III. Das Jahresfest | Club Alpino Svizzero CAS
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III. Das Jahresfest

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Laut Protokoll vom 30. August 1868 wurde in der sechsten Jahresversammlung in Bern Genf als Festort für das Jahr 1869 bestimmt, und als Festpräsident einmüthig Herr Staatsrath Chauvet gewählt. Die Festtage wurden vom Festkomité im Einverständniss mit dem Zentralkomité auf den 28., 29. und 30. August 1869 festgesetzt.

Samstag den 28. August 1869 versammelte sich die Abgeordnetenversammlung im Salle de l' Institut Palais électoral Nachmittags 3 Uhr unter Leitung des Zentralpräsidenten, Herrn Professor Melchior Ulrich von Zürich; der Aktuar des Zentralkomité, Herr U. Stutz-Finsler von Zürich, führte das deutsche Protokoll, Herr Gustav La-serre von Genf das französische. Abgeordnete waren 18 anwesend, je 2 von Basel, Bern, Genf, Luzern, St. Gallen, Waadt, " Wallis, Zürich, je einer von Aargau und Glarus; Graubünden war nicht vertreten.

Zu Stimmenzählern wurden gewählt die Herren Briquet von Genf und Studer von Bern.

1. Die siebente Rechnung des S.A.C., 1. August 1868 bis 31. Juli 1869, von Hrn. Zentralkassier Siegfried-Bürgi in Zürich gestellt, mit 14,941 Fr. Einnahme, 5808 Fr. 90 Rp. Ausgabe, 9132 Fr. 10 Rp. Uebertrag, 2318 Fr. 60 Rp. Vorschlag, wurde auf den Antrag der Herren Rechnungsrevisoren Hoffmann-Merian von Basel und Stadtschreiber Schürmann von Luzern unter bester V ,,v :.

Verdankung abgenommen, und zu Rechnungsrevisoren für die achte Rechnung bezeichnet: Herr Staatsrath Chauvet von Genf und Herr Iwan v. Tschudi von St. Gallen.

2. Die Rechnung über das Jahrbuch des S.A.C. vierter Jahrgang, 1867'—1868, deutsche Ausgabe ( Herr Schmid-Dalp in Bern ), wird vom Zentralpräsidenten vorgelegt. Sie zeigt 5270 Fr. 60 Rp. Ausgabe und an 644 à 6 Fr. den Clubisten verkauften Exemplaren 3864 Fr., 587 Exemplaren à 9 Fr. 5283 Fr. = 1231 Exemplare 9147 Fr. Einnahme, also einen Vorschlag von 3876 Fr. 40 Rp., von welchem laut Vertrag der Zentralkasse die Hälfte mit 1938 Fr. 10 Rp. zufällt.

Die französische Ausgabe dagegen ( H. Georg-Neu-kiïeh, Basel und Genf ) zeigt 2870 Fr. Ausgabe, und für 172 Exemplare à 6 Fr. den Clubisten verkauft 1032 Fr., 68 Exemplare à 9 Fr. 612 Fr., im Ganzen 240 Exemplare 1644 Fr. Einnahme, also Rückschlag 1226 Fr.

Der vorläufige Bericht über den fünften Band, deutsche Ausgabe ( die französische ist noch nicht vollendet ) 1868—1869 rechnet auf eine Einnahme von 9400 Franken; die Kosten betragen muthmasslich 7609 Fr. 64 Rp., also ein Vorschlag von 1790 Fr. 36 Rp.

Der Bericht über vorstehende Rechnungen wird von der Versammlung gutgeheissen.

