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Der Staatswald und das Bergwerk am Gonzen

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Von Bezirksförster Bächtold ( Section Alvier ).

Der Staatswald am Gonzenberg, der als äußerster Vorposten der Sentisgruppe neugierig seine spitze Bergnase in unser Clubgebiet von 1888 und 1889 hin-einsteckt, ist gegenwärtig Eigenthum des Kantons St. Gallen. In früherer Zeit gehörte er zur Grafschaft Sargans, die 1396 von dem Grafen Johann von Sargans an Herzog Leopold von Oesterreich um die Summe von 13,000 Pfund Haller verpfändet wurde. 40 Jahre später, 1436, löste sie Graf Heinrich wieder ein, gerieth aber durch verschiedene Fehden bald wieder in Noth; als daher die Eidgenossen die österreichischen Güter Walenstadt, Nidberg und Freudenberg erobert hatten, verkaufte sein Sohn, Graf Georg, den sieben Orten am 2. Januar 1483 die ganze Grafschaft Sargans um 15,000 Gulden2 ).

Darin war inbegriffen: die Landeshoheit und das Eigenthumsrecht in sämmtlichen jetzigen Gemeindewaldungen im Allgemeinen ( die Gemeinden hatten blos das Nutzungsrecht ) und insbesondere die gräflichen Domänen Sargans und Mels, mit der Schloßwaldung ( die 1834 sammt dem Schloß verkauft wurde ), dem Bauholz vor und hinter der Egg ( dem jetzigen Staatswald Gonzen ) und dem Schloßholz am Erzberg, dem jetzigen Fohlenwald ( der 1823 mit dem Bergwerk an die Familie Neher überging ).

Diese Domänen verwalteten zuerst die OoIlatoren der beiden Kaplaneien in Sargans, nämlich die Freiherren von Gubenberg und nachher die Tschudi von Gräplang. Als durch die Reformation 1524 verschiedene Unruhen entstanden, setzten die sieben Orte ( die alten Orte ohne Bern ) in Sargans einen Landvogt ein, der über die ganze Grafschaft regierte und richtete.

Alle zwei Jahre kam ein anderer, abwechselnd aus je einem der sieben, später ( nach dem Aarauer Frieden ) der acht alten Orte. Der erste war, 1524, Hieronymus Schorno von Schwyz, der vierte, 1530, der berühmte Geschichtsschreiber Egidi Tschudi von Gräplang, der letzte, 1798, Georg Hauser von Glarus.

Als nun 1798 die helvetische Republik gebildet wurde, trat diese als Landesobrigkeit in alle den acht alten Orten zugestandenen Rechte über das Sarganserland ein, übernahm also auch die Verwaltung über die verschiedenen zur Landvogtei gehörenden Güter. Solche Gutstheile, die sich nach der wogenden, an Regierungswechseln reichen Zeit von 1798 bis 1803 noch als eigentliche Staatsdomänen erwiesen, zog dann im letztern Jahre der neue Kanton St. Gallen an sich, als Rechtsnachfolger der helvetischen Republik.

Im Jahre 1807 wollte die Regierung die Gonzen-waldungen verkaufen ub4 beauftragte daher den Hauptmann ( und nachmaligen Forstinspector ) Fehr von St. Gallen, dieselben zu bereisen und zu untersuchen, ob ein Verkauf thunlich wäre. Derselbe berichtete dann im October 1807, daß die Summe von 2000Gulden, welche der Wald nach dem Schatzungsprotokoll erreichen sollte, gegenwärtig nicht erhältlich sei, daher von einem Verkauf Umgang genommen werden müsse.

Erst 27 Jahre später gelangten die Sargansischen Domänen zum Verkauf, indem 1834 die Regierung auf Bericht und Antrag der Domänendirection beschloß, es seien sowohl das Schloßgut Sargans ( und die Weingärten in Malans ) wie der Gonzenwald, letzterer unter Vorbehalt der zum Schutz der Umgebung erforderlichen Nutzungsbedingungen, an eine Steigerung zu bringen.

Am 9. September 1834 erfolgte die Gant und Herr Georg von Toggenburg in Feldkirch, ein in österreichischem Civildienst befindlicher Graubündner, machte ein Totalgebot von 12,100 Gulden, das acceptirt wurde. Der Gonzenwald war aber im Verkauf nicht eingeschlossen, sondern nur die sogenannte Schloßwaldung in der Nähe des Schlosses; der erstere fiel daher dem Staate wieder zu, wozu sich derselbe jetzt gratuliren kann. Wie groß damals der Voranschlag für den Gonzenwald war, ist nicht ersichtlich, aber so viel steht fest, daß das Capital auf Zins und Zinseszins nicht zu dem Betrag angewachsen wäre, den jetzt der Waldwerth repräsentirt.

