III. Zehnter Geschäftsbericht des Centralcomité | Club Alpino Svizzero CAS
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III. Zehnter Geschäftsbericht des Centralcomité

Hinweis: Questo articolo è disponibile in un'unica lingua. In passato, gli annuari non venivano tradotti.

des

Centralcomité des Schweizer Alpenclub.

Vom 1. Januar bis 31. December 1873.

Der zehnte Geschäftsbericht des Centralcomités, wie er hier der Chronik des S. À. C. einverleibt wird, wurde theilweise der Generalversammlung in Herisau vorgetragen, theilweise enthält er die Geschäftsvorfälle seit der Generalversammlung bis zum Jahresschlüsse.

I. Vereins bestand. Ende 1872 zählte der Verein 8 Ehrenmitglieder und 1549 Mitglieder in 16 Sektionen; Ende 1873 dagegen 7 Ehrenmitglieder und 1737 Mitglieder in 18 Sektionen.

Mitgliecferzalil Mitgliederzalil Sektionen.1872.1873.

1. Aargau 2126

2. Appenzell A. Eh. ( Sentis ) 5165

3. Appenzell I. Rh... 117

4. Base1107100

5. Bern 155146

; üebertrag 345344 MitgliederzaW Mitgliederzahl Sektionen.

1872.

1873.

Uebertrag

345

344

6. Bern ( Oberland )..

79

7. Freiburg'(Moléson ).

88

96

8. Genf...

194

237

9. Glarus ( Tödi )...

109

112

10. Graubünden ( Rhätia ).

97

100 '

11. Luzern ( Pilatus )..

62

69

12. St. Gallen

117

122

13. « ( Toggenburg )

19

22

14. « ( Alvier )..

15

15. Tessin

53

50

16. Waadt ( Diablerets ).

176

188

17. Wallis ( Monte Rosa ).

90

98

18. Zürich ( Uto )...

196

203

Einzelmitglieder.....

3

2

15491737

Aus der Reihe unserer berühmten Ehrenmitglieder schied Louis Agassiz, Professor der Zoologie und Geologie an der Harvard-Universität und Vorstand des Museums für vergleichende Zoologie in Cambridge, Nordamerika, und aus der Reihe der verdienten Gründer des S.A.C. schied Dr. Theodor Simmler, Lehrer der Naturkunde an der landwirthschaftlichen Schule des Kantons Zürich ( Vergl. Jahresbericht der Sektion Uto ). Die Zahl der Sektionen unseres Vereins nahm um zwei zu ( Oberland und Alvier ) und die Zahl der Mitglieder nahm um 188 zu.

IT. Finanzen. Auf 31. Dezember 1872 war der Bestand des Vereinsvermögens Fr. 21,660. 89 ( Siehe 10. Jahresrechnung am Schlüsse des Jahrbuches ) und auf 31. Dezember 1873 Fr. 26,014.

74, also Zuwachs im Jahr 1873 Fr. 4353. 85. Die Einnahmen des Jahres 1873 betrugen Fr. 11,498. 90 und die Ausgaben Fr. 7145. 05. Die Rechnung für das Jahr 1873 wurde den Herren Revisoren I. v. Tschudi und Alb. Hoffmann-Burckhardt vorgelegt und von denselben ( nach 9 der Statuten ) vorläufig gutgeheissen. Die eigentliche Genehmigung dieser Rechnung ist der Abgeordnetenversammlung in Sitten vorbehalten und die Mittheilung derselben erfolgt im Jahrbuch 1875. Bei dem vorgeschriebenen Abschluss auf 31. Dezember konnten nicht alle Rechnungen aus dem Jahr 1873 berücksichtigt werden, so namentlich die Kosten für den Druck und die Versendung des Gletscherbuches und des Führerreglements, welche zusammen circa Fr. 2500 betragen und erst im Jahr 1874 bezahlt wurden. Um diesen Betrag ist demnach der Vorschlag des Jahres 1873 zu kürzen.

Der Imfangerfond beträgt auf 31. Dezember 1873 Fr. 1415. 45 und hat sich seit letzter Rechnung um Fr. 50. 05 vermehrt. Wir haben nunmehr Sorge getragen, dass sich der grössere Theil des Kapitals zu 5°/o verzinst.

