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Der Gebirgswald

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VON LEO LIENERT, SARNEN

Mit 4 Bildern ( 85-88 ) Mit Waldvernichtung hat unsere Kultur begonnen, mit Walderhaltung vermag sie zu bestehen.

Die Geschichte des Waldes und seiner Nutzung setzt gleichsam mit der Menschheitsgeschichte ein. Unser Land war einst nahezu vollständig von Wald bedeckt; nur die hohen Gebirgszüge ragten über das Waldmeer empor. Der Raum für die Siedlungen, das fruchtbare Kulturland und die Weideflächen mussten dem Wald mühsam abgerungen werden. Die Geschichte der Besiedlung unseres Landes fällt deshalb zusammen mit seiner Urbarisierung. Mit dem ersten Siedler, der sich in einer vom Walde umgebenen Lichtung niederliess, mit den ersten Rodungsfeuern, die sich in den Wald frassen, den ersten Axthieben, die ihn lichteten, und mit dem ersten Pflug, der seine Furchen zog, begann die Bewirtschaftung des Bodens, gab es eine Landwirtschaft. Eine Waldwirtschaft gab es noch lange nicht. Der Wald war wie das Meer; wer wollte dessen Wellen bewirtschaften? Das Holz, das der Siedler benötigte, bot der Wald im Überfluss; im übrigen waren es Weide und Mast, vielleicht auch Schutz, was man von ihm forderte, weswegen man ihn schützte. Wald und landwirtschaftlich bebautes Land waren eng ineinander verzahnt. Es gab keine säuberliche Trennung ausserhalb des Dorfkerns. Der Wald wich der Rodung, diente der Landwirtschaft und trat nur dann immer wieder als starker Eroberer auf, wenn Kriege und Seuchen die Bevölkerung der arbeitenden Hände beraubten. Der Kampf mit dem Wald jagte hin und her und kam im Laufe der Zeit erst dort zum Stehen, wo Terraingestaltung und Bodenbeschaffenheit landwirtschaftliche Bebauung nicht mehr zuliessen, oder dann, wenn der Landbedarf gedeckt war und die Erhaltung eines beschränkten Waldbestandes zur Deckung unentbehrlicher Bedürfnisse notwendig schien. Bis ins 15. Jahrhundert hatten unsere Gebirgswaldungen nur durch Eingriffe der Alpwirtschaft und durch ungezügelten Weidgang zu leiden. Schlimm wurde es erst, als durch die zunehmende Bevölkerung, namentlich in den Städten durch das Aufblühen des Gewerbes und die Entstehung der Industrie, das Holz an Geldwert gewann und sich dadurch ein reger Holzhandel entwickelte. Nachdem der Wald zu einem Wertobjekt geworden war, stellten ihm die Menschen überallhin nach. In steigendem Masse wurde das Holz auch aus steilsten und abgelegensten Berggebieten geholt. Bis in die neuere Zeit bestanden keine für den Holztransport geeigneten Wegverbindungen. Das aus dem Alpgebiet zum Verkauf gelangende Holz musste vielerorts geflösst werden. Der Flössbetrieb setzte grössere Flöss-wassermengen voraus. Um diese beibringen zu können, wurden in Talengpässen die reichlichen Schneeschmelzwasser des Frühjahres gestaut und das Holz dieser künstlich erzeugten Wasserflut anvertraut.

Noch im letzten Jahrhundert wurden Abholzungen ganz gewaltigen Ausmasses vorgenommen. Die Entwaldung geschah in rohestem Exploitationsverfahren und umfasste alle unteren Talein-gänge. Mit unglaublicher Sorglosigkeit sind bei einer Holzung Schuttgebiete jeder Steilheit des Waldschutzes beraubt und ist auch entlang und inmitten gefährlicher Runsen und Tobel Wald zerstört worden. Ebenso gross war die Unbedenklichkeit und Sorglosigkeit, mit der man auf die Wiederanpflanzung dieser Gebiete verzichtet hat und einfach alles sich selbst überliess. Bachver-tiefungen und Erosionen führen in dieser zum Ödland gewordenen Gegend nun zu dauernden Bo-denverlusten. Der durch die Abholzung kahle, verdorbene Boden muss durch Stauden und Büsche buchstäblich wieder erobert werden, bevor er hochstämmige Waldungen zu tragen und zu ernähren vermag. Es braucht eine ungeheure Regenerationskraft des Waldes und unendlich lange Zeit, bis der hier angerichtete Schaden nur einigermassen wieder gutgemacht ist. Viele unserer Waldschäden sind durch diese grossen Holzungen entstanden.

