Protokoll der XLIII. Abgeordnetenversanamlung | Club Alpin Suisse CAS
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Protokoll der XLIII. Abgeordnetenversanamlung

Remarque : Cet article est disponible dans une langue uniquement. Auparavant, les bulletins annuels n'étaient pas traduits.

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XLIII. Abgeordnetenversammlung des S.A.C.

Samstag den 9. September 1905, nachmittags 3 Uhr, im Konzertsaal des Grand Hôtel in Engelberg.

Der Zentralpräsident, Dr. Rob. Schöpfer, eröffnet die Verhandlungen mit einer kurzen Begrüßung der anwesenden Abgeordneten. Er teilt mit, daß Herr D. Delétra ( Genf ) sich wiederum habe bereit finden lassen, die Übersetzung zu besorgen, und ersucht die Redner, jeweils ihren Namen und die Sektion, der sie angehören, zu nennen und allfällige Anträge schriftlich einzureichen und kurz zu begründen.

Der Zentralsekretär ist am Erscheinen verhindert.

Die übrigen Mitglieder des Zentralkomitees sind sämtlich anwesend.

1. Der Namensaufruf ergibt, daß die nachgenannten Sektionen durch folgende Herren Delegierte vertreten sind: Aarau ( 3 ): Herren Paul Müri, Oskar Oehler, Paul Schirmer; Am Albis ( 1 ): Herr C. Habersaat; Altels ( 2 ): Herren V. de Beauclair, Dr. H. Biehly; Bachtel ( 4 ): Herren Jul. Dübendorf er, Ernst Huber, Ed. Rilegger, Dr. Stahel; Basel ( 4 ): Herren Karl Egger, C. Stähelin, Ferd. Wortmann, H. Wydler; Bern ( 6 ): Herren Dr. H. Dübi, A. Francke, Dr. J. H. Graf, E. Grosse, A. Lardelli, H. Wylemann; Bernina ( 2 ): Herren Christ. Cavegn, Michel; Biel ( 3 ): Herren Dr. A. Bähler, A. Müller, Paul Jacky; Blümlisalp ( 2 ): Herren G. Krebs, Herrn. Lohner; Bodan ( 2 ): Herren H. Kesselring, R. Scherb; Burgdorf ( 2 ): Herren Paul Christen, J. Margot; Chaux-de-Fonds ( 5 ): Herren Emile Courvoisier, Ali Bingguely, Philippe Faure, John Meyer, F. Robert; Davos ( 3 ): Herren B. Caflisch, R. Bertsch, Dr. E. Nienhaus; Des Diablerets ( 7 ): Herren Dr. L. Barbey, Albert Barbey, Jules Centurier, L. Fontannaz, G. Landis, C. Margot, J. Wanner-Roussy; Einsiedeln ( 1 ): Herr J. Kälin-Lienhardt; Emmental ( 1 ): Herr A. Beck; Genevoise ( 9 ): Herren J. Berlie, A. Bernoud, A. Bétrix, A. Chevallier, E. H. des Gouttes, J. Langdorff, E. Perottet, E. Thury, E. G. Vatter; Gotthard ( 2 ): Herren Rob. Epp, Eduard Waser; Hoher Rohn ( 1 ): Herr H. Blattmann; Jaman ( 4 ): Herren Louis Hahn, Th. Hottinger, Charles Loude, O. Nicollier; Lägern ( 2 ): Herren R. Jeuch-Rohn, H. Müller; Leventina ( 1 ): Herr Leod.