3. Das Zentralkomité hatte voriges Jahr den Auftrag erhalten, da die französische Uebersetzung des Jahrbuches den romanischen Sektionen lästig geworden, auf Abhülfe zu denken, selbst mit Aenderung der Statuten, und einen dahin zielenden Antrag zu bringen. Derselbe ging,. da ohnehin die Statuten einer Veränderung unterworfen wurden, dahin, einen Uebersetzer für die französische Ausgabe des Jahrbuches zu honoriren. Da aber

Schweizer Alpenclub.36

Ulrich.

dieselbe das letzte Jahr ein so ungünstiges Resultat hatte, und nicht vorauszusehen ist, dass Schriften dieses Inhaltes bei den Franzosen Eingang finden, auch der Absatz der ganzen Auflage von 500 Exemplaren die Druck- und Uebersetzungskosten doch nicht decken würde, und an eine grössere Auflage nicht gedacht werden darf, so liess das Zentralkomité diesen Antrag fallen, und trug aus obigen Gründen auf Sistirung der französischen Ausgabe an.

Nach einer eben so freundlich gehaltenen, als einlässlichen und gründlichen Diskussion vereinigt man sich einstimmig zu dem Beschlüsse:

a. Die französische Ausgabe des Jahrbuches soll nicht mehr erscheinen.

b. Dagegen unterstützt der S.A.C. das Echo des Alpes, damit es die Uebersetzung derjenigen Theile des Jahrbuches liefern kann, von denen dieses wünschbar scheint. Ueber die Art und den Betrag dieser Unterstützung hat das Zentralkomité sich mit den romanischen Sektionen in 's Einverständniss zu setzen.

c. Diejenigen Mitglieder der romanischen Sektionen, welche das Deutsche nicht genugsam verstehen, können auf ihren Wunsch, aber unter Anzeige an das Zentralkomité, durch den Vorstand ihrer Sektionen der statutengemässen Abnahme des Jahrbuches enthoben werden.

4. Festsetzung des Beitrages, welchen die Zentralkasse an die zu errichtenden Schirmhütten leistet.

In Anbetracht, dass es Gegenden gibt, wo die Anwohner, Führer u. dgl. keine Hütte wünschen, wohl aber der Club; in Anbetracht ferner, dass diejenigen Sektionen, welche keine Gebirge haben, die Schirmhütten nöthig machen, gleichwohl sich bei der Errichtung von solchen wenigstens indirekte bethätigen sollen, wird einhellig beschlossen:

Bei Errichtung von Schirmhütten, die im Einverständniss mit dem Zentralkomité erstellt werden, übernimmt die Zentralkasse in der Regel die Hälfte der Kosten. Ueber die Deckung der zweiten Hälfte hat das Zentralkomité mit den betreffenden Sektionen zu unterhandeln, letzteres in der Meinung, dass diese zweite Hälfte wo möglich von den Sektionen, Anwohnern, Gastwirthen u. s. f. getragen werden soll, die ein Interesse an der Erstellung der betreffenden Schirmhütten haben.

5. Motion Rambert. In Ausführung des letztjährigen Beschlusses hat das Zentralkomité die von Hrn. Prof. Rambert angeregte Frage über eine wissenschaftlich genaue Beobachtung der Gletscher der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft zur gemeinschaftlichen Anhandnahme vorgelegt. Diese Gesellschaft schlägt dem S.A.C. die Ernennung einer Kommission von sechs Mitgliedern vor, welche, nachdem sie sich über einen Präsidenten ausserhalb ihrer Mitte verständigt, die Sache zu berathen und ein Programm der betreffenden Arbeiten zu entwerfen hätte. Die Wahl der drei Mitglieder, welche der S.A.C. zu bezeichnen hat, wird von der Abgeordnetenversammlung dem Zentralkomité übertragen.

6. Als Exkursionsgebiet für das Jahr 1871 wird mit allseitiger Zustimmung der Gotthard bezeichnet, umfassend die Sektionen XIII 16, XIV 13, XVIII 4 und XIX 1 der Eidgenössischen Aufnahme.

7. Ebenso wird einstimmig für die folgenden drei Jahre 1870—1872 Basel zum Sitze des Zentralkomités, und Hr. Hoffmann-Burkhardt zum Zentralpräsidenten ernannt.

36* 8. Als Festort für 1870 wird Zürich, und als Festpräsident Herr Siber-Gysi daselbst gewählt.