Gegen Ende des 16. Jahrhunderts nahm der Bergbau eine Entwicklung, der auch in unsern Gebirgsgegenden ausgedehnte Waldbezirke zum Opfer gefallen sind. Für das neu entwickelte Schmelz-verfahren wurden Unmengen Holz und Holzkohlen verbraucht. In Graubünden, St. Gallen, Obwalden u.a. sind damals nachweisbar ganze Talschaften entwaldet worden. Endgültig wurden die Fronten erst abgegrenzt, als die forstliche Gesetzgebung der Rodung endlich ein Ziel setzte.

Die Abholzungen allein - mögen sie auch noch so umfangreich gewesen sein - hätten den Wald niemals im heutigen Ausmasse aus unseren Bergen verdrängen können. Sich selbst überlassene Gebiete fallen an günstigen Orten bekanntlich immer wieder der Bewaldung anheim. Dieser natürlichen Wiederbewaldung standen in unsern Bergen einsetzende Naturkatastrophen und dann besonders die Viehweide im Wege. Die Beweidung hindert nicht nur die Wiederbestockung der abgeholzten Gebiete, sondern verdirbt auch, hineingetragen in die verbliebenen Waldbestände, diese langsam, aber mit Sicherheit. Die Waldweide schadet unseren Alpenwaldungen mehr, als dies alle Abholzungen zusammen vermochten. Durch den Tritt der Weidetiere wird die lockere Waldboden-struktur zerstört, was besonders in lehmigen Böden das « Ersticken der Baumwurzeln zur Folge hat ». Die im Wald umherstreifenden Tiere verletzen und beschädigen die Wurzelausläufe der Waldbäume. Die Wasser- und Nährstoffzufuhr wird dadurch gestört. Solche Verletzungen sind die Ein-fallspforten für die holzzerstörenden Pilze. Bodenverdichtungen und Wurzelverletzungen gereichen besonders der Fichte, dem Hauptbaum des Gebirges, zu grösstem Schaden. In durchweideten Waldbezirken sind Fichtenstämme daher sehr häufig stockrot. Die Weidetiere zertreten Keimlinge und Jungpflanzen und behindern dadurch die natürliche Waldverjüngung. Auf beweideten, dicht getretenen Waldböden stellt sich infolge abnormaler Bodenverhältnisse die natürliche Waldverjüngung nicht gerne ein. Über den geringen Wert der Waldweide ist man heute hinlänglich orientiert. Das im Schatten der Waldbäume wachsende Futter ist äusserst geringwertig und führt bei den Weidetieren gerne zu Stoffwechselstörungen, Lecksucht und Knochenweiche. Das im Wald und auf Waldlichtungen gewachsene Futter hat etwa zehnmal weniger Nährstoffgehalt als jenes der gedüngten und besonnten Weideflächen.

An Anstrengungen zur Sicherstellung des Waldes hat es zu allen Zeiten nicht gefehlt. Verantwortungsbewusste Männer haben schon im Mittelalter um die mechanische Schutzwirkung des Waldes gewusst. Sein willkürliches Verderben wurde schon damals mit hohen Bussen belegt. Vor Jahrhunderten haben unsere Altvordern, besonders in den Gebirgstälern, erkannt, dass der Wald nicht nur ein Holzlieferant für die betreffenden Waldbesitzer sein darf, sondern als Schutzwald der ganzen Talschaft zu dienen hat und so in erweitertem Sinne all denen, die im Tal wohnen, gehört. So beschlossen einst die Bewohner die Bannwaldbriefe.

Aus kleinen Bannwaldbezirken ist heute in der Schweiz, im ganzen Alpengebiet, ja selbst in der Zone der Voralpen und des Juras, der Wald zum Schutzwald geworden. Der Schutzwald gewinnt auch für die Verkehrswege, Bahnen und Strassen immer grössere Bedeutung. Denn ohne ihn, der sich an den Hängen vom Talfuss bis zur Waldgrenze ausbreitet, wäre ein dauerndes Verbleiben in den Berghöhen nicht möglich und würden die Verkehrswege ständig grössten Gefahren ausgesetzt.