Lisibach; Lindenberg ( 2 ): Herren E. Bodmer, Dr. W. Bruggiser; Moléson ( 3 ): Herren Louis de Buman, Ferd. Broillet, L. Dagnet; Mythen ( 1 ): Herr Kaspar Pfyl; Neuchâteloise ( 4 ): Herren Oskar Bossy, Jacot Guillarmod, Martin Luther, F. Maul er; Oberaargau ( 3 ): Herren Dr. E. Hiltbrunner, Paul Kasser, J. Tschurai; Oberhasli ( 3 ): Herren Melch. Anderegg, Hans Immer, Jacques Widmer; Oberland ( 2 ): Herren Hans Allen-bacli, Arthur Meyer; Pilatus ( 4 ): Herren Konrad Frank, Alfred Gräflicher, Johann Schmid, Jacques Steffen; Piz Sol ( 3 ): Herren Dr. V. Häberlin, Jäger, J. Knecht; Randen ( 3 ): Herren J. C. Bahnmaier, J. Fehr, Dr. G. Schwarz; Rhätia ( 2 ): Herren P. J. Bener, A. Zuan; Rorschach ( 2 ): Herren J. B. Dudler, P. F. Kober; Roßberg ( 2 ): Herren C. Schilling, Werner Spillmann; St. Gallen ( 5 ): Herren Aider, Bern. Becker, O. Buchenhorner, C. Forster, Fritz Ran; Säntis ( 3 ): Herren Hans Buchli, Hch. Forster, Hch. Preisig; Ticino ( 2 ): Herren Dr. jur. M. Ferri, Riego Girola; Thurgau ( 2 ): Herren G. Büeler, A. Handschin; Titlis ( 3 ): Herren Willi. Camenzind, N. Hinder, M. Lussi; Tödi ( 2 ): Herren Jacques Glarner, Paul Greuler; Uto ( 8 ): Herren A. Bär, C. Brack, Frick, H. Günther, II. Hausheer, J. J. Strickler, R. Syz, Dr. C. Täuber; Weißenstein ( 4 ): Herren John Le Cocq, J. Huber-Müller, W. Späti, P. Vogt; Winterthur ( 4 ): Herren Dr. E. Boßhard, J. U. Denzler, O. Girowitz, Dr. E. Na?f; Zofingen ( 2 ): Herren O. Caspar-Suter, G. Strähl.

Zusammen 45 Sektionen, vertreten durch 136 Abgeordnete; nicht vertreten sind die Sektionen: Monte Rosa, Piz Terri, Prätigau, Toggenburg und Uriter-Engadin.

2. Wahl der Stimmenzähler. Aus der Mitte der Versammlung werden vorgeschlagen und in offener Abstimmung gewählt die Herren: Dr. L. Barbey ( Des Diablerets ), A. Bernoud ( Genf ), Dr. E. Nienhaus ( Davos ), J. J. Strickler ( üto ).

3. Jahresrechnung pro 1904 und Bericht der Revisoren. Rechnung und Revisionsbericht sind den Herren Abgeordneten gedruckt zugestellt und in Nr. 5 der „ Alpina " publiziert worden.

Die Versammlung verzichtet auf die Verlesung und erteilt der Jahresrechnung pro 1904 und dem Revisionsbericht einstimmig die Genehmigung.

4. Bericht über den Stand der Finanzen. Berichterstatter des Zentralkomitees: Herr Jules Branschi, Zentralkassier.

Die Einnahmen bis 31. August 1905 betragen. Die AusgabenDavon für Führerversicherung

„., Clubhütten

Als mutmaßliches Rechnungsresultat auf Ende 1905 ergibt sich ein Defizit von

Stand des Vermögens auf Ende 1905

Das Vermögen der Huberstiftung wird Ende 1905 betragen'r.

48,188.

22 - 33,147.

11,334.

40 r 10,235.

25 n 11,200.

__ n 34,300.

— n 29,430.

Die Versammlung nimmt von diesem Finanzbericht Kenntnis, ohne weitere Diskussion.

5. Wahl der Rechnungsrevisoren. Als Rechnungsrevisoren werden gewählt die bisherigen Ersatzmänner, die Herren: Oskar Buchenhorner ( St. Gallen ), G. Landis ( Des Diablerets ), und als Ersatzmänner: A. Bingguely ( Chaux-de-Fonds ), Hans Buchli ( Säntis ).

6. Antrag der Sektion Basel betreffend Versorgung der Hütten mit Brennmaterial. In der letztjährigen Delegiertenversammlung wurde folgender Antrag der Sektion Basel zum Beschlüsse erhoben:

„ Das Zentralkomitee wird eingeladen, zu prüfen und zu berichten, ob nicht die Statuten betreffend die Clubhütten nach folgenden Grundzügen zu revidieren seien: 1. Es soll, wenn immer möglich, in allen Hütten des 8. A. C. genügend Brennmaterial gegen Entrichtung einer mäßigen Taxe zur Verfügung stehen; 2. es ist das Zentralkomitee ermächtigt, den Sektionen auf Verlangen eine jährliche Subvention an ein allfälliges Defizit zu verabfolgen. "

Der Berichterstatter des Zentralkomitees, Herr Bodenéhr, teilt als Resultat einer veranstalteten Enquete mit, daß das, was mit dem Antrag bezweckt wird, größtenteils schon erreicht sei. Mit Ausnahme von sechs Hütten seien jetzt schon alle mit Holz versorgt. Die finanziellen Ergebnisse seien im allgemeinen zufriedenstellend. Namentlich da, wo das Holz in Bündeln von bestimmtem Gewicht zu einer fixen Taxe zur Verfügung gestellt werde, kommen nennenswerte Defizite nicht vor.