9. Die Müller'sche Angelegenheit wurde durch den Austritt des Herrn Müller aus dem Verein erledigt.

10. Herr Dr. Friedrich v. Tschudi hat beim Zentralkomité den Wunsch eingereicht, es möchte das Jahresfest des S.A.C. bloss alle zwei Jahre gehalten, und dem entsprechend die Amtsdauer einer Zentralleitung auf vier Jahre gesetzt werden. In Uebereinstimmung damit fügt das Zentralkomité bei, es dürfte vielleicht auch die Herausgabe des Jahrbuches auf je zwei Jahre angesetzt werden.

Es zeigt sich jedoch wenig Geneigtheit, auf diese Aenderungen einzugehen, wesshalb das Zentralkomité, zumal der Antrag innerhalb der statutengemäss festgesetzten vier " Wochen eingebracht wurde, dieses Traktandum fallen lasst.

11. Da die Statuten vergriffen sind und neu aufgelegt werden müssen, so schlägt das Zentralkomité vor, einige durch frühere Beschlüsse schon in Kraft bestehende Abänderungen in dieselben aufzunehmen. Von anderweitigen Aenderungen, die bei dieser Gelegenheit vorgenommen werden, sind von Belang, dass die Wahl des Redaktors für das Jahrbuch durch das Zentralkomité zu geschehen ha.t, statt wie bisher durch die Abgeordnetenversammlung, und dass derRechnungsabschluss auf Ende des Jahres verlegt wurde, statt wie bisher auf Ende Juli. Auch wurde mit-Einmuth von einer französischen Ausgabe des Jahrbuches Umgang genommen, und Streichung des Satzes in. 12 beschlossen, welcher bisher den Abgeordneten die Abgabe ihrer Voten ohne Instruktion nach freiem Ermessen gestattete. .15 wurde in der Diskussion die Bestimmung, dass auf besondern Wunsch eine Anzahl von Separatabdrücken den Mitarbeitern geliefert werde, dahin ergänzt, dass diese Ablieferung gratis geschehe und sich auf einige Dutzend Exemplare beschränke.

Folgen die Statuten, wie sie in der Abgeordnetenversammlung festgesetzt und einmüthig angenommen wurden.

Statuten

des Sch^reizer A-lpenelult ».

X. Zweck.

. 1. Der S.A.C. stellt sich die Aufgabe, das schweizerische Hochgebirgsland allseitig genauer zu erforschen, näher bekannt zu machen, und den Besuch desselben zu erleichtern. Er soll überdies den Freunden von Gebirgswanderungen als Sammelpunkt dienen.

. 2. Er sucht seine Aufgabe zu lösen:

a ) Durch periodische Gebirgsausflüge der Sektionen.

b ) Durch jährliche Bereisungen von Exkursionsgebieten.

c ) Durch geeignete Unterstützung von Unternehmungen einzelner Mitglieder und Sektionen behufs Erforschung des Alpengebietes, Errichtung und Ausstattung von Schirmhütten u. dgl. m.

d ) Durch Förderung und Verbesserung des Führerwesens.

e ) Durch periodische literarische und graphische Publikationen.

II. Die Mitglieder und Sektionen.. 3. Als nationaler Verein besteht der S.A.C. zunächst aus Schweizern; es kann jedoch auch Ausländern der Eintritt gestattet werden.

. 4. Die Anmeldung zur Aufnahme ist an den Präsidenten einer Sektion zu richten. Diese entscheidet darüber mit absolutem Mehr. Der Aufgenommene hat ein Eintrittsgeld von Fr. 5. an die Zentralkasse zu leisten^ und erhält eine vom Zentral- und Sektionspräsidenten unterzeichnete Diplomkarte, die Statuten und das Clubzeichen. Das Eintrittsgeld wird vom Zentralkassier bei Uebersendung dieser Letztern erhoben. Bei Ortsveränderungen hat ein Mitglied das Ëecht, bei seiner bisherigen Sektion zu verbleiben, oder sich einer andern Sektion anzuschliessen.