Es sind nun über sechs Jahrzehnte verflossen, seit in der Schweiz die erste allgemeine Forstgesetz-gebung in Kraft trat, in der eindeutig die Forderung ausgesprochen ist, dass das schweizerische Waldareal erhalten werden muss, allfällige Rodungen durch Ersatzaufforstungen oder anderweitige, ertragssteigernde Massnahmen im verbleibenden Wald kompensiert werden müssen und dass die Wälder nachhaltig zu bewirtschaften sind.

Überholzungen, waldschädigende Holzbezugsrechte, uneingeschränkte Beweidung, holzver-schwendende Zaununterhalte und unberechenbare Naturkatastrophen zehren bis heute an der Substanz unserer Alpenwaldungen. Jedermann ist sich zwar bewusst, welche Rolle dem Schutzwald im Gebirge zukommt, dasser Schutt- und Rutschhalden beruhigt und Bodenerosionen, Wildwasser und Lawinen zu verhindern vermag. Die grosse umfassende Bedeutung aber, die der Wald in der Erhaltung des Landschaftsganzen hat, kennt der Mensch erst in neuester Zeit. Die Stellungnahme der Öffentlichkeit für die Walderhaltung, soweit diese nicht überhaupt gesetzlich vorgeschrieben ist, beruht vorwiegend auf gefühlsmässigen Empfindungen. Von der « Waldgesinnung » und « Wald-liebe » wird allenthalben Zeugnis abgelegt, wo die Gewinnsucht einzelner oder Interessen der Allgemeinheit neue Waldrodungen verlangen. Wenn unsere Väter von der Walderhaltung schrieben und für diese eintraten, so können und müssen wir gegenwärtig auch im Gebirgswald geradezu von einer Waldverteidigung sprechen. Die Interessen der Technik und des Verkehrs scheinen zu überwiegen, wie auch der Eigennutz gegenüber dem Gesamtwohl. Man will den grossen Durchgangs-verkehrsstrassen, den Kurorterweiterungen, den Skipisten Wald opfern, ohne auf die nachwirkenden Nachteile zu achten. Man scheut sich nicht, von den grossen Kraftwerken aus ein Netz von Überlandleitungen zu ziehen und dabei die schönsten Gebirgswälder zu durchschneisen, was im Gebiete der Schutzwälder grösste Nachteile bringt und durch Geldentschädigung nicht behoben werden kann. Es wurden in unsern Gebirgstälern grosse Stauseen an Orten angelegt, wo die Ein-schlemmung und Einkiesung der Seebecken unaufhaltsam dem menschlichen Werk entgegenstehen. Im Volk ist seit altersher das tief verwurzelte Anrecht jedes einzelnen am Wald verankert. Je mehr unsere Kulturlandschaft ihre Natürlichkeit verliert und auf weiten Flächen zur Kultursteppe wird, um so stärker entwickelt sich dieses Empfinden. Heute ist unbestritten, dass der Schutz unserer Gebirgslandschaften, Gewässer und Wälder einer sozialen Forderung erster Ordnung entspricht. Berge, Wald und Wasser sind seit jeher die Urelemente unserer Heimat. Mit ihnen ist unsere Kultur zutiefst verbunden, und unser ganzes Naturempfinden hängt aufs engste mit ihnen zusammen. All jenen, welche über keinen eigenen Grund und Boden verfügen und in städtischen Mietwohnungen « zu Hause » sind, bedeuten Berge, Wälder und unberührte Seen und Flüsse das, was das Wort « Heimat » umfasst.

Der Gewässerschutz ist gesetzlich festgelegt. Die Wiederherstellung gesunder Wasserverhältnisse ist zu einer der grossen Aufgaben unseres Geschlechtes geworden. Ganz ungenügend sind dagegen die gesetzlichen Bestimmungen zum Schütze unserer Bergwelt. Die Freunde der Bergwelt, der Wälder und des Naturschutzes kämpfen zwar überall dafür, dass nicht Geschäftstüchtigkeit und Gewinnsucht den letzten Gipfel mit einer Seilbahn erschliessen, dass wenigstens im Gebirge einzelne Oasen der Stille und Ruhe erhalten bleiben und dass nicht jeder wilde Bergbach aufgestaut oder \