Einige Jahre später, 1846, war die Ortsgemeinde Sargans Willens, den Wald käuflich an sich zu bringen, und richtete deßhalb eine Anfrage an den Kleinen Rath, die jedoch von diesem aus forst- und volkswirtschaftlichen Gründen abschlägig beschieden wurde. Seither traten keine neuen Kaufs- noch Ver-kaufsgelüste auf und blieb der Gonzenwald bis zur Stunde Eigenthum des Staates St. Gallen. Anfänglich lag die Verwaltung in den Händen des Kantons-Forstinspectors; 1842 wurde sie von dem ersten Bezirksförster, v. Greyerz, übernommen.

Was Servitute und Rechte betrifft, so hatte zur Zeit der Landvögte jeder Bürger der Stadt Sargans das Recht, im Gonzenwald Holz zu schlagen, hievon das Ast- und Gipfelholz für sich zu nehmen, das Stammstück aber dem Landvogt auf das Schloß zu bringen. Dasselbe Recht hatten die „ Ausburger ", die hiefür aber drei Tage Frohndienst leisten mußten. Hauptmann Fehr berichtet in seinem schon erwähnten Gutachten 1807, daß Niemand ein Holzrecht besitze: „ nur der Landjäger Bucher allein, der im Schloß Sargans wohnt, hat von Seiten einer hochlöblichen Regierung für seinen Gebrauch und für allfällige Gefangene Holz nach Nothdurft Erlaubniß zu nehmen ". Da aber die Nothdurft sehr mißbraucht wurde, schlägt Fehr der Regierung vor, dem Herrn Bucher durch den Forstofflcianteu ein bestimmtes Holzquantum anweisen zu lassen. Weiter sagt Fehr: „ Ebenso haftet kein Trattrecht1 ) auf dem Wald. Nach Aussage von Verwalter Grünenfelder kommen zuweilen Geißen angrenzender Nachbarn zugweise da durch, welches ich ausdrücklich zu verbieten anbefohlen habe, indem selbige keine Gerechtigkeit haben und kein der Waldcultur schädlicheres Vieh ist, als Geißen. " Man sieht hieraus, daß die Geißen schon damals in Acht und Bann gekommen sind, ohne daß es viel genützt hat! Verschiedene Rechte besaß das Eisenbergwerk am Gonzen, über welche indessen die Urkundensammlung der Herren Neher, der jetzigen Eigenthümer, wenig Aufschluß gibt. Das Wichtigste hat Herr H. Neher, stud. jur., nach Durchsicht der Sammlung in einem Briefe an den Verfasser zusammengestellt, der im Wesentlichen folgendermaßen lautet: „ Die Urkunden reichen zurück bis auf das Jahr 1500. Bemerkenswerth ist, daß am Schlüsse derselben beinahe immer die Obrigkeit von Seite der „ Isenherren " in Anbetracht des kostspieligen Betriebes auf 's Dringendste ersucht Wird, die „ Rechte des Holzens und Kohlens " in Hoch-, Frohn-, Buch- und Bauwäldern zu „ comprimiren " und zu schützen, ein Wunsch, dem, wie es scheint, gewöhnlich anf kurze- Zeit entsprochen wurde. ' Wa » den Erzweg und die Erzablagen im Staatswald anlangt, so beruhen diese, soweit aus Urkunden zu entnehmen, auf einem uralten Gewohnheitsrecht, dessen Ausführung zu wiederholten Malen sanctionirt worden. Sämmtliche Urkunden ermangeln der Klarheit und Präcision des Ausdrucks und lassen, da sie eben zu Der Staatswald und das Bergwerk am Gonzen.363 allgemein gehalten sind, der Interpretation einen zu weiten Spielraum.

Typisch für den stets wiederholten Anspruch auf Schirmung -der Holz- und Kohlenrechte, wie er schon in den Urkunden des 16. Jahrhunderts enthalten, ist ein sogenanntes „ Memorial " eines gewissen Herrn Good, Besitzer der Eisenwerke. Der Brief datirt vom Jahre 1716. Es wird hervorgehoben, daß „ die Holzer der Herren Landvögte sowohl, als auch der Amtlüt im Erzbergwerk, ob Sargans gelegen, auf eine dem köstlichen Lehen des Stahlbergwerkes Flums höchst nachtheilige Manier Holz fällen und eigennützig daher fahren, daß selbige ( Holzer ) viel mehr und besser Holz als die Herren Landvögt und Amtlüt bekommen, daß sie nit nur ihre Häuser genugsam mit Holz ver- sehen, sondern noch viel den Burgern zu Sargans und anderwärts hin verkaufen, daß sie, da sie keine fernere Aufsicht haben, junge Buchen niederhauen und hiemit ihren Lohn nach eigenem Belieben vergrößern können etc. Künftighin mögen die Herren Landvögte ihr hohes Interesse besser beobachten und nit allein die Besitzer des Stahlbergwerkes bei ihren obbedeuteten Befreiungsbriefen mit ordentlichem Ernst und Eifer mennteniren, schützen und schirmen, sondern ein obrigkeitliches Verbot gegen das Abholzen ergehen lassen. "

Auf vorstehendes Memorial, welches vermuthlich eingegeben worden, wird die nachfolgende Forstord-nung herausgekommen sein:

„ Abscheids-Extrakt der gehaltenen Jahrrechnung in Frauenfeld, angefangen 11. Juli 1719.