. 5. Jedes ordentliche Mitglied des Clubs ist zur tfèbernahme eines Exemplares des Vereinsjahrbuches und zur Leistung eines Jahresbeitrages von Fr. 5. an die Zentralkasse verpflichtet. Ist jedoch der Eintritt in d' en Club erst nach der Generalversammlung erfolgt, sH bezieht sich diese Verpflichtung nicht mehr auf das laufende Jahr.

. 6. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Vorschlag des Zentralkomités oder einer einzelnen Sektion durch die Generalversammlung. Der Vorschlag ist den Sektionen im Traktandenzirkular (. 12 ) mitzutheilen. Es dürfen nur Männer, welche sich in ausgezeichnetem Grade um die Erforschung oder Darstellung des schweizerischen Alpengebietes verdient gemacht ha-nen, in Vorschlag gebracht werden. Jedes Ehrenmitglied erhält Diplomkarte, Statuten, Clübzeichen und Jahrbuch unentgeltlich, und wird vom Zentralkomité zu den Generalversammlungen eingeladen.

. 7. Der S.A.C. gliedert sich nach Kantonalge-bieten oder Landschaften in Sektionen, welche sich innerhalb des allgemeinen Vereinszweckes nach freien » Ermessen konstituiren.

Jede Sektion ist verpflichtet, dem Zentralpräsidenten je auf Ende Dezembers einen kurzen Jahresbericht über ihre Thätigkeit und, im Falle Schirmhütten unter ihrer Aufsicht stehen, einen Bericht über den Zustand derselben einzureichen, und dem Zentralkassier die Jahresbeiträge ihrer Angehörigen, sammt einem genauen Mitgliedern erzeichniss im Laufe des Februars zuzustellen.

III. Das Zentralkomité.

. 8. An der Spitze des allgemeinen Vereines steht ein Zentralkomité von sieben Mitgliedern mit dreijähriger Ämtsdauer. Die Generalversammlung wählt den Präsidenten desselben, und die Sektion, welcher der Gewählte angehört, die übrigen sechs Mitglieder. Diese bezeichnen aus ihrer Mitte einen Vizepräsidenten, einen Sekretär und einen Kassier.

. 9. Das Zentralkomité ist mit der Leitung der allgemeinen Vereinsangelegenheiten und mit der Herausgabe des Jahrbuches, resp. der Wahl des Eedaktors (. 14 ) beauftragt. Es vollzieht die Beschlüsse der Ge-neral- und Abgeordnetenversammlung, verwaltet Archiv und Kasse des Vereines, besorgt die Spezialkarten und Itinerarien für die Exkursionsgebiete, beschliesst über Subventionirung besonderer Unternehmungen, die ihm vorher angezeigt werden müssen, arbeitet für das Jahrbuch einen gedrängten Bericht über die Resultate der Touren im Exkursftmsgebiete sowie über die Thätigkeit der Sektionen aus, legt der Generalversammlung einen kurzen Jahresbericht über seine Geschäftsleitung nebst der auf Ende des Jahres abgeschlossenen Rechnung auf den Antrag der Rechnungsrevisoren vor, und macht Anzeige von dem Stande der Zentralkasse.

Es schliesst die Jahresrechnung jeweilen auf Ende « *'Dezember ab, und legt den Abschluss sammt den vom

Zentralpräsidenten visirten Belegen spätestens bis Mitte Februar den Rechnungsrevisoren zur Prüfung und vorläufigen Genehmigung vor. Die gedruckte Rechnung wird dem Geschäftsbericht des Zentralkomité beigegeben.

Reisespesen und Porti in Angelegenheiten des Vereines werden dem Zentralkomité aus der Vereinskasse vergütet.

IV. Die Festkommission.

. 10. Die Generalversammlung bestimmt jeweilen den Festort für das folgende Jahr, und wählt den Festpräsidenten. Die Sektion, welcher der Gewählte angehört, ernennt die übrigen Mitglieder der Festkommission. Diese hat sich behufs Veranstaltung der Jahresversammlung mit dem Zentralkomité in geeignete Verbindung zu setzen.

