Protokoll der 49. Abgeordnetenversammlung des S. A. C. | Club Alpin Suisse CAS
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Protokoll der 49. Abgeordnetenversammlung des S. A. C.

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der

der 49. Abgeordnetenversammlung des Schweizer Alpenclub Montag den 6. November 1911, morgens 8 ½ Uhr, im Kasino-Saale in Zngr.

1. Appell. Anwesend: Sämtliche Mitglieder des Zentralkomitees und folgende Abgeordnete der Sektionen:

Aarau: E. Brodmann-Stampfli, E. Siebenmann, Otto Großmann; Am Albis: Dr. F. Kunzmann; Bachtel: H. Brennwald, F. Eimer, Hurter-Helbling, F. Wunderli; Basel: Dr. J. A. Häfliger, Fritz Otto, Wilh. Rütimeyer, Fd. Wortmann-Stehle, Dr. A. Raillard; Bern: Dr. H. Dübi, Prof. Dr. J. H. Graf, P. Utinger, A. Niggli, H. Klauser, H. Hutzli, Dr. med. Rob. Walker, Franz Rohr, O. Grimmer; Bernina: Claudio Saratz, A. Müller, P. Heinz, Chr.Golay; Biel: A. Leuenberger, F. Schätzle, E. Höhn, P. Renggli; Blümlisalp: Krebser, Dr. phil. Paul Beck, M. Schwendimann; Bodan: Rud. Scherb, Karl Straub, Paul Kesselring; Burgdorf: Margot, Wüst; Chaux-de-Fonds: Th. Payot, R. Chapallaz, A. Girard, G. Gabus, Ed. Wasserfallen; Davos: Dr. E. Nienhaus, A. Rzewuski, G. Walty; Diablerets: Dr. Wellauer, Centurier, Hofer, Dr. Heer, E. Lemp, Grivel, Chaubert, Baumgartner; Einsiedeln: Oskar Schlageter; Emmental: E. Lemann, M. Ssenger; Engelberg: Willy Amrhein; Genevoise: Archinard, Bernoud, Betrix, Boveyron, Cevey, Correvon, Desgouttes, Müller, Perrottet, Dr. Roch, Thury, Viollier; Gotthard: Pfarrer Rippmann, Burkhalter, W. Heß; Grindelwald: Burgener; Hoher Rohn: H. Rütter, A. Wartmann; Jaman ( Vevey ): Correvon, Brossy, Nicohier; Kamor: Dr. Labhard; Lägern: Dr. A. Müller, O. Stöber; Lauterbrunnen: Pfarrer Trechsel; Leventina: A. Röllin, A. Lisibach; Lindenberg: Dr. H. Müller; Moléson: Dr. Aug. Schorderet, Léon Daguet, Emil Frossard, Victor Challamel; Monte Rosa: George Couchepin, H. Perren, A. de Kalbermatten; Montreux: M. Nicohier, J. Meyrat, P. Kuess, H. Wellauer; Mythen: M. Felchlin; Neuchâteloise: Ed. Sandoz, Alb. Wacker, Ed. Berger, Dr. Jacot-Guillarmod; Oberaargau: Jb. Roth, Jordi, Dr. Hiltbrunner; Oberhasli: C. Steudler; Oberland: E. Fiechter, Kasp. Frehner; Olten: E. Schenker, F. Fröhlicher; Pfannenstiel: F. Pohl, Welti; Pilatus: Dr. H. Brun, J.Spieler-Schacher, J. Weber, R. Geißhüsler, J. Limacher; Piz Sol: Ingr. Bernold; Piz Terri: Fl. Enderlin; Prättigau: Dir. Meißer, Dr. H. Sprecher; Randen: Bahnmaier, Bollinger, J. Fehr, Dr. G. Schwarz; Rhätia: Dr. Bener, R. Schaer, R. Tatti; Rorschach: C. Frey-Grüninger, Hans Cantieni; Roßberg: Dr. C. Bossard, E. Wynistorf, Landtwing; St. Gallen: Tobler-Willi, Mettler-Wolf, L. Rieser, M. Ehrismann, E. Buchenhorner, Marbach; Säntis: Paul Aider, H. Buchli, Dr. Schläpfer; Thurgau: Kihm, Dr. Paul Altweg, W. Kaufmann; Ticino: R. Patocchi, H. Schrœder; Titlis: Wirsch, Engelberger, Vokinger; Tödi: J. Glarner, J. Bäschlin, J. Jenny, R. Leuzinger; Toggenburg: Paul Bösch, Fritz Grob; Uto: Prof. Dr. C. Täuber, H. Hausheer, E. Rüegg, Dr. Leo Wehrli, E. Rüed, D. Zellweger, Prof. Dr. E. Walder, Prof. Dr. E. Amberg, Fritz Glockengießer, Emil Erb, Jean Fritsch; Weißenstein: Dr. Schöpfer, E. Bodenehr, G. Cherno, Dr. Brunner, W. Forster; Winterthur: J. U. Denzler, Dr. E. Kollbrunner, Prof. Dr. Naef, Prof. Dr. J. Weber, E. Bachmann; Zofingen: Dr. E. Jenny, Gustav Strähl. Total 178 Abgeordnete von 57 Sektionen. Die Sektion Unterengadin hat ihre Abwesenheit entschuldigt, und von den angemeldeten Abgeordneten der Sektionen Alteis und Rhein hat beim Appell niemand geantwortet.

Als Übersetzer funktioniert der Zentralkassier, Oberstleutnant A. Zuan.

2. Nach kurzer Begrüßung der Abgeordneten durch den Zentralpräsidenten A. Henne erfolgt die Wahl der Stimmenzähler. Als solche werden gewählt: Klauser ( Bern ), Dr. Jenny ( Zofingen ), E. Lemp ( Diablerets ) und Nicohier ( Jaman ).

3. Unter kurzer Mitteilung der Programmpunkte, welche das Zentralkomitee für sich aufgestellt hat, nämlich: Mehrung des Vereinsvermögens im Verhältnis der Zunahme der Mitgliederzahl, Clubhlitteninspektionen, Reorganisation des Rettungswesens, Publikation des Geologischen Führers, der 2. Auflage des Glarnerführers, des Bündnerführers, Vorbereitung des botanischen Führers, Clubhüttenbebauungsplan und Herausgabe einer Vereinsgeschichte, eröffnet der Zentralpräsident die Diskussion über den in der „ Alpina " publizierten Jahresbericht pro 1910/11. Dessen Verlesung wird nicht verlangt; dagegen gibt Prof. Täuber ( Uto ) dem Wunsche Ausdruck, daß von einer allfälligen Herabsetzung des Preises für das Jahrbuch abgesehen werden möchte, da der S.A.C. die jetzt noch sich ergebende Mehreinnahme gut verwenden könne. Im fernem bemerkt er, es wäre sehr wünschbar, daß das Zentralkomitee die Begründung seiner Anträge in der „ Alpina " mitteilte, und er spricht sein Bedauern darüber aus, daß das Zentralkomitee wegen Mangel an Platz kein weiteres Relief von X. Imfeld mehr anzukaufen beabsichtige. Es sei zu befürchten, daß die Werke dieses unübertroffenen Meisters ins Ausland gehen. Wenigstens das Pilatus - Relief, das nur klein sei und darum wohl noch Platz finde, sollte der S.A.C. sich sichern. Scherb ( Bodan ) und Mettler ( St. Gallen ) dagegen begrüßen eine Reduktion des Jahrbuchpreises; ersterer macht darauf aufmerksam, daß die Einnahmen fürs Jahrbuch separat verwaltet werden und nicht in die Zentralkasse fallen. Denzler ( Winterthur ) vermißt die im Jahrbuche sonst jedes Jahr publizierte Unfallstatistik.

