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Änderung der Jagdverordnung SAC beantragt frühzeitigen Einbezug bei Reglementierungen
Der SAC hat zur revidierten Jagdverordnung eine Vernehmlassungantwort eingegeben. Diese ist nicht als Stellungnahme für oder gegen das revidierte Jagdgesetz zu verstehen. Der SAC gibt keine Abstimmungsempfehlung zum Jagdgesetz ab. Einzelne Bestimmungen in der Jagdverordnung und der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete betreffen den Bergsport stark. Der SAC möchte im Dialog tragfähige Lösungen erarbeiten.
Noch vor der Volksabstimmung über das Jagdgesetz am 27. September 2020 wurden die zugehörigen Verordnungen in Anhörung gegeben. Das Jagdgesetz (JSG) und die zugehörigen Verordnungen bilden die Grundlage für die Regelung und Reglementierung in Wildschutzgebieten. Der Grossteil der Jagdverordnung ist für den Bergsport nicht relevant. Aber es gibt einige Bestimmungen, die den Bergsport stark betreffen, wie etwa Schneesport-Routengebote in Jagdbanngebieten oder Zutrittsbeschränkungen in Wildruhezonen.
Der SAC engagiert sich für rücksichtsvollen Bergsport sowie für eine intakte und möglichst frei zugängliche Natur. Im frühzeitigen Dialog können gezielte und breit akzeptierte Lösungen erarbeitet werden. Dies kann den Schutz der Wildtiere stärken, insbesondere denjenigen von gefährdeten Tierarten. Deshalb beantragt der SAC einen besseren Einbezug von Sportverbänden und Akteuren, welche von Reglementierungen in Wildschutzgebieten betroffen sind.
Die detaillierte Stellungnahme des SAC kann hier gelesen werden.
Natursportler sind wertvolle Partner des Naturschutzes: Bergsport in intakter Natur bringt dem Menschen die Natur näher und fördert dessen Sensibilität für die Umwelt.