V. Die Generalversammlung.

. 11. Alljährlich findet im August oder September die Generalversammlung des S.A.C. statt, zu welcher jedes Mitglied durch Kreisschreiben unter Angabe der Tagesordnung von der Festkommission vier Wochen vorher einzuladen ist.

Am ersten Tage wird unter Leitung des Festpräsidenten eine öffentliche Sitzung abgehalten, welche den Vereinsangelegenheiten, als: Anhörung des Jahresberichtes und der Vorträge einzelner Mitglieder, Wahl des Exkursionsgebietes für je das zweite Jahr, des Festortes, des Zentralpräsidenten und Festpräsidenten, Ernennung von Ehrenmitgliedern etc. gewidmet ist. Das Protokoll derselben führt der Sekretär des Festkomités. Am zweiten Tage findet wo möglich eine gemeinschaftliche Exkursion statt.

VI. Die Abgeordnetenversammlung.

. 12. Am Tage vor der Generalversammlung findet am Festorte unter Yorsitz des Zentralpräsidenten die Abgeordnetenversammlung statt, zu welcher die Einladung spätestens sechs Wochen vorher unter Mittheilung der Traktanden vom Zentralkomité an die Sektionen zu richten ist.

Bei dieser Versammlung ist jede Sektion von mehr als fünfzig Mitgliedern durch zwei, die übrigen Sektionen durch je einen Abgeordneten vertreten. Motionen von Sektionen oder einzelnen Mitgliedern müssen vierzehn Tage vor der Abgeordnetenversammlung dem Zentralkomité zur Begutachtung mitgetheilt werden. Ebenso steht es nicht repräsentirten Sektionen mit Einhaltung derselben Frist frei, ihre Wünsche schriftlich einzugeben. Der Zentralpräsident stimmt nur im Falle des Stichent-scheides. Die Mitglieder des Zentralkomité s haben berathende Stimme. Der Sekretär des Zentralkomités führt das Protokoll der Verhandlungen.

. 13. Die Abgeordnetenversammlung wählt die Rechnungsrevisoren, genehmigt auf deren Vorschlag die Jahresrechnung, bestimmt das Honorar für die Redaktion des Jahrbuches, beschliesst über untergeordnete Vereinsangelegenheiten, bringt an die Generalversammlung nach dem Antrage des Zentralkomité Vorschläge über die Wahl der Zentralleitung, der Exkursionsgebiete, der Festorte, die Ernennung von Ehrenmitgliedern, sowie über andere wichtigere Vereinsangelegenheiten.

VII. Redaktion des Jahrbuches.

. 14. Der S.A.C. publizirt in der Regel alljährlich durch das Organ des vom Zentralkomité je für drei Jahre bestellten Redaktors des Jahrbuchs einen Band 57Ulrich.

desselben, dessen Hauptzweck die Vermittlung einer genaueren Kenntniss des schweizerischen Alpenlandes ist.

Das Jahrbuch erscheint spätestens im Juni. Es enthält, als Organ des Vereines, den Jahres- und Festbericht nebst der Rechnung des-Zentralkomités, die Berichte über die Erforschung der Exkursionsgebiete und die Thätigkeit der Sektionen, sowie entsprechende Arbeiten einzelner Mitglieder. Auf die Ausführung der erforderlichen Karten, Pläne, Panoramen etc. ist möglichst grosse Sorgfalt zu verwenden.

. 15. Die Mitglieder des S.A.C. erhalten das Jahrbuch zu einem ermässigten Preise, der den Betrag von Fr. 7 per Band nicht übersteigen soll. Diejenigen Mitarbeiter, welche grössere oder werthvollere Beiträge geliefert haben, erhalten ein Freiexemplar, und auf besondern " Wunsch eine Anzahl von Separatabdrücken ihrer Arbeiten.

. ' .16. Das Zentralkomité schliesst im Einverständ-nis« mit der Redaktion mit einer Buchhandlung einen Vertrag über den Verlag des Jahrbuches ab, und erstattet der Abgeordnetenversammlung jährlich Bericht und Rechnung über den Ertrag desselben

17ÏÏÏ. Die Statutenrevision.