Der Zentralpräsident spricht die Bereitwilligkeit des Zentralkomitees aus, die geäußerten Wünsche zu näherem Studium entgegenzunehmen. Mit aller Bestimmtheit äußert er sich gegen die Veröffentlichung der Begründung der Anträge des Zentralkomitees. Eine solche könnte leicht Überraschungen herbeiführen und die ohnehin nicht leichte Stellung des Zentralkomitees gegenüber der Abgeordnetenversammlung wesentlich erschweren.

Weitere Bemerkungen werden zum Geschäftsbericht nicht gemacht, und er wird von der Versammlung genehmigt.

4. Die in der „ Alpina " veröffentlichte und gedruckt vorliegende Jahresrechnung pro 1910 und der Bericht der Rechnungsrevisoren, der ebenfalls gedruckt sich in den Händen der Abgeordneten befindet, werden, ohne daß Verlesung gewünscht wird, und ohne Diskussion, genehmigt.

5. Der Bericht über den Stand der Finanzen ist den Sektionen bereits zur Kenntnis gebracht worden. Er liegt ebenfalls gedruckt vor und wird ohne Diskussion genehmigt 6. Als Rechnungsrevisoren werden gewählt: Hausheer ( Uto ) und Alb. Wacker ( Neuchâteloiseals Suppleanten: Schuler-Honegger ( Bachtel ) und Miney ( Genevoise ).

7. Subventionen für Clubhütten: a ) Sektion Genevoise. Subvention von 50 % für die Vergrößerung der Chanrionhütte. ( Kostenvoranschlag Fr. 6503. 65 ) Maximum Fr. 3250.

Namens des Zentralkomitees referiert B. Hatz. Das Gesuch wurde bereits letztes Jahr dem Zentralkomitee in Freiburg angemeldet, mußte aber der großen Zahl der Beitragsgesuche für Clubhütten wegen auf dieses Jahr verschoben werden. Laut 10 der Statuten läge es in der Kompetenz des Zentralkomitees, das Gesuch zu behandeln, in Anbetracht des großen Betrages zieht das Zentralkomitee, unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß dadurch kein Präzedenzfall geschaffen werden solle, es vor, den Entscheid der Abgeordnetenversammlung anheimzustellen. Da die vorgesehene Vergrößerung der Chanrionhütte nötig und dringend ist, empfiehlt das Zentralkomitee, dem Gesuch zu entsprechen.

Dieser Antrag wird mit großer Mehrheit genehmigt.

b ) Sektion Bern. Subvention von 50 % an den Ankauf der Windegghütte. ( Ankaufspreis Fr. 1500 ) Fr. 750.

Subvention von 66 °/o an eine durchgreifende Reparatur der Windegghütte. ( Kostenvoranschlag Fr. 1300 ) Fr. 850. Ankauf und Reparatur zusammen Maximum Fr. 1600.

Der Referent des Zentralkomitees, B. Hatz, teilt mit, die Windegghütte sei seit 1893 vom S.A.C. um Fr. 150 jährlich gemietet worden. Die Hütte bietet auf dem langen Wege von Gadmen-Innertkirchen zur Trifthütte eine willkommene Zwischenstation, besonders bei Witterungsumschlägen oder Ermüdung. Dieser Umstand, sowie auch die Absicht eines ausländischen Alpenvereins mit Sektionen in der Schweiz, die Hütte zu erwerben, veranlaßte die Sektion Bern, nachdem ihr vom Zentralkomitee Freiburg eine Subvention von bis zu 50% in Aussicht gestellt worden war, die Hütte um Fr. 1500 anzukaufen. Der Zustand der Hütte erwies sich aber als ein sehr unbefriedigender und erheischt eine gründliche Reparatur im Kostenvoranschlag von Fr. 1300. Gemäß Statuten läge es auch in diesem Falle in der Kompetenz des Zentralkomitees, die dadurch nicht präjudiziert werden soll, die Subvention von sich aus festzustellen und zu bewilligen. Da aber die Sektion verpflichtet werden mußte, um die Hütte in einen des S.A.C. würdigen Zustand zu stellen, diese Arbeiten auszuführen, wenn sie auf die Ankaufssubvention Anspruch mache, so will das Zentralkomitee das Ganze als unzertrennbare Vorlage betrachtet wissen und überläßt deshalb den Entscheid der Abgeordnetenversammlung. Der Ankauf ist dem bisherigen Miets-verhältnisse vorzuziehen und bedeutet in finanzieller Hinsicht diesem gegenüber einen Gewinn.

Die Versammlung stimmt dem Antrag des Zentralkomitees ohne Diskussion in großer Mehrheit zu.

c ) Sektion Ticino. Subvention von 60 % an den Bau einer Clubhütte auf Motta del Giubin in der Campo Tencia-Gruppe. ( Kostenvoranschlag Fr. 6550 ) Maximum Fr. 4000.

Das Zentralkomitee hat den Entschluß der Sektion Ticino, auf Motta del Giubin, oberhalb der Alp Crozlina, eine Hütte zu bauen, lebhaft begrüßt. Der Hüttenplatz scheint gut gewählt zu sein und allen vorgeschriebenen Anforderungen zu entsprechen. Die Hütte bietet Raum für 16 Personen und entspricht einem Bedürfnis. Sie wird sich als günstiger Ausgangspunkt für eine große Anzahl Gipfeltouren erweisen. Bau und Einrichtung der projektierten Hütte dürften allen gerechten Anforderungen Genüge leisten. Vorgesehen ist ein einstöckiger Steinbau mit Holztäferung aus zwei Abteilungen bestehend, wovon die eine als Koch- und Eßraum, die andere als Schlafraum dienen wird. Da die Sektion Ticino eine der kleineren ist, die über wenig Mittel verfügt, der Bau der ersten Clubhütte in den Tessinerbergen für sie speziell und für den S.A.C. im allgemeinen einen Gewinn bedeutet, und da endlich der Voranschlag von Fr. 6550 mäßig gehalten ist, schlägt das Zentralkomitee ausnahmsweise die Bewilligung eines Beitrages von 60 % vor.

Der Antrag des Zentralkomitees wird von den Abgeordneten mit großer Mehrheit angenommen.

8. Antrag der Sektion Mythen: Für die Ausstattung und Miete von Hütten und andern Unterkunftsgelegenheiten in den Alpen behufs Erleichterung von Gebirgsausflügen ist das Zentralkomitee ermächtigt, die Sektionen mit Geldbeträgen zu unterstützen.

Das Zentralkomitee tritt in Anwendung von Art. 2, lit. b, der Statuten auf die Gewährung solcher Subventionen ein und stellt folgenden Antrag:

Auf gestelltes Ansuchen von Sektionen des S.A.C. ist das Zentralkomitee ermächtigt, für die erstmalige Einrichtung und Ausstattung von verschließbaren Unterkunftsräumen ( sog. Clubzimmern ) in Alphütten etc., in Gegenden, die für den Bau von Clubhütten nicht vorgesehen sind oder die aus andern Gründen dafür nicht in Betracht kommen, Geldbeträge zu gewähren. Diese dürfen in jedem einzelnen Falle pro Jahr und pro Sektion den Betrag von Fr. 200 nicht übersteigen und sollen im Maximum nicht mehr als 50 Prozent des Voranschlages betragen. Für Subventionen in höherem als dem genannten Betrag von Fr. 200 ist der Entscheid der Delegiertenversammlung anzurufen.

