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Protokoll der XXXVIII. Delegiertenversammlung

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der

XXXVIII. Delegiertenversammlung der S.A.C.

vom 29. Oktober 1900, um IO1/* Uhr vormittags, in Brugg.

Vorsitzender: Herr Dr. Bosshard, Centralpräsident.

1. Namensaufruf. Anwesend sind: a. Mitglieder des Centralkomitees: Herren Dr. Boßhard, Notar Denzler, F. Schöllhorn, Dr. Vodoz, Dekan Herold, Oberst Reinhart; b. Delegierte der Sektionen: Aarau: Herren O. Öhler, A. Erdin; Am Albis: Herr Weisbrod; Basel: Herren Kummer, Wortmann, Felix Burckhardt; Bachtel: Herren Lehmann-Ritter, G.Schaufel-berger, H. Stauber; Bernina: Herren Dr. Bernhard, C. Saraz, Moggi; Bern: Herren Dr. Dübi, Dr. Kürsteiner, Ch. Montandon, Hug, G. Dethleffsen; Biel: Herren Dr. Bähler, F. Studer, E. Kuhn; Burgdorf: Herren A. Federer, H. Wisendanger; Blümlisalp: Herren Rohr, Paul Montandon; Chaux-de-Fonds: Herren Neukomm, Ed. Jeanneret-Perret, Henry Rieckel, E. Courvoisier-Gallet; Davos: Herren Dr. Schibier, Rzewuski; Diablerets: Herren Dr. Heer, E. Correvon, Dr. Barbey, F. Henzi, A. Barbey; Emmenthal: Herr Bühlmann; Genf: Herren Pictet, Berlie, Des Gouttes, Bernoud, Thury, Natermann, Marchand; Gotthard: Herr C. Jauch; Jaman: Herren Louis Hahn, O. Nicollier, E. Potterat; Lägern: Herr Jeuch-Rohn; Lindenberg: Herr Misteli; Moléson: Herren E. de Weck, A. Weißenbach, L. Daguet; Monte Rosa: Herr Seiler; Mythen: Herr Fürsprech Lüssy; Neuenburg: Herren Schelling, Perrochet, Sandoz; Oberland: Herren Großrat Seiler, Pfr. Straßer, Red. Wehrlin; Oberaargau: Herren Zemp, Baumberger, K. Jordi; Pilatus: Herren R. Wyß, Lisibach, Dr. Arnold; Piz Sol: Herr Knecht; Randen: Herren Bahnmaier, Stokar; Roßberg: Herr J. M. Weber-Strebel; Rorschach: Herren E. Trachsler, C. Hedinger; Rhätia: Herren A. Henne, A. Zuan, E. Meißer; Säntis: Herren Forster, Sonderegger; St. Gallen: Herren Dr. E. Scherrer, Th. Schefer, E. Mettler-Wolff, E. Ehrenzeller-Meyer; Tödi: Herren K. Kollmus, J. Bäschlin, D. Jenny; Thurgau: Herr Handschin; Uto: Herren Prof. Walder, A. Hug, A. Nägeli, Pfr. Thomann, H. Grimm, E. Trümpier - Hurter; Weißenstein: Herren ,Dr. A. Walker, Jul. Branschi, W. Forster; Winterthur: Herren C. Diethelm, Dr. Näf, Caflisch, P. Reinhart; Zofingen: Herren G. Strähl, Dr. Fischer-Siegwart; zusammen 100 Delegierte, welche 38 Sektionen vertreten; nicht vertreten waren die Sektionen Prätigau, Piz Terri, Titlis, Tessin, Toggenburg, Unterengadin.

2. Als Stimmenzähler, die zugleic » das erst nach der Sitzung zu verfassende Protokoll zu genehmigen haben, werden gewählt die Herren Trümpier-Hurter ( Uto ), Mettler-Wolff ( St. Gallen ), Correvon ( Diablerets ) und Courvoi8ier ( Chaux-de-Fonds ).