Unter diesen Umständen scheint eine Revision der Statuten um so weniger nötig, als durch die von der Sektion Basel vorgeschlagene Änderung dem Zentralkomitee doch kein Mittel an die Hand gegeben würde, eine Sektion zur Brennmaterialversorgung ihrer Hütte zu zwingen.

Der Zweck, welchen die antragstellende Sektion anstrebt und dem auch das Zentralkomitee soweit als möglich nahe kommen möchte, läßt sich ohne Revision der Statuten erreichen durch einen allgemein verbindlichen Beschluß im Sinne von lit. b und e des folgenden Antrages des Zentralkomitees:

a ) Von einer Abänderung der 1 lüttenstatuten wird Umgang genommen.

b ) Dagegen wird das Zentralkomitee ermächtigt, von den durch Brennmaterialversorgung der Clubhütten den Sektionen allfällig erwachsenden Defiziten die Hälfte bis zwei Dritteile zurückzuvergüten, sofern die Taxen für das Brennmaterial im Einverständnis mit dem Zentralkomitee festgesetzt worden sind.

c ) An die Gewährung von Subventionen ans der Zentralkasse zu gunsten von Hütten-Neu- und Umbauten oder Vergrößerungen ist künftighin die Bedingung zu knüpfen, daß die betreffenden Sektionen sich verpflichten müssen, ihre Hütten mit Brennmaterial zu versorgen.

Stähelin-Großmann schließt sich namens der Sektion Basel dem Antrage des Zentralkomitees an, und die Versammlung erteilt demselben ihre Zustimmung.

7. Motion der Sektion Rhätia betreffend den Neudruck von Band I des Jahrbuches des S.A.C. Diese Motion ist von der Sektion Rhätia zurückgezogen worden, weil die beim Zentralkomitee eingelaufenen Voranmeldungen ( 243 ) einen allzu geringen Absatz voraussehen ließen.

8. Antrag der Sektionen Neuenburg und Genf. „ Da die von den patentierten und nicht patentierten Wirten bewirtschafteten Hütten immer mehr den Charakter eigentlicher Gasthäuser annehmen und sich dadurch immer mehr von dem Zwecke entfernen, den sich der S.A.C. bei der Schaffung von Unterkunftsgelegenheiten im Hochgebirge gesetzt hat, werden künftighin Subventionen an die Kosten der Erstellung neuer oder Vergrößerung bestehender Clubhütten nur dann gewährt, wenn die betreffenden Sektionen sich förmlich verpflichten, daselbst keinen Wirtschaftsbetrieb einzurichten. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung wären die Subventionen zurückzuvergüten, beziehungsweise sie würden dahinf allen. "

Der Berichterstatter, E. Bodenehr, beantragt namens des Zentralkomitees Ablehnung des vorliegenden Antrages aus folgenden Gründen: Die Bewirtschaftung von Clubhütten widerspricht keineswegs den Grundsätzen, welche in den Statuten des S.A.C. ausgesprochen sind. Die Annahme des Antrages hätte eine unbillige Benachteiligung derjenigen Sektionen zur Folge, welche künftig durch besondere Verhältnisse genötigt würden, zu bewirtschaftende Hütten zu erstellen.

Aus ihren Beiträgen an die Zentralkasse müßten nach wie vor an die bisher bewirtschafteten Hütten Subventionen ausgerichtet werden, während ihnen gegenüber nicht Gegenrecht gehalten würde.