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Der Gebirgswald

85Waldzerstörung durch unüberlegte Abholzungen und schädlichen Weidgang im Alpengebiet geben Anlass zu Lawinen- und Wildbachschäden. Lawinenanrissgebiet am Malthorn und von Lawinen durchrissene Waldbestände Ob Alpnach-StadPhoto-Studio-Cine. Sachsein 86Die Kleinteiler-Bergstrasse ( Giswil-Sörenberg ) erschliesst Bergliegenschaften, Wald und Alpen und führt in ein beliebtes AusflugsgebietPholo Josef Reinhard, sachsein abgeleitet wird. Ihrem Kampf stellen sich jedoch vielfach starke private Interessen entgegen. Ein wirksames Landschaftsschutzgesetz erweist sich deshalb als zwingende Notwendigkeit. Und zu einem Landschaftsschutzgesetz gehört an erster Stelle die Walderhaltung, von der obersten Baumgrenze im Hochgebirge bis hinunter in die Wälder der Ebene. Dem Wald wird wenigstens in bezug auf seine flächenmässige Erhaltung Schutz zuteil: gesetzliche Bestimmungen verlangen die Erhaltung der Waldfläche oder machen Rodungen wenigstens bewilligungspflichtig. Verkehrsanlagen und die Ausbreitung der Kurorte ziehen aber auch im Gebirge mehr und mehr einen derartigen Landverschleiss nach sich, dass von mancher Seite die Frage aufgeworfen wird, ob nicht auch der Wald sein Teil dazu beitragen soll. Übersehen wird dabei, dass mit der Ausdehnung der Städte und Kurorte, mit dem Anwachsen des Verkehrs der nahe Erholungsraum immer wichtiger und unentbehrlicher wird. Dem Wald fällt diese Rolle wie keinem andern Glied der Landschaft zu. So muss der Begriff « Schutzwald » heute wesentlich erweitert werden. Ebenso wichtig wie der Schutz vor Steinschlag, Lawinen, Wildbächen, Bodenabschwemmungen usw. ist der Schutz vor den Auswirkungen der Technik geworden. Der Wald wird zunehmend auch zum Schutzwald gegen Lärm, Staub, Abgase und die Gefahren des Verkehrs. Privatwirtschaftliche und öffentliche Interessen stossen daher immer häufiger aufeinander. Es wäre jedoch grundfalsch, den ideellen und hygienischen Forderungen ein geringeres Gewicht beizumessen als arbeitstechnischen und wirtschaftlichen Erwägungen. Die Schonung des Waldes wird nicht zuletzt aus seinen sozialen Funktionen heraus zu rechtfertigen sein. Daher sind neben den Schutzwirkungen im Gebirge auch die Wohl-fahrtswirkungen bis hinab ins Unterland vor den Geldertrag zu stellen.

Waldverteidigung ist gleichzeitig auch Verteidigung einer ausgedehnten Tierwelt und ist Vogelschutz im besten Sinn des Wortes. Es geht dabei aber nicht nur um eine Erhaltung und Verteidigung kleiner Baumgruppen und Wäldchen, die man mit wenig Schritten durchquert, sondern um den Schutz von ausgedehnten Waldgebieten, in denen auch Lichtungen und Tümpel, Weiden und Seen ungeschmälert bestehen müssen, gerade zum Wohl des Haarwildes und der Vogelwelt. Und was ist wertvoller für das Wohl der Menschen als eine weite, unberührte Landschaft? Die neue, vom Volk genehmigte Verfassungsbestimmung des Art. 24sexles über Natur- und Heimatschutz vom Dezember 1961 bringt eine gewisse Wandlung. Der Verfassungsartikel stellt fest, dass der Natur- und Heimatschutz Sache der Kantone sei, um dann aber weiterzufahren: « Der Bund hat in Erfüllung seiner Aufgaben das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu schonen und, wo das allgemeine Interesse überwiegt, ungeschmälert zu erhalten. Der Bund kann Bestrebungen des Natur- und Heimatschutzes durch Beiträge unterstützen sowie Naturreservate, geschichtliche Stätten und Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung vertraglich auf dem Wege der Enteignung erwerben oder sichern. Er ist befugt, Bestimmungen zum Schütze der Tier- und Pflanzenwelt zu erlassen. » Das Ausführungsgesetz zu dieser Verfassungsbestimmung steht zur Zeit in Beratung. Es ist zu hoffen, dass es wirksam genug sei und noch frühzeitig erscheine, um unwiederbringliche Werte der Natur und der Heimat zu retten, der wachsenden Menschheit ein Stück des ursprünglichen heimatlichen Antlitzes zu erhalten und einige Lebensräume für die freilebende Tier- und Pflanzenwelt vor der Vernichtung zu bewahren.

