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Aus der Geschichte der Landschaften des Clubgebietes

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Von Prof. G. Meyer von Knonau ( Section Uto ).

Aus der Geschichte der Landschaften des Clubgebietes Wenn nach dem Wunsche des Herrn Redactors hier der Versuch gemacht werden soll, einige Züge aus der Geschichte der in dem neugewählten Clubgebiet vereinigten Landschaften herauszuheben, so berührt sich diese Aufgabe zum Theil mit derjenigen, welche im Jahrbuch, XIII. Jahrgang, 1877—1878, behandelt worden ist; denn an das nordöstlichste der damals zu beleuchtenden Kartenblätter — 401 ( Elmgrenzt unser jetziges Blatt 402 ( Vättis ) unmittelbar östlich an. Immerhin wird es möglich sein, hier auch wieder einige andere Abschnitte unserer geschichtlichen Entwickelung in das Licht zu stellen.

Der Herr Verfasser des Itinerariums, welcher in « einer vortrefflichen Arbeit ebenfalls schon mit vollem Verständnisse auf einige Seiten der Volks- und Culturzustände sein Augenmerk gerichtet hat, nannte das Gebiet mit der Bezeichnung: Graue Hörner-Calanda-Eingelspitz, indem er, wie das in seiner Aufgabe lag, die ansehnlichsten Erhebungen in den Titel stellte. Wir werden hier vielmehr dasselbe am richtigsten 17 nach Sargans, Pfävers mit Ragaz, Luziensteig und Maienfeld benennen; denn um diese Plätze hat sich im Wesentlichen der Gang der historischen Ereignisse vollzogen " ).

In vier Abschnitten sollen verschiedene Epochen, in Anknüpfung an die beiden Hauptabtheilungen dea Clubgebietes, das Sarganser Land einerseits, die nördliche Pforte von Rätien andererseits, bebandelt werden.

Die letzten Jahrhunderte des Mittelalters werden unter Anknüpfung an die Geschicke des gräflichen Hauses, welches von Burg Sargans aus weithin waltete, vorgeführt werden. Innerhalb der Geschichte diesea einzelnen Geschlechtes treten die eigenthümlichen Verschiebungen handgreiflich zu Tage, welche sich aus -4 ms der Geschichte der Landschaften des Clubgebietes. 269 der Zwischenstellung hochadeliger Häuser zwischen den beiden erdrückenden politischen Factoren, dem Hause Habsburg-Oesterreich auf der einen und der erstarkenden Eidgenossenschaft auf der anderen Seite, notwendiger Weise ergaben.

Hernach soll gezeigt werden, welche Bedeutung diese selbe Landschaft, nachdem sie aus der Gewalt der Grafen in abhängige Beziehungen zu den Eidgenossen gekommen war, für diese letztern selbst gewann. Widerstreitende Interessen verschiedener Färbung, je nach dem Gange der Zeit, greifen hier ein, und die schließliche Entscheidung einer solchen Frage im sechszehnten Jahrhundert wies dem Sarganser Lande auf die Zukunft hinaus die Stellung innerhalb der Scheidung der Confessionen an.

In dem dritten Capitel gehen wir über den Rhein hinüber und verfolgen, wie in dem europäischen Kampfe des siebenzehnten Jahrhunderts, in welchen die rätischen Bünde sich durch ihre eigene Schuld hineingerissen sahen, der Paß an der Luziensteig und die Stellung bei Maienfeld mehrmals der Ausgangspunkt der wichtigsten kriegerischen Entscheidungen wurden.

Mit dem vierten Abschnitte endlich sind wir wieder auf der linken Kheinseite, auf dem Boden des inzwischen aus den Stürmen der Revolution herausgewachsenen Kantons St. Gallen, und haben zu sehen, wie in wilden Parteikämpfen gerade hier in den südlichsten Bestandtheilen desselben die Gefahr einer Zerreißung dieses modernen Staatsgebildes hervortrat. Dabei wird sich die Gelegenheit bieten, einen der besten Schweizer, den man sonst gemeiniglich voran als Forscher für die Erkenntniß des Aufbaues des Hochgebirges und als Urheber eines unendlich wohlthätigen Nationalwerkes preist, auch als einsichtigen Politiker kennen zu lernen.

I.

Nach allen Seiten weithin sichtbar, überragt noch heute in der Hauptsache wohl erhalten die Burg Sargans auf ihrem vereinzelten Felsgestelle, dem steilen Abstürze des Gonzen-Berges vorgelagert, die breite Thalschaft und beherrscht gleicher Weise den Rheinlauf, wie das nordwestlich ziehende, dem Walensee zu sich dehnende Thal der Seez. Die Natur selbst hatte dazu aufgefordert, diesen Platz mit einer festen Anlage zu krönen, und es ist ganz selbstverständlich, daß von da aus Jahrhunderte hindurch die gesammte Landschaft, bis weit in die Gebirgsthäler hinein nach der westlichen Richtung, ihre Gebote erhielt.

Freilich erst verhältnißmäßig spät, mit dem dreizehnten Jahrhundert, tritt die Burg Sargans als ein solcher Mittelpunkt, dann jedoch- sogleich in nachhaltig bedeutender Weise, in der Geschichte des unteren rätischen Landes hervor * ). Das geschah dadurch, daß die Urenkel des Grafen Hugo, welcher, dem pfalzgräflichen Hause von Tübingen entstammt, durch die Vermählung mit der Erbtochter des Bregenzer Grafenhauses südlich vom Bodensee festen Fuß gefaßt hatte, hinwieder ihr Erbe theilten, Hugo und Hartmann. Ihr Großvater schon — der Sohn jenes Hugo — hatte auf der rechten Rheinseite die Burg Montfort, unweit Götzis, erbaut und nach derselben den Namen eines Grafen von Montfort angenommen. Dem Vater Hugo's und Hartmann's, dem Grafen Rudolf, waren in der Theilung gegenltber seinem jüngeren Bruder Hugo ( II. ) die oberen A'b-theilungen des ererbten Gebietes, die jetzt überwiegend schweizerischen Landschaften, zugefallen. Als nunmehr nach dem um die Mitte des bezeichneten Jahrhunderts eingetretenen Tode Rudolfs eben auch Hugo und Hartmann hinwieder die Theilung vornahmen, wählte Hugo ( I., als Werdenberger ) die Burg Werdenberg, Hartmann ( I., als Sarganser ) dagegen Sargans für sich. Im Zusammenhang damit tritt seit 1259 für diese beiden Brüder der nach Montfort geführte Name gänzlich zurück; ihr Oheim Hugo ( II., als Mont-forter ) und dessen Nachkommen nehmen denselben fortan in Anspruch. Vielmehr nennen sich Hugo ( I. ) und Hartmann ( I. ) Grafen von Werdenberg, und für Kreisen zugänglich gemacht worden im Neujahrsblatt, herausgegeben vom Historischen Verein von St. Gallen, für 1888: Die Grafen von Werdenberg, wo auch eine Karte sehr instructiv die Gebiete der verschiedenen Linien darstellt ( Krüger bestimmt, S. 358—364 a. a. O., die Grenzen und die zugehörigen Ortschaften der Grafschaft Sargans ).

Hartmann's Nachkommenschaft bildet sich wieder im Besonderen nachher die Bezeichnung nach Sargans heraus. Als die jüngere Linie des Werdenberger Hauses nennt diese sich Grafen von Werdenberg-Sargans, und das dem ganzen Geschlechte gemeinsame Wappen, die Kirchenfahne, erhält für ihren Stamm die weiße Farbe, während die Werdenberger die schwarze zur ihrigen machten; die ursprüngliche Farbe, Roth, blieb das Abzeichen des Montforter Hauses im engeren Sinne.