3. Der Centralpräsident erstattet Bericht über die Thätigkeit des Centralkomitees während des abgelaufenen Jahres. ( Siehe Alpina 1. Januar 1901 und Jahrbuch 1900/01. ) 4. Die für das Jahr 1899 vorgelegte Rechnung wird genehmigt. Herr Kummer ( Basel ) ergreift die Gelegenheit, um nochmals im Namen des S.A.C. dem abgetretenen Centralkassier, Herrn Sandoz, warm zu danken nicht nur für seine musterhafte Kassenführung, sondern auch für sein Ausharren während einer ganzen Amtsdauer. Seinem Sohne, Herrn E. Sandoz, der ihm treu zur Seite stand und half, wird der Dank des S.A.C. ausgesprochen. Die Rechnungsrevisoren, Herren R. Kummer und O. Nicohier, stellen folgende Anträge:

1. Es möchte in Zukunft der Kostenbetrag für die Exkursionskarte als eine besondere Ausgabe betrachtet und auch so verbucht werden, anstatt daß die Rechnung über das Jahrbuch für die demselben beigelegten Exemplare mit dem entsprechenden Betrage belastet wird, wie dies letztes Jahr geschah.

2. Das Centralkomitee ist eingeladen, zu erwirken, daß ihm die Nota Orell Füßli & Cie. für die Alpina spätestens bis Mitte Januar zugestellt werde und dieselbe der Kassarechnung für das bezügliche Jahr einzuverleiben.

Diese beiden Anträge werden auf Antrag des Centralkomitees angenommen. Begründung siehe Alpina vom 15. Oktober 1900.

Herr Nägeli ( üto ) stellt eine Frage in Bezug auf die Exkursionskarten, welche dem Echo des Alpes beigelegt werden. Es wird ihm erwidert, daß man den welschen Mitgliedern die Karte direkt zusendet und nicht als Beilage zum Echo des Alpes. Die Versendung dieser Beilagen ist Sache des Echo des Alpes.

5. Der Centralkassier, Herr Schöllhorn, erstattet Bericht über den Stand der Finanzen. Am Ende dieses Jahres wird die Rechnung voraussichtlich ein reines Vermögen von Fr. 38,657 aufweisen, was einen Vorschlag von Fr. 5423 bedeutet.

6. Als Rechnungsrevisoren pro 1900 werden gewählt die Herren Forster ( Solothurn ) und Natermann ( Genf ).

Als Suppleanten: Herr Redaktor Wehrlin ( Oberland ) und Herr H. Rieckel ( Chaux-de-Fonds ).

7. Motion der Sektion Piz Sol betreffend das Benützungsrecht der Clubhütten des S.A.C. ( siehe Jahrbuch 1899, Seite 390, Alpina vom 1. Oktober 1899 ):

a. Die Mitglieder des S.A.C. haben in jedem Falle und unter allen Umständen in den vom S.A.C. oder seinen Sektionen erstellten oder unterhaltenen Hütten den Vorrang.

b. Vereinigungen oder Gesellschaften von mehr als fünf Personen, welche eine Hütte zu benützen wünschen, müssen die Erlaubnis hierfür beim Centralkomitee oder der kompetenten Sektion einholen und davon in der Alpina Anzeige machen, wie dies für Sektionsausflüge üblich ist, dies, um allfällige Konflikte zu vermeiden.

c. Die Mitglieder des S.A.C. sind berechtigt, einen eigenen Schlüssel für die Clubhütten zu besitzen. In Hütten, welche mehrere Lokale enthalten, soll eines derselben den Mitgliedern des S.A.C. reserviert sein.

Zu dieser Frage waren noch folgende Anträge eingegangen:

a. Von der Sektion Blümlisalp-Wildhorn:

Die Hüttenstatuten des S.A.C., 7, 15 und 18, sind abzuändern und sollen in Zukunft wie folgt lauten ( das kursiv Gedruckte sind die beantragten Zusätze ):

7. Es sind nur an solchen Orten Clubhütten zu bauen, in deren Nähe kein anderes Obdach vorhanden ist. Neue Hütten und solche, welche umgebaut werden, sollen möglichst hoch oben an Stellen gebaut werden, wo sie nicht von Spaziergängern überflutet werden, sondern ihrem Zweck, dem Bergsteiger als Ausgangspunkt für höhere Touren zu dienen, erhallen bleiben. Die Lokalität soll etc. ( wie bisher ).