Auch im Gebirge drängt sich damit eine Regionalplanung je länger je dringlicher auf. Sie hat sich mit all jenen Massnahmen aus dem Kreise menschlicher Tätigkeit zu befassen, die sich in irgendeiner Weise, direkt oder indirekt, auf die Raumbeziehungen von Bevölkerung, Wirtschaft, Siedlung und Verkehr auswirken. Ihr Ziel ist, diese Massnahmen so zu treffen oder zu beeinflussen, dass für das Zusammenleben der menschlichen Gesellschaft und für die Entfaltung des einzelnen eine günstige und den jeweiligen Voraussetzungen optimal entsprechende Anordnung entsteht. Sie trifft 13 Die Alpen- 1966 - Us Alpes193 daher in erster Linie eine zonenmässige Ausscheidung zwischen Baugebiet einerseits und Nicht-Baugebiet ( Land, Forstwirtschafts- und Erholungsflächen ) anderseits.

Innerhalb des Gesamtplanes, umfassend die Teilpläne für die Landschaft, die Siedlung, den Transport und Verkehr, die Versorgung und Erschliessung, die regionalen Bauten, steht der Landschaftsplan an erster Stelle. Er umfasst die Ausscheidung der aus Gründen des Landschaftsschutzes, der Sied-lungstrennung und Siedlungsgliederung oder der Erholung von Überbauung freizuhaltenden Areale, ferner Gebiete, deren Überbauung wegen ihrer besonderen Lage durch spezielle Bestimmungen schonend zu behandeln ist, Gebiete, die noch vorwiegend der Land- und Alpwirtschaft erhalten bleiben sollen, den Wald, inkl. Feldgehölze, Inventar der schützenswerten Natur- und Kulturobjekte. Die weitverbreitete Auffassung, wonach sich für die Regionalplanung hauptsächlich dort Aufgaben ergeben, wo eine rege Bautätigkeit zur Planung zwingt, ist nur sehr bedingt richtig. Die Probleme der Regionalplanung sind im Gebirge ebenso dringend wie im Unterland, und ihre Lösung ist dort sogar in der Regel schwieriger. Eine sorgfältige und fachkundige Regionalplanung schafft auch eine der wichtigsten Voraussetzungen einer wirksamen Gebirgshilfe. Die bisherige konservierende und heilende Tätigkeit genügt im Gebirge nicht mehr. Die Wiederherstellung gesunder wirtschaftlicher Verhältnisse in den Gebirgsgegenden verlangt vielmehr eine aktive, vollständig neue Gestaltung aller Lebensbedingungen. Die besondere Bedeutung des Waldes im Gebirge und die ausgezeichneten örtlichen Kenntnisse der Forstleute lassen deren Mitarbeit bei der Regionalplanung unentbehrlich erscheinen.

Die Durchführung einer Regionalplanung im Gebirge wird vermehrt Wald-Weide-Ausscheidun'gen, Aufforstungen von wirtschaftlich wenig wertvollen Flächen, Verbauungen von Lawinengebieten und Wildbächen und die Anlage von Wegen verlangen. Vor allem stellt sich dabei das Problem der Finanzierung, denn die Eigenmittel unserer Berggegenden reichen für die Ausführung dieser Projekte nicht aus; selbst die Instandhaltung der Werke übersteigt in manchen Fällen die eigene Kraft. Bundes- und Kantonshilfe sind daher noch in vermehrtem Masse erforderlich. Dem Gebirgswald kommt im Landschaftsplan wohl die wichtigste Bedeutung zu, und er verlangt vom Waldbesitzer zukünftig noch grössere Zugeständnisse an die Interessen der Allgemeinheit als bisher. Man fordert vor allem einen möglichst leichten Zugang zum Wald, Ruhe und Naturgenuss, den Eindruck der Ursprünglichkeit. Der Wald ist die Oase des Naturfreundes in der Kulturlandschaft.