An die Verabreichung solcher Beiträge sind folgende Bedingungen geknüpft:

1. In den schriftlich zu stellenden Gesuchen an das Zentralkomitee soll ein Bedürfnis nachgewiesen werden.

2. Es soll ein mit den Besitzern der in Frage kommenden Gebäulichkeiten abgeschlossenes schriftliches Übereinkommen vorgelegt und zu den Akten gegeben werden, nach welchem das unbeschränkte Benutzungsrecht der näher bezeichneten Lokalitäten auf eine Reihe von Jahren ( mindestens fünf Jahre ) zugesichert wird. Im weitern soll in diesem Übereinkommen ausdrücklich festgelegt sein, daß das vom S.A.C. angeschaffte Inventar dessen Eigentum bleiben müsse und nur von Clubisten, mit Ausschluß des Alppersonals, benutzt werden dürfe. Ebenso wird den Touristen das Recht auf Mitbenutzung des Kochherdes reserviert werden.

3. Eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Hüttenordnung ist aufzustellen, dem Zentralkomitee vorzulegen und nach Genehmigung anzuschlagen. Wenn in der betreifenden Alphütte Lebensmittel wie Milch, Butter, Käse etc. abgegeben werden, soll der mit den Eigentümern zu vereinbarende Preis derselben in der Hüttenordnung bekannt gegeben werden.

4. Die Sektionen, welche solche subventionierte Clubzimmer unterhalten, sind verpflichtet, dem Zentralkomitee jährliche Inspektionsberichte zuzustellen.

5. Ob der Eingangstüre ist eine Tafel mit gut sichtbarer Aufschrift „ Unterkunftsraum des S.A.C., Sektion anzuschlagen.

Der Referent des Zentralkomitees, B. Hatz, kommt, nachdem er die Zulässigkeit solcher Subventionen an Hand von 2, lit. b, der Zentralstatuten und der 3, 6 und 17 des Hüttenreglementes geprüft hat, zum Schlusse, daß die Subventionierung und Ausstattung nicht allein von Clubhütten, sondern auch von andern Unterkunftsgelegenheiten zulässig, ja eine gewollte Aufgabe des S.A.C. sei, daß jedoch im allgemeinen der Grundsatz gelte, daß sich die Zentralkasse nur mit der Einrichtung von Clubhütten im Eigentum des S.A.C. zu befassen habe. Eine Ausnahmestellung nehmen die Skihütten ein, welche, auch ohne Eigentum des S.A.C. zu sein, von diesem in beschränktem Maße subventioniert werden können. Tatsächlich sind schon verschiedentlich Subventionen an die Einrichtung und Ausstattung von Unterkunftsgelegenheiten ausgerichtet worden, und der Umstand, daß in noch öfteren Fällen Sektionen ohne Hülfe der Zentralkasse solche eingerichtet haben, beweist, daß sie ein Bedürfnis sind. Die Erfahrungen, welche mit diesen Einrichtungen gemacht worden sind, sind nicht durchwegs ermunternd, doch glaubt das Zentralkomitee, mit seinem Vorschlage den hauptsächlichsten Bedenken den Grund zu entziehen. In Erwägung aller Momente hegt das Zentralkomitee die Überzeugung, es konveniere dem S.A.C., solche Clubzimmer einzurichten und auszustatten; er könne sich dadurch mancherorts eine teure Hüttenbaute ersparen und doch den Touristen eine bequeme Unterkunftsgelegenheit sichern.

Während Dr. Brun ( Pilatus ) seine Ansicht dahin ausspricht, daß der S.A.C. sich in der Subventionierung solcher Unterkunftsgelegenheiten beschränken solle, erklären sich die Herren Alder ( Säntis ), Dr. Schorderet ( Moléson ), der jedoch höchstens Fr. 200 für eine Hütte zu bewilligen vorschlägt, Bodenehr ( Weißenstein ), Dr. Wellauer ( Diablerets ) und Payot ( Chaux-de-Fonds ) mit dem Antrag des Zentralkomitees prinzipiell einverstanden. Alder ( Säntis ) spricht den Wunsch aus, daß die Versicherung des Inventares einbedungen werde, und Dr. Wellauer, daß solche Clubzimmer das ganze Jahr geöffnet bleiben. Bodenehr ( Weißenstein ) beantragt, daß die Worte „ pro Jahr und pro Sektion " im ersten Alinea des Antrages des Zentralkomitees gestrichen werden. Der Zentralpräsident erklärt, daß das Zentralkomitee mit dieser Streichung einverstanden sei, worauf sein Antrag mit großer Mehrheit angenommen wird.

9. Subventionsgesuch der Sektion Mythen: Die Sektion Mythen ersucht um eine Subvention zur Einrichtung und Ausstattung eines Clubzimmers auf Alp Liedernen am Kaiserstock. Kostenvoranschlag Fr. 1500.

Das Zentralkomitee beantragt eine Subvention von 50 Prozent, im Maximum Fr. 750.

Der Referent des Zentralkomitees, B. Hatz, teilt mit, daß zwischen der Sektion Mythen und der Eigentümerin der Alp, der Korporation Oberallmeind, ein bezügliches Einverständnis zustande gekommen sei. Die Alp Liedernen liegt zirka 2 ½ Stunden oberhalb Riemenstalden 1796 m hoch und bildet einen günstigen Ausgangspunkt für Touren in der Kaiserstockgruppe. Die Alphütte ist ein solider Steinbau. Der Kosten -Voranschlag sieht alles Nötige vor zur Benützung für 25 Personen. Selbstverständlich hat Mythen die an die beantragte Subvention zu knüpfenden Bedingungen zu erfüllen. Das Zentralkomitee beantragt Genehmigung der Subvention.

Weber ( Pilatus ) findet, der Beitrag sei zu hoch bemessen, und schlägt vor, den Antrag an das Zentralkomitee zurückzuweisen, eventuell Fr. 200 zu bewilligen. Dr. Schorderet ( Moléson ) beantragt, den Beitrag auf Fr. 600 gleich 40 °/o festzusetzen. In der hierauf vorgenommenen Abstimmung sprechen sich 95 gegen 22 Stimmen, die dem Antrage des Zentralkomitees beipflichten, für eine eventuelle Reduktion der Subvention aus, worauf wieder eventuell mit großer Mehrheit beschlossen wird, den Beitrag mit Fr. 600 zu fixieren. In definitiver Abstimmung wird hierauf der Sektion Mythen eine Subvention von Fr. 600 bewilligt.

10. Antrag der Sektion Basel: Das Zentralkomitee wird eingeladen, schleunigst und bevor an weitere Neubauten gedacht wird, dem unwürdigen Zustand, in dem sich die untere Matterhornhütte befindet, ein Ende zu bereiten.

Das Zentralkomitee ist bereit, diesen Antrag mit folgendem Zusatz entgegenzunehmen: Die Delegiertenversammlung erklärt sich damit einverstanden, daß, wenn auf keinem andern Weg ein befriedigendes Resultat erreichbar erscheint, das Zentralkomitee die Hütte in seine Obhut nimmt, und auf Kosten des Gesamtclubs umbaut.

