Teilnahmebedingungen Wettbewerbe | Schweizer Alpen-Club SAC
Unterstütze den SAC Jetzt spenden

Teilnahmebedingungen Wettbewerbe

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, mit Ausnahme der Mitarbeiter des SAC und - je nach Wettbewerb - der Mitarbeiter der verschiedenen Wettbewerbspartner. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt, andernfalls wird keine Korrespondenz geführt. Jeglicher Umtausch, Barauszahlung oder Übertragung von Preisen ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Teilnehmer stimmen der Offenlegung und Nutzung ihrer persönlichen Daten zu Marketingzwecken durch den SAC und die Wettbewerbspartner zu.

Teilnahmebedingungen für Facebook- und Instagram-Wettbewerbe

Der Schweizer Alpen-Club SAC organisiert regelmässig Wettbewerbe auf seinen Facebook- und Instagram-Seiten. Er ist für deren Umsetzung verantwortlich. Facebook und Instagram haben mit diesen Wettbewerben nichts zu tun und sind weder Sponsoren noch Kontaktpersonen. Sofern nicht anders angegeben, beginnt ein Wettbewerb mit der Veröffentlichung des Beitrags, in dem er angekündigt wird, und endet an dem in der Veröffentlichung angegebenen Datum und zu der dort angegebenen Zeit. Die betreffenden Preise und die Regeln der einzelnen Wettbewerbe werden im Beitrag erwähnt. Preise, die von den Gewinnern nicht innerhalb von drei Monaten nach der Auslosung zurückgezogen wurden, gelten als verloren und werden nicht ersetzt. Die Gewinner werden über Facebook oder Instagram kontaktiert und werden gebeten, ihre Kontaktdaten per privater Nachricht auf Facebook/Instagram oder per E-Mail anzugeben. Die Preise sind nicht in Bargeld umwandelbar und jeder Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz über den Wettbewerb geführt, ausser mit den Gewinnern.

Einräumung von Nutzungsrechten

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer räumen dem Schweizer Alpen-Club SAC und seinen Wettbewerbspartnern das zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht ausschliessliche Nutzungs- und Verwertungsrecht ein, die im Rahmen des Wettbewerbs hochgeladenen Fotos umfassend​ zu nutzen. Dieses Nutzungs- und Verwertungsrecht umfasst insbesondere die Veröffentlichung der Fotos in sozialen Medien (Instagram, Facebook, Twitter, etc.) und auf den Websites des Schweizer Alpen-Club SAC und seiner Wettbewerbspartner.

Feedback