Nr. 6. Nicht minder solle diesen unsern Herren Landvögten bestens obgelegen sein, auf das Holzen der genannten Schloßwaldung genaue Inspection zu halten, einen geschwornen Förster darai bestellen und für sein und der Amtleuten Brauch beschiedentlich und der Ordnung nach, nit aber bald hier, bald dort darin hauen sollen, damit „ sich solches Holz nit völlig ruinire, sondern möglichster Dinge remedire ".

Im Extrakt-Abscheid der gehaltenen Jahrrechnung zu Frauenfeld, angefangen auf Sonntag nach Petri und Paul, der heiligen Apostel Tag, den 11. Juli 1720, heißt es in Nr. 3: In Anschauung des zu der Schloßwaldung bestellten Försters könnte man einen haben ohne anderes Salarium, als wenn man ihm das Abholz von dem, so von den Amtleuten gefallt worden, ließe. Mögen wir zugeben, daß dem bestellten Holzförster der Schloßwaldung das Abholz dessen, so von den Amtleuten gefällt worden, fürderhin für sein Salarium zudiene, jedoch soll er ein ehrlicher Mann sein und beeidigt werden, auch sowohl unsern Amtleuten zu Bescheidenheit und Aufrichtigkeit und guten Treuen das Holz brauchen. "

„ Diese Abschrift ist dem Hans Jakob Rupp, als bestellten und beeidigten Holzförster der Schloßwaldung, zu künftiger Nachricht und Verhalt zugestellt worden, damit er, wenn ihm „ etwas Widriges dies Orts " begegnen möchte, sich dessen bedienen könne. Sig. HpÄnrich Ludwig Segesser, Landvogt zu Sargans. "

Im Kaufbrief der Familie Neher in Schaffhausen, welcher vom Jahr 1823 datirt, werden in den dem Werk nicht zu Eigenthum erworbenen Waldungen sämmtliche Kohlrechte und Holzrechte aufgehoben.Die ältesten Urkunden, die von der Erzgewinnung im Gonzen zeugen, stammen schon aus dem 9.Jahr-hundert ' ). Indessen weist der Fund römischerSchmelztiegel und uralter Schlacken, sowie von Eisenerz auf dem Burghügel in Vilters darauf hin, daß das Bergwerk am Gonzen möglicherweise schon zu Anfang unserer Zeitrechnung bestand.

Auf verschiedenen Punkten der Thalschaft wurden Schmieden errichtet und Schmelzöfen erbaut, so auch auf dem Vilterser Burghügel, auf dem Kasteis ( 644 m ) bei Mels und selbst auf Mädris2 ), was dadurch erklärlich wird, daß die Römerstraße nach Zürich in beträchtlicher Höhe an dem linksseitigen Bergabhang hinführte. Daß die Schmieden des Bergwerks m Gonzen an verschiedenen Orten sich befanden, mag eben daher kommen, daß der Holz- und Kohlenbedarf nicht leicht auf einem Punkte befriedigt werden konnte. Die Erzausbeutung fand also lange Zeit vor Erfindung des Pulvers statt. Die Gewinnung geschah dazumal mittelst des Zweispitzes oder durch „ Feuersetzen ", indem in den Stollen Holzstöße angezündet wurden, infolge dessen der Kalkstein zerklüftete und leicht losgebrochen werden konnte.

Das Bergwerk gehörte in frühem Zeiten auch zur Grafschaft Sargans und wurde von den Grafen gegen einen Lehenzins von 4 Gulden verlehnt. In dieser Verlehnung war auch das Recht inbegriffen, in " allen Frohnherrschafts- und Hoch Waldungen der ganzen Grafschaft, also auch im Gonzenwald, Holz zu schlagen nach Bedarf, ja das Recht dehnte sich sogar im Falle der Noth „ auf je den dritten Baum in jedes Bauern Baumgarten aus ".

Von Stellen, wo der Transport möglich war, wurde das Holz, theilweise durch Flößen, herbeigeschleppt, an unzugänglichen Orten wurden Kohlplätze errichtet und die Kohlen auf Saumpferden zu den Schmelzhütten gebracht. Außer dem Lehenherrn durfte Niemand im ganzen Lande nach Erz graben; dieses Recht stand allein diesem zu, wofür er Schirmgeld zahlen mußte. Infolge dieses Schutzes und der ausgedehnten Rechte wurde das Bergwerk lebhaft betrieben.