Das Gebiet dieses mit Hartmann ( I. ) beginnenden Hauses Werdenberg-Sargans erstreckte sich nun allerdings auch über die jetzigen schweizerischen Grenzen hinaus; denn die südlich bis über Balzers sich ausdehnende Herrschaft Vaduz, jenseits des Rheines, sowie weiter nordöstlich vom Rheine landeinwärts die Herrschaften Sonnenberg-Nüziders und Blnmenegg, im Walgau, im Walserthal und im Thal nach dem Arl-berg-Uebergange hinauf, waren gleichfalls Sarganser-Besitz. Dagegen befanden sich auch in nächster Nähe des Stammschlosses fremden Herren zustehende Gebiete. So war Wartau, rheinabwärts von Sargans, eine eigene Herrschaft. Die starke Feste Freudenberg bei Ragaz sammt der Vogtei über dieses Dorf stand dem aus dem Vorderrheinthale, also aus dem oberen Rätien, stammenden Hause der Herren von Wildenberg zu, welche auch zugleich die Vogtei über das Kloster Pfävers inne hatten und hiedurch Über das Thal der Tamina von Pfävers aufwärts bis hinten in Calfeisen verfügten; auch die Besetzung der Kirche von Maienfeld stand den Wildenbergern zu.

Der Gründer der Sarganser Linie, Hartmann ( I ), starb schon sehr jung, noch mitten in der königslosen Zeit, vor der Wahl des neuen Herrschers über das deutsche Reich, Rudolfs von Habsburg. Er konnte nicht mehr an der eifrigen Verbindung mit der Sache König Rudolfs theilnehmen, welche sein älterer Bruder, Hugo ( I. ) von Werdenberg, sich zur Richtschnur nahm; denn durch thatkräftigen Anschluß an den ihm verwandten König verstand es Graf Hugo, auch sein eigenes Ansehen in nachdrücklichster Weise zu erhöhen. Dagegen war diese Haltung Hugo's insofern auch für das Sarganser Haus maßgebend, als derselbe in seiner Stellung eines Vormundes der jungen Söhne Hartmanns, seiner Neffen, dieselben gleichfalls an die habsburgische Sache fesselte. Wie schon in König Rudolfs Zeit, so focht auch für Herzog Albrecht der Sohn Hartmanns, Graf Rudolf ( H. ), für Oesterreich, und er empfing von des Herzogs eigener Hand den Ritterschlag, als er demselben bei der Belagerung der Stadt Wil Beistand geleistet hatte; die treue Anhänglichkeit blieb auch gegenüber dem Könige die gleiche, freilich nicht ohne Erwartung und Erlangung des den Anstrengungen entsprechenden Lohnes, wie denn die Vogtei über das Kloster Pfävers vielleicht unter König Albrecht an die Grafen von Sargans überging.

Aber schon muß mit dem Beginne des vierzehnten Jahrhunderts eine wesentliche Verschlimmerung in den Vermögensverhältnissen des Hauses vor sich gegangen sein. Bereits Graf Rudolf brachte sich durch einen den öffentlichen Frieden in frechster Weise störenden Angriff auf einen hoch angesehenen geistlichen Herrn, den nachherigen Erzbischof von Mainz, Peter von Àspelt, in die größte Gefahr strenger Bestrafung, hinsichtlich welcher es zu seinem Glück nnr bei der Drohung blieb; aber auch sonst scheute er vor Wegelagerei nicht zurück. Bei dem habs-burgisch-österreichischen Hause jedoch trat er nun durch eigentlichen Vertrag förmlich in Dienst, um dadurch seine schwierige Lage aus den zu beziehenden Entschädigungen zu verbessern. Es ist wahrscheinlich, daß Rudolf, welcher im Heere Friedrichs des Barmen für dessen Anspruch auf die Königskrone gegen den Witteisbacher König Ludwig focht, 1322 in der Schlacht bei Mühldorf fiel. Von Rudolfs ( II. ) Söhnen entfremdete sich der älteste, Heinrich ( I. ), durch seine Vermählung nach Schwaben und die Begründung einer eigenen Herrschaft auf der Höhe der rauhen Alb, Trochtelfingen, der Heimat. Die zwei jüngsten, Hartmann ( III. ) und Rudolf ( IV. ), regierten die ererbten Lande, welche aber, höchst wahrscheinlich durch das Gut ihrer Mutter, aus dem Hause Aspermont, wesentlich vergrößert worden waren: der untere Theil der Thalschaft Prättigau war ihnen zu- gefallen. Doch blieb nur Rudolf auf Sargans, während Hartmann auf Schloß Vaduz seinen Sitz aufschlug und hier eine eigene Linie begründete.

Rudolf ( IV. ) hatte eine der Töchter des letzten Freiherrn von Vaz, Ursula, zur Ehe, und so trat er 1338 in das Erbe dieses mächtigen rätischen Hauses ein. Ein breites zusammenhängendes Gebiet, von den Quellen des Hinterrheins und dem Valserthal im Süd- Aus der Geschichte der Landschaften des Clubgebietes. 26Ï » westen, über Rheinwald, Schams, Savien bis in das Domleschg nordöstlich, sowie mit Einschluß der Herrschaft Obervaz, ebenso noch abgetrennt davon Schanfigg, waren der reiche Gewinn, für welchen nun allerdings der Graf in den meisten Theilen Lehnsträger des Hochstiftes Cur wurde. Diese Gebietsausdehnunç führte jedoch anderentheils 1342 zu einer Erbtheilung mit dem Bruder Hartmann ( III. ), welcher jetzt für seine Linie allen rechtsrheinischen älteren Hausbesitz bekam; Rudolf behielt von diesem Hausgut einzig die Grafschaft Sargans nebst der Pfäverser Vogtei. Dagegen gingen aus dem anderwärts ererbten rätischen Besitze schon bald der Antheil an Prättigau, sowie Schanfigg an die Grafen von Toggenburg über, und Reibungen verschiedener Art, bald mit dem Lehns-herrn, dem Bischof von Cur, oder auch mit den untergebenen Thalschaften, vorzüglich jedoch mit den Herren von Räzüns, machten von Zeit zu Zeit die Stellung in Rätien schwierig, ohne jedoch ernsthafte Gefahr zu bringen. Rudolf wurde 1361, als er von Mailand zurückkam, unweit Chiavenna ermordet.

Der junge Sohn und Erbe, Johann ( I. ), verbesserte zunächst durch seine Ehe mit Anna von Räzüns seine Beziehungen zu dem mächtigen freiherrlichen Hause, das seinem Vater lästig geworden war; dann suchte er kluger Weise sich mit seinen Verwandten aus den anderen Linien des Werdenberger Hauses auf guten Fuß zu stellen. Ganz vorzüglich aber hielt er das Verhältniß zum österreichischen Hause mit Nachdruck fest und diente eifrig dem Herzog Leopold III., auch in dessen Verwicklungen mit den Schweizer Eidgenossen.

Freilich hat er sich da nicht mit Ruhm bedeckt; denn nachdem er 1388 die Bewachung von Weesen anvertraut erhalten hatte, wandte er am 9. April, dem Tage von Näfels, als er bei dem gegen die Glarner gerichteten Umgehungsmarsche von der Höhe herab die Flucht des österreichischen Heeres erblickt hatte, auch seinerseits den Rücken, ohne mehr einen Kampf zu wagen. Aber die hier gemachte Erfahrung und der weitere Umstand, daß nicht einmal die im Kriege entstandenen großen Kosten dem Grafen durch das Haus Habsburg gedeckt wurden, brachten ihn zu einer gänzlichen Wendung in seinen Entschlüssen. Er suchte insgeheim die Sache Oesterreichs zu verlassen und mit Glarus anzuknüpfen, falls ihm dieses Land sammt den Eidgenossen verspreche, ihm „ in disem kreis zwüschend dem Walasew und Ragatz ze helffenaber man mißtraute dem Antragsteller, und so wandte sich dieser zu Oesterreich zurück. Zugleich jedoch schloß Graf Johannes 1393 mit seinen Vaduzer Vettern und dem Abte von Pfävers ein Bündniß gegen die ältere Linie seines eigenen Hauses, von Werdenberg, oder von Werdenberg-Heiligenberg, wie sich die Grafen von der schwarzen Fahne seit Ankauf der Grafschaft Heiligenberg im Linzgau schon in der fünften Geschlechtsfolge nannten. Für beide Theile wurde diese Entzweiung verhängnißvoll.