III. Jahrbuch. Bei Herstellung des Jahrbuches VII. wurden die Beschlüsse in Zürich über reichere artistische Ausstattung berücksichtigt und die Mehrkosten betrugen Fr. 554. 70 gegenüber einer Kreditbewilligung von Fr. 1000. Trotzdem lieferte das Jahrbuch noch einen Ertrag von Fr. 702. 45, der nebst einer Nachzahlung für verkaufte Exemplare des Bandes VI. und der Gletscherinstruktion mit Fr. 814. 35 in den Einnahmen der 11. Jahresrechnung erscheint.

Vom Band VII. wurde die ganze Auflage von 1500 Exemplaren bis auf 38 Exemplare abgesetzt.

Für die folgenden Jahrbücher werden auch die Beschlüsse von Herisau zur Vollziehung kommen und das Centralcomite hat bereits alle Einleitungen getroffen, um Bearbeiter bestimmter Gegenstände, welche bisher im Jahrbuche fehlten, zu finden. Wir verweisen in dieser Beziehung auf den vorstehenden Bericht über das Excursionsgebiet 1873.

IV. Excursionskarten. Für die Herstellung der Karten haben wir uns stets des freundlichsten Entgegenkommens von Seiten des eidgenössischen Stabsbureaus zu erfreuen und wenn wir unsere Excursionsgebiete stets nach dem Stande der Revisionsarbeiten des Stabsbureaus einrichten, so werden uns zuverlässige und schöne Karten auch in der Zukunft nicht fehlen.

V. Fortschrittsmedaille. An der Hand der Beschlüsse von Lausanne hat das Centralcomite in Basel durch Vermittlung des Herrn Professor Kinkelin in Basel unsere Jahrbücher, Panoramen, Karten, Itinerarien, Festberichte etc. an die Wiener Weltausstellung gesandt. Die ausgestellten Gegenstände sind seither zurückgekommen mit der Anzeige, es sei dem S.A.C. von der Jury die Fortschrittsmedaille zuerkannt worden. Die Medaille selbst hoffen wir der Generalversammlung in Sitten vorlegen zu können, welche dieses Zeichen der Anerkennung der Vereinsbestrebungen an passendem Orte unterbringen wird.

VI. Itinerarium. Der Herstellung belehrender Itinerarien wendet das Centralcomite alle Aufmerksamkeit zu. Dasjenige für 1874 ( Bündner Oberland ) hat Herr Forstinspekter Coaz und dasjenige für 1875 ( Obwalden und Uri ) Herr Professor Rütimeyer übernommen.

VII. Clubhütten. Die Zahl unserer Clubhütten ist in steter Vermehrung begriffen, wir zählen gegenwärtig 13 und zudem ist der Bau von 6 weiteren Hütten projektirt.

Im letzten Jahresbericht ( Band VIII., S. 610 ) wurde mitgetheilt, dass die Familie des berühmten Gletscherforschers Dollfuss-Ausset von Mülhausen dem S.A.C. das bekannte « Pavillon Dollfuss » am Unteraargletscher zum Eigenthum übergeben habe. Wir eröffneten der Sektion Oberland sofort den nöthigen Kredit, um die etwas in Verfall gerathene Hütte wieder zu restauriren. Aber noch ehe die Reparaturen in Angriff genommen werden konnten, zeigte es sich, dass die Landschaft Oberhasli nähere Rechte auf die Hütte besass, als der S.A.C. Herr Üollfuss-Ausset hatte nämlich zur Zeit die Erlaubniss zum Bau der Hütte nur unter der Bedingung erhalten, dass dieselbe nach seinem Tode an die Landschaft Oberhasli abgetreten werde. Davon wusste die Familie bei ihrer Abtretung an den S.A.C. nichts und so zeigten sich zwei Ansprecher für das Erbe. In Folge eingeleiteter Unterhandlungen beschloss die Landschafts-Kommission von Oberhasli am 8. Dezember 1873: « Da das Pavillon zu einem gemeinnützigen Zwecke als Clubhütte dienen soll, so sei dasselbe dem S.A.C. zur Benützung und Unterhaltung zu überlassen;

jedoch soll zu keinen Zeiten darin ein dem Grimsel-Hotel nachtheiliges Gewerbe ausgeübt werden. » Die Sektion Oberland versah die Hütte mit folgender Inschrift:

Pavillon Dollfuss.

