informationen über Konzessionbedingungen Für den Notfunk-Kanal ( E-Kanal ) erteilen die Telecom PTT eine verbilligte Konzession ( Fr. 4. pro Monat ). Für weitergehende Informationen über Funkkonzessionen oder die Beschaffung von Notfunkgeräten verweisen wir auf den Fachhandel.

Gem. Mtlg.

SAC-Rettungswesen

SAC-Rettungslehrbuch neu überarbeitet!

Aufruf an alle Besitzer eines SAC-Rettungslehrbuchs In den letzten Monaten wurde das SAC-Rettungslehrbuch im Zuge einer vollständigen Überarbeitung den neuesten Rettungstechniken angepasst.

Besitzer von Rettungslehrbüchern werden dringend aufgerufen, den dort auf S.7 zu findenden Antwort-coupon einzuschicken. Für einen Unkostenbeitrag von Fr. 41. gegen Vorauszahlung erhalten sie umgehend die revidierten Einlageblätter. Postcheck SAC 30-6110-1, Vermerk Rettungslehrbuch ( RLB ) Gem. Mtlg.

SAC-Rettungswesen Sicherheit, Medizin, Rettungswesen c 01 a

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