. 17. Ueber Anträge auf Abänderung der Statuten entscheidet die Abgeordnetenversammlung. Sie fallen aber nur dann in Berathung, wenn sie vom Zentralkomité oder von einer Sektion ausgehen, und den Sektionen spätestens sechs Wochen vor der Sitzung der Abgeordnetenversammlung (. 12 ) mitgetheilt worden sind.

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Die Sitzung der Abgeordneten schloss Abends 7 Uhr mit der Genehmigung des vorstehenden Protokolls.

Sonntag den 29. August fand dann die Generalversammlung im Grossrathssaale des Hôtel de ville Vormittags 11 Uhr statt.

Es hatten sich in das Festprotokoll eingeschrieben: 2 Mitglieder von Aarau, 10 von Basel, 13 von Bern, 68 von Genf, 5 von Glarus, 7 von Luzern, 7 von St. Gallen, 20 von Waadt, 14 von Wallis, 12 von Zürich, und 2 Ehrenmitglieder, im Ganzen 160.

Herr Festpräsident Chauvet eröffnete die Sitzung mit einer inhaltvollen Rede über die Leistungen der Sektion Genf und die Aufgabe des Alpenclubs. An diese schloss sich der Geschäftsbericht des Zentralpräsidenten, Herrn Professor Ulrich aus Zürich, mit einem Auszuge der Rechnung vom 1. August 1868 bis 31. Juli 1869. Hierauf theilte Herr Professor A. Favre interessante Notizen aus dem Leben von H. B. de Saussure mit. Dann wurden die- Vorschläge der Abgeordnetenversammlung einstimmig angenommen.

1. Exkursionsgebiet für 1871 die Gotthardgruppe Sektion XIII 16, XIV 13, XVIII 4, XIX 1.

2. Das Zentralkomité wird für 1870—72 nach Basel verlegt und als Zentralpräsident Herr Hoffmann-Burhhardt ernannt.

3. Als Festort wird für 1870 Zürich bezeichnet, und als Festpräsident Herr Siber-Gysi.

Zum Schluss hielt Herr Stutz -Finster von Zürich einen durch Inhalt und Form gleich ausgezeichneten Vortrag in deutscher Sprache „ über den Werth der Bergreisen ' ', und die Sitzung endigte mit Verlesung und Genehmigung des Protokolls.

Gehen wir in unserer Berichterstattung noch auf die Festlichkeiten über, die in reichem Maasse dargeboten wurden.

Am Vorabend des Festes, den 28. August, versammelten sich die Mitglieder des Clubs zur Begrüssung in dem prachtvollen Landsitze Beaulieu, wohin Herr Staatsrath Chauvet, der Festpräsident, eingeladen hatte. Seine 90jäh-rige Grossmutter, Madame Beurlin, liess es sich trotz ihres hohen Alters nicht nehmen, an dem Feste Theil zu nehmen, das im Schatten prachtvoller Cedern des Libanons stattfand. Eine Reihe Tische waren im Freien und im Gartensalon hingestellt, an welchen die Gäste Platz nahmen, und von Bedienten in Livrée mit Speisen und Getränk versehen wurden. Es war ein reges Leben an den Tischen, die vollständig besetzt waren, das sich noch erhöhte, als die ganze Terrasse mit Lampen und venetianischen Ballons beleuchtet, und durch bengalische Flammen in Tageshelle versetzt wurde. Einen prachtvollen Anblick gewährten die Cedern, durch rothes Feuer aus dem Dunkel hervorgehoben. Ein Ausdruck der Bewunderung lie'ss sich vernehmen. Ein vollständig gelungenes Feuerwerk schloss das Fest.

Natürlich durften bei solchem Genüsse auch die Toaste nicht fehlen, die den verschiedenen Gliedern der Familie und dem Alpenclub gebracht wurden, und in später Nacht erst trennten sich die Gäste mit dankbarer Freude über den so überaus freundlichen und glänzenden Empfang.