Betreffend die Holznutzung sind verschiedene- gerichtliche Urtheile vorhanden, nach denen Uebergriffe von Seiten der Gemeinden oder der „ Isenherren " bestraft und in die richtigen Schranken zurückgewiesen wurden. So wurde laut einem Appellationsspruch von 1549 den Isenherren das Recht der Beholzung in allen Waldungen bestätigt, es seien hingegen „ die nahrhaften Bäume " zu schonen, wodurch das :ilte, strenge Recht auf Benutzung der Obstbäume im Nothfälle aufgehoben wurde, und in dem Bergwerks- Preiheitsbrief von 1623 heißt es: das Holz am Gonzen soll zum Bergwerk gehören, mit Ausnahme dessen, was der Landvogt zum eigenen Gebrauch nöthig habe, und die Hochwaldungen solle man wieder aufkommen lassen, das Schwämmen und Verbrennen der Aeste solle verboten sein.

In den Jahren 1544-1654 wechselte das Bergwerk 8 Mal seinen Besitzer, in welch'letzterm Jahre es sammt dem Schmelzofen in Murg an Herrn Landammann und Pannerherr Good in Mels überging. Im Besitze dieser Familie, welche die Eisengewinnung bis 1734 sehr energisch und schwunghaft betrieb und die Eisenschmelze nach Flums verlegte ( da auch in den Flumser Alpen Erz gegraben wurde ), blieb das Werk mehr als ein Jahrhundert. Im Jahre 1767 wurde das Bergwerk im Gonzen an die Herren Bernold, alt-Landammann von Glarus, und Hans Schultheß in Zürich verkauft um die Summe von 40,000 Gulden. Unter diesen ging es allmälig in Zerfall. Sie wurden in unheilvolle Processe verwickelt} und da sie, unerfahren und ohne fachmännische Kenntnisse wie sie waren, allzu kostspielige Bauten errichteten und die Leitung des Bergwerkes fremden Leuten überließen, kam die Erzeugung des Eisens bald höher zu stehen, als sich " der Werth desselben belief. 1777 trennten sich die Beiden und das Bergwerk blieb bi$ 1823 in den Händen der Familie Bernold, die länge Zeit weder einen Käufer noch einen thatkräftigen Unternehmer für dasselbe finden konnte. Erst 1823 erwarb es die Familie Neher in Schaffhausen, die sich energisch mit der Wiederherstellung des Werkes befaßte und den Schmelzofen in Plonfl errichtete. Es wurde nun tüchtig gearbeitet bis 1868, in welcher Zeit wegen der niedrigen Eisenpreise ein Unterbrach stattfand. 1873 wurde infolge des Steigen« der Eisenpreise der etwas in Verfall gerathene Hochofen wieder hergestellt und, allerdings nicht ohne Unterbrechung, bis 1878 benutzt.

Was das Beholzungsrecht des Bergwerks betrifft, so drückt sieh Dr. Fels in seinem Gutachten an die Regierung im Jahr 1829 folgendermaßen aus:

„ Das Recht der Eisenherren in Flums, das vor 1798 gegen Staats- und Gemeindewaldnngen vorhanden war, gründet sich entweder auf ein persönliches Lehen-recht zu Gunsten des jeweiligen Besitzers der Eiaen-bergwerke, oder es war ein dingliches Servitut, auf Staats- und Gemeindewaldungen lastend, im erstern Falle Sache des öffentlichen, im letztem Sache dies Privatrechtes; im letztem Fall auch jetzt noch unter dem Schütze des Civilrechtes vorhanden, im erstem hingegen durch die Gesetze der helvetischen Republik fttr immer als Feodalsache abgeschafft. Dem Réfe* renten kommt es aber wahrscheinlicher vor, es habe unter der ersten, als unter der zweiten Form bestanden und finde sieh somit fttr immer aufgehoben. "

Daraufhin scheinen, wie wir schon oben gesehen, die letzten gemeinderäthlichen Ratifikationen in dem Kauf um das Eisenwerk zu deuten. Es lastet somit auf dem Gonzenwald kein Bebolzungsrecht mehr.

Sehen wir nun den Betrieb des Bergwerkes selbst an.

Das Erzlager des Gonzen liegt zwischen bläulich-schwarzem Kalk des oberen braunen Jura ( Dogger ) und wurde in vier verschiedenen Gruben abgebaut, von denen jedoch nur die beiden östlich vom Gonzen-gipfel gelegenen in den letzten Jahrzehnten ausgebeutet wurden. Das Erz besteht vorherrschend aus Rotheisenstein oder Eisenoxyd von 50-60 °'o Gehalt, dann aus Halbrotheisenstein von 30-50 ° o Gehalt, in tafelförmigen, auch unregelmäßigen Stücken; auch erdiges Rotheisenerz oder Rotheisenocker kommt vor, sowie Magneteisenstein in dichten Massen. Neben den Eisenerzen zeigen sich Manganerze: Hausmannit oder Schwarzmanganerz, Manganspath und Wiserit. Außerdem finden sich Schwefelkies oder Pyrit, und zwar in Krystallform und in derben Massen, seltener Schwerspath und Flußspath.