Errichtet von Herrn Dollfuss-Ausset in Mülhausen, durch dessen Forschungen im Verein mit den Herren Prof. Desor, Agassiz und C. Vogt eine Wiege der Gletscherkunde, durch Schenkung nun Eigenthum des S.A.C., soll seinem Zwecke stetsfort erhalten werden. Für Jedermann offen, wird es in Jedermanns Schutz bestens empfohlen. Alle Reisenden und Führer, die es besuchen, sind höflich und dringend gebeten, allfällige Beschädigungen des Gebäudes sofort zu melden an den Vorstand der

Sektion Oberland des S.A.C.

Der Präsident: R. Gerwer, Pfarrer in Spiez.

Der Sekretär: Kern, Oberförster in Interlaken.

Für das Pavillon Dollfuss werden die Unterhaltungskosten aus der Centralkasse bestritten, während bei den übrigen Clubhütten die Unterhaltung zur Last der erbauenden Sektion fällt und nur bei Haupt-reparaturen ein Zuschuss aus der Centralkasse erfolgt.

Die Berichte über die Zustände der älteren Hütten sind nicht vollständig, wir beschränken uns daher auf eine einfache Aufzählung derselben.

Sektion Rhätia. Die Hütten am Silvretta- und am Zapportgletscher.

Sektionen Sentis und Toggenburg. Hütte auf Thierwiesen am Nordabhang des Sentis.

Sektion Tödi. Hütten am Grünhorn ( Tödi ) und in der Firnplanke ( Glärnisch ).

Sektion Pilatus. Hütte auf Hüfiälpeli am Fusse des Düssistockes.

Sektion Bern. Hütte am Triftgletscher ( Thältistock ), am Wetterhorn ( Gleckstein ), am Mönch ( Bergli ), im Roththal.

Sektion Diablerets. Hütte an den Diablerets.

Sektion Monte Rosa. Hütte am Mountet bei Zinal.

Einige Unterkunftsstätten sind ohne Mitwirkung des S.A.C. entstanden; so die Bovalhütte am Morteratschgletscher, das Rothloch am Vieschergletscher, die Faulberghütte am Grossen Aletschgletscher, die Hütte am Matterhorn u.a.

Neue Projekte sind uns bereits angemeldet: Von der Sektion Rhätia eine Hütte im Somvixertobel und eine im Gliemstlial, beide im Excursionsgebiet 1874; von der Sektion Alvier eine Hütte auf dem Alvier; von der Sektion Monte Rosa eine Hütte am Stockje ( Uebergang von Zermatt nach Evolena ) und eine am Otemmagletscher im Hintergrunde des Bagnethales; von der Sektion Oberland eine Hütte * am Eigergletscher. Hauptreparationen sollen vorgenommen werden von der Sektion Tödi an der Grünhornhütte und von der Sektion Diablerets an der Diableretshütte. Der Kostenvoranschlag für diese Bauten und Reparaturen beträgt Fr. 7900, und wenn die Centralkasse auch nur einen Theil dieser Summe übernimmt, so erhält der Posten « Bau von Clubhütten » einen Betrag, welcher dem Anwachsen des Vereinsvermögens Halt gebieten wird, aber den Beschlüssen von Herisau entspricht.

VIII. Führer w e s e n. Unsere Führerkommission hat den von allen Sektionen durchberathenen « Grundzügen zu einem Reglement für die Bergführer und Träger » noch « Einige Regeln und Winke über die Aufgabe und das Verhalten der Bergführer » beigefügt und beide Druckschriften sind sowohl sämmtlichen Sektionen als auch den Regierungen der Gebirgskantone mitgetheilt worden. In die Frage der Errichtung einer Führerkasse wollte die Abgeordnetenversammlung in Herisau " nicht eintreten.

Das Schreiben, welches wir an die Regierungen der Gebirgskantone ( Graubünden, Glarus, St. Gallen, Appenzell A. Rh., Appenzell I. Rh., Schwyz, Uri, Tessin, Luzern, Bern, Freiburg, Waadt, Wallis, Obwalden, Nidwaiden ) richteten, lautet folgendermassen:

Tit!

Der S.A.C. stellt sich die Aufgabe, das schweizerische Hochgebirgsland allseitig genau zu erforschen, näher bekannt zu machen und den Besuch desselben zu erleichtern. Er sucht diese Aufgabe theilweise auch dadurch zu lösen, dass er « der Förderung und Verbesserung des Führerwesens » seine Aufmerksamkeit schenkt.