15. Eine Hausordnung für jede Clubhütte wird im Einverständnis mit dem Centralkomitee durch die Aufsicht führende Sektion aufgestellt und durch ihre Vermittlung in der Clubhütte und den benachbarten Hotels angeschlagen. Für diese Hausordnung ist die richterliche Bewilligung einzuholen. Außerdem ist darin als i folgende Bestimmung aufzunehmen: Die Hütte steht jedem Touristen zur Benützung offen und wird seinem besondern Schutz anempfohlen. Den Mitgliedern des S.A.C. und den befreundeten großen Alpenvereinen ist ein Vorrecht eingeräumt. Die Mitglieder dieser Vereine und des S.A.C. haben sich nötigenfalls als solche zu legitimieren. Die befreundeten Alpenvereine sind die folgenden: D. u. Ö. Alpenverein, Österreichischer Alpenclub, C.A.I., C.A.F., Soc. des Tour, du Dauphiné, A. C, London.

18. Zusatz. Jede Reklame von Seiten des Hüttenwarts ist untersagt.

b. Von der Sektion des Diablerets:

In allen Hütten des S.A.C. soll folgender Anschlag möglichst sichtbar angebracht werden:

„ Diese Hütte ist Eigentum der Sektionund wird der Aufsicht der Mitglieder des S.A.C. unterstellt. Solche Gäste, welche dem S.A.C. nicht angehören, werden eingeladen, sich den Anordnungen derselben zu unterziehen.

Herr Knecht ( Piz Sol ) erklärt nun, die Sektion Piz Sol unterstütze den Antrag der Sektion Blümlisalp-Wildhorn und wünsche, ihren Antrag mit demjenigen dieser letztern Sektion vereinigt zu wissen.

Herr Dekan Herold begründet den Antrag des Centralkomitees, das denjenigen der Sektion Diablerets zu dem seinen macht ( siehe Alpina vom 15. Oktober 1900 ). Er weist auch auf die Turnerzeitung hin, in der ein Mitglied der Sektion Rorschach den Vorfall benutzt, um die Turner etwas zu orientieren und sie zu bitten, sich zu hüten, Clubhütten des S.A.C. als Ziele für Turnfahrten zu nehmen. Dieser Artikel ist vom Centralvorstand des Schweizerischen Turnvereins in beifälligem Sinne behandelt worden, und der genannte Centralvorstand hat die Sektionen angehalten, sich in dieser Weise zu benehmen, also die Clubhütten zu meiden.

Herr Montandon ( Blümlisalp-Wildhorn ) begründet seinerseits den Antrag seiner Sektion. Herr Dr. Heer ( Diablerets ) macht darauf aufmerksam, daß die richterliche Bewilligung immer den Hüttenreglementen jeder einzelnen Hütte der Sektion des Diablerets gegeben werde. Diese werden aber kaum je gelesen, daher die Notwendigkeit eines sichtbaren Plakates. Man könnte einen zweiten Anschlag, die Entrichtung der Gebühr für Holz etc. betreffend, anbringen und darin die befreundeten ausländischen Vereine aufzählen, denen die Taxe auch erlassen wird.

Herr Rohr ( Blümlisalp-Wildhorn ) hält den Antrag seiner Sektion aufrecht, er beharrt auf richterlicher Bewilligung. Herr Dr. Dttbi ( Bern ) unterstützt den Antrag Blümlisalp - Wildhorn, beantragt seinerseits im Namen der Sektion Bern:

„ Den Erlaß einer allgemeinen, richterlich zu bewilligenden Hüttenordnung durch das Centralkomitee, deren Beobachtung Reisenden und Führern zur Pflicht gemacht wird. "

Dieses Reglement ist in den Hütten und in den benachbarten Hotels anzuschlagen und der Führerschaft in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen.