Die Ursachen dieser Milderung lagen wohl zum Theil in Erbschaftsberechnungen der Vaduzer gegenüber den Werdenberg-Heiligenbergern, bei Johann in der Hoffnung, die nahe gelegene Herrschaft Wartau diesen entziehen zu können; Abt Burkhart strebte nach der gleichfalls dem Grafen Albrecht ( IV. ) zu Heiligenberg zustehenden Vogtei über Ragaz und nach der Feste Freudenberg. Aber an die Spitze stellte sich 1395 Herzog Leopold IV. von Oesterreich, der Sohn des 1386 bei Sempach gefallenen gleichnamigen Forsten, und so trat zu Tage, daß das österreichische Haus in bewußter Weise auf diesem Wege zu Ende zu führen gedachte, was es seit einigen Jahrzehnten mit Glück begonnen hatte, nämlich durch Vertrag oder Gewalt, durch Veräußerung, Verpfändung oder durch List sich zwischen dem Bodensee und dem rätischen Grenzgebirge in den Besitz der Montfort-schen und Werdenberg'schen Gebiete zu bringen.

Denn schon seit der Zeit des thatkräftigen und unermüdlichen, aber auch in Mitteln wenig wähleri-schen Herzogs Rudolf IV., des älteren Bruders Leopolds III., war ein Erfolg nach dem andern in dieser Richtung gewonnen worden. Als ein erster Posten im Rheinthale war 1363 die Herrschaft Neuburg angekauft; Leopold III. selbst hatte 1375 vom letzten Grafen von Montfort zu Feldkirch die Grafschaft Feldkirch, ferner Dornbirn, Höchst und Fußach am Bodensee, dazu den inneren Bregenzer Wald erworben, und andererseits war er gewillt, auch auf dem linken Rheinufer in verpfändeten Reichsgütern, wie Rheinegg, Altstätten, der Vogtei Rheinthal, sich festzusetzen. Eben in der Zeit nun, wo Graf Johann jene Anknüpfung gegen die Heiligenberger Linie in das Werk setzte, war ein neues Stück linksrheinischen Landes Oesterreich zugefallen, die Feste Sax und das Dorf Gams, und dadurch der oberhalb gelegene von dem unteren Besitze der Werdenberger gänzlich abgetrennt, und ebenso verkaufte 1394 Graf Albrecht ( III. ) zu Bludenz aus dem Hause Werdenberg-Heiligenberg, auf die Zeit seines Todes hin, an die Herzoge von Oesterreich seine Herrschaften Bludenz und Montavon und versprach außerdem, seine Städte und Burgen, darunter Alt- und Neu-Schellenberg ganz nahe gegenüber Burg Werdenberg selbst, schon jetzt denselben offen zu halten. So wurde nun allerdings Albrecht von der Feindseligkeit der Verbündeten, welche seinen Bruder und seine Neffen treffen sollte, ausgenommen; dagegen drohte diesen selbst eine neue große Gefahr. Denn Oesterreich forderte jetzt auf den Fall dea Sieges allen Besitz des Hauses Werdenberg von der Sarganser Grenze an beiden Seiten des Rheins abwärts bis zum Bodensee; doch außerdem begehrte es von seinen eigenen Verbündeten, daß alle ihre Burgen und Schlösser offene Häuser für die Herrschaft Oesterreich sein sollten. Graf Johann von Sargans. war also auch selbst, wenn es gelang, seine Stamme wettern von der schwarzen Fahne niederzuwerfen, mit gebundenen Händen der österreichischen Gewalt unterworfen.

Der Kampf brachte im Jahre 1395 im Wesentlichen wenigstens für Herzog Leopold den gewünschten Erfolg.. Dagegen kam über den Grafen Johann aus-dem für ihn ungünstigen Verlauf der kriegerischen Unternehmungen nichts als Mißgeschick. Er hatte für gegen Werdenberg nichts ausgerichtet, vielmehr die schon besetzte Burg Wartau wieder verloren, und so sah er sich in seiner Bedrängniß gezwungen, an die Verbündeten, die Herzoge, sogar Schloß, Stadt und Grafschaft Sargans, sowie Weingarten und Güter zu Malans am 2. October 1396 für 13,000 Pfund Heller zu versetzen, „ damit wir — neben Johann handeln auch seine vier Söhne — unsern großen täglich wachsenden gepresten fürkommen und gewandt habendwenige Monate später mußte er auch dem Abte von Pfävers gegen die Leistung von 1200 Pfund Heller die Vogtei über das Kloster überlassen. Nur kurz überlebte Graf Johann diese Dinge; er starb im Jahre 1400. Die österreichische Herrschaft dagegen hatte aus der schlimmen Lage der Sarganser Linie ebenso viel gewonnen, wie aus der Niederlage der Werdenberger Grafen. Denn bald mußten auch diese noch die Feste Wartau, hernach die Feste Freudenberg und den Kirchensatz zu Maienfeld als Pfand an Leopold überlassen; endlich nahm dieser noch sogar die Feste Werdenberg, welche die Herren derselben gleichfalls hatten versetzen müssen, dem Pfandinhaber aus der Hand.

Jetzt aber griffen andere Kräfte in diese Fragen ein.

Auf der einen Seite erhoben sich zuerst die ungestümen wilden Bergleute von Appenzell, welche den Gegensatz gegen ihren geistlichen Herrn von St. Gallen rasch nach den ersten Erfolgen in immer weitere Umkreise hinaustrugen; auch einer der so grausam getroffenen jungen Grafen von Werdenberg, Rudolf, knüpfte in einem eigenthümlich sich ausnehmenden Bunde der Rachsucht den Haß gegen Oesterreich und seine Gegner überhaupt an die Sache der Bauern. Freilich sah der Graf seine Erwartungen durchaus nicht erfttllt und sagte sich von den Appenzellern noch vor dem argen Schlage los, welcher 1408 deren großen Volksbund darniederschmetterte.

Doch nachher kam die Reihe der Erniedrigung auch an das Haus Oesterreich. Im vierten Jahre nach Herzog Leopolds IV. mode verlor dessen jüngster Bruder Friedrich IV. durch seine unbesonnene Betheiligung an den Angelegenheiten der Constanzer Kirchenversammlung 1415 als Geächteter seine und seines Hauses große Stellung im Rheingebiete, und jetzt griff derjenige Vertreter des hohen Adels mit Glück ein, welcher seine Kräfte und sein Geld geschickt zusammengespart und zwischen den auch ihn oft nahe berührenden Gegensätzen sich klug hindurch gefunden hatte, Graf Friedrich VII. von Toggenburg* Schon 1406 hatte er von den geldbedürftigen Herzogen die Grafschaft Sargans eingelöst; jetzt nach Herzog Friedrichs Aechtung zog er als Reichspfand die vorarlbergischen Besitzungen, hernach Rheinegg: und Rheinthal an sich.

Durch die Verpfändung von 1396 waren Johanna Söhne ganz nach dem Boden ihrer rätischen Besitzungen verschoben worden, und hier nahmen die Verlegenheiten des Hauses noch immer zu, besonders. nach dem Tode des ihnen verwandten und gewogenen Bischofs Hartmann, aus dem Vaduzer Zweige, 1416, von welchem aber der jüngste der Brüder, Heinrich II. doch wenigstens in Gestalt der Herrschaft Sonnen- berg-Niiziders einen sichereren Besitz erbte. In Rätien dagegen engten Anfechtungen von Seite des Hochstiftes, der Anschluß der Herrschaftsleute der Ge- meinden an den Oberen Bund die Grafen völlig ein. Da kam Heinrich 1436 auf Burg Sargans zurück.