Im Gebirgswald haben alle Zweige der Waldwirtschaft diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Die Walderschliessung, die Forstnutzung und der Waldbau werden dadurch im gleichen Masse berührt. Das Hauptgewicht der forstlichen Bestrebungen ist auch im Gebirge auf die Ertragssteigerung der Wälder zu richten. Unsere Gebirgswälder haben den grossen Vorzug, dass sie grösstenteils aus leicht verwendbaren Baumarten bestehen, namentlich der Fichte. Die klimatischen Verhältnisse erlauben die Erzeugung hochwertiger Sortimente. Die Ertragssteigerung unserer Gebirgswälder ist somit in erster Linie ein waldbauliches Problem. Ein erfolgreicher Waldbau ist aber nur dort möglich, wo die Waldungen regelmässig geerntet und gepflegt werden können, also dort, wo Wege vorhanden sind. Von allergrösster Wichtigkeit für die Verbesserung der Waldwirtschaft im Gebirge ist somit der Wegebau. Der Transport des Holzes an die Abfuhrstrasse ist zwar auch durch Seilanlagen möglich und in ganz schwierigem Gelände unumgänglich; die notwendige Ertragssteigerung durch eine zweckmässige Waldpflege verlangt jedoch nicht allein eine Lösung des Holz-transportproblems, sondern eine tatsächliche Walderschliessung. Das Problem der Gebirgswald-erschliessung durch Wege birgt landeskulturelle und soziale Aspekte. Land- und Alpwirtschaft, Fremdenverkehr, Touristik und vor allem die Erholung suchende Bevölkerung sind in gleichem Masse auf den Waldweg angewiesen. Es handelt sich daher bei der Planung, der Finanzierung und dem Bau von Waldwegen keinesfalls um rein forstliche oder nutzungstechnische Fragen. Die Öffentlichkeit ist ebenso Nutzniesser am Waldwegebau wie die Waldwirtschaft. Jedem ist heute klar, dass die Anlage von Verkehrswegen eine Aufgabe der Allgemeinheit darstellt. Die Erschliessung der Wälder fällt noch grösstenteils zulasten der Waldbesitzer und wird daher nach rein wirtschaftlichen Erwägungen geplant.

Bei der Waldnutzung führen Arbeitermangel und das Bestreben, die Kosten zu senken, zunehmend zum Einsatz von Maschinen und Motoren, was wir nicht verhindern können. Es ist aber notwendig, die Auswirkungen der Mechanisierung und Motorisierung, vor allem den Lärm, auf einem erträglichen Mass zu halten. Ruhe und Erholung sind zu einem so dringenden allgemeinen Bedürfnis geworden, dass ihnen die Waldwirtschaft Rechnung tragen muss.

Wenn es Sache der Forstbehörde ist, die wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben des Waldes sinnvoll aufeinander abzustimmen, so ist das wohl möglich. So decken sich im Waldbau die an den Erholungswald und Wirtschaftswald gestellten Forderungen glücklicherweise weitgehend. Der Waldbau ist heute bestrebt, bei der Baumartenwahl den standörtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen und den standortsheimischen Baumarten einen angemessenen Anteil einzuräumen. Die Lehre von den natürlichen Pflanzengesellschaften ist zu einer wichtigen Grundlage des Waldbaues geworden. Den von der Natur aus fehlenden Baumarten wird im Rahmen ihrer Standortstauglich-keit bloss ein Gastrecht eingeräumt. Der standortsgerechte Wirtschaftswald weicht zwar unter Umständen von der natürlichen Baumartenmischung ab; immer und überall jedoch wird eine dem Boden und Klima entsprechende Lebensgemeinschaft angestrebt, welche sich weitgehend selbst zu erhalten vermag und daher natürlich wirkt. Der heutige Waldbau geht daher auch in der Wahl der Aufbauformen des Waldes von den natürlichen Verhältnissen aus. Damit sei keineswegs gesagt, dass in allen Teilen der « Urwald » nachgeahmt wird. Hier ist der Holzzuwachs bloss ein Mittel zu seiner Erhaltung, und sein Lebensrhythmus richtet sich nicht nach unsern wirtschaftlichen Ansprüchen. Unser Wirtschaftsziel kann mithin nur wirtschaftend erreicht werden. Der Waldbau hat sich auch im Gebirge stets nach wirtschaftlichen und biologischen Erwägungen zu richten. Der neuzeitliche Waldbau schafft Wälder, welche dem Naturwald hinsichtlich der Festigkeit seines Lebens-gefüges nicht nachstehen, gleichzeitig aber auch den wirtschaftlichen Bedürfnissen möglichst entsprechen.