Die älteste und wichtigste Grube war die oberste, die sehr steil nach unten führt und in welcher das Erz über Treppen aufwärts getragen werden mußte. Erst später, als man tiefer hinunter kam und der Transport durch Tragen zu beschwerlich wurde, öffnete man unten einen horizontalen Stollen, durch welchen der Erztransport leichter vor sich ging. Das Erz wurde zuletzt nur noch aus dem horizontalen Stollen genommen.

Der Eingang in 's Bergwerk oder das Mundloch des Stollens, das gegenwärtig eingefallen, befand sich 1250 m über dem Meer beim Knappenhause ( 1214 m ) unter der hohen Felswand des Gonzen. Der Stollen ist ganz eben und geht an 250 m in ziemlich gerader Richtung vorwärts, dann theilt er sich in zwei Arme. Wo die Stollen gar geräumig ausfielen, ließen die Knappen sogenannte Erzsäulen stehen. Der untere Stollen, wo zuletzt gearbeitet wurde, hat die Ausdehnung einer größern Wohnstube und die Höhe mag circa 2betragen. Das Erz, das sich beim Sprengen sehr schön von den Kalksteinen ablöst, wurde vor dem Eingang gesäubert, namentlich um den Schwefelkies zu entfernen. Damit dies recht sorgfältig geschehe, wurde das Gewicht der nach dem Waschen allfâllig noch vorhandenen schwefelkieshaltigen Stücke vom Gewicht des transportirten Erzes abgezogen und der Transport dafür nicht bezahlt.

Eine Hauptschwierigkeit, welche die Ausbeutung wesentlich vertheuerte, war eben der Transport des Erzes: In der Grube, durch den Stollen, erfolgte er mittelst niedriger Karren, die man Hasen oder Hunde nannte.Vor den Stollen wurde das Erz sortirt, dann auf Schlitten circa eine Stunde weit abwärts gefahren. Eine Ladung betrug 25 Centner; für den Centner wurde 18 Rappen bezahlt. Dann wurde es auf zweirädrigen Karren mit Eselbespannung ( bis 40 Centner beladen ) 3/4 Stunden abwärts geführt, à 8—10 Rappen Fuhrlohn per Centner. Die letzte Strecke, ilt Stunde, wurde querfeldüber, zur Schmelze, mit Pferdegespann bei circa 50 Centner Fuhrlast zurückgelegt.

In Plons wanderte das Erz in die Wasche, in den Röstofen, in die Poche, auf den Möllerboden, wo es vor dem Schmelzen den nöthigen Zuschlag erhielt, und sodann in den Hohofen, in welchen es schichtweise eingelassen wurde. Jede Schicht oder Satz enthielt 4 — 5 Centner und zwischen diese Sätze brachte man entweder 250 Pfund Holzkohle oder 225 Pfund Kohle und 25 Pfund Coaks. Als Zuschlag oder „ Fluß " kam ein kalkiger Thon zur Verwendung, der bei Flums gegraben wurde. Zur Erzielung einer richtigen Mischung wurden alle Erzsorten ( mit Ausnahme des Schwefelkieses ) gemengt. Die gewöhnliche Erzmischung der letzten Betriebsjahre bestand aus 32.O/o Rotheisenstein ( geröstet ), 40 °/o Halbrotheisenstein ( geröstet ), 15 °/o Halbrotheisenstein ( ungeröstet ), 3 °lc Manganerz ( geröstet ) und 10 °;o Zuschlag. Auf 100 Pfund Erz wurden je nach der Mischung 53-57 Pfund weißes Roheisen oder ( manganhaltiges ) Spiegeleisen gewonnen. Der durchschnittliche Verbrauch von Holzkohlen auf 100 Pfund Roheisen war ebenfalls 100 Pfund. Der Ofen hielt 14 Sätze und bis zur gänzlichen Ausbrennung dauerte es in der Regel drei Jahre.

Die Schlacken wurden zur Ausfüllung und Fütterung der Seezkorrektionswuhre verwendet; die Masseln, die je ein Gewicht von 2—3 Centner und auch 5-6 Centner hatten, gingen nach Laufen in die große Eisenfabrik der Herren Neher.