Nach dem Tode des Grafen Friedrich VII. von Toggenburg löste nämlich Herzog Friedrich IV. von dessen Wittwe die früher verlorenen Besitzungen wieder ein; doch überließ er an den Grafen Heinrich von Sargans für 7000 Gulden, mit Vorbehalt von Nidberg und von Walenstaad, die Grafschaft Sargans. Doch auch in Sargans fand Heinrich keinen Gehorsam mehr. Seine Herrschaftsleute gaben sich einen Landeshauptmann und Rath und schlössen mit der Stadt Zürich einen Bund ab; als der Graf das nicht zugeben wollte, wurde er zu Sargans, das ihm treu blieb, von den anderen Gemeinden belagert; bis 1439 waren ihm alle Abgaben geradezu aufgekündigt. Zwar griffen jetzt Schwyz und Glarus 1440 für den ihnen verbündeten Grafen ein, warfen das Bündniß mit Zürich nebst der Gehorsamsweigerung darnieder und stellten sowohl die österreichischen, als die gräflichen Rechte im Lande her. Freilich sahen sich nachher Graf Heinrich und seine Söhne, als durch den Ausbruch des Krieges in der Eidgenossenschaft Zürich zum Verbündeten des Hauses Oesterreich geworden war und ein gänzlicher Umschwung der Parteien sich daraus ergab, genöthigt, ihre ParteiloBigkeit aufzugeben und sich gegen Schwyz und Glarus zu erklären^ wodurch auch ihr Land zum Kriegsschauplatze wurde. Heinrich erlebte den bleibenden Friedensschluß nicht mehr, und seine Söhne Wilhelm und Georg waren es^ welchen 1450 durch denselben die Anerkennung ihrer Rechte bestimmt zugesichert wurde.

Doch der gänzliche Verfall trat noch in dieser Geschlechtsfolge ein. Aeußerst unüberlegt riefen die Brüder in Rätien einen Kampf hervor, der zu ihrem größten Schaden ausging und sie veranlaßte, einen Theil ihrer nicht mehr haltbaren Besitzungen an das Hochstift Cur zu verkaufen. Dagegen schlössen sie sich in Sargans stets entschiedener an die Eidgenossen an, nachdem das Landrecht mit Schwyz und Glarus erneuert worden war. So standen die Grafen im Kriegsjahre 1460 auf eidgenössischer Seite und halfen selbst zum Uebergange der wichtigsten Plätze des Landes, auf Unkosten Oesterreichs, an die Eidgenossen mit. Allein die sorglose verschwenderische Art der Grafen zwang zu stets neuen Veräußerungen, der Herrschaft Sonnenberg, der Besitzungen in Rätien mit Ausnahme von Ortenstein, und so kam endlich auch an die Grafschaft Sargans die Reihe, nachdem sie schon vorher an Georgs Schwiegervater, den Truchsessen von Waldburg, vorübergehend verpfändet worden war. Georg, der jetzt allein noch lebende Bruder, gab am 2. Januar 1483 für 15,000 Gulden an sieben eidgenössische Orte die Grafschaft mit allem Zubehör; bloß Wildbann, Fischenzen und Federspiel behielten er und seine Gemahlin auf Lebenszeit sich vor, nebst der Lehenschaft der zwei Altäre in der Pfarrkirche zu Sargans. Außerdem wollten Beide der sieben Orte Bürger und Landmann sein, und diese Zuflucht kam schon nach fünf Jahren dem Paare sehr wohl zu Statten. Denn Graf Georg hatte sich an dem Hofe des verschwenderisch unbedachten Herzogs Sigmund in Innsbruck in Anzettelungen eingelassen, welche ihm die Acht mit der gänzlichen Ungnade Kaiser Friedrichs III. zuzogen, und so kam er mit einigen Schicksalsgefährten als Flüchtling in die Eidgenossenschaft zurück. Er lebte da längere Zeit auf einem mehr als bescheidenen Sitze, in einem allerdings schloßartigen Hause bei Weesen. Die Eidgenossen nahmen sich seiner Sache an, und die Angelegenheit des Grafen Jörg gehörte zu den Ursachen des Schwabenkrieges. Freilich brachte der Friede ihm sein Recht nicht, und als er 1504, als der Letzte seines ganzen Hauses, starb, war das ein klägliches Ende eines einst hoch angesehenen Stammes. Er war jedenfalls ganz verarmt; denn 1501 hatte er auch noch das letzte Stück seines Besitzes im Sargansischen, die Lehenschaft jener zwei Altäre, verkauft, und höchstens im rätischen Gebiete war ihm vielleicht noch Einiges geblieben.

Sechsundzwanzig Jahre nach dem Tode des Grafen redete eine Proceßurkunde, die allerdings demselben wohl im so stark betonten Vorwurfe der Verschwendung Unrecht thut, von dessen Mißgeschick. Es heißt da, es sei dem Gerichte bekannt, wie Graf Jörg ein großer Herr gewesen sei, und so habe er gemeint, er sei ein großmächtiger Herr, habe Land und Leute, und sein Gut könne ihm nicht entrinnen; so sei er hin- und hergeritten und dabei in Noth gerathen. So habe er die Güter und Zinse, die er hatte, angegriffen, auch Güter und Zinse auf Wiederkauf und Ablösung verkauft. „ Und damit do sin Ding hat anheben ab gann und sin Ding minder werden, so hat er sich verpfändet und übergeben mit gsundem frischem Lib 18 sin Leben lang sim lieben Schwager Graff Andressenmit aller siner Herschafft und Gerechtigkeit ".

In Jörgs eigenthümlich bewegten Leben machen sich in greifbarer Weise bis in seine letzten trübste » Jahre hinein die Gegensätze bemerkbar, welche neben der eigenen Verschuldung des Geschlechtes Untergang bedingt hatten. Zwischen der Eigensucht der österreichischen Fürsten, welche die Stärke des gräflichen Hauses sich abnützen ließen, um daraus den möglichsten Vortheil zu ziehen, und der frischen That* kraft der Städte und Länder der Eidgenossen, welche hinwieder die Sarganser Grafen in ihre Gegensätze hineinzogen, rieb sich die übrige Lebenskraft des alten Stammes auf, dessen letzter Träger allerdings, kaum eine weiter gehende Theilnahme verdient. Immerhin bietet der Gegensatz des bürgerlichen Landvogtes„ der im Namen seiner städtischen Obrigkeit oder der Landsgemeinde seines Ortes seit 1483 auf Schloß Sargans saß und dort waltete, und des armen Grafen^ der sich auf seiner Burg Ortenstein mit spärlichen Einkünften behalf oder auf seinem Hause zu Weesen darbte, des Auffallenden genug.

II.

Seitdem die Städte und Länder der Eidgenossenschaft sich zusammenzuschließen begonnen hatten^ war in einer Reihe von Fragen neben einer allgemeineren mehr eidgenössischen Politik auch der Vortheil der einzelnen Staaten stets im Auge behalten worden. Wie von Uri aus frühe der Blick über den St. Gotthard gerichtet wurde, oder wie Luzern seine Einwirkungen nach dem Aargau hin ausbreitete, wie die Zähringer-Stadt Bern ihre burgundischen Ziele auch als Glied der Eidgenossenschaft bewußt festhielt, so war Zürich durch seine Lage am Ausgang des langgestreckten Sees ganz besonders auch darauf angewiesen, die Landschaften an der Linth aufwärts zum Walensee und weiter an der Seez empor zum Lauf des Rheins in Betracht zu ziehen, den Zugang zum rätischen Lande und dessen Pässen im Auge zu behalten. Aber schon frühe begann ebenso das Land Schwyz, seit es seine Grenzen über die Waldstatt Einsiedeln nördlich hinaus gleichfalls bis zur Linth und dem Zürcher Obersee vorgeschoben hatte, mit ebenso viel Nachdruck auf diesen Straßenzug von Zürich nach Cur zu blicken.