Die Geschichte des Waldbaus im Gebirge lässt uns eine ganze Reihe von Entwicklungsstufen erkennen, ausgehend vom unberührten Urwald über die sorglose Waldvernichtung, den Holzacker-bau mit Reinbeständen, die grossflächige Ernte durch Kahlschlag bis zu den feinen Pflege- und Ernte-methoden im standortgerechten Wirtschaftswald. Der Naturfreund und der im Walde Erholung Suchende dürfen sich über diese Entwicklung freuen. Heute besteht kein Gegensatz zwischen Waldnutzung und Naturschutz, kein Unterschied zwischen Schutzwald, Wirtschaftswald und Erholungswald. Wenn der Fortschritt und die Technik vorerst nahezu auf allen Gebieten zum tragischen Dualismus Mensch—Natur führen, haben Forschung und praktische Erfahrung im Waldbau immer ausgeprägter eine Synthese von Natürlichkeit und Wirtschaftlichkeit gebracht. Dies gibt uns die volle Gewähr dafür, dass uns der weitere Fortschritt, wenigstens auf einem Gebiet, den Weg « zurück zur Natur » offenhält. Die heutigen Auffassungen und Methoden des Waldbaus stehen in einer erfreulichen Übereinstimmung mit den Bedürfnissen ideeller, hygienischer und sozialer Art. Die Erhaltung und Pflege des Waldes ist damit zu einer begeisternden Verpflichtung geworden; denn jeder Wald ist Erholungswald, und demnach auch Schutzwald.

Für die Waldwirtschaft stellt das Recht der Allgemeinheit ein Servitut dar, welches mit manchen Unannehmlichkeiten verbunden ist. Im Volke muss man sich vermehrt bewusst werden, dass dem Waldeigentümer im öffentlichen Interesse Verpflichtungen und Einschränkungen auferlegt sind, welche für das übrige Kulturland nicht gelten.

Im Gebirgswald hat sich die Bewirtschaftung weitgehend nach dem Schutzzweck zu richten. Die Erhaltung des Waldes und die Förderung all jener Eigenschaften, die ihn befähigen, seinen Schutzzweck immer besser zu erfüllen, sind heute wie in aller Zukunft die Aufgaben, hinter denen alles andere zurückzutreten hat. Die forstliche Nutzung hat nachhaltig zu erfolgen. Konjunkturgewinne sind dem Waldbesitzer deshalb verunmöglicht; Spekulationsgewinne sind nicht zu erzielen, da der Waldboden seinem Zweck nicht entfremdet werden darf. In Notzeiten wird ihm die Verpflichtung zur Mehrnutzung auferlegt. Das Betreten des Waldes ist jedermann gestattet. Wie unbedeutend erscheinen angesichts dieser Umstände der wirtschaftliche Schutz und die öffentliche Unterstützung der Forstwirtschaft.

Diese Benachteiligung der Waldwirtschaft gegenüber der Berglandwirtschaft führt dazu, dass ihr überhaupt nur noch durch staatlichen Schutz und grosszügige Unterstützung eine Existenzgrundlage erhalten werden kann. Nicht zuletzt aber wird die Waldwirtschaft auch deshalb stiefmütterlich behandelt, weil keine grossen Wirtschaftsverbände hinter ihr stehen, weil ihre Förderung geringen politischen Anreiz bietet und weil der Wald grossenteils dem Staat, den Gemeinden und andern öffentlichen Körperschaften gehört. Es ist deshalb eine dringende Aufgabe, ganz allgemein die Einsicht zu fördern, dass die Waldwirtschaft zunehmend öffentliche Interessen besitzt und dass jeder für den Wald mitverantwortlich ist. Bei den inskünftig noch grösseren Zugeständnissen des Gebirgswaldes an die Interessen der Allgemeinheit fragt es sich, ob nicht die Abwälzung von infrastrukturellen Investitionen und laufenden Ausgaben vom Waldeigentümer des Gebirges auf die Öffentlichkeit in einem breiten Raum möglich werde.