Das Bergwerk beschäftigte in den letzten Jahrzehnten seines Betriebes 70-80 Mann. Die Knappen standen unter einzelnen Accordanten, die meist aus dem Sarganserlande waren. Sie arbeiteten wechselweise von Abends 6 Uhr bis Morgens 6 Uhr und um- gekehrt. Jeden Abend beteten sie gemeinsam in ihrer Hütte um den Schutz des Allmächtigen. Am Gonzen-wege im Buchenwalde steht auf einer kleinen Anhöhe eine alterthümliche Kapelle, genannt das Erzbild zu den 14 Nothhelfern, den alten Schutzheiligen der Bergleute, an der kein Knappe oder Schütter vorbeiging, ohne sein stilles Gebet zu verrichten.

Alljährlich am 4. Dezember feierten die Knappen das Fest ihrer Patronin St. Barbara mit feierlichem Gottesdienst, und zwar das eine Jahr in der Pfarrkirche zu Mete, das andere in derjenigen zu Sargans. Nach Schluß der religiösen Feier begann die Unterhaltung mit einem Festessen, dem dann, wie ein Gerücht meldet, gewöhnlich laute Fröhlichkeit folgte.

Im Jahre 1824 wurde die Schmelzhütte in Plons gebaut, das Unternehmen 1825—1826 in Betrieb gesetzt und ohne Unterbrechung bis 1868 fortgeführt. Da erlag, wie wir schon oben angedeutet, das Gonzen-eisen infolge der billigen Eisenbahntransporte der Concurrenz des englischen und schwedischen Eisens. Der Nettogewinn war den Besitzern im Vergleich zu Umsatz, Risico und Mühe zu gering. Als aber die Herren Neher für ihr Etablissement am Laufen bei Schaffhausen keinen Vorrath von eigenen Masseln mehr besaßen und solche um hohen Preis kaufen mußten, reute sie die Einstellung des Werkes und beschlossen eie, die Minen am Gonzen den Knappen wieder zu: öffnen und den Schmelzofen in Plons neuerdings einzurichten, jedoch nur versuchsweise. Im Plane lag im Falle des Gelingens auch die Erstellung eines Walzwerkes, einer Hammerschmiede und einer Eisengießerei, da es an Wasserkraft nicht mangelte.

Im Jahre 1873 wurde der Schmelzofen wieder neu aufgebaut, mußte aber schon nach dreiviertel-jährigem Gebrauch einer Reparatur unterworfen werden, da das Material nicht dauerhaft genug war, dem neuen Heizstoff, Coaks, zu widerstehen. Nach der Herstellung wurde die Arbeit wieder aufgenommen und fortgesetzt, bis 1878 der Ofen ganz abgeblasen wurde.

In den letzten Betriebsjahren producirte das Werk durchschnittlich 20,000 Centner weißes Roh- und Spiegeleisen per Jahr, zu deren Darstellung nach obiger Angabe 20,000 Centner Holzkohlen, mithin, da zur Erzeugung von 1 Centner Holzkohle durchschnittlich 5 Centner Holz nöthig sind, 100,000 Centner Holz erforderlich waren. Aus diesen Zahlen geht deutlich genug hervor, wie sehr es den alten „ Isenherren " daran gelegen sein mußte, sich das alleinige Recht der Beholzung in den Gonzenwäldern zu sichern, und wie Recht andrerseits die Gemeinden hatten, wenn sie sich gegen die Uebergriffe des waldverzehrenden Eisenwerkes zu wahren suchten.

Möge dieses uralte Werk, ruft Pl. Plattner aus, bald wieder betriebsfähig werden und der Tag nicht mehr fern sein, wo von Neuem der bergmännische Ruf „ Glück auf !" durch Gänge und Klüfte schallt1 ).

Wir schließen uns diesem schönen Wunsche an, ohne uns indessen zu verhehlen, daß seine Erfüllung nur dann möglich sein wird, wenn es gelingt, den alten umständlichen und kostspieligen Transport des Erzes von den Gruben zum Hohofen durch einen rationelleren und billigeren zu ersetzen und an die Stelle der theuren Eisengewinnung mittelst des Holz-kohlenprocesses ein lohnenderes Verfahren zu setzen, zu dem die fortschreitende Technik unserer Tage wohl einmal Mittel und Wege finden wird; denn die Erzlager des Gonzen sind noch lange nicht erschöpft und das Eisen, das sie lieferten, war von vorzüglicher Qualität.