Im Laufe des fünfzehnten Jahrhunderts gab die Frage darüber, ob Zürich sich den Einfluß oder die unmittelbare Herrschaft zwischen Uznach und Sargans verschaffen könne, den Anstoß zu dem langwierigsten inneren Kriege in der Eidgenossenschaft. Im Besitze der hier sich ausdehnenden österreichischen Pfand-landschaften, sowohl von Windegg im Gasterlande sammt Weesen, als von Sargans, der Gebiete also, welche für Zürich den Zugang nach Rätien darstellten, befand sich nämlich der letzte Herr aus dem Hause Toggenburg, der staatskluge Graf Friedrich VIL; aber er war nicht gewillt, diese Herrschaften den Zürchern zur Lösung zu überlassen. Zürich sah sich deßwegen veranlaßt, 1432 auch die Feste Flums, welche es, jedenfalls um dem bezeichneten Plane näher zu kommen, schon in seinen Besitz gebracht hatte, wieder aufzugeben; denn in ihrer vereinzelten Lage hatte dieselbe keinen genügenden Werth für die Stadt. Als nun 1436 der Graf gestorben war, griff Schwyz alsbald kräftig ein, und der Versuch, zunächst die toggenburgische Landschaft Uznach in ein ewiges Landrecht hineinzuziehen, hatte guten Erfolg. Das aber wurde der Anfang zum Streite, welchen noch weitere Verwicklungen alsbald verbitterten. Denn Zürich erhob nun Anspruch auf die Herrschaft Windegg und schloß ferner noch am Ende des Jahres mit den Sargansern ein ewiges Burgrecht ab. Allein Schwyz zog darauf Glarus an seine Seite und richtete auch noch mit den Leuten im Gaster ein Landrecht ein. Daraus erwuchs schon im Mai 1437 ein erster Anlaß für Zürich, kriegerisch auszuziehen, um den Verbündeten im Oberlande Hülfe zu bringen; Bürgermeister Stüßi selbst führte die Büchsen und die Mannschaft vor die durch die österreichischen Vögte ver-theidigten Burgen Nidberg bei Mels und Freudenberg bei Ragaz, und es gelang ihm, dieselben, das starke Freudenberg erst nach längerer Beschießung, zu brechen. Auch im folgenden Jahre setzte sich im Sarganser Lande der kleine Krieg fort. Der Umstand endlich, daß 1440 Schwyz und Glarus zu [Händen des Grafen Heinrich von Werdenberg-Sargans, ihres Verbündeten, Sargans einnahmen, wurde der letzte eigentliche Anlaß zum großen Kriege. Die wichtigeren Ereignisse desselben lagen allerdings in der Folgezeit unserem Gebiete zumeist ferner — nur noch jener große Sieg im freien Felde bei Ragaz, am Frido- linstage 144Ç, wurde gegenüber einem österreichischen Heere den Eidgenossen hier zu Theilwohl aber fällt eine der für Zürich ungünstigen Entscheidungen des Friedensschlusses von 1450 auch in die Fragen über. das Sarganser Land. Schon in dem Zwischen- frieden von 1440 hatten die Züricher ihre Rechte auf Sargans und auf Flums aufzugeben sich gezwungen gesehen; dieser Verlust blieb jetzt bestehen.

Doch zehn Jahre nach diesem Friedensschlüsse, welcher den alten Zürichkrieg beendigt hatte, 1460, wurde nun durch die Eidgenossen infolge ihres Krieges gegen Herzog Sigmund zwischen Walensee und Rhein endgültig fester Fuß gefaßt; die Handreichung der gleichfalls gegen Oesterreich stehenden Grafen von Werdenberg-Sargans machte Walenstaad sowohl, als Nidberg und Freudenberg zu eidgenössischen Plätzen. 1483 endlich verkaufte Graf Georg an sieben Orte — die acht alten Orte ohne Bern — die Grafschaft Sargans selbst, und mit diesem Erwerb der Landeshoheit waren nun für das Sarganser Land die Verhältnisse begründet, welche von da an mit geringen Veränderungen durch mehr als drei Jahrhunderte erhalten blieben ' ).

Die sieben regierenden Orte schickten abwechselnd, jedes auf zwei Jahre, ihre Landvögte auf das Schloß zu Sargans und ließen durch diese ihre Vertreter die Herrschaft ausüben. Allein neben demselben hatte doch auch das Land an der Besetzung jder Behörden einen gewissen Antheil. Neben und unter dem Landvogte nämlich bildeten Landammann, Landschreiber und Landweibel das sogenannte Oberamt, und den Landammann hatte der Landvogt, so oft er die Regierung antrat, aus einem Dreiervorschlage zu wählen, welchen ihm die Gemeinden Mels, Wartau und Flums machten; der Landammann stand dem Blutgerichte vor. Daneben bestand ein Landrath von dreißig Mann, zu welchem jedes Kirchspiel zwei Männer erwählte, und derselbe berieth die allgemeinen Landesangelegen-heiten; freilich aber stand die Berufung dieses Land-rathes einzig bei dem Landvogt. Eigenthümlich war das Verhältniß zum Benedictinerstifte Pfävers, dessen Abt den Flirstentitel des heiligen römischen Keiches trug, und welches bedeutende Kechte besonders im südlichen Theile des Landes besaß. Die Herrschaft der Abtei begriff die Dörfer Ragaz, Vättis und Valens in sich. Es versteht sich, daß durch das Streben des Stiftes, seine Rechte auch gegenüber der Landeshoheit festzuhalten, öfters nachhaltige Schwierigkeiten erwuchsen.

So war Zürich, wenn es auch das Recht hatte, gleichfalls je auf zwei Jahre seinen Vogt nach Sargans zu senden, doch nur einer von sieben Antheil-habern an dem gemeinsamen Unterthanenlande. Aber im sechszehnten Jahrhundert schien sich noch einmal « ine günstige Gelegenheit aufzuthun, auf anderem Wege hier oben an den rätischen Grenzen eine dauernde Einwirkung von Zürich her zu begründen. Im Zusammenhange mit der kirchlichen Reformation bot sich die Aussicht, auch dieses Gebiet in einen Tieuberechneten Machtbereich für Zürich hineinzuziehen.

Derjenige Name eines deutlicher hervortretenden'Trägers der religiösen Bewegung, welcher für unsere Landschaft zu erwähnen ist, knüpft an die St. Leon-hardskirche bei Ragaz an, an welcher 1523 Johann Dorfmann1— oder Comander — als Bénéficiât genannt wird. Ein Luzerner von Geburt, war er mit Zwingli persönlich bekannt geworden und hatte mit « einen übrigen Gesinnungsgenossen wahrscheinlich 1523 den Boden der engeren Heimat, wo ihres Bleibens bei der zunehmenden Gereiztheit der Stimmung nicht mehr war, verlassen, von seiner Pfarrei zu Escholzmatt im Entlebuch Urlaub genommen. Zwar auch im Sarganser Lande blieb Comander nicht lange, sondern folgte, wie es scheint, zuerst einem Rufe nach Igis, um dann von 1524 an als Pfarrer zu St. Martin in Cur einen bedeutenden Einfluß in der Neugestaltung der bündnerischen Kirche zu entfalten.

Es ist nun sehr bezeichnend, daß im gleichen Jahre 1523 auch die Verhandlungen der eidgenössischen Tagsatzungen mit den Glaubenssachen im Sargansischen sich zu befassen anfangen. Der aus Uri gesetzte Landvogt, Hans Jauch, wies auf dem Tage zu Baden, im Juni, den Brief eines Priesters, dessen Name freilich nicht mitgetheilt wird, vor, worauf er beauftragt wurde, den Priester festzusetzen und bis auf Weiteres gefangen zu halten. Dasselbe soll einem anderen Priester, zu Quarten, geschehen, der eine Frau genommen hat; allein derselbe hat sich durch die Flucht nach Zürich dem Verhöre entzogen. Dieser Zweite war der Johannes Brötli, welcher dann bald an seinem neuen Aufenthaltsorte zu den wildesten Stürmern unter den Wiedertäufern zählte. Was er nach den Zeugenaussagen in Quarten vorgebracht hatte, Reden gegen die Messe, Bruch des Fasten gebotes, war allerdings schon genügend geeignet gewesen, Aufsehen zu erregen. So hatte er eines Tages an der Kanzel die Gemeinde aufgefordert, daß ihm der Name seines Anklägers gemeldet werde, und darauf war er mit einem anderen Priester über das Sacrament in ärgerlichen Wortwechsel gekommen; von seiner Ehe hatte er dagegen behauptet, sie sei mit einem Ehrenweibe geschlossen, war aber bereit gewesen, davon abzustehen, wenn man ihm darthun könne, daß er unrecht gehandelt habe.