Referent des Zentralkomitees, Zentralpräsident A. Henne: Klagen der Sektionen Basel und St. Gallen, sowie Wahrnehmungen, welche der Referent persönlich machte, bevor das Zentralkomitee Kenntnis von jenen erhielt, bilden den Anlaß, daß heute wieder über die untere Matterhornhütte verhandelt werden muß. Das Zentralkomitee hat den 5. September die Sektion Monte Rosa auf den bedauerlichen, dem S.A.C. wenig zur Ehre gereichenden Zustand der Hütte aufmerksam gemacht und energisch auf Abhülfe gedrungen. Die Sektion Monte Rosa hat jedoch hierauf ebensowenig eine Antwort erteilt, als sie trotz Mahnung den Kostenvoranschlag für ein vom Zentralkomitee in Freiburg schon den 9. November 1910 akzeptiertes Vergrößerungs-projekt für die Hütte einreichte. Erst vor wenigen Tagen hat sie dem Zentralkomitee den Empfang seines Briefes bestätigt, dessen Inhalt aber noch immer nicht beantwortet, sondern nur ihr Befremden über den Antrag ausgedrückt. Zugleich teilt die Sektion Monte Rosa mit, sie habe am 1. September, also vor Abgang und Eingang der Reklamation des Zentralkomitees, an dieses geschrieben und Auskunft betreffend die untere Matterhornhütte verlangt. Das ganze bisherige Verhalten der Sektion Monte Rosa war dazu angetan, beim Zentralkomitee den Eindruck hervorzurufen, sie kümmere sich um die Matterhornhütte gar nicht. Der Antrag der Sektion Basel erscheint demnach durchaus gerechtfertigt. Das Zentralkomitee wünscht aber, wo immer möglich die Angelegenheit auf normalem Wege durch die zuständige Sektion zu regeln, immerhin aber für den Fall, daß nicht bald gründliche Ordnung geschaffen wird, sich jetzt schon die nötigen Kompetenzen geben zu lassen.

Die Übernahme der Hütte durch den Gesamtclub brächte dem Zentralkomitee allerdings wieder vermehrte Arbeit. Da es jedoch ohnehin die benachbarte Bétempshütte direkt zu beaufsichtigen hat, zieht es diese deshalb nicht sehr bedeutende Mehrbelastung den ihm sonst aus der Sache erwachsenden Unannehmlichkeiten vor.

De Kalbermatten ( Monte Rosa ) verteidigt die Sektion Monte Rosa, weist darauf hin, daß es während der letzten Jahre wegen des Hotelbaues durch die Gemeinde Zermatt sehr schwer gewesen sei, in der Hütte Ordnung zu halten. Übrigens habe die Sektion durch Reparaturen, welche sie letztes Jahr noch vorgenommen habe, den Beweis geleistet, daß sie die Hütte nicht zu vernachlässigen gewillt sei. Es gehe dies auch aus dem Umstande hervor, daß sie dem Zentralkomitee in Freiburg Pläne für Vergrößerung der Hütte vorgelegt habe. Ob diese Pläne genehmigt worden seien oder nicht, sei ihr niemals definitiv berichtet worden, wohl aber sei ihr mündlich die Weisung erteilt worden, mit der Vergrößerung der untern Matterhornhütte zuzuwarten, bis die Angelegenheit betreffend das Refuge Solvay mit der Gemeinde Zermatt erledigt sei. In ihrem Briefe vom 1. September habe sie das Zentralkomitee auf diese Umstände aufmerksam gemacht. Hierauf habe sie jedoch keine Antwort erhalten; es scheine, der Brief sei verloren gegangen. Vom gegenwärtigen Zentralkomitee sei nicht richtig gehandelt worden, indem es den Antrag der Sektion Basel ihr nicht zur Vernehmlassung mitgeteilt habe. Er stellt den Antrag: „ Die Sektion Monte Rosa wünscht Eigentumerin der Hörnlihütte zu verbleiben und die Aufsicht über dieselbe beizubehalten. Sie ist geneigt, die seit 1910 unterbrochenen Unterhandlungen betreffend Vergrößerung der Hütte wieder aufzunehmen. "

Dr. Schöpfer ( Weißenstein ) unterstützt die Anträge der Sektion Basel und des Zentralkomitees, beantragt jedoch, die Worte „ und bevor an weitere Neubauten gedacht wird " zu streichen. Er befürchtet nämlich, die Gemeinde Zermatt werde die Bestrebungen des S.A.C. wieder vereiteln, so daß diesem für längere Zeit die Hände gebunden wären.

Der Referent des Zentralkomitees versichert der Sektion Monte Rosa, daß sofort eine Aufklärung erfolgt wäre, wenn sie vom Zentralkomitee Antwort auf ihren Brief vom 1. September verlangt hätte, nachdem sie aus dem Schreiben des Zentralkomitees vom 5. September ersah, daß dieses keinen Bezug darauf nahm, protestiert gegen den Vorwurf, das Zentralkomitee habe unrecht gehandelt, indem es der Sektion Monte Rosa keine Mitteilung vom Antrage der Sektion Basel machte, und erinnert jene auch noch daran, daß sie die vom Zentralkomitee in Freiburg schon den 20. Mai 1910 ihr vorgelegten Fragen betreffend den baulichen Zustand der Hütte bis heute noch nicht beantwortet habe. Durch diese in dieser und andern Angelegenheiten immer wieder bewiesene Saumseligkeit in Beantwortung von an sie gerichteten Schreiben habe die Sektion Monte Rosa die jetzige unangenehme Situation herbeigeführt. Der Antrag auf Streichung der Worte „ und bevor an weitere Neubauten gedacht wird " wird vom Zentralkomitee akzeptiert.

In der Abstimmung spricht sich die große Mehrheit für Annahme des so bereinigten Antrages der Sektion Basel mit dem Zusatze des Zentralkomitees aus.

11. Subventionsgesuch der Sektion Bern: Beteiligung an dem für das Schweizer. Alpine Museum projektierten Neubau. Kostenvoranschlag Fr. 300,000. Anteil des S.A.C. an der Subventionierung Maximum Fr. 25,000.

Das Zentralkomitee beantragt Genehmigung dieses Gesuches und Verteilung der Subvention auf das Budget der Jahre 1911, 1912 und 1913, je nach dem Stande der Finanzen. Die Zentralkasse wird jeweilen einen verfügbaren Betrag ausscheiden und als Museumsfonds separat verwalten, bis der Bau finanziert und gesichert ist.

Ein Neubau für das Alpine Museum ist wegen Platzmangel dringend notwendig und durch die bereits verhandenen reichhaltigen Sammlungen gerechtfertigt. Ein Bauplatz wird der Sektion Bern am südlichen Brückenkopf der Kirchenfeldbrücke gratis zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung des Baues soll durch Beteiligung des Bundes, der bernischen Kantonsregierung, der Einwohner- und Burgergemeinde und durch freiwillige Beiträge erfolgen. Der S.A.C. überbindet mit der Subventionierung dem Unternehmen die Verpflichtung, daß ihm im Neubau ein feuersicheres Gemach zur Unterbringung wichtiger Akten, Vorräte an Drucksachen etc. zur Verfügung gestellt werde.