Am Haupttage, den 29. August, fand nach der Generalversammlung im Palais Electoral Nachmittags 2 Uhr das Festessen statt. Der Saal war prachtvoll ausgeschmückt. Neben der Fontaine waren auf beiden Seiten " Waldgruppen angebracht, bei der einen das Matterhorn im Hintergründe, und im Gebüsche zerstreut die verschiedenen Alpenthiere, bei der andern die ganze Ausrüstung eines Bergsteigers, Zelten und alle die übrigen Utensilien mit dem Emblem des Alpenclubs.

An derGallerie prangten die Wappen der 22 Kantone.Vor diesen Gruppen befand sich der Tisch der Vorsteherschaft mit den Ehrengästen, »nd etwas tiefer die Tische der andern Gäste. Kaum hatte man sich etwas gesättigt, so begannen die Toaste, die mit gut ausgeführten Musikproduktionen abwechselten. Unter diesen ist die Ovation, die dem als Ehrenmitglied anwesenden General Dufour dargebracht wurde, hervorzuheben. Doch die Zeit drängte. Die ganze, gegen 200 Mitglieder zählende, Versammlung begab sich an den Quai, und bestieg das reich geschmückte Dampfschiff Leman, auf welchem die eidgenössische Fahne flatterte. Die Fahrt ging nach Céligny. " Während derselben wurde der Kafé servirt. An's Land gestiegen, bewegte sich der Zug in geschlossenen Reihen, die Fahne und Musik voran, zum Landsitze des Herrn Bankier Hentsch, und wurde daselbst von der ganzen Familie, aus mehrern Generationen bestehend, in Empfang genommen. Bald war die*Terrasse vor dem Hause, reich mit Guirlanden und Fahnen geschmückt, von den Gästen gefüllt, die die prachtvolle Aussicht über Land und See bewunderten. Leider waren die Berge verhüllt. Ein Ballon wurde losgelassen, Erfrischungen dargeboten, und die Clubisten von den Knaben der Familie im Costume mit Cigarren regalirt. Selbst die Dame des Hauses liess es sich nicht nehmen, den Clubisten Sandwichs aufzuwarten. Als die Dämmerung eintrat, wurde der ganze Festplatz mit Lampen und Ballons beleuchtet, und durch bengalisches Feuer erhellt, in welchem sich ein Springbrunnen, von Gebüsch umgeben, prachtvoll ausnahm. Auch ein Feuer- werk wurde losgebrannt.

Unter die Gäste mischte sich die ganze Bevölkerung von Céligny. Im Gartensalon liess man es sich an den reich ausgerüsteten Tafeln wohl sein. Gesänge, deutsche und französische, erklangen; auch der Aufzug auf die Alpe wurde dargestellt. Natürlich sprach sich auch hier der Dank für die so freundschaftliche und so glänzende Aufnahme in mannigfachen Toasten aus; sogar das jüngste Mitglied der Familie Hentsch verstieg sich zu einem solchen. In dunkler Nacht wurde der Rückweg zum Dampfschiff gesucht; aus der Ferne strahlte noch der Landsitz des Herrn Hentsch in vollem Glänze. Leider wurde die Festfreude durch den Todesfall des Herrn Fleury von Genf getrübt, der im Kreise seiner Familie auf der Strasse plötzlich " zusammensank. Das Dampfschiff führte uns dem prachtvoll beleuchteten Genf entgegen; zahllose Reihen von Gasflammen ergötzten das Auge, das Schiff selbst strahlte von Zeit zu Zeit in rothem Feuer. Endlich war der Hafen erreicht, und die Gäste zerstreuten sich in ihre Quartiere, über die Maassen befriedigt von dem so wohl gelungenen, auch durch das " Wetter begünstigten Fest.