Aber der Abfall von der alten Lehre dauerte fort. 1524 mußten die Boten auf einem Tage der fünf Orte zu ihrem großen Aerger vernehmen, daß jetzt auch ein Priester zu Walenstaad, Namens Vögeli, gepredigt habe, ein Lügner sei, welcher glaube, unser Herrgott habe die heilige Kappelle zu Einsiedeln geweiht, und in einem Schweinestalle, unter dem Galgen oder hinter jedem Zaune sei ebenso viel Gnade und Ablaß wie dort zu finden. 1525 folgten neue Klagen. Durch die Predigten des Priesters von Fläsch waren die Ragazer dazu gebracht worden, sich von ihrem Priester loszusagen, so daß dieser den Landvogt um Aus der Geschichte der Landschaften des Clubgebietes. 28Î Schutz anrief; der Abt von Pfävers beschwerte sich, daß ihm sein bester Zehnten, derjenige von Mels, gewaltsam durch die von dem „ lutherischen Handel " ergriffenen Bauern vorenthalten werde, worauf die Pflichtigen begehrten, daß man ihnen ein. unparteiisches Gericht nach ihrem Landrechte zum Behuf der Verantwortung setze. Der Landvogt konnte dem ihm gegebenen Befehl, jenen Vögeli zu verhaften, nicht nachkommen, da der zusammenberufene Landrath — wie denn die Landleute vermeinen, es müsse stets, wenn eine Verhaftung stattzufinden habe, darüber Landrath gehalten werden — mit Ausnahme von zwei Stimmen gerathen habe, von der Verhaftung abzustehen; denn auch des Priesters Bruder, Schultheiß Vögeli von Walenstaad, hatte sich mit unschicklichen Ausdrücken und Drohungen der Sache angenommen. Immer neue Berichte und Weisungen liefen über diese Frage zwischen Sargans und den regierenden Orten hin und her. Im Herbste des Jahre » mußte der Landvogt melden, eine Verhaftung oder Vorberufung nach Baden, wie sie ihm gegenüber dem Schultheißen anbefohlen sei, könnte Unruhen hervorrufen, und in Walenstaad selbst wäre eine derartige Maßregel ganz und gar unmöglich.

Mit dem Beginn des Jahres 1526 vermehrte sich die Spannung wegen dieser Dinge in der gemeinen Vogtei Sargans. Unter den sieben über die Landschaft herrschenden Orten war Zürich durch seine Haltung in den religiösen Fragen gänzlich vereinzelt. Gerade in diesen ersten Wochen von 1526 beklagte es sich in einem Rundschreiben an alle zwölf Orte, daß allem Anscheine nach auf seine Ausschließung hin gearbeitet werde, indem besonders in den Angelegenheiten der gemeinsamen Unterthanenlande hinter « einem Rücken verhandelt werde, unter Nichtzulassung seiner Boten zu den Berathungen; solche Erniedrigung wolle es sich nicht länger gefallen lassen. Allein die reformatorische Auffassung hatte sich doch auch schon in andere Orte verbreitet, und so sahen die katholischen fünf Orte vorzüglich ungerne die Zuneigung mit an, welche die Glarner immer mehr der Lehre ihres früheren Pfarrers, wie sie ihnen von Zürich zukam, bewiesen. Im Januar 1526 wurde also in Luzern beschlossen, daß eben die fünf Orte, welche an Sargans Antheil haben, ihre Boten nach Glarus senden und die dortigen Neugläubigen ernstlich vermahnen sollten, von ihrer Ketzerei abzustehen, sich zu den Glaubens halb besonders vereinigten Orten zu halten. Sichtlich fürchtete man eine Verstärkung der Sache der Sarganser Neugläubigen durch diese Regung in dem zunächst angrenzenden Gebiete aus der Reihe der regierenden Orte. Denn die Boten sollten von Glarus nach Verrichtung ihres dortigen Auftrages noch nach Walenstaad sich verfügen, dort gegen den Schultheißen wegen seiner bösen Händel und Schimpfreden rechtlich vorgehen, endlich mit den Sargansern ernstlich reden. Das geschah, und in den ersten Tagen des Februar hielten die über Sargans regierenden Orte, mit Ausschluß von Zürich, zu Sargans einen Tag ab. Voran beschäftigte die Vögeli'sche Angelegenheit die Boten. Denselben wurde gesagt, daß der Schultheiß vor einer Gemeinde öffentlich sich ausgesprochen habe, die Regierungen hätten augenscheinlich die Freiheiten der Stadt in- fünf Artikeln brechen wollen, mit dem Vorsatze, hernach alle Freiheiten aufzuheben; so wolle er nach Zürich und Glarus gehen und dort Anzeige machen, und zu den anderen Orten mögen die Bürger schicken; helfe das aber nichts, so wolle er, soferne Alle seines Sinnes seien, Walenstaad zu ihrem Kirchhof werden lassen; sie hätten die Absicht, wie einst die Glarner gethan, mit einigen Hunderten viele Tausende zu schlagen. Jetzt freilich, als der Schultheiß seiner Ehren und Aemter entsetzt und zur Zahlung von zweihundert Gulden verurtheilt wurde, stellte er die dringende Bitte bei den Boten, daß sie sich bei den Obern für Erlassung dieser Strafe verwenden möchten. Ein anderes Geschäft des Tages betraf einen beabsichtigten Anschlag auf Pfävers. Ein gewisser Georg Wüst hatte eigenmächtig eine Landsgemeinde ausgerufen, zu diesem Behufe in jede Kirchhöre zwei Männer geschickt und an drei Orten die Leute zur Rüstung aufgefordert, um das Kloster „ umzukehren ", den Abt „ hinweg zu richten ", dann mit Sturm gegen Landvogt und Schultheiß zu Sargans vorzugehen. Auch dieser Aufruhr wurde bestraft.

In den nächsten Jahren entschied es sich, daß die unterste dem Glarner Gebiete zunächst liegende Gemeinde des Landes, Quarten, mit dem dort kirch-genössigen Dorfe Murg, ganz der neuen Lehre sich anschloß. Nach einem Berichte des Landvogtes erboten sich jedoch noch Ende 1528 der Landrath und die Gemeinden, mit einer einzigen Ausnahme — von Wartau —, beim alten Glauben zu verharren und zu den fünf altgläubigen Orten zu halten. Eine solche Zusicherung mußte gerade von hier aus den katholischen Orten in hohem Grade erwünscht sein, weil bei der Verschärfung der Gegensätze innerhalb der Eidgenossenschaft die Landvogtei Sargans als Grenzland am Rhein leicht hohe Bedeutung für den Gang des zu befürchtenden inneren Krieges gewinnen konnte. Je mehr nämlich durch die Anstrengungen Zürich » während des Jahres 1528 die Vorbereitungen zum Abschlüsse des sogenannten christlichen Burgrechtes der reformirten Städte innerhalb wie außerhalb der Eidgenossenschaft Fortschritte machten und Erfolge derselben sich einstellten, um so ängstlicher begannen die fünf katholischen Orte sich nach einer Anlehnung auch ihrerseits umzusehen. Im Februar 1529 fanden sich Boten derselben, unter ihnen auch der Zuger Ulrich Staub, welcher damals als Landvogt zu Sargans waltete, zu Feldkirch ein und vereinbarten mit den Gesandten des Königs Ferdinand und der österreichischen Regierung zu Innsbruck den ersten Entwurf über eine christliche Vereinigung, welche dann bis zum 22. April als förmliches Bündniß fertig vorlag. Für den Fall des Kriegsausbruches gewann nun nothwendiger Weise, wegen des zu erwartenden Zuzugs der Verbündeten, Sargans erhöhte Wichtigkeit. Wenn der wichtige Paß am Schollberg, unterhalb Sargans, wo eben in diesen Monaten eine Brücke erstellt wurde, und die Rheinfähre bei Trübbach offen standen, so konnten Truppenbewegungen vom Vorarlberg her nach dem Walensee und der Linth hin ver- anstaltet werden. Demnach steigerte sich 1529 die Aufmerksamkeit, die, wie den anderen gemeinen Herrschaften, so auch der Landvogtei Sargans von den feindlichen Gruppen innerhalb der regierenden Orte zugewandt wurde.