Der Referent des Zentralkomitees, Dr. Grob, weist darauf hin, daß das Alpine Museum trotz der bescheidenen ihm zu Gebote stehenden Mittel, dank der großen Sachkenntnis und der rastlos aufopfernden Tätigkeit der Mitglieder der Museumskommission sich in außerordentlicher Weise entwickelt habe, und zeigt an einer kurzen Übersicht der Sammlungen, daß die Sektion Bern die Aufgabe, welche sie sich bei der Gründung des Institutes 1902 stellte, richtig erfaßt und durchgeführt hat. Die wissenschaftliche Bedeutung des Museums findet in Fachkreisen volle Anerkennung und gelangt besonders in dem außerordentlich häufigen Besuche durch Schulen zum Ausdruck. Leider aber wird durch den beschränkten, dem Museum zur Verfügung stehenden Raum dessen weitere Entwicklung, wenn nicht verunmöglicht, so doch gewaltig gehemmt. Dieser Übelstand und die Erkenntnis, daß kündbare Mieträume nicht der richtige Aufbewahrungsort für eine solche Sammlung seien, führte die Sektion Bern auf den Gedanken und zu dem einstimmigen Beschluß, für ihr Museum ein eigenes, nur ihm dienendes Heim zu schaffen. Sie beabsichtigt, das Gebäude am rechten obern Brückenkopf der Kirchenfeldbrücke, wo ihr die Einwohnergemeinde Bern einen geradezu idealen Bauplatz geschenkt hat, als Pendant zu der auf der linken Seite am gleichen Brückenkopfe geplanten Kunsthalle zu bauen.

Um die ihre eigenen finanziellen Kräfte übersteigenden Baukosten in der Höhe von Fr. 300,000 aufzubringen, gedenkt die Sektion Bern beim Bund, beim Kanton Bern, bei der Einwohner- und Burgergemeinde Bern um Subvention nachzusuchen. Heute gelangt sie mit dem Gesuch um eine solche auch an den S.A.C. Das Zentralkomitee ist auf Grund einer gründlichen Prüfung der Frage zu folgenden Erwägungen gelangt: Die Sektion Bern hat in ihrem Alpinen Museum ein Institut von anerkannt bedeutendem künstlerischen und wissenschaftlichen Werte geschaffen. Sie hat sich dadurch hohe Verdienste um die alpine Wissenschaft und dadurch berechtigten Anspruch auf Unterstützung seitens des Gesamtclubs nach 1 der Zentralstatuten erworben, gemäß welchem der S.A.C. nach Maßgabe seiner Mittel die Lösung alpin wissenschaftlicher Fragen und Unternehmungen unterstützt. Daneben bedeutet das Alpine Museum für den S.A.C. ein ganz hervorragendes Propagandamittel, indem es dazu berufen ist, in weitesten Kreisen das Interesse für unsere Alpenwelt zu wecken und dadurch die allgemeinen Bestrebungen unserer Vereinigung direkt zu fördern.

Neben den idealen hat auch ein materielles Moment das Zentralkomitee zu seinem Antrag bestimmt. Das zu respektabler Größe angewachsene Zentralarchiv leidet durch die periodisch wiederkehrende und seines Umfanges wegen sehr erschwerte Dislokation und ist in den Bureaux des Zentralkomitees beständiger Gefahr ausgesetzt. Diesen Übelständen kann durch Schaffung ständiger feuersicherer Räume abgeholfen werden. Als geeigneter Ort hierfür erscheint dem Zentralkomitee das Alpine Museum. Unterhandlungen, welche deshalb mit der Sektion Bern angeknüpft wurden, führten zu dem Beschluß, daß diese sich verpflichtet hat, im projektierten Neubau dem Zentralkomitee geeignete Räume zur Unterbringung älterer Archivgegenstände und Druck-vorräte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wären wir genötigt, das Archiv anderweitig unterzubringen, so hätten wir für Miete eines feuersichern Lokales und Verwaltungskosten eine jährliche Ausgabe zu bestreiten, die kaum niedriger wäre, als der Zins von Fr. 25,000. Die Zentralkasse kann nach unserer Überzeugung die Subvention an die Sektion Bern ertragen, ohne dadurch aus dem Gleichgewicht zu geraten und ohne daß sie ihre sportlichen Aufgaben, wie den Bau von Clubhütten, hintansetzte. Es ist deshalb auch eine Verteilung der Gesamtsumme auf drei Jahre vorgesehen.

Selbstverständlich soll diese Subvention nur dann zur Auszahlung gelangen, wenn der Neubau gesichert ist.

Eine erhöhte Bedeutung verleiht unserer heutigen Beratung, außer der finanziellen, namentlich die moralische Unterstützung, welche wir dem Alpinen Museum gewähren können. Der S.A.C. ist die am meisten interessierte und zugleich die erste Körperschaft, welche sich über die Gewährung einer Subvention auszusprechen hat. Sein Entscheid wird zweifellos von großem Einfluß sein auf das Verhalten der übrigen Behörden und Korporationen, die um finanzielle Mithülfe angegangen werden. Mit dem heutigen Beschluß der Abgeordnetenversammlung steht und fällt die Möglichkeit einer gedeihlichen Weiterentwicklung des Alpinen Museums. Aus all den angeführten Gründen hält das Zentralkomitee es direkt für seine Pflicht, die Weiterentwicklung eines bereits in seinen Anfängen so vielversprechenden Werkes, das sich ganz in den Dienst der alpinen Forschung gestellt hat, nach Kräften zu fördern, und es ist der Ansicht, daß der S.A.C. sein 50jähriges Bestehen nicht schöner feiern könnte als durch die Errichtung dieses Denkmals seiner erfolgreichen Tätigkeit.

In der über den Gegenstand eröffneten Diskussion empfiehlt Leuenberger ( Biel ) das Gesuch der Sektion Bern, das nicht sowohl ihr als der Sache gelte, warm. Die Entwicklung des Alpinen Museums ist eine staunenswerte, an der jedes Mitglied des S.A.C. seine helle Freude haben muß.

Dagegen beantragt Dr. Schorderet ( Moléson ) Verschiebung der Angelegenheit auf nächstes Jahr, damit unterdessen die Finanzierungsfrage in einer Weise gelöst werden könne, die Gewähr dafür biete, daß der S.A.C. nicht genötigt werde, eine weitere Subvention an den Bau zu leisten. Siebenmann ( Aarau ) will die Gewährung der Subvention an die Bedingung knüpfen, daß in keinem Falle eine Nachsubvention geleistet werden dürfe und daß die Mitglieder des S.A.C. auch in Zukunft freien Eintritt ins Alpine Museum genießen. Scherb ( Bodan ) und Payot ( Chaux-de-Fonds ) sprechen ebenfalls ihre Bedenken aus gegen die Bewilligung der gewünschten Subvention. Dr. Schöpfer ( Weißenstein ) stellt den Ordnungsantrag, daß zuerst die Frage ob Eintreten oder Rückweisung entschieden werde. Correvon, Perottet und Müller ( Genevoise ), Hiltbrunner ( Oberaargau ), Enderlin ( Piz Terri ), Rüd ( Uto ) und Weber ( Pilatus ) sprechen sich in warmen Worten für die Bewilligung der nachgesuchten Subvention und für Abweisung des Verschiebungsantrages der Sektion Moléson aus. Es gelte, ein bleibendes Denkmal der Tätigkeit des S.A.C. zu errichten, und wo es sich um die wichtige Frage der wissenschaftlichen Ausbildung unseres Volkes in alpinen Dingen handle, dürfe der S.A.C. nicht zaudern, voranzugehen, darum solle er seinen Idealismus auch heruntertragen ins Tal und hier in die Praxis umsetzen. Das Gesuch um eine ungefähr 8 °/o der Bausumme betragende Subvention sei nicht unbescheiden, der Zweck, der verfolgt werde, entspreche durchaus den Intentionen des S.A.C. und liege im Rahmen der Statuten.