Der Jungmannschaft des S.A.C. mag die selbständige Verpflegung in den Hütten einen besonderen Reiz bieten; ältere Mitglieder werden aber bewirtschafteten Hütten den Vorzug geben, und ihre Wünsche verdienen auch Berücksichtigung. Nur bei sehr frequentierten Hütten wird die Bewilligung zum Wirtschaftsbetriebe nachgesucht werden. Bei starkem Andrang ist aber das Einzelkochen für die Besucher oft eine große Geduldprobe, wie an einem Beispiel aus jüngster Zeit nachgewiesen wird. Die gemeinsame Besorgung der Küche durch den Hüttenwart bedeutet abends und morgens für alle eine kostbare Zeitersparnis. Der Einwand, daß an Orten, wo bewirtschaftete Hütten betrieben werden, eigentliche Privatwirtshäuser hingehören, wäre aus naheliegenden Gründen nicht stichhaltig.

Deshalb beantragt das Zentralkomitee, von einem allgemeinverbindlichen Beschlüsse abzusehen, in der Meinung, daß die Delegiertenversammlung in jedem einzelnen Falle entscheiden kann, ob sie an die Gewährung einer Subvention der Zentralkasse für eine neu zu erstellende und zu vergrößernde Hütte die Bedingung knüpfen will, daß sie nicht bewirtschaftet werden darf.

Dr. Mauler ( Neuenburg ) verdankt zunächst dem Zentralkomitee die einläßliche Prüfung des Antrages.

Es soll damit nur das Prinzip gewahrt werden, wonach die Hütten des 8. A. C. einfache Unterkunftsstätten sein sollen.

Gegen die Anstellung von Hüttenwarten in sehr frequentierten Hütten hätten wir keine Einwendung erhoben. Aber der Schritt zur bewirtschafteten Hütte ist nicht vereinbar mit dem ursprünglichen Prinzip; er macht aus der Unterkunftstätte ein Gasthaus. Wenn auch für die Besucher kein Zwang besteht, so liegt doch die Gefahr einer ungleichen Behandlung der Gäste nahe. Darum erscheint die Bewirtschaftung nicht empfehlenswert.

Die Antragsteller sind für die möglichste Einfachheit. Sollte aber ihr Antrag abgelehnt werden, so schlagen sie vor, es sei im Antrage des Zentralkomitees zu sagen, daß die Delegiertenversammlung in jedem einzelnen Falle entscheiden „ soll' ', anstatt entscheiden „ kann ".

In der Abstimmung fallen auf den Antrag der Sektionen Neuenburg und Genf nur 26 Stimmen.

Das Zentralkomitee erklärt sich mit der beantragten Änderung des Wortes „ kann " in „ soll " einverstanden.

In dieser Fassung wird der Antrag des Zentralkomitees angenommen.

9. Antrag der Sektion Beniina namens der Subsektion Bregaglia betreffend Erstellung einer Clubhütte auf der Alp Sciora im Bondascatal ( Bergell ). Berichterstatter des Zentralkomitees: Bodenehr.

Das Subventionsgesuch der Sektion Bernina ist schon im Sommer 1904 gestellt, nachträglich aber wegen dringlicherer Hüttenbauten zurückgezogen worden.

Für die heutige Delegiertenversammlung liegt eine Erneuerung des Gesuches vor.

Der Berichterstatter weist auf die Wünschbarkeit, ja Notwendigkeit besserer Unterkunftsverhältnisse im Bondasca- und Albignatal nach und erklärt, daß der für die Hütte in Aussicht genommene Standort oberhalb der Alp Sciora ( 3068 m ) im Bondascatal von den berufensten Kennern der Gegend als der geeignetste befunden worden sei.

Nach dem vorliegenden Projekte enthält die Hütte Lagerstellen für Iti Personen. Wenn nötig, können später durch einen Anbau für weitere 10 Personen Schlafstellen geschaffen werden.

Die Baukosten sind auf Fr. 6200 veranschlagt. Mit Einschluß von Fr. 800 für Mobiliaranschaffung ergibt sich ein mutmaßlicher Kostenaufwand von rund Fr. 7000.

Das Zentralkomitee beantragt: Der Sektion Bernina wird zu Händen ihrer Subsektion Bregaglia an die Erstellungskosten einer Clubhütte auf der Alp Sciora im Bondascatal, inklusive Mobiliarbeschaffung, ein Beitrag von 60 °/o der Totalkosten, im Maximalbetrag von Fr. 4200, aus der Zentralkasse bewilligt, unter der Bedingung, daß die Sektion Bernina bezw. ihre Subsektion Bregaglia die Verpflichtung übernimmt, die Hütte stets mit Brennmaterial zu versorgen.

Diesem Antrage stimmt die Versammlung ohne Diskussion bei.