Aber die Dinge nahmen nun alsbald eine den Erwartungen der fünf katholischen Orte sehr entgegengesetzte Wendung. Ohne daß aus der christlichen Vereinigung auch nur eine Spur von Unterstützung ihnen erwachsen wäre, sahen sie sich durch die übermächtige Rüstung Zürichs und seiner Bundesgenossen, ehe es zum Waffenentscheide kam, gezwungen, den Vertrag vom 26. Juni anzunehmen. Dieser erste Landfriede gab in den gemeinen Herrschaften den einzelnen Gemeinden die Befugniß, darüber abzustimmen, wie sie es mit der Messe und den andern Gebräuchen der katholischen Kirche halten, mit andern Worten, ob sie zum alten oder zum neuen Glauben sich bekennen wollten, und so war es jetzt auch den Sarganser Gemeinden freigestellt, hierin sich je nach der Mehrheit der Ausschlag gebenden Stimmen zu entscheiden. Eine Fülle von Unruhen und Zwistigkeiten wurde dadurch in die Landschaft hineingeworfen.

Die Entwicklung der Dinge im Sarganser Lande während des Jahres 1530 erlangte jedoch auch noch dadurch eine besondere Wichtigkeit, daß als Landvogt seit Februar ein Mann auf dem Schlosse eingezogen war, der zu den bedeutendsten Persönlichkeiten der Eidgenossenschaft zu seiner Zeit zählte und außerdem in den Bekenntnißfragen innerhalb seiner eigenen Heimat eine eigenthümliche Stellung einnahm. Gilg Tschudi von Glarus nämlich, der vielseitige Gelehrte und hervorragende Staatsmann, welchen das Vertrauen seiner Landsleute auf den verantwortungsvollen Posten in Sargans gestellt hatte, gehörte seiner eigenen Ueberzeugung nach zu den Altgläubigen, wenn er auch in diesen seinen jungen Jahren sich noch mäßiger zeigte, als das später der Fall war. Aber die Landsgemeinde zu Glarus, welche ihm die Landvogtei übertrug, war von einer Mehrheit der Neugläubigen beherrscht. Um so deutlicher trat also in dem Umstände, daß sie trotzdem keinen Anderen, als Tschudi, mit diesem Amte betraute, das Vertrauen zu Tage, welches vom ganzen Land in denselben gesetzt wurde.

Leicht war indessen die Aufgabe keineswegs, welche der neue Landvogt vorfand. Zürich auf der einen Seite, die katholischen Mitregierenden auf der andern, legten die Bestimmungen des Friedens von 1529 in Einzelheiten verschieden aus; Gelüste persönlicher Art, örtliche Zwistigkeiten setzten sich mit diesen größern Gegensätzen in Verbindung, und so waren schon im Januar, noch unter der frühere landvögt- lichen Verwaltung, zu Walenstaad und Flums Unruhen entstanden. Für Tschudi mußte es sehr schwer fallen, seine Pflicht als Vertreter unter sich uneiniger Regierungen mit seiner eigenen Ueberzeugung in Uebereinstimmung zu erhalten. Zu Flums wollen die Reformirten bei ihrem Mehr geschützt sein, während zu Baden vor den sieben Orten im Allgemeinen Boten des anderen Theiles für sich die gleiche Forderung erheben. Der Landrath hat die Predigt des Pfarrers Martin Mannhart zu Flums abgestellt, weil derselbe durch Schmähung der Messe den Landfrieden gebrochen habe; ein Mord ist nächtlicherweile vorgefallen; dem Landvogte und dem Landrathe wird eine Reihe von Ungerechtigkeiten vorgeworfen, welche sie nicht begangen haben wollen; von den Boten von Zürich und Glarus, welche eingetroffen sind, wird erwartet daß sie nun gemäß dem Landfrieden und nicht einseitig, ohne die andern Orte, handeln werden: — man sieht, daß gleich in den ersten Tagen der neuen landvögtlichen Amtsführung schon diese einzige Flumser Angelegenheit der Beschwerde genug bot. Bis in den März verschärften darauf die fünf Orte ihre Maßregeln gegen Mannhart, indem sie dem Landvogte geboten, denselben aus dem Lande zu weisen und ihm allen Schutz aufzusagen, hierauf die Flumser neu abstimmen und bei dem neuen Mehr bleiben zu lassen. Doch Zürich kam ihnen mit einem scharfen Schreiben zuvor, da die Orte hiezu keine Macht gehabt, und erklärte, daß Widerstand nach Kräften hiegegen werde geleistet werden. Es wurde auf der Badener Tagsatzung dieses Monates darüber geklagt, daß schon alles Tagen und Unterhandeln vergeblich sei, weil von beiden Seiten die ungleichen Auslegungen hartnäckig festgehalten würden. Als wieder während der Osterfeier im April der Flumser Meßpriester und Mannhart über das Sacrament erbitterte öffentliche Verhandlungen pflogen und Tschudi auf die Anklage des Priesters hin sich äußerte, Mannhart habe sich wider den Frieden vergangen, wurde dem Landvogt von Zürich und Bern aus verdeutet, daß vielmehr der von der Mehrheit bestellte Prädi-cant einzig seine Pflicht gethan habe, weßhalb „ der gute Herr " in Ruhe gelassen werden solle. Der in Glarus anwesende Zürcher Bote wurde geradezu beauftragt, den Prediger zu trösten, zu ermuntern, daß er tapfer fortfahre, da man ihn und die biederben Leute beim Gottes wort schirmen würde. Die fünf Orte dagegen beauftragten nochmals im Mai den Landvogt, über den Prediger das Recht ergehen zu lassen. Aber während noch dieser Streit zu Flums fort- ging, trat zu Walenstaad, infolge des Mehrens über den Glauben, eine nicht weniger heftige Entzweiung zu Tage. Ende November mußten Boten " der sieben Orte erscheinen, um einen Versuch behufs Vermittlung des Friedens zu machen. Hier war nach dem Tode des alten Pfarrers auf Ansuchen der Neugläubigen eine Abstimmung veranstaltet worden, welche jedoch für den alten Glauben entschied und einen Priester begehrte, welcher die Messe und die alten Gebräuche festhielte. Darauf sollten nach der Klage des jetzigen Schultheißen, sowie der katholischen Rathe und Ausschüsse, die Reformirten hinter deren Rücken und ohne Anfrage an die Gemeinde sich mit Beschwerden an Zürich und Glarus gewandt haben, als wäre bei dem Abmehren alter Brauch und Landfriede nicht beachtet worden. So begehrten jetzt die Altgläubigen, bei ihrem Mehr geschützt zu werden. Doch die Neugläubigen betonten dem gegenüber, daß dennoch eine unordentliche Vornahme des Geschäftes besonders insoferne vorliege, als die Hintersassen zu Walenstaad und vorzüglich auch die Quintener zur Abstimmung nicht herzugezogen worden seien, und Zürich wie Glarus nahmen dieses Begehren unter ihren Schutz.T.rotzdem erkannte die Mehrheit der Orte, daß noch ein Jahr lang nach Entscheid dieses letzten Mehrs die Altgläubigen durch ihren Priester Messe halten lassen sollten; aber Zürich und Glarus weigerten sich, diesen Spruch anzuerkennen, ebenso den Entscheid, welcher die Zugehörigkeit der Quintener zur Kirchen genossenschaft von Walenstaad leugnete.

