AGB Ausbildung | Schweizer Alpen-Club SAC
Unterstütze den SAC Jetzt spenden
Gemmi Lawinenausbildung Bruno Hasler 2017

AGB Ausbildung Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldungen

Die Anmeldung für einen Anlass aus dem SAC-Ausbildungsprogramm erfolgt schriftlich (Anmeldetalon oder Kursanmeldung SAC-Website). Sie ist verbindlich, sobald sie bei der Geschäftsstelle eingetroffen ist. Mit der Anmeldung werden diese AGB Bestandteil des Vertrages zwischen Teilnehmer und SAC und der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche von ihm bei der Anmeldung übermittelten Angaben als Information vom SAC an das Kurskader und an die Kursteilnehmenden abgegeben werden dürfen.

Teilnahmevoraussetzungen

Für sämtliche Anlässe ist eine gute Gesundheit und Kondition sowie eine bergtaugliche Ausrüstung erforderlich und die publizierten Anforderungen müssen erfüllt sein. Der Bergführer kann Teilnehmende vor oder während des Anlasses ausschliessen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Die Teilnehmenden haben die Anweisungen der Bergführer strikte zu befolgen, andernfalls sie ausgeschlossen werden können. Bei Ausschluss aus den oben genannten Gründen bleibt der gesamte Preis geschuldet respektive erfolgt keine Rückerstattung.

Leistungen

Im Preis inbegriffen sind Unterkunft, Verpflegung (gemäss Detailprogramm) sowie die Führerkosten. Die Getränke, Zwischenverpflegung und allfällige zusätzliche Reisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmenden.

Zahlungsbedingungen

Der gesamte Preis ist gemäss Zahlungsbedingungen der Rechnung, jedoch stets vor Beginn des Anlasses an den SAC zu bezahlen. Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, kann der SAC den Vertrag auflösen und die Rücktrittskosten verlangen.

Teilnehmerzahl

Für jeden Anlass ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich (kann auf der Geschäftsstelle angefragt werden). Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der SAC den Anlass unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist absagen. Die bezahlten Kosten werden den Teilnehmenden zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

Rücktritt durch den Kunden

Die Abmeldung von einem Anlass aus dem SAC-Ausbildungsprogramm erfolgt schriftlich (Mail oder Briefpost). Meldet sich ein Teilnehmer bis 31 Tage vor Kursbeginn ab, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– und die Prämie für die abgeschlossene Annullationskosten-Versicherung erhoben. Bei Nichtteilnahme am gebuchten Kurs stellt der SAC wie folgt Rechnung:

  • 30–20 Tage vor Beginn: 50% des Preises
  • 19–10 Tage vor Beginn: 75% des Preises
  • 9–0 Tage vor Beginn: 100% des Preises

Zusätzlich wird die Prämie für die abgeschlossene Annullationskosten-Versicherung verrechnet. Massgebend zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Annullierung bei der Geschäftsstelle in Bern (bei Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen zählt der nächste Werktag).

Annullationskosten und andere Versicherung

Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung wird empfohlen. Der SAC bietet in Zusammenarbeit mit der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs AG eine Annullationskosten-Versicherung an. Sie deckt im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen «E600» die unter dem Punkt «Rücktritt» aufgeführten Kosten, im Maximum 100% des Preises, jedoch ohne Versicherungsprämie. Nicht versichert sind Bearbeitungsgebühren für Rücktritte bis 31 Tage vor Kursbeginn (CHF 50.–).

Die Prämien bei einem Abschluss werden wie folgt berechnet:

  • Tarifgruppe 1 für Kurse/Lager bis CHF 500.–
    Prämie CHF 29.–
  • Tarifgruppe 2 für Kurse/Lager bis CHF 1000.–
    Prämie CHF 60.–
  • Tarifgruppe 3 für Kurse/Lager bis CHF 1500.–
    Prämie CHF 70.–
  • Tarifgruppe 4 für Kurse/Lager bis CHF 2000.–
    Prämie CHF 75.–
  • Tarifgruppe 5 für Kurse/Lager bis CHF 3000.–
    Prämie CHF 90.–

Alle Teilnehmenden sollten über einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit inkl. Deckung der (Berg-) Rettungskosten verfügen.

Programmänderungen

Der SAC behält sich das Recht vor, das Programm und die Preise vor Vertragsabschluss zu ändern. Diese Änderungen werden bei Buchung mitgeteilt. Programmänderungen nach Anmeldung und vor Beginn des Anlasses können nicht ausgeschlossen werden. Der SAC orientiert so rasch als möglich über die Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis. Programmänderungen während des Anlasses können aus Witterungs- und anderen objektiven Gründen sowie aus Gründen der Sicherheit notwendig werden. Der SAC ist ermächtigt, in einem solchen Fall den Anlass an einem anderen Kursort durchzuführen, was als korrekte Vertragserfüllung gilt.

Abbruch des Anlasses

Bei vorzeitigem Abbruch des Anlasses von Seiten des Teilnehmers kann keine Rückerstattung erfolgen. Bei Abbruch des Anlasses durch den SAC werden den Teilnehmenden die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungs-, Verpflegungs- und Führerkosten usw. zurückerstattet.

Haftung

Der SAC haftet im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung für andere als Personenschäden auf den doppelten Arrangementpreis begrenzt ist (ausser der Schaden sei vorsätzlich verursacht worden). Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze mit weitergehenden Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen.

Keine Haftung besteht für Wertgegenstände, Foto- und Videoausrüstungen usw., Telekommunikationsmittel, Bargeld, Kreditkarten usw.

Der korrekte zeitliche Ablauf des Anlasses kann nicht garantiert werden. Für die Folgen allfälliger Verspätungen wird die Haftung ausgeschlossen.

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen. Sollten diese AGB weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse enthalten, gehen sie den nationalen Gesetzen und den internationalen Abkommen vor.

Die obgenannten Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten auch für die Haftung der Bergführer. Sollten die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen oder internationalen Abkommen weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen, so gehen sie diesen AGB vor.

Datenschutz

Die Verwendung personenbezogener Daten richtet sich nach der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar. Der SAC kann nur an seinem statutarischen Sitz, Bern, eingeklagt werden. Klagen gegen die Bergführer sind nur an deren Sitz resp. Wohnsitz möglich.

Feedback