Gegenüber den auch durch Tobler ( St. Gallen ), Spieler ( Pilatus ) und Glarner ( Tödi ) geäußerten finanziellen Bedenken gibt Graf ( Bern ) die bündige Erklärung ab, daß die Sektion Bern an den Bau des Alpinen Museums keine weiteren Beiträge vom S.A.C. verlangen werde, und weist darauf hin, daß, wie bereits vom Referenten des Zentralkomitees gesagt wurde, kein Rappen von der Subvention ausbezahlt werden müsse, bis die Finanzierung gesichert sei. Denzler ( Winterthur ) findet, mit dieser Erklärung dürfte der S.A.C. sich wohl zufrieden geben. Sollte früher oder später ein Gesuch um Verabfolgung einer Subvention an die Betriebskosten eingehen, so könne die Abgeordnetenversammlung dann immer noch beschließen, was ihr gut scheine.

Der Referent des Zentralkomitees bemerkt auf verschiedene Voten replizierend, eine Rückweisung der Frage ans Zentralkomitee hätte schon deshalb keinen Sinn, weil dieses zu keinem andern Schlusse gelangte, und macht nochmals darauf aufmerksam, daß es ungemein wichtig sei, daß der 8. A. C. heute endgültig entscheide. Die Gefahr, daß die Sektion Bern bald mit einem weitern Subventionsgesuche an den S.A.C. gelangen werde, hält er nicht für groß. Sollte dies dennoch geschehen, so wird das Zentralkomitee auch dann den Antrag prüfen und seine Vorschläge machen.

In der Abstimmung entscheiden sich 30 Abgeordnete für den Antrag der Sektion Moléson auf Verschiebung der Angelegenheit, womit Eintreten auf den Antrag des Zentralkomitees beschlossen ist.

Da die Diskussion hierüber nicht weiter benützt wird, folgt die Abstimmung, wobei der Antrag des Zentralkomitees mit sehr großer Mehrheit angenommen wird. :'12 .Antrag der Sektion Winterthur: Dem Zentralkomitee wird ein wissenschaftlicher Beirat beigegeben. Dieser hat alle Angelegenheiten wissenschaftlicher Natur, die ihm vom Zentralkomitee zugewiesen werden oder die er von sich aus vorbringt, zuhanden des Zentralkomitees und der Abgeordnetenversammlung vorzuberaten und zu begutachten.

Der wissenschaftliche Beirat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern mit unbeschränkter Amtsdauer, die auf Vorschlag des Zentralkomitees von der Abgeordnetenversammlung gewählt werden. Er hält in der Regel jedes Jahr eine Sitzung im Anschluß an die Abgeordnetenversammlung. Die dadurch entstehenden Reisekosten werden den Mitgliedern aus der Zentralkasse vergütet.

Namens des Zentralkomitees, welches Ablehnung des Antrages beantragt, referiert der Zentralpräsident. Auf die in Nr. 20 der „ Alpina " 1911 veröffentlichte Begründung des Antrages der Sektion Winterthur verweisend, bemerkt er einleitend, es handle sich beim Ablehnungsantrag nicht sowohl um die übereinstimmende persönliche Meinung der Mitglieder des gegenwärtigen Zentralkomitees, sondern ganz allgemein um die Sorge dafür, daß dem Zentralkomitee nicht nur immer mehr Verwaltungsgeschäfte aufgebürdet, sondern auch die ihm laut Statuten eingeräumten Rechte belassen werden. Er hebt speziell folgendes hervor: Obschon die Idee der Schaffung eines wissenschaftlichen Beirates auf den ersten Blick etwas Bestechendes hat, muß man bei näherer Überlegung doch erkennen, daß er sehr unangenehme, sogar lähmende Begleiterscheinungen zeitigen könnte. Der auf unbestimmte Zeit gewählte Beirat müßte im Laufe der Jahre bei der Abgeordnetenversammlung gegenüber dem Zentralkomitee ein gewisses Übergewicht erlangen. Zählt ein Zentralkomitee auch selten in seiner Mitte Vertreter aller Wissenschaften, so wird darum doch jedes Zentralkomitee eventuell auftauchende Fragen, die seine Mitglieder nicht beherrschen, durch Fachmänner begutachten lassen. Auch in einem fünfgliederigen wissenschaftlichen Beirat können nicht alle Wissenschaften vertreten sein, und wird eine Wissenschaft jedenfalls nur einen Vertreter haben; man müßte also auch dann auf das Urteil eines einzelnen abstellen.

Die Bearbeitung wissenschaftlicher Werke wird das Zentralkomitee womöglich immer einem anerkannten Fachmanne übertragen. Wenn das Werk eines solchen einer Kommission zur Beurteilung unterstellt wird, in welcher die betreffende Wissenschaft gar nicht oder durch einen weniger anerkannten Fachmann vertreten ist, macht das keinen guten Eindruck.

Wie aus der Begründung der Sektion Winterthur hervorgeht, sollen der Begutachtung durch den wissenschaftlichen Beirat eventuell auch Hütten- und Wegbauten unterstellt werden. Das Zentralkomitee würde zur reinen Verwaltungsbehörde herabgewürdigt, der jede individuelle Betätigung unterbunden ist. Die Zentralleitung wäre wesentlich erschwert und gehemmt, wenn jede wichtige Frage auch dem nur einmal im Jahre sich versammelnden Beirat vorgelegt werden sollte. Daß es dabei auch leicht zu Differeuzen käme zwischen dem Zentralkomitee und der unverantwortlichen Nebenregierung, dem wissenschaftlichen " Beirat, ist einleuchtend.

Als einen der hauptsächlichsten Gründe für die Schaffung eines Beirates führt die Sektion Winterthur die mangelnde Kontinuität in der Durchführung wichtiger Fragen an. Unter diesen bezeichnet sie neben der Herausgabe von Karten, Panoramen und Clubführern auch die Gletschervermessungen. Gerade diese letztern wurden seinerzeit von einer Art Beirat geleitet. Der S.A.C. und das Zentralkomitee hatten gar nichts zu sagen, wohl aber zu bezahlen. Damals fand gerade die Sektion Winterthur zu viel Kontinuität in der Sache und beantragte die Sistierung der Beitragsleistungen von Seiten des S.A.C. Bei der Herausgabe von Clubführern hat es bisher an Kontinuität nicht gefehlt. Zudem bedarf es zur Abfassung und Beurteilung von Clubführern nicht Männer der Wissenschaft, sondern erfahrener und der Gegend kundiger Clubisten. Panoramen und Karten sind mehr eine interne Angelegenheit des Jahrbuches. Die Herausgabe von Karten kann, nachdem alle Blätter des Siegfried-Atlas erschienen sind, keine Hauptaufgabe des S.A.C. mehr bilden. Die Frage der Herausgabe des unter dem Zentralkomitee in Winterthur in Arbeit genommenen, aber noch lange nicht fertigen Tödipanoramas könnte auch mit einem wissenschaftlichen Beirat kaum glücklich gelöst werden, weil nicht schon von Anfang an ein Vertrag mit dem Autor abgeschlossen wurde. Im D. & Ö.A.V. ist der wissenschaftliche Beirat durch das ausgedehnte Gebiet eher gerechtfertigt als bei uns, wo das Zentralkomitee noch imstande ist, ohne einen solchen die Bedürfnisse einer Gegend kennen zu lernen. Endlich bürgt das jeder Sektion und jedem Mitgliede zustehende Recht, innert statutarischer Frist Anträge zu stellen, dafür, daß keine wichtigen Fragen vergessen werden.

Das Zentralkomitee beantragt daher Ablehnung des Antrages der Sektion Winterthur, eventuell, wenn derselbe angenommen würde, ersucht es, den Beschluß erst nach Ablauf seiner Amtsperiode in Kraft zu setzen.