10. Antrag der Sektion des Diablerets betreffend Erstellung einer neuen Hütte am Col d' Orny. Berichterstatter des Zentralkomitees: E. Bodenehr.

Die Hütte der Sektion des Diablerets am Glacier d' Orny genügt nicht mehr. Anstatt einer Vergrößerung dieser Hütte empfiehlt sich die Erstellung einer neuen in weniger leicht zugänglicher Lage, welche den eigentlichen Hochtouristen besser dienen und gleichzeitig die jetzige Hütte entlasten wird. Als Standort ist ein Platz nahe am Col d' Orny, auf einer Höhe von zirka 3130 m ., zirka IV2 Stunden oberhalb der jetzigen Hütte, in günstiger Lage in Aussicht genommen.

Der vorliegende Plan sieht einen Holzbau vor, nach dem gleichen Typus wie die jetzige Hütte.

Erdgeschoß und Dachstock bieten Schlafstellen für 25 Personen.

Die Kosten des Baues sind auf Fr. 8000 ( ohne Mobiliar ) veranschlagt.

Die Sektion erklärt, sich mit einem Beitrag von 50 °/o begnügen zu wollen.

Das Zentralkomitee ist mit dem Projekte einverstanden und spricht seine Anerkennung dafür aus, daß die Sektion des Diablerets in Würdigung der finanziellen Lage der Zentralkasse sich mit einem verhältnismäßig bescheidenen Beitrag des Gesamtclubs begnügt.

Es beantragt:

An die Erstellungskosten einer neuen Clubhütte am Col d' Orny wird der Sektion des Diablerets ein Beitrag von 50 °/o der effektiven Kosten, im Maximum von Fr. 4000, zugesichert.

Die Anschaffung samt Transport des erforderlichen Mobiliars, Küchenbatterie, Decken, Stroh etc. hat auf alleinige Kosten der Sektion des Diablerets zu erfolgen.

Die Sektion des Diablerets hat die Verpflichtung zu übernehmen, für Brennmaterial in der neuen Hütte zu sorgen.

Auch diesem Antrage erteilt die Versammlung ohne Diskussion die Genehmigung.

11. Subventionsgesuch der Sektion Titlis. Die Sektion Titlis beabsichtigt die Erstellung einer neuen Clubhütte auf dem Ruckhubel, da die alte Hütte dem Bedürfnisse nicht mehr genügt, und ersucht um eine Subvention aus der Zentralkasse. Berichterstatter des Zentralkomitees: E. Bodenehr.

Das Subventionsgesuch der Sektion Titlis ist erst am 22. August eingereicht worden. Deshalb fand das Zentalkomitee keine Zeit mehr, den Antrag an die Delegiertenversammlung in jeder Hinsicht gründlich vorzuberaten.

Zur Begründung der Vorlage verliest der Berichterstatter die betreffenden Ausführungen aus dem Schreiben der Sektion Titlis. Es wird darin, nach der Ansicht des Zentralkomitees, die Dringlichkeit eines Neubaues in überzeugender Weise nachgewiesen.

Der vorliegende Plan sieht einen doppelgeschossigen Bau vor für 30—40 Personen.

Der Kostenvoranschlag beziffert sich auf Fr. 7700, dazu Fr. 800 für Mobiliar, total Fr. 8500.

Es ist vorgesehen, die Hütte während der Monate Juli und August durch einen Hüttenwart beaufsichtigen zu lassen. Während der übrigen Zeit soll sie verschlossen bleiben und sollen Schlüssel bei den Führern in Engelberg und Isenthal deponiert werden. Für führerlose Touristen und andere Besucher soll die alte Hütte mit dem nötigen Mobiliar zur Verfügung stehen.

Eine so beschränkte Benützungsweise der neuen Hütte steht aber mit 16 der Hüttenstatuten im Widerspruch. Die führerlosen Mitglieder des S.A.C. müssen während der Monate September bis Juni mit der alten Plankenalphütte vorlieb nehmen, und das wäre ein Unrecht. Es muß deshalb diese Frage nebst einigen Baufragen noch reiflich erwogen werden.

Der Antrag des Zentralkomitees lautet:

„ An die Erstellungskosten einer neuen Clubhütte bei der jetzigen Plankenalphütte auf dem Ruckhubel ( Voranschlag inklusive Mobiliar Fr. 8500 ) wird ein Beitrag von 60 % der effektiven Kosten, im Maximum Fr. 5100, bewilligt, unter der Bedingung, daß sich die Sektion Titlis zur Brennmaterialversorgung der Hütte verpflichtet.