Das waren einzelne örtliche Fragen; aber sie gewannen allgemeine Wichtigkeit, dadurch, daß in den verschiedenen gemeinen Herrschaften überall ähnliche schon vorlagen oder neu auftauchten. Das Uebergewicht entweder der zürcherischen oder aber der fünförtischen Einwirkungen, der Predigt oder der Messe, lag in den Entscheidungen über diese Händel überall ausgesprochen. Doch endlich konnte es nicht ausbleiben, daß im Zusammenhang mit dem großen Gegensatze diese vereinzelten Reibungen zusammenwirkten, bis aus den vielen da und dort zerstreuten Zündstoffen ein einziges großes Feuer des Krieges neu emporschlug.

Mit der Haltung des Landvogtes Tschudi war man in Zürich immer unzufriedener geworden, und so wurde im Februar 1531 in einem Rathschlag über eine Reihe für die zürcherische Politik peinlicher Erscheinungen ganz voran auf diese Beschwerden aufmerksam gemacht, welche den Eidgenossen von Glarus über die Haltung ihres Landvogtes zu Sargans vorgelegt werden sollten; mit etlichen Vertrauten zu Glarus 19 sollten sogar die zürcherischen Boten sich berathen, ob kein Weg gefunden werden möchte, diesen Landvogt abzusetzen. Aber anderentheils hatte man doch auch in Zürich wieder die Hülfe des Vertreters der regierenden Orte an der Grenze gegen die rätischen Bünde stets nothwendig, zumal als seit Frühling 1531 die Verbindung mit den gleichfalls aus Zürich gegen den Castellan von Musso den Bündnern zugesandten Hülfstruppen über Sargans im Gange erhalten bleiben mußte. So nahm denn die Zürcher Obrigkeit im Juni auch Tschudi's Hülfe in Anspruch, um die Zuführung von Proviant und Salz durch das Sarganser Land nach den fünf Orten abzuschneiden. Zwar versicherte hinwieder Tschudi nebst dem Landrathe am 28. August den Boten der fünf Orte, daß ihnen die Zwietracht, die vor den Augen liege, von ganzem Herzen leid thue, und daß sie im Fall des Kriegs sich so halten wollten, daß kein Theil der Regierenden ihnen Ungehorsam vorwerfen könne; Tschudi kündigte schon jetzt eine ganz unparteiische Haltung in diesem Falle an; indem er versicherte: „ dann wir keiner anderen Herschaft nit begerend, denn unsere gnädige Herren, die siben Ort, dero wir gern sind, und, ob Gott will, in Ewigkeit sin wollend ". Damit war ganz bestimmt erklärt, daß Sargans für die eintretende Entscheidung mit den Waffen neutral zu bleiben gedenke j und völlig übereinstimmend hiermit wiesen Schultheiß und Rath von Walenstaad am 30. September in einem Schreiben an Zürich es offen ab, die Zufuhr den fünf Orten zu sperren. Auf diesem Wege kam es, daß die Angehörigen der Landvogtei an den kriegerischen Ereignissen des October ganz unbe-theiligt blieben.

Dagegen wirkten die Folgen dieses zweiten Kappeier Kriegs, der Niederlage der zürcherischen Politik, auch auf das Sarganser Land, insoweit es sich den neuen kirchlichen Einrichtungen angeschlossen hatte, notwendigerweise zurück. Tschudi zwar trat, da mit Januar 1532 seine Amtsdauer abgelaufen war, von der Landvogtei zurück; allein das war für Zürich nur noch um so empfindlicher, insoferne als dessen Nachfolger, Ulrich Stoll, selbst von Zürich aus gesetzt war und jetzt die Aufgabe hatte, das ihm zur Leitung anvertraute Land in die Bahn der alten Kirche durchaus zuriickzuleiten. Einzig in der Gemeinde Wartau, wo Glarus die niederen Gerichte und die Collatur inne hatte, blieb die Reformation aufrechterhalten.

Ganz besonders aus den Verhandlungen des Tages der sieben regierenden Orte zu Sargans, Ende Februar 1532, geht hervor, in welcher Art die Dinge auf den alten Fuß zurückgebracht wurden. Da war der Prädi-cant zu Ragaz, Florin, welcher erklärt hatte, er könne nicht mehr Prediger sein, wenn man einen Altar in die Kirche baue, und er bleibe nicht mehr da, sobald man Messe halte; es wurde gegen ihn erkannt, daß er sofort vom Amte abstehe und künftig weder heimlich, noch öffentlich im Lande predige. Aehnlich wurde gegen den Prädicanten zu Mels vorgegangen, demjenigen zu Wartau Gleiches angedroht. Dann folgten Verhängungen kleinerer oder größerer Geld-bußen und Freiheitsstrafen gegen Fehlbare, welche die Messe geschmäht oder sonst Schimpfreden geführt oder sich vergangen hatten. Vorzüglich wichtig war jedoch die Herstellung der kirchlichen Einrichtungen zu Pfävers.

Der Abt des Gotteshauses, ein Rapperswiler von Geburt, Johann Jakob Russinger, hatte noch ganz kurz vor dem Kappelerkriege gänzlich sich an Zürich angeschlossen, und nachdem er schon längst das ohnehin übel versehene Klostervermögen geschädigt hatte, war er jetzt von dem Willen erfüllt, ganz sich von der Sache des alten Glaubens abzutrennen. Doch schon Tschudi hatte als Landvogt ihn vor das Recht gefordert und die Absicht ausgesprochen, eine ansehnliche Buße zu verhängen. Da war der Abt aus dem Lande gegangen. Aber von Cur her machte eisernen Frieden mit den herrschenden Orten und kehrte zum frühern Bekenntnisse äußerlich zurück, worauf das allerdings durch die Vorgänge der letzten Jahre schwer geschädigte Kloster durch den zurückgekehrten, wieder in Gnaden aufgenommenen Abt, nebst seinen noch übrigen drei Mönchen, neu aufgethan wurde.

Zwar nicht auf einmal waren die alten Dinge wieder eingerichtet. Einzelnes bedurfte noch längerer Zeit, ehe es im Sinne der fünf Orte hergestellt erschien. Aber in der Hauptsache war der Sieg der alten Kirche schon jetzt vollendet, und es dauerte mehr als dreihundert Jahre, bis erst durch die neueste Zeit und deren Verschiebungen und Verwischungen der scharf gezeichneten Gegensätze wieder Prediger in das Sarganserland einzogen, um in neu gebauten Kirchen ihre Arbeit zu beginnen.

Auch in Hinsicht auf Sargans waren die zürche- rischen Berechnungen nach dem 11. October 1531 ganz durchkreuzt worden. Denn wenn auch die einzelnen Unterthanengebiete, um welche es sich dabei handelte, von Zwingli in dessen hochwichtiger Denkschrift vom Juni 1531: „ Was Zürich und Bern not ze betrachten syn in dem flinfdrtischen Handel ", nicht jedes für sich genannt worden waren, so hatte sich doch der Vorschlag ganz sicher auf Sargans mitbe-zogen, welcher da für Zürich und Bern gegeben wurde: „ darum wirt das best sin, daß die Ort zuo den vogtyen gryfind, doch mit vorbehalten eim jeden Ort, das auch teil an denselben vogtyn hat, syn grechtigheit ". Wie sich Zürich und Bern in diese Gebiete getheilt haben würden, ist in diesem ganz allgemein gehaltenen Plane nicht gesagt; doch ist wohl nicht zu bezweifeln, daß Zürichs Antheil auch Sargans zugefallen wäre, falls ein Sieg die reformirte Politik gekrönt hätte.

[III. und IV. folgen in Jahrbuch XXV, 1889—1890.]

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