Herr Stokar ( Randen ) schließt sich den beiden Rednern an,! will aber von einer Revision der 7 und 18 nichts wissen.

Herr Berlie ( Genf ) beantragt im Namen der Sektion Genf:

Es soll nach 16 der Hüttenstatuten eingeschaltet werden: „ Bei Überfüllung der dem S.A.C. oder einer seiner Sektionen gehörenden Hütten können die Mitglieder des S.A.C. ein Vorrecht beanspruchen. "

Die Sektion Genf schließt sich außerdem dem Antrag Diablerets an, vorausgesetzt, daß hinzugefügt werde: „ Bei Überfüllung können die Mitglieder des S.A.C. ein Vorrecht beanspruchen. "

Herr Berlie benützt die Gelegenheit, um vor dem in Genf erscheinenden „ Montagnard " zu warnen, und protestiert gegen den Mißbrauch des Namens „ Club Alpin " durch diese Zeitung.

Herr Kummer ( Basel ) steht auf dem Boden des Vorrechts, kann aber auch dem Antrag des Centralkomitees beistimmen, er wünscht nur das Wort „ solche " vor „ Gäste " im deutschen Text ausgelassen zu sehen.

Herr Dekan Herold erklärt, daß das Centralkomitee sich mit der neuen Redaktion des Anschlages befreunden kann, und in der endgültigen Abstimmung wird mit 73 gegen 23 Stimmen der Antrag Diablerets angenommen:

„ In allen Hütten des S.A.C. soll folgender Anschlag möglichst sichtbar angebracht werden:

„ Diese Hütte ist Eigentum der Sektionund wird der Aufsicht der Mitglieder des S.A.C. unterstellt. Gäste, welche dem S.A.C. nicht angehören, sind verpflichtet, sich den Anordnugen derselben zu unterziehen. "

8. Motion der Sektion Randen.

Die Sektion Randen wünscht, das Centralkomitee möchte sich mit der Reklame beschäftigen, welche in ausländischen illustrierten Zeitschriften zu gunsten von interessanten Gegenden der Schweiz zu machen wäre.

Das Centralkomitee beantragt Nichteintreten und bittet die Sektion Randen, ihren Wunsch als Motion zurückzuziehen.

Begründung siehe Alpina, 15. Oktober 1900.

Die Sektion Randen ist dem Wunsche des Centralkomitees nachgekommen und hat ihre Motion zurückgezogen; auf ihr Begehren jedoch wird ein Brief vorgelesen, in welchem betont wird, der Antrag tendiere nicht dahin, den S.A.C. zu bewegen, sich auf den Boden der Reklame zu begeben, er sei lediglich gestellt worden, damit vom S.A.C. ein Gegendruck ausgeübt werde gegenüber den Anstrengungen ausländischer illustrierter Zeitungen, die Schönheiten der bayerischen und tirolischen Alpen den weitesten Kreisen vor Augen zu führen, während schweizerische Ansichten vernachlässigt werden, was den Fremdenstrom von der Schweiz ablenken könnte.

Herr Oberst Reinhart macht aber darauf aufmerksam, daß die Motion vom Centralkomitee nach dem Wortlaut des Protokolls der Abgeordnetenversammlung von 1899 behandelt worden sei. Es heiße nämlich dort: „ Das Centralkomitee möchte sich mit der Reklame beschäftigen ". Im übrigen dankt er der Sektion Randen für ihr Entgegenkommen.

9. Erteilung von Führerdiplomen an sogenannte Amateurführer ( von der Abgeordnetenversammlung 1899 an das Centralkomitee zurückgewiesen ).