Bezüglich Genehmigung des vorliegenden Bauplanes betreffend zeitweise Schließung der Hütte, sowie betreffend den Unterhalt der bestehenden Plankenalphütte u. dgl. bleibt eine Verständigung der Sektion Titlis mit dem Zentralkomitee vorbehalten. "

Herr Dr. Täuber ( Uto ) beantragt, es sei an die Bewilligung der Subvention die Bedingung zu knüpfen, daß die neue Hütte höher hinauf in der Richtung gegen den Engelberger Rotstock gestellt werde.

Dann könne die alte Hütte den Hüttenbummlern, die neue den Clubisten dienen.

Herr Lussi ( Titlis ) hebt die Dringlichkeit eines Neubaues hervor. Die alte Hütte stehe in sehr aussichtsreicher Lage, darum habe man einen benachbarten Standort auch für die neue als passend erachtet. Es gehe nicht an, in der heutigen Versammlung, ohne Kenntnis der maßgebenden Verhältnisse, bezüglich eines neuen Standortes bindende Beschlüsse zu fassen. Er beantragt, es sei der vom Zentralkomitee vorgeschlagene Beitrag von 60 % der effektiven Kosten, im Maximum Fr. 5100, zu bewilligen, im Schlußsatze des Antrages des Zentralkomitees aber nach den Worten „ bezüglich Genehmigung des vorliegenden Bauplanes " einzuschalten „ und des Standortes " etc.

Der Zentralpräsident erklärt sich namens des Zentralkomitees mit der von Dr. Täuber gestellten Bedingung einverstanden und gibt die Zusicherung, daß derselben bei der Wahl des Standortes nach Möglichkeit Rechnung getragen werden solle.

Nach dieser Erklärung schließt sich Dr. Täuber dem Antrage des Zentralkomitees mit der von Lussi beantragten Einschaltung an, und in der nun folgenden Abstimmung wird der so bereinigte Antrag angenommen.

12. Antrag der Sektion Genf. „ Um den Skilauf zu unterstützen, der bei den Bergsteigern mehr und mehr populär wird, ist das Zentralkomitee ermächtigt, diejenigen Sektionen, welche bereits existierende Alphütten in den für Ski passenden Gegenden mieten und ausstatten, mit Geldbeiträgen zu unterstützen. Diese Subventionen dürfen Fr. 100 per Hütte nicht übersteigen. "

Berichterstatter des Zentralkomitees: G. Cherno.

Das Zentralkomitee erklärt sich prinzipiell damit einverstanden, den Sektionen Beiträge für Miete und Ausstattung von bestehenden, dem Skisport dienenden Alphütten auszurichten. Bei der Bemessung dieser Beiträge muß aber auf den Stand der Finanzen Rücksicht genommen werden, und darum ist es nötig, daß die Begehren innerhalb einer vom Zentralkomitee anzusetzenden Frist eingereicht werden.

Das Zentralkomitee ist der Ansicht, daß neben der Zentralkasse auch noch die Sektionskassen für einen Teil ( za. 50 °/o ) der Kosten aufkommen sollen und daß die Ausrichtung einer Subvention an eine Sektion keinen Anspruch auf spätere Wiederholung begründe.

In diesem Sinne wird beantragt:

„ Das Zentralkomitee bestimmt alljährlich nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und der einlaufenden Subventionsbegehren die Höhe der eventuellen Beiträge, welche unter keinen Umständen Fr. 100 per Hütte übersteigen dürfen.u Dr. Mauler ( Neuchâtel ) beantragt, die Beiträge der Zentralkasse nicht pro Hütte, sondern pro Sektion und pro Jahr auf Fr. 100 zu begrenzen.

Berlie ( Genf ) stimmt dieser Änderung zu. Auch das Zentralkomitee erklärt sich damit einverstanden.

Es soll also der Antrag des Zentralkomitees am Schlüsse lauten: „.... Beiträge, welche unter keinen Umständen Fr. 100 pro Sektion und pro Jahr übersteigen sollen. "

In dieser Fassung wird der Antrag angenommen.