Denzler ( Winterthur ) bedauert, daß Professor Dr. Boßhard, der den Antrag in der Sektion stellte, heute am Erscheinen verhindert ist und darum den Antrag nicht selbst begründen kann. Die Sektion Winterthur glaubt, ein wissenschaftlicher Beirat, der auf Vorschlag des Zentralkomitees von der Abgeordnetenversammlung gewählt würde, läge im Interesse des S.A.C. und müßte eine Garantie bieten für richtige Behandlung der Traktanden. Ein Beirat stellt sich als um so nötiger heraus, weil die Amtsdauer des Zentralkomitees nur drei Jahre dauert. Geht diese zur Neige, wird ein Zentralkomitee gerne geneigt, die Erledigung lang vorbereiteter Geschäfte seinem Nachfolger zu überlassen. Um auch den Ansichten des gegenwärtigen Zentralkomitees entgegenzukommen, stellt die Sektion Winterthur heute folgenden Vermittlungsantrag:

Die Sektion Winterthur beantragt, die Motion betreffend Bestellung eines wissenschaftlichen Beirates dem Zentralkomitee zu überweisen in der Meinung, daß uns dasselbe in der nächsten Abgeordnetenversammlung Bericht und Antrag darüber erstatte, ob es die von Winterthur vorgeschlagene oder eine ähnliche Institution als im Interesse des S.A.C. liegend erachte, welchen Wahlmodus und welche Organisation dabei zu treffen seien.

Dr. Leo Wehrli ( Uto ) macht darauf aufmerksam, daß die schweizerische naturforschende Gesellschaft mehrere Fachkommissionen habe, an eine solche könne das Zentralkomitee sich wenden, wenn es des Rates bedürfe.

In der Abstimmung wird der Antrag der Sektion Winterthur mit sehr großer Mehrheit abgewiesen.

13. Antrag der Sektion Basel:

1. Angesichts der Versuche, welche verschiedentlich gemacht wurden, die Bekämpfung von Hochgipfelbahnen durch den S.A.C. als statutenwidrig zu erklären, weist hiermit der S.A.C. eine derartige Auslegung seiner Statuten aufs entschiedenste zurück.

2. Als schweizerische Vereinigung von Freunden der Alpenwelt, insbesondere von Bergsteigern, betrachtet er das schweizerische Hochgebirge als eines unserer nationalen Güter, dessen Schönheiten und Unantastbarkeit er aufs schärfste verteidigen wird, sowohl als Selbstzweck als auch in der Überzeugung, dadurch unsern nationalen Charakter vor Schaden zu bewahren.

3. Er erklärt sich somit als Gegner aller Unternehmungen, welche das eigentliche Schnee- und Eisrevier der Technik im Dienste der Fremdenindustrie ausliefern, und vertraut zur Bekämpfung solcher Projekte auf das jeweilige Zentralkomitee.

Das Zentralkomitee ist mit AI. 1 und 2 des Antrages einverstanden, beantragt aber für AI. 3 folgende Fassung:

Er erklärt sich somit als Gegner aller Unternehmungen, durch welche das eigentliche Schnee- und Eisrevier des Hochgebirges verunstaltet oder profaniert werden könnte, und vertraut darauf, daß das jeweilige Zentralkomitee solche Projekte bekämpfe.

Der Referent des Zentralkomitees, S. Meißer, skizziert in kurzen Zügen die mit der Sektion Basel vor der definitiven Einreichung des Antrages gepflogenen Unterhandlungen, die dazu führten, daß das Zentralkomitee und die Sektion Basel sich über den gegenwärtig vorliegenden Wortlaut von Ziffer 1 und 2 einigten, wogegen der Vorschlag des Zentralkomitees in bezug auf Ziffer 3 von dem der Sektion Basel abweicht. Das Zentralkomitee hält dafür, die von ihm gewählte Fassung spreche den auch von der Sektion Basel angestrebten Zweck viel klarer und deutlicher aus und erreiche ihn darum ebenso sicher. Aus diesem Grunde, sodann weil sie gegen niemanden eine aggressive Spitze herauskehrt und endlich, weil sie es dem Zentralkomitee überläßt, in jedem einzelnen Falle das Für und Wider sorgfältig gegeneinander abzuwägen, empfiehlt das Zentralkomitee seinen Vorschlag für Ziffer 3. Zur Begründung des ganzen Antrages führt der Referent an, daß es leider rücksichtslose und gewinnsüchtige Spekulanten gebe, denen gegenüber allerdings es gelte, kräftig einzustehen für die Wahrung der Schönheit unserer Berge und kräftig zu betonen, daß sie allgemeines nationales Gut seien, das in seiner Reinheit und Schönheit erhalten werden müsse. Es sei darum eine hohe Aufgabe des S.A.C., für die Wahrung der Schönheit des schweizerischen Hochgebirges einzustehen und unser Volk vor moralischen Schädigungen, welche der Fremdenverkehr im Gefolge haben könne, zu schützen, soweit seine Kräfte reichen. Aber es müsse dies geschehen, ohne daß darum ein allgemeiner Krieg gegen die Hotellerie geführt werde, sondern nur, wo durch ein Unternehmen in der Tat ein teures Gut, die Schönheit und Reinheit unserer Gebirgswelt, die Moralität und der Freiheitssinn einzelner Teile unseres Volkes gefährdet seien; dann werden wir mit Erfolg kämpfen. Demgegenüber betont Otto ( Basel ), daß wir nicht nur Freunde der Alpenwelt, sondern auch Bergsteiger seien, welche die Berge nicht nur um ihrer Schönheit willen lieben, sondern auch des moralischen Eindruckes wegen, den wir aus dem Kampfe mit den Naturgewalten empfangen. Die Sektion Basel bekämpft nicht alle Bergbahnen, besonders nicht die, welchen eine wirtschaftliche Bedeutung zukommt, wohl aber die, welche ins Schnee-und Eisrevier hineinführen. Das Ideal, welches uns überliefert worden ist, müssen wir auch den Nachkommen erhalten. Dem Vorschlag des Zentralkomitees kann sich die Sektion Basel nicht anschließen, weil die Begriffe „ Verunstaltung und Profanation " zu dehnbar sind. Eventuell schlägt sie vor, die Frage „ was ist Verunstaltung oder Profanation eines Berges ?" anhand der bereits in Bau begriffenen oder sonst bekannten Projekte von Hochgipfelbahnen zu präzisieren. Dr. Schöpfer ( Weißenstein ) macht in formeller Beziehung darauf aufmerksam, daß dieser neueingebrachte, vorher nicht angemeldete Antrag nicht zur Abstimmung gelangen dürfe. In materieller Beziehung warnt er vor einem allzu schroffen Vorgehen in solchen Dingen, es werde dadurch mehr geschadet als genützt. Nachdem auch Graf ( Bern ) und der Zentralpräsident diesen Antrag der Sektion Basel als unzulässig bezeichnet, erklärt Otto ( Basel ), er überlasse es dem Zentralkomitee, eine Definition zu finden. Darauf spricht der Zentralpräsident die Bereitwilligkeit des Zentralkomitees aus, die Frage zu studieren, und schreitet, da von der Diskussion kein weiterer Gebrauch gemacht wird, zur Abstimmung. In eventueller Abstimmung wird zuerst Ziffer 3 nach dem Vorschlag des Zentralkomitees angenommen, und hierauf in definitiver Abstimmung der ganze Antrag in der von diesem modifizierten Form.

14. Antrag der Sektion Diablerets: Das Zentralkomitee wird eingeladen, die Mittel und Wege zu studieren, welche dem S.A.C. ermöglichen, bei Konzessionsgesuchen für Gipfelbahnen rechtzeitig zu intervenieren.