Rechte und Lasten. Ein sehr altes Recht, das auf dem Gonzenwald lastet, ist das Wegrecht zu Gunsten des oben befindlichen Bergwerkes. Im Jahre 1859 kamen nun die damaligen Besitzer, Herren J. G. Neher & Söhne, bei der hohen Regierung ein um Bewilligung zum Bau eines bessern Weges, im Jahre 1873 um die Concession zum Bau eines Schienenweges vom Gonzen nach Vild, 1874 um eine solche zur Erstellung einer Drahtseilriese und einer horizontalen Rollbahn nach Vild ( zwischen Sargans und Trübbachbeide Bahnen wurden indessen nicht ausgeführt. Alle diese Concessionen wurden von der Regierung unter Aufstellung von schützenden Bestimmungen ohne Weiteres ertheilt, was beweist, welche Beachtung auch die neuern „ Obrigkeiten " dieser Eisenindustrie geschenkt haben. Die neuere Wirthschaftsführung im Gonzenwald datirt vom Jahre 1873, wo der damalige Bezirksförster und nachmalige Oberförster Wild eine neue Schlagführung begann und gleichzeitig darauf bedacht war, dem Gonzenwald ein rationelles Wegnetz zu geben. Das letztere wurde im Jahre 1874 und 1875 und auch noch später ( namentlich in den obern Partien ) projectirt und dann jeweilen sofort als Fußweg tracirt. Im Jahre 1879 wurde mit dem Bau der Schlittwege begonnen und zur Stunde sind dieselben fast sämmtlich erstellt. Sie haben eine Breite von 2,4 m und Steigungen von 10—22 °I® und der laufende Meter kostete von 80 Rappen bis 30 Franken, meist aber 1-2 Franken.

Mit der Erstellung der Wege im Staatswald selber war 's aber nicht gethan, es mußte auch dafür gesorgt werden, daß das Holz auch außerhalb des Waldes transportirt werden konnte. Es unterstützte daher die Forstverwaltung verschiedene Weganlagen, die von anderer Seite gemacht wurden, so den Matugerweg, die Proterstraße, welche aber noch nicht fertig ist, und das Theilstück derselben im Proterholz, welches von der Gemeinde Sargans und durch ihren Wald erstellt wurde.

Dieses Wegnetz gestattet nun, den Transport des Holzes jederzeit vorzunehmen, hingegen wird aus- verschiedenen Gründen darauf gesehen, daß der Holztransport im Winter vor sich gehen kann; derselbe geschieht im Winter immer durch Schlitten, im Sommer durch Schlitten und Schleifen. Die früher ziemlich zahlreichen Erdriese werden gegenwärtig nur noch local benutzt und verwachsen in den jungen Beständen bis zur Unkenntlichkeit.

Nachdem das Wegnetz in der Hauptsache erstellt und im Uebrigen durch Fußwege festgelegt war, wurde im Jahre 1881 eine Vermessung des Gonzenwaldes durch Geometer U. Wild in Thusis vorgenommen, welche ergab, daß die Gesammtfläche 81,87 Hektar betrage, wovon 64,47 Hektar productiv und bewaldet, 1,35 Hektar dermalen unbewaldbar und 16,05 Hektar pvoductionslos ( Felswand, Geröll etc. ) sind.

876Bächtold.

Die Taxation der Vorräthe und Zuwachsfactoren wurde noch im selben Jahre vorgenommen, und im März 1882 wurde der Bewirthschaftungsplan über den Gonzenwald aufgestellt, welcher den Betrieb für die nächsten 10 Jahre regeln sollte. Wir entnehmen demselben Folgendes:

Der Gonzenwald befindet sich am Südabhang des Gonzenberges, der, bloß durch das Hochplateau von Palfries mit der Alvierkette verbunden, steil über dem Rhein- und Seezthal sich erhebt. Infolge dieser Lage an der Kreuzung zweier Thäler sind die Niederschläge viel häufiger, als sie es sonst wären, und dadurch erklärt sich hauptsächlich die üppige Vegetation des Gonzenwaldes. Exponirt kann der Gonzenwald nicht genannt werden, da der Nordostwind durch den Schollberg und Nauskopf abgelenkt wird, während der Westwind, der sogenannte „ Lösis ", mehr von hinten über die Gonzenwand kommt, sich oft mit großer Kraft in das Thal stürzt und auf diese Weise hio und da nicht unbedeutenden Schaden anrichtet.

Die mittlere Meereshöhe des Waldes beträgt circa 1000 m ( tiefster Punkt 740 m, höchster Punkt des Waldes 1253 m ), der höchste Punkt des Eigenthums, die GonzeDspitze, ist 1833 m über Meer.

Absatzgebiete für das sehr beliebte Holz1 ) des 11 Das Gonzenholz hat seit alter Zeit guten Ruf. Grüner, dessen Quelle Scheuchzer ist, schreibt darüber: „ Auf dem Gunzenberg hinter Sargans ist das daselbst wachsende Holz viel härter und schwerer als anderstwo und insgemein knotticht und verdräht. Vermuthlich komme dieses Seltsame Ton dem Stahlerzte her, welches auf diesem Berge gegraben Der Staatswald und das Bergwerk am Ganzen. 877 Gonzenwaldes sind die umliegenden Gemeinden Sargans, Mels, Wangs, Vilters, Trübbach, Azmoos etc.

Das Klima darf als mild bis gemäßigt bezeichnet werden.