Doch die Reihe der Festlichkeiten war noch nicht zu Ende. Für Montag den 30. August war ein Ausflug auf den Saleve bestimmt. Früh 5 Uhr versammelten sich die Theilnehmend en auf der Place neuve. Die bestellten Omnibus trafen aber nicht ein, und so bewegte sich der Zug zu Fuss nach Carouge und an den Fuss des Salève, wo in Crevin gefrühstückt wurde. Dann ging 's den Berg hinan in verschiedenen Gruppen auf dem durch die Sektion Genf neu angelegten Weg, Grande Gorge. Der Aufsteig ist ziemlich steil, durch Gebüsch und über Felsklippen. Nach 1 % Stunden war die Höhe erreicht, ein weites sich gegen Süden senkendes Wiesenplateau mit;

prachtvollem Blick auf die weite Ebene von Genf am Ufer des weithin sich ausdehnenden Sees. Leider waren auch heute, trotz des schönen Tages, die Berge verhüllt, der Mont Blanc nicht sichtbar. Als Alle auf der Höhe vereinigt waren, wurde nach .Grange Gabit, dem Wohnsitz des Herrn E. Naville, herabgestiegen. Dieser kam den Gästen entgegen, sie zu bewillkommen und sie zu einer Erfrischung einzuladen. Oberhalb der Sennhütte, die Herr Naville während des Sommers bewohnt, waren im Gebüsche ganze Berge von Flaschen und Lebensmitteln aufgehäuft, denen man fleissig zusprach, und es sich, auf dem Boden in Gruppen lagernd, wohl schmecken liess. Herr und Madame Naville machten die Honneurs, und ersterer zeigte mit Hülfe von Panoramen die Aussicht, welche bei klarem Wetter zu sehen gewesen wäre. Nun wartete man noch auf die Elite der Gesellschaft, welche es sich nicht hatte nehmen lassen, den schwierigsten Weg, le Saut-du-Chavardon, auf den Salève zu versuchen, und endlich ziemlich ermattet einrückte. Mit herzlichem Dank für die so gastfreundliche Aufnahme, der sich auch in Toasten aussprach, schied man, und zog den Berg hinunter auf Schloss Monetier, am Fusse des kleinen Salève, zu. Schon von Weitem war dasselbe, mit der eidgenössischen Fahne geschmückt, sichtbar.

Unter sengenden Sonnenstrahlen rückte man in dasselbe ein. Die Tische auf der Terrasse, von einem Zeltdache gedeckt, waren schon von den Gästen, die den Umweg über den Salève nicht mitgemacht, zum Theil besetzt, und bald war die ganze Gesellschaft, nachdem ûoch einige Supplementartische in aller Eile hergeschafft werden mussten, beim Mittagsmahl, das die Sektion Genf den Clubisten zu Ehren gab, versammelt, « lieh hier reges Leben, zahlreiche Toaste, unter welchen der von Mut aus Glarus, in deutscher Sprache, „ keine Schweiz ohne Genf ", Furore machte.

Nach eingenommenem Kafé wurde nach dem erratischen Block von Beauregard, den Herr Bonneton père der Genfer Sektion geschenkt, aufgebrochen, um denselben im Beisein des ganzen Alpenclubs'förmlich in Empfang zu nehmen. Herr Binet-Hentsch las die Uebergabsurkunde vor, und der Stein wurde durch zahlreiche Libationen eingeweiht. Dann zurück nach Genf, der Mont Blanc warf den Scheidenden noch Abschiedsgrüsse zu. Die Festlichkeiten waren aber noch nicht zu Ende. Man versammelte sich noch zu gutem Schlüsse und zum Abschied auf dem Café du Musée, das in diesen Tagen zum ersten Male eröffnet wurde. Hr. Prof. A. Favre regalirte die Scheidenden mit Champagner, der in Strömen floss, und zu einem Toaste auf die vier Eidgenossen Chauvet, Hentsch, Naville und Favre veranlasste. Nun drückte man sich freundlich die Hände, sprach gegen die Leiter des so wohl gelungenen Festes, Herren Chauvet, Freundler und Briquet und der Sektion Genf, die uns so schöne Tage bereitet, den verdienten Dank aus, und trennte sich mit dem Rufe: Auf fröhliches " Wiedersehen das folgende Jahr in Zürich!

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