AGB Ausbildung | Schweizer Alpen-Club SAC
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AGB Ausbildung Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen SAC-Ausbildungs- und Tourenprogramm
(Fassung: 1. September 2023)

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Teilnehmenden des SAC-Ausbildungs- und Tourenprogrammes und dem SAC. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter hier (AGBs) publiziert.

1. Anmeldungen

Die Anmeldung für einen Anlass aus dem SAC-Ausbildungs- und Tourenprogramm erfolgt schriftlich (Anmeldetalon oder Kursanmeldung SAC-Website). Sie ist verbindlich, sobald sie bei der Geschäftsstelle eingetroffen ist.  Der/die Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche von ihm bei der Anmeldung übermittelten Angaben als Information vom SAC an das Kurs-/Tourenkader und an die Teilnehmenden zur Bildung von allfälligen Fahrgemeinschaften/Absprache für Kursmaterialien, etc. abgegeben werden dürfen. Betreffend den weiteren Umgang mit den Personendaten durch den SAC wird auf die Datenschutz verwiesen.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmende, dass er/sie über die publizierten Anforderungen verfügt. Für sämtliche Anlässe sind eine gute Gesundheit und Kondition,
sowie eine dem Kurs entsprechende Ausrüstung erforderlich. Die Anweisungen der Kursleitung sind zu befolgen. Die Kursleitung kann Teilnehmende, welche die Voraussetzung nicht erfüllen und/oder Anweisungen nicht befolgen, vor oder während des Anlasses ausschliessen.

Bei Ausschluss aus den oben genannten Gründen bleibt der gesamte Preis (inkl. der Kosten einer allfälligen Annullationskostenversicherung gemäss Ziff. 8) geschuldet, respektive erfolgt keine Rückerstattung.

3. Leistungen

Im Preis inbegriffen sind Unterkunft, Verpflegung (gemäss Detailprogramm) sowie die Kursleitungskosten. Die Getränke, Zwischenverpflegung, Reisekosten und allfällige zusätzliche persönliche Ausgaben gehen zu Lasten der Teilnehmenden.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. In jedem Fall ist die Rechnung vor Beginn des Anlasses zu begleichen.
Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, kann der SAC den Vertrag auflösen und die Rücktrittskosten (siehe unten) verlangen.

5. Teilnehmerzahl

Für jeden Anlass ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der SAC den Anlass unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist absagen. Die bezahlten Kosten werden den Teilnehmenden zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

6. Bilder

Im Rahmen der vom SAC angebotenen und geleiteten Anlässe besteht die Möglichkeit, dass die Kursleitung Fotos und/oder Videosequenzen der Veranstaltung macht, welche auf der Website oder Social-Media-Plattformen des SAC veröffentlicht oder für interne Präsentationen gebraucht werden können. Mit der Unterzeichnung der Präsenzliste geben die Teilnehmenden ihr Einverständnis dazu. Sollte jemand mit der Möglichkeit einer Veröffentlichung von Bildern/Videos von sich nicht einverstanden sein, hat sie/er dies vor Beginn der jeweiligen Tour oder des Anlasses auf der Präsenzliste ausdrücklich zu vermerken.

7. Rücktritt durch den Kunden

Die Abmeldung von einem Anlass aus dem SAC-Ausbildungs- und Tourenprogramm erfolgt schriftlich (Mail oder Briefpost).

Meldet sich ein/eine Teilnehmer/in bis 31 Tage vor Kursbeginn ab, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.– erhoben.

Annullationen durch den/die Teilnehmer/in welche später erfolgen, stellt der SAC wie folgt in Rechnung:

30–20                   Tage vor Beginn:       50 % des Preises

19–10                   Tage vor Beginn:       75 % des Preises

 9–0                    Tage vor Beginn:      100 % des Preises

Bei nicht Erscheinen am Anlass wird 100% des Preises in Rechnung gestellt.

Die Prämie für die ggfls. abgeschlossene Annullationskosten-Versicherung (vgl. Ziff. 8) wird in jedem Fall verrechnet.

Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten ist das Eintreffen der Annullierung bei der Geschäftsstelle in Bern (bei Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen zählt der nächste Werktag).

8. Versicherung

Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung wird empfohlen. Der SAC bietet in Zusammenarbeit mit der Europäischen Reiseversicherung ERV eine Annullationskosten-Versicherung an. Nicht versichert sind Bearbeitungsgebühren für Rücktritte bis 31 Tage vor Kursbeginn (CHF 80.–).

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Mit ihrer Kursanmeldung bestätigen die Teilnehmenden, über einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit inkl. Deckung der (Berg-)Rettungskosten sowie über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen.

9. Programmänderungen

Der SAC behält sich das Recht vor, das Programm und die Preise vor Vertragsabschluss zu ändern. Diese Änderungen werden bei der Buchung mitgeteilt.

Programmänderungen nach Anmeldung und vor Beginn des Anlasses können nicht ausgeschlossen werden. Der SAC informiert so rasch als möglich über die Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

Programmänderungen während des Anlasses können aus Witterungs- und anderen objektiven Gründen sowie aus Gründen der Sicherheit notwendig werden. Der SAC ist ermächtigt, in einem solchen Fall den Anlass an einem anderen Kursort durchzuführen, was als korrekte Vertragserfüllung gilt.

10. Abbruch des Anlasses

Bei vorzeitigem Abbruch des Anlasses durch den/die Teilnehmende/e kann keine Rückerstattung erfolgen. Bei Abbruch des Anlasses durch den SAC werden den Teilnehmenden die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungs-, Verpflegungs- und Kursleitungskosten zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmenden auf Ersatz der weiteren ggfls. angefallenen Kosten.

11. Haftung

Kursteilnehmende handeln grundsätzlich eigenverantwortlich. Soweit gesetzlich zulässig wird die Haftung des SAC ausgeschlossen resp. beschränkt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar. Der SAC kann nur an seinem statutarischen Sitz, Bern, eingeklagt werden. Klagen gegen die Kursleitung sind nur an deren Sitz resp. Wohnsitz möglich.

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