Das Centralkomitee beantragt Aufrechterhaltung des früheren Antrages des Centralkomitees in Neuchâtel, also Aufnahme folgender Bestimmungen als Anhang zum „ Reglement über die Führerkurse und die Erteilung von Führerdiplomen des S.A.C. " ( vom 19. April 1899 ):

a. Personen, welche einem Führerkurs zu folgen wünschen, ohne die Absicht zu haben, den Führerdienst jemals auszuüben, können vom Centralkomitee eine besondere Bewilligung dazu erhalten.

b. Bei Ausrechnung des Betrages, welchen das Centralkomitee den leitenden Sektionen gewährt, wird ihre Anwesenheit nicht mitgezählt.

c. Personen, welche unter den in Art. a angegebenen Bedingungen einem Führerkurse beiwohnen, erhalten nach einem mit Erfolg bestandenen Examen ein Ausweiszeugnis. Dieses Zeugnis giebt aber weder Anrecht auf ein Diplom noch auf ein Patent; auch hat es für den Inhaber keinerlei: Vergünstigungen zur Folge für die Versicherung von Führern, wie diese vom 8. A. C. eingerichtet worden ist.

( Die abweichenden Anträge, die in der Abgeordnetenversammlung 1899 gestellt wurden, siehe Alpina 1899, Nr. 10, Seite 111, oder Jahrbuch XXXV, Seite 391. ) Der Centralpräsident begründet den Antrag des Centralkomitees ( siehe Alpina, 15. Oktober 1900 ).

Der Referent führt ferner aus, daß der S.A.C. bei Fuhrerkursen in Kantonen, wo der Staat die Patente erteilt ( Wallis ), dem Staat nicht vorschreiben könne, daß er solchen Leuten, die den Beruf nicht ausüben wollen, ein Patent gebe.

Es ist zu befürchten, daß, sobald grundsätzlich die Ausgabe solcher Amateurdiplome beschlossen würde, die heutige Ausnahme zur Regel werde und viele sich herandrängen. Auch sind die Anforderungen an die Kandidaten nicht überall gleich streng.

Herr Paul Montandon ( Blümlisalp-Wildhorn ) bestreitet unter dem Hinweis auf die Gewerbefreiheit dem S.A.C. das Recht, einen Schweizerbürger von der Erlangung eines Fuhrerpatentes auszuschließen. Der Grund, daß der betreffende den Führerberuf später nicht ausüben will, ist nicht stichhaltig. Mehr Eitelkeit ist nicht dabei, als wenn jemand sich den Doktortitel erwirbt, um später als Doktor tituliert zu werden. Der Redner verlangt aber längere Fuhrerkurse und strengere Anforderungen an die Aspiranten. Übrigens ist die Zahl der Amateurführer sehr gering, besonders im Kanton Bern, wo die Prüfung doch eine sehr leichte ist. Die Herren Rieckel ( Chaux-de-Fonds ) und Dr. Arnold ( Pilatus ) nehmen ebenfalls Stellung gegen die Motivierung des Centralkomitees.

Herr Pfarrer Straßer ( Oberland ) betrachtet diese Teilnahme von gebildeteren Leuten an Führerkursen als einen Gewinn für dieselben, ob sie nachher praktizieren oder nicht. Sie sollen aber nicht nur zugelassen, sondern auch patentiert werden. Herr H. Seiler ( Monte Rosa ) spricht sich in ähnlichem Sinne aus und bemerkt übrigens, daß im Kanton Wallis nur solche Führer Diplome erhalten, welche vorher schon längere Zeit Trägerdienste geleistet haben.

Herr Dr. Näf ( Winterthur ) tritt für den Antrag des Centralkomitees ein. Das Erteilen von Diplomen hat keinen wesentlichen Wert. Der Redner wünscht, man möchte mit der Tradition des S.A.C. nicht plötzlich brechen. Der S.A.C. hat den Fuhrerstand gegründet und gehoben, hüten wir uns davor, die Animosität, die doch besteht, zu verschärfen durch Privi-legierung von Feinden des Führercorps.

Der Centralpräsident betont, daß das Centralkomitee weder das Recht beanspruche, jemand auszuschließen, noch die Interessen der Versicherungsgesellschaften zu wahren, er will allein die Neutralität des S.A.C. in der Frage Führerlose oder nicht Führerlose wahren.