Versteht man unter den Kosten der Infrastruktur die von der öffentlichen Hand vorzunehmenden Investitionen, die man der Allgemeinheit und der Erwerbswirtschaft entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellt ( Schulen, Spitäler, Verkehrswege, öffentliche Dienste, Wasserversorgung, Reinhaltung der Gewässer ), so gehören auch die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes zur Infrastruktur, weshalb alle für die Aufrechterhaltung oder Verbesserung dieser Waldfunktionen investierten Gelder eigentlich von der öffentlichen Hand zu bezahlen wären. Konkret würde das heissen, dass die Lawinen- und Wildbachverbauungen sowie alle Aufforstungen in den Einzugsgebieten von Wildbächen und in Lawinenanrissgebieten sowie die Erstellung von Wegebauten, die Arbeiten in Jungwüchsen und Dickungen, die keinen Ertrag abwerfen, aber als Schutzwald gepflegt werden müssen, ohne Belastung des betreffenden Waldeigentümers bezahlt werden müssten. Man kann sagen, dass bis heute traditionsgemäss diese Investitionen zum Teil vom Waldeigentümer getragen werden. Da wir aber im Gebirge an und für sich schon eine sehr schlechte Ertragslage haben, muss man sich mit Recht fragen, ob es fürderhin richtig ist, dass solche infrastrukturelle Investitionen weiter zu einem mehr oder weniger grossen Teil vom Waldeigentümer bezahlt werden. Lawinen- und Wildbachverbauungen werden praktisch nie gemacht, um den Wald zu schützen, es sind hier viel grössere Probleme mit im Spiel, eben die Probleme der Infrastruktur. Man müsste also in diesem Falle den Forstbetrieb im Gebirge gleich behandeln wie irgendeinen anderen Produk-tionsbetrieb. Dieser bezahlt auch nicht einen Beitrag an das Verkehrsnetz, an die Schulen usw. Er bezahlt generell seinen Beitrag in Form von Steuern. Da auch der Waldeigentümer Steuern zu bezahlen hat, würde er weiterhin einen Beitrag an die Kosten der Infrastruktur tragen.

Im Gebirgswald harren in naher und ferner Zukunft unzählige Probleme einer Lösung. Mögen sie sich nach den Leitgedanken lösen lassen, die das forstwirtschaftliche Ressort im weiten Sinn, also auch die Bergland- und Alpwirtschaft, die Touristik und den Alpenverkehr, einschliessen. Bei der gesamten Gebirgsforstwirtschaft - sei es bei der Wiederherstellung, sei es bei der Neubegrün-dung von Wald, sei es bei Lawinen- oder Wildbachverbau, bei Wegerschliessung und -pflege - soll eine grosszügige Gesamtplanung in generellen Projekten erfasst werden. Wie erwähnt, gehört zu den elementaren Existenzgrundlagen im Gebirge der Schutz der Menschen, ihrer Siedlungen und Anlagen, des fruchtbaren Bodens und der Kulturen vor Lawinen, Steinschlag, Wildwasser, Erdbewegung und Erosion. Lawinen- und Wildbachverbau, Wiederaufforstung gefährdeter Gebiete und die Wiederherstellung der Schutzwälder sind daher eine unbedingte Voraussetzung einer wirksamen und dauerhaften Gebirgshilfe. Bei aller Würdigung der bisherigen Leistungen darf nicht unerwähnt bleiben, dass es bisher an ausgedehnten Gesamtprojekten fehlte, wohl einerseits aus Furcht vor den Kosten, anderseits und in erster Linie aber, weil allzu zähe an alten Gewohnheiten und der irrigen Auffassung festgehalten wurde, wonach jede Preisgabe von Weideflächen einen Verlust für die Alpwirtschaft bedeutet. Die Aufstellung eines Wildbach- und Lawinenkatasters für die Berggegenden und die Aufstellung eines Verbauungs- und Aufforstungsprogrammes in Verbindung mit einem umfassenden Projekt für die Weideverbesserungen dürfte die grosse nationale Aufgabe der Gebirgshilfe nicht nur ins richtige Licht rücken, sondern auch unsern Parlamentariern und dem ganzen Volke die Grosse der Verpflichtung des Unterlandes gegenüber dem Gebirge bewusst werden lassen. Unsere Arbeit besteht somit im Anknüpfen an Begonnenem, im Fortschreiten auf bereits abge-stecktem Weg; wir müssen Schritt für Schritt auf- und ausbauen. Nicht nur die Berg- und Gebirgstäler sollen in ihrer Eigenart, auch ihre gesunde, schollenverbundene Bevölkerung muss erhalten bleiben. Der Gebirgswald stellt ein mächtiges Stück Heimatboden dar, ein uns anvertrautes Erbe, für dessen Erhaltung und Förderung wir alle mitverantwortlich sind.

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