Das Gonzengebirge gehört zum untern und obern Jura und besteht aus stark zerklüftetem, geschichtetem, blauschwarzem Alpenkalk, der hie und da von Kalkmergelschichten durchzogen ist. Die Schichten stehen gegen Südost geneigt. Die Zerklüftung ist eine stark verzweigte. Eine Kluft läuft in Millionen kleine Klüftchen und Risse aus, daher die vollständige Versickerung des Wassers. Die einzige Quelle findet sich an der westlichen Grenze des Staatswaldes in 1300 m Höhe und liefert das ganze Jahr, wenn auch wenig, Wasser.

In jenen Rissen arbeiten abwechselnd Hitze, Frost und Feuchtigkeit, lockern und sprengen das Gestein und sind so Ursache der vielen Stein- und Felsablösungen, wie solche besonders in den Jahren 1792 und 1806 erfolgten und ein schönes Stück Wald zu Boden warfen. Wer weiß, wann und wie sie sich wiederholen! manche lose Felskegel neigen jetzt schon gefahrdrohend gegen das Thal hin. Das Tröstliche dabei ist, daß sie gewöhnlich im Stürzen zerschellen und liegen bleiben, bevor sie das Thal erreichen.

wird, von welchem die mineralischen Ausdünstungen und Bergsäfte sich dergestalt mit dem Nährsaft dieser Bäume vermischen, daß dieselben in der That beynahe so hart werden als Eisen. " Vgl. J. J. Scheuchzer: Itinera alpina ( Lugdun. Bat., 1723 ), I, pag. 160, und G. S. Grüner: Die Eisgebirge des Schweizerlandes ( Bern, 1760 ), II, pag. 168. Anm. d. Red.

Wo etwas mehr Mergelschichten waren, bildete sich ein sehr fruchtbarer, tiefgründiger, etwas bindiger und trockener, thoniger Kalkboden.

Dem Boden ist durchwegs ziemlich viel Humus beigemengt, da überall eine schöne Laubdecke sich vorfindet.

Früher ( 1840—1874 ) war dies nicht der Fall, sondern es wurde dem Wald das Laub auf eine schändliche Art entzogen. Gegen einen Schein zur Taxe von einem Franken konnte man ganze große Wagen voll Laub sammeln, und die Gelegenheit wurde reichlich benutzt, so daß von einer Bodendecke keine Eede mehr war und die Regengüsse Rufen nach Belieben graben konnten. Im Jahr 1874, als die neue Hiebsführung eingerichtet wurde, mußte naturgemäß die Lauberei eingestellt werden, und jetzt wird nur noch das Laub auf den Wegen, wo der Föhn es massenhaft häuft, zu billigem Preis sackweise verkauft.

Die Folgen der Einstellung der Lauberei sind augenscheinlich günstige und äußern sich einestheils in vermehrtem Holzzuwachs, andrerseits in Verhinderung der Bodenabschwemmung, indem der Humus und die reichlich darauf vorhandene Verjüngung das Wasser festhalten, währenddem dasselbe früher über den festen Boden ungehindert abfließen konnte und in Vild z.B. bei jedem Gewitter Uebersehwem-mungen herbeiführte, was jetzt gar nicht mehr vorkommt. Auch auf den neuerstellten Schlittwegen zeigt sich nie irgendwelches Abschwemmen, obschon sie ja theilweise ziemlich steil sind.

Bis zum Jahr 1874 wurde stets überall gepläntert und zwar planlos, bald hier, bald dort. In diesem Jahre wurden dann in den untern Partien, sowie am Erzweg, regelrechte Besamungsschläge eingelegt, welchen nach 4 Jahren circa der Lichtschlag und nach weiteren 4 Jahren der Abtriebsschlag folgte.

Auf diese Weise wird jetzt überhaupt die Verjüngung in den untern Theilen durchgeführt, während in den obern Partien vorläufig plätzeweise Plänterung angeordnet ist.

Damit schließe ich diese Mittheilungen über das Bergwerk und den Staatswald am Gonzen. So unvollständig sie sind, so geht doch aus denselben unzweifelhaft hervor, in welch'engem Zusammenhang beide von jeher miteinander gestanden sind. Wenn es mir damit gelungen ist, im S.A.C. einiges Interesse für diese äußerste Ecke unseres Clubgebietes zu erwecken, so ist ihr Zweck erfüllt; weit sicherer aber und besser wird derselbe erreicht werden, wenn ich die Clubgenossen bald einmal persönlich hinaufführen kannin die heiligen Hallen des majestätischen Buchenwaldes am Gonzen, wo schon so Manchem das Herz aufgegangen ist nach den Worten des Dichters:

Glückauf, mein Marsch hat den Hochwald erreicht, O Lust, ihn zu beschreiten!

Sein Ruch und Duft erfüllt die Brust, Hoch athmend will sie sich weiten.

{Scheffel: Waldeinsamkeit. )

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