Die Sektion Pilatus schlägt nun folgende Fassung vor:

a. Jedes Mitglied des S.A.C., das sich nach Maßgabe des Réglementes über die Führerkurse und die Erteilung der Führerdiplome des S.A.C. über die Befähigung ausweist, ist berechtigt, das Führerdiplom durch Teilnahme an einem solchen Führerkurse zu erwerben.

b. Diejenigen Mitglieder des S.A.C., die ein Führerdiplom zu erwerben wünschen, ohne sich zu verpflichten, den Führerberuf gewerbsmäßig auszuüben, was bei der Anmeldung beim Centralkomitee ausdrücklich zu erklären ist, werden bei der Ausrechnung des Beitrages, welchen das Centralkomitee den leitenden Sektionen gewährt, nicht mitgezählt und sind nicht berechtigt, der vom 8. A. C. eingerichteten Führerversicherung beizutreten und für Führung Bezahlung in irgend einer Form zu fordern.

Bei der Abstimmung wird die letztere Fassung mit 51 gegen 43 Stimmen angenommen, welche auf den Antrag des Centralkomitees fielen.

10. Motion der Sektion Rhätia betreifend Versendung des Jahrbuches ( von der Abgeordnetenversammlung 1899 an das Centralkomitee gewiesen ).

Die Motion lautet:

„ Der Beschluß der Langenthaler Delegiertenversammlung betreffend Einzug des Jahrbuchabonnements und Zusendung des Jahrbuches ist in Wiedererwägung zu ziehen. "

Das Centralkomitee beantragt:

„ Es soll nächstes Jahr derselbe Modus beibehalten werden, wie er dieses Jahr praktiziert worden ist. Die Jahrbücher würden also wiederum den Mitgliedern von der Verlagsbuchhandlung franko per Post zugestellt, und die Centralkasse übernähme die Porto- und Nachnahmespesen. "

Das Centralkomitee glaubt, diese Auslage, in Anbetracht des voraussichtlichen Rechnungsergebnisses des Jahrbuchunternehmens, verantworten zu können und hofft, daß dieser Versandmodus überhaupt beibehalten werden könne.

Herr Kummer ( Basel ) beantragt, solange das Jahrbuch einen Gewinn abwirft, überhaupt denselben Modus beizubehalten, also die Worte „ nächstes Jahr " zu streichen, womit das Centralkomitee sich auch befreunden kann. Der so abgeänderte Antrag wird angenommen.

11. Vorschlag der Sektion St. Gallen betreffend Unfallversicherung der Mitglieder des S.A.C. ( von der Versammlung 1899 an das Centralkomitee gewiesen ).

Der Vorschlag lautete:

Das Centralkomitee ist eingeladen, sich mit einer schweizerischen Unfallversicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, um besondere Bedingungen für die Unfallversicherung der Mitglieder des S.A.C. zu erwirken und hierüber der nächsten Delegiertenversammlung Bericht zu erstatten, und es erhielt hierauf das Centralkomitee bestimmten Auftrag, auch die nötigen Vorarbeiten zu treffen und sich sowohl an fremde als an schweizerische Gesellschaften zu wenden.

Das Centralkomitee beantragt Genehmigung des in Nr. 14 der Alpina vom 1. Oktober 1900 veröffentlichten Vertrages mit der Schweizerischen Unfallversicherungs-Aktiengesellschaft, und es erstattet der Referent, Notar Denzler, Bericht über die vom Centralkomitee getroifenen Maßnahmen.

Da die Sektion St. Gallen ihr Begehren nur im allgemeinen Sinne angedeutet habe, so seien vom Centralkomitee folgende drei Fragen an die „ Zürich ", allgemeine Unfall- and Haftpflichtversicherungs-Aktiengesell-schaft in Zürich, an die Schweizerische Unfallversicherungs-Aktiengesell-schaft in Winterthur und an die Kölnische Unfallversicherungs - Aktiengesellschaft in Köln vorgelegt worden:

1. Welche besondern Vergünstigungen werden gewährt, wenn sich sämtliche Mitglieder des S.A.C. bei einer und derselben Gesellschaft gegen Unfall versichern?