13. Antrag der Sektion Genf. „ Die Traktandenliste für die Delegiertenversammlung, die Anträge der Sektionen, sowie die Rechnung- für das abgelaufene und das Budget für das folgende Jahr sind den Sektionen in ihrer Muttersprache wenigstens einen Monat vor der Versammlung mitzuteilen, damit eine gründliche Besprechung im Schöße der Sektionen möglich ist. "

Berichterstatter des Zentralkomitees: W. Forster.

Dieser Antrag- bezweckt eine Änderung von 12 der Statuten.

Wegen verspäteter Einreichung kann heute darüber nicht Beschluß gefaßt werden.

Das Zentralkomitee würde aber eine Statutenrevision im Sinne des Antrages begrüßen, und zwar namentlich deshalb, weil dann auch die Frist für Einreichung von Subventionsbegehren entsprechend gekürzt werden müßte. Solang es zulässig ist, daß große Subventionsbegehren noch 14 Tage vor der Delegiertenversammlung angemeldet werden können, ist ein planmäßiger Finanzhaushalt unmöglich.

Zur Vermeidung von chronischen Defiziten sieht sich das Zentralkomitee daher veranlaßt, zu erklären, daß es nächstes Jahr die Subventionsgesuche für Clubhüttenbauten nur dann berücksichtigen kann, wenn sie wenigstens sechs Wochen vor der Abgeordnetenversammlung eingereicht sind; alle anderen wird es ohne Rücksicht auf ihre Dringlichkeit den Delegierten mit ablehnendem Antrag vorlegen.

Das Zentralkomitee beantragt, den Antrag der Sektion Genf erheblich zu erklären und das Zentralkomitee zu beauftragen, darüber der nächsten Delegiertenversammlung Bericht und Antrag vorzulegen.

Bernoud ( Genf ) entschuldigt die verspätete Einreichung des Antrages damit, daß eben der späte Empfang der Traktandenliste erst Veranlassung zu dem Antrage geboten habe. Im übrigen erklärt er sich mit der vom Zentralkomitee vorgeschlagenen Erledigung einverstanden.

Die heute bewilligten Subventionen für Hüttenbauten veranlassen den Sprechenden noch zu der Frage, wie es komme, daß der Sektion des Diablerets nur eine Quote von 50 % bewilligt worden sei, während in zwei anderen Fällen die Limite auf 60°/o fixiert wurde.

Der Präsident bringt in Erinnerung, daß nach den Mitteilungen des Berichterstatters die Sektion des Diablerets in verdankenswerter Schonung der Zentralkasse nicht mehr als 50% verlangt habe.

Nach dieser Auskunft wird zur Abstimmung geschritten und der Antrag des Zentralkomitees angenommen.

14. Antrag der Sektion Rorschach. „ Das Zentralkomitee wird ersucht, in geeigneter Weise durch Erlaß bezüglicher Verordnungen und Anschlag in den Hütten Vorsorge zu treffen, daß den Mitgliedern des S.A.C. in erster Linie das Anrecht auf Unterkunft in den Clubhütten des S.A.C. gewahrt bleibt, wie solches auch seitens des D. & Ö.A.V. zu geschehen pflegt. "

Berichterstatter des Zentralkomitees: W. Forster.

Dieser Antrag gehört zu denen, welche in letzter Stunde eingereicht worden sind.

Eine befriedigende Lösung dieser heikein und schon öfters angeregten Frage braucht Zeit und gründliche Überlegung.

Deshalb ist das Zentralkomitee heute noch nicht im Falle, Vorschläge zu machen, und ersucht die Versammlung, ihm den Antrag in dem Sinne zu überweisen, daß es in der nächsten Delegiertenversammhmg darüber Bericht und Antrag vorlegen soll.

Die Versammlung ist damit einverstanden.

Auf die Anfrage des Präsidenten, ob noch jemand etwas vorzubringen habe, meldet sich niemand zum Worte.

Er erklärt daher die Verhandlungen als geschlossen und spricht dem Übersetzer, Herrn Delétra, für seine Dienstleistung und den Herren Abgeordneten für ihr Ausharren den Dank des Zentralkomitees aus.

Schluß 5 Uhr 5 Min.

Der Protokollführer:Der Zentralpräsident:

A. Mägis.Dr. R. Schöpfer.

Die Stitnmenzähler:

Dr. E. Nienhaus.A. Bernoud.

Dr. L. Barbey.J. J. Strickler.

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