Das Zentralkomitee nimmt diesen Antrag unter Beobachtung der im Antrag 13, AI. 3, festgestellten Prinzipien zum Studium entgegen.

Das Zentralkomitee, für welches S. Meißer referiert, beantragt, dem Vorschlag der Sektion Diablerets Folge zu geben, weil dies nach dem soeben gefaßten Beschluß nur logisch sei. Dr. Wellauer ( Diablerets ) gibt Auskunft über die Art, in welcher die Sektion Diablerets wegen der Bahn auf die Diablerets vorging, teilt mit, daß aus dem Kanton Waadt und benachbarten Kantonen 30,000 Unterschriften eingingen, welche sich gegen den Bau dieser Bahn aussprechen, und legt folgenden Antrag vor: Die Abgeordnetenversammlung des S.A.C., in Zug vom 6. November 1911 erklärt, die durch die Sektion Diablerets organisierte Opposition gegen den Bau einer Eisenbahn von Gryon nach dem Gipfel der Diablerets energisch zu unterstützen.

Bodenehr ( Weißenstein ) findet, der Ausdruck Gipfelbahnen würde richtiger ersetzt durch Hochgipfelbahnen. Einer Annahme des Antrages kann er jedoch keine Bedeutung beilegen, es werde dadurch nichts erreicht. Nachdem Wellauer ( Diablerets ) sich damit einverstanden erklärt hat, daß der Ausdruck „ Gipfelbahnen " durch „ Hochgipfelbahnen ' ' ersetzt werde, wird der Antrag des Zentralkomitees angenommen.

Den neuen Antrag der Sektion Diablerets auf Unterstützung der Opposition gegen eine Bahn auf die Diablerets erklärt der Zentralpräsident nicht zur Diskussion zulassen zu können. Hingegen weist er darauf hin, daß diese Resolution während des Bankettes vorgelegt werden könne.

15. Antrag des Zentralkomitees: Die Abgeordnetenversammlung beschließt die Herausgabe einer Festschrift zum 50jährigen Bestehen des S.A.C. und bewilligt für diesen Zweck einen Kredit bis zu Fr. 8000.

Das Zentralkomitee ist ermächtigt, die deutsche Ausgabe als Beilage zum Jahrbuch zu behandeln. Die romanischen Sektionen übernehmen die Übersetzung der Festschrift, die Korrektur und die Verteilung unter ihre Mitglieder auf eigene Kosten.

Der Referent des Zentralkomitees, S. Meißer, erinnert daran, daß seinerzeit auf das 25jährige Bestehen des S.A.C. vom damaligen Zentralkomitee in Glarus in deutscher und französischer Sprache eine Festschrift publiziert worden sei, in der die Gründung und Entwicklung des S.A.C. während der ersten 25 Jahre seines Bestandes zur Darstellung gelangte. Das gegenwärtige Zentralkomitee findet es für angezeigt, daß zur Feier des 50jährigen Jubiläums des S.A.C. im Jahre 1913 ebenfalls eine Festschrift, in der die Geschichte des S.A.C. zur Darstellung gelangt, herausgegeben und unter die Mitglieder verteilt werde. Die Entwicklung, welche der S.A.C., durchgemacht hat, rechtfertigt eine solche Veröffentlichung vollkommen. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, bedarf das Zentralkomitee eines Kredites von Fr. 8000 aus der Zentralkasse, um dessen Bewilligung es nachsucht. Der Rest der Kosten soll auf das Konto des Jahrbuches genommen werden. Das Zentralkomitee hält dafür, daß auf diese Weise weder die deutschen noch die romanischen Sektionen in unbilliger Weise belastet werden, sowie daß die ziemlich starke Inanspruchnahme des Jahrbuchfonds es rechtfertige, wenn es den französischen Sektionen zumute, daß sie die Übersetzung, die Korrektur und die Verteilung der Festschrift an ihre Mitglieder auf eigene Kosten übernehmen.

Daguet ( Moléson ) beantragt, da die Herausgabe einer Festschrift die französischen und die deutschen Sektionen in gleicher Weise angeht, Alinea 1 des Vorschlages des Zentralkomitees in unveränderter Form anzunehmen, dagegen Alinea 2 durch folgendes zu ersetzen: „ Das Zentralkomitee wird die Festschrift in den beiden Haupt-Nationalspracben auf Kosten der Zentralkasse veröffentlichen. " Dr. Amberg ( Uto ) verteidigt den Vorschlag des Zentralkomitees als gerechter. Der Zentralpräsident bemerkt, das Zentralkomitee sei aus Sparsamkeitsrücksichten zu seinem Antrage gelangt, weil es es als in seiner Pflicht liegend erachte, zu den Finanzen möglichst Sorge zu tragen. Es sei nicht recht begreiflich, daß gerade die französischen Sektionen seinem Antrage opponieren, denn hauptsächlich zu ihren Gunsten verlange das Zentralkomitee den Kredit aus der Zentralkasse, während die Kosten für die deutsche Ausgabe fast vollständig durch den Jahrbuchfonds bestritten würden.

In der hierauf folgenden Abstimmung entscheidet sich die Mehrheit für den Antrag der Sektion Moléson.

16. Antrag der Section Genevoise: Das Clubfest 1916 wird um ein Jahr vorgerückt. Es wird 1915 von der Section Genevoise gleichzeitig mit dem 50jährigen Stiftungsfeste der Sektion durchgeführt.

Das Zentralkomitee beantragt Nichteintreten. In 16 unserer Statuten ist alle drei Jahre ein Clubfest vorgesehen, überdies ist die Abgeordnetenversammlung nicht kompetent, in Sachen Beschluß zu fassen; denn nach 17 hat die Generalversammlung über die Wahl des Festortes zu beschließen. Hierzu gibt der Zentralpräsident die Erklärung ab, das Zentralkomitee habe formelle Bedenken, es sei nicht Gegner der Idee, aber in erster Linie sei es seine Pflicht, über die Befolgung der Statuten zu wachen. Nur die Generalversammlung sei kompetent, einen diesbezüglichen Beschluß zu fassen, und wenn die Section Genevoise im Jahre 1913 rechtzeitig einen Antrag zuhanden der Generalversammlung einreiche, so verspreche das Zentralkomitee, alsdann für ihren Antrag einzustehen. Es dürfte dies der Sektion Genf genügen. Im Anschluß teilt er ein von Mitgliedern der Sektionen Winterthur, Biel, Hoher Rohn, Oberland, Bern und Jaman aus Biel eingelangtes Telegramm mit, worin diese ersuchen, dem Wunsche der Genfer zu entsprechen.

Archinard und Müller ( Genevoise ) verdanken das Entgegenkommen des Zentralkomitees und erklären sich damit befriedigt.

Im fernem teilt der Zentralpräsident mit, daß von Mitgliedern der Sektionen Uto, Basel und Lägern die Anregung gemacht worden sei, die Abgeordnetenversammlung vom Montag auf Samstag oder Sonntag zu verlegen. Er ersucht die Delegierten, sich darüber in der „ Alpina " zu äußern, worauf das Zentralkomitee die Frage prüfen und objektiv entscheiden werde.

Um 1 ½ Uhr schließt der Zentralpräsident, den Delegierten ihre Ausdauer verdankend, die Versammlung.

Chur, im November 1911.

Namens des Zentralkomitees des S. Â. C, Der Aktuar:Der Präsident:

S. Meisser.Henne.

Die Stimmenzähler: Dr. Jenny.E. Lemp.

Klauser.Nicohier.

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