2. Welche Vergünstigungen werden zugestanden, wenn sich die Clubmitglieder für ihre Bergtouren bei der nämlichen Gesellschaft versichern?

3. Werden für die Mitglieder des S.A.C. günstigere Auslegungen oder Formulierungen der sonst üblichen Versicherungsbedingungen zugestanden?

Die „ Zürich " und die „ Kölnische " haben sich ablehnend verhalten, und nur die Schweizerische Unfallversicherung sei mit annehmbaren Propositionen entgegengekommen, die dahin gehen, daß die Prämiensätze überall um 10 °/0 ermäßigt und die Policengebühr auf Fr. 1 herabgesetzt werden und die Versicherung für Hochgebirgstouren für das ganze Jahr, statt nur für die Zeit vom 1. Juni bis 15. Oktober gestattet ist.

Auf die dritte Frage sei von keiner Seite eingetreten worden.. Daraufhin sei mit der Schweizerischen Unfallversicherung der vorgelegte Vertrag vereinbart worden, und erst vor wenigen Tagen habe die „ Zürich " das Begehren gestellt, als gleichberechtigte Gesellschaft in den Vertrag aufgenommen zu werden.

Das Centralkomitee konnte diesem nachträglichen Gesuche nicht mehr entsprechen, erklärt sich aber bereit, dahin zu wirken, daß der Vertrag mit der Schweizerischen Unfallversicherung nur auf die Dauer von vier Jahren abgeschlossen wird.

In der hierauf folgenden regen Diskussion, an der sich die Herren Mettler-Wolff und Dr. Scherrer ( St. Gallen ), Correvon ( Diablerets ), Marchand ( Genf ), Dr. Arnold ( Pilatus ), Dr. Dübi ( Bern ) und Pfarrer Straßer ( Oberland ) beteiligen, wird betont, daß, statt auf eine Reduktion der Prämien, eher auf besondere Bedingungen Gewicht gelegt werde, wodurch die Clubmitglieder für ihre Bergtouren, speciell auch für die Sektionstouren und führerlos, sowie in Begleit von sogenannten Amateurführern, versichert seien.

Herr Correvon kritisiert noch im speciellen mehrere unglücklich gewählte Ausdrücke des französischen Textes des Vertragsentwurfes.

Es stehen sich drei Anträge gegenüber:

1. Der Antrag des Centralkomitees auf Genehmigung des Vertragsentwurfes mit dem Zusatz, daß der Vertrag nur für vier Jahre abgeschlossen werde.

Chronik.3S9 2. Der Antrag des Herrn Arnold, den Vertrag nicht zu genehmigen, und das Centralkomitee einzuladen, bei weitern Unterhandlungen dahin zu wirken, daß auch die Führerlosen und die diplomierten sogenannten Amateurführer und die mit solchen gehenden Mitglieder des 8. A. C. sich auf irgend eine Art gegen Unfall im Hochgebirge versichern können.

3. Der Antrag des Herrn Pfarrer Straßer auf einfache Rückweisung der Angelegenheit an das Centralkomitee.

In der Eventualabstimmung erhält der einfache Rückweisungsantrag die Mehrheit gegenüber dem Antrag des Herrn Arnold und siegt auch in der Hauptabstimmung gegenüber dem Antrag des Centralkomitees.

12. Budget für Hüttenbauten 1901.

Das Centralkomitee beantragt folgende Subventionen:

a. Spannorthütte ( Sektion Uto ): Fr. 2000 zur Vergrößerung dieser in neuerer Zeit stark besuchten Hütte. Kostenvoranschlag Fr. 5000.

b. Tschiervahittte ( Sektion Bernina ): Fr. 2000 Nachsubvention. Die Sektion erhielt 1896—1899 aus der Centralkasse nur Fr. 3000 an die auf Fr. 10,200 veranschlagten Baukosten. Infolge von Vorarbeiten zur Aufsuchung der günstigsten Baustelle und soliderer Ausführung des Baues wurde der Voranschlag überschritten.

c. Cabane du Valsorey am Grand Combin ( Sektion Chaux-de-Fonds ): Fr. 3500. Neubau. Kostenvoranschlag Fr. 6500. Holzbaute für 20 Personen nach dem Muster der Weißhornhütte.

d. Calandahütte ( Sektion Rhätia ): Fr. 3500 für Vergrößerung der Hütte. Kostenvoranschlag Fr. 7000.

e. Segneshütte ( Sektion Rhätia ): Fr. 1000. Neubau, errichtet 1898. Kosten Fr. 10,000.

Die Subventionsbegehren der Sektion Rhätia im Betrage von Fr. 3500 für die Calandahütte und Fr. 5000 für die Segneshütte wurden von der Abgeordnetenversammlung 1899 an das Centralkomitee zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Für die Begründung dieses Antrages siehe Alpina vom 15. Oktober 1900.

Diese Subventionen wurden von der Versammlung votiert. Bei der Valsoreyhütte wurde ausdrücklich bemerkt, daß das Centralkomitee keine Nachsubventionen gewähren wird, in Anbetracht 1. der Höhe dieser ersten Subvention; 2. der Thatsache, daß die Hütte nur einem Berge dient.

JEine kurze Diskussion bei Anlaß der Subvention an die Calandahütte bietet dem Centralpräsidenten die Gelegenheit, mitzuteilen, daß eine Enquete geplant ist, damit die Frage der Abschließung eines Teils gewisser Hütten endgültig und einheitlich geregelt werde.

f. Matterhornhütte ( Centralkomitee ): Vorlage eines Projekts zur Vergrößerung.

Das Centralkomitee beabsichtigt einen Anbau ( Holzkonstruktion ) an die bestehende ( untere ) Matterhornhütte. Der nötige Kredit würde in das Budget für 1902 aufzunehmen sein.

Chronik.

Es wird dem Centralkomitee Ermächtigung erteilt, im Laufe des nächsten Jahres mit dem Bau zu beginnen und den ihm angemessen erscheinenden Betrag einzusetzen.

13. Antrag der Sektion Bern, dahin lautend:

Es möchten vom S.A.C. Maßnahmen getroffen werden zur Abwehr der immer zunehmenden alpinen Unglücksfälle, und zwar zunächst in Form eines an passenden Orten: Wartesälen, Hotelkorridoren, Restaurants, Eisenbahnwagen, Clubhütten etc., anzubringenden auffallenden Plakates mit einer Aufstellung der Gefahren des Gebirges, der wichtigsten bergsteigerischen Regeln und der ersten Hülfe bei eventuellen Unglücksfällen.

Herr Dr. Kürsteiner begründet den Antrag seiner Sektion und weist Muster von Plakaten vor, in denen im Sinne des Antrages auf die Gefahren des Gebirges aufmerksam gemacht wird. Im Jahrbuch soll auch eine Statistik der Unglücksfälle in den Bergen publiziert werden. Dem Antragsteller entgegen, glaubt Herr Dr. Bernhard, man werde mit Plakaten wenig ausrichten, denn beim Sport gehe Leidenschaft und Lust am Sport durch mit der Vorsicht, daher so viele Unglücksfälle im Sportwesen.

Die Frage wird an das Centralkomitee zur Prüfung überwiesen.

14. Herr Nicollier ( Jaman ) ergreift noch das Wort, um die Sektionen des S.A.C. warm einzuladen, sich zahlreich am nächstjährigen Feste in Vevey einzufinden.

Schluß der Verhandlungen 234 Uhr.

Für das Centialkomitee Der Schriftführer: Der Präsident:

Dr. Yodoz.

Dr. Boßhard.

Die Stimmenzähler:

E. Trümpler-Hurter. Ernest Correvon. J. E. Mettler-Wolff. Emile Courvoisier.

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