In einzelnen Kantonen ist das Führerwesen staatlich geordnet, in andern dagegen nicht. Auf Anregung von Mitgliedern aus den Kantonen letzterer Kategorie hat unser Verein eine Kommission niedergesetzt — bestehend aus den HH. Iwan v. Tschudi aus St. Gallen,

Forstinspekter Fr. Coaz aus Graubünden, Landrath Hauser aus Glarus, Altregierungsstatthalter Studer aus Bern und Forstinspektor A. de Torrenté aus Wallis — um die nöthigen Vorarbeiten für ein Führerreglement zu machen. Der Entwurf der Kommission wurde in den Sektionen berathen und die allgemeine Versammlung in Herisau hat den Beschluss gefasst, das gesammelte Material den hohen Regierungen der Gebirgskantone zur gutfindenden Benutzung zu übersenden.

In Vollziehung dieses Beschlusses beehren wir uns, Ihnen, neben unseren Statuten, zwei Druckschriften zu übergeben; die eine enthält « Grundzüge zu einem Reglement für die Bergführer und Träger », die andere « Einige Regeln und Winke über die Aufgabe und das Verhalten der Bergführer ». Die erstere wird Ihnen erwünschtes Material liefern, falls Sie sich veranlasst sehen, ein amtliches Reglement über das Führerwesen zu erlassen und die zweite eignet sich zur Vertheilung an die angehenden Führer oder auch zur Aufnahme in ein allfällig einzuführendes Führerbuch ( Art. 10 der Grundzüge ).

Indem wir Ihnen, Tit., die beiden Schriftchen, sowie den durch dieselben angeregten Gegenstand zur gefälligen Beachtung empfehlen, ergreifen wir den Anlass, Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Das Centralkomite des S.A.C.

Von den 15 Kantonsregierungen, denen wir obiges Schreiben mit den darin erwähnten Beilagen über-sandten, hat nur eine direkt geantwortet, nämlich die- jenige in Nidwaiden, und zwar in ablehnendem Sinne.

Die Regierung in Nidwaiden findet bei den wenigen Bergtouren, welche in ihrem Kantonsgebiet ausgeführt werden, eine staatliche Führerordnung nicht für noth-wendig. Indirekt haben die Regierungen von St. Gallen und Bern geantwortet. Erstere durch Nachbezug einiger Exemplare der « Grundzüge » und der « Regeln und Winke », und letztere durch Uebersendung des Entwurfs zu einem « Reglement für die Bergführer und Träger im Kanton Bern. Entwurf von Herrn Pfarrer Gerwer in Spiez, Präsident der Sektion Oberland des S.A.C. Bern, Stämpfli'sche Buchdruckerei. 1874 ».

Dieses mit aller Umsicht ausgearbeitete Reglement zerfällt in folgende Abschnitte: 1. Erfordernisse zur Ausübung des Gewerbes. A. Die Führer. B. Die Träger. 2. Organisation der Führer und Träger. 3. Pflichten und Rechte der Führer und Träger. 4. Die Führerkasse. 5. Strafbestimnuingen. 6. Schlussbestimmungen » 7. Uebergangsbestimmung.

IX. Gletscher buch. Nach den in Zürich gefassten Beschlüssen hat das Gletscherbuch den Zweck, die vielen Angaben, welche man über die schweizerischen Gletscher besitzt, möglichst vollständig zu sammeln und zu ordnen. Als Grundlage desselben dient eine Karte des Alpengebirges, auf welcher die Gebiete der grösseren Gletscher mit Inbegriff ihrer Zuflüsse genau abgegrenzt und mit einer Nummer versehen sind. Jede Nummer entspricht einer Mappe, bestimmt, alle auf den betreffenden Gletscher sich beziehenden Angaben aufzunehmen. Die Führung der Gletscher- bûches wurde einem besondern Redaktor, Herrn J. Siegfried in Hottingen bei Zürich, übergeben und als erste Frucht seiner unermüdlichen Thätigkeit ist allen Mitgliedern des S.A.C. ein Schriftchen zugesandt worden, « Die Gletscher der Schweiz nach Gebieten und Gruppen geordnet.

Für die Mitglieder des S. A. ,C. als Manuscript gedruckt. Zürich, 1874 ». Die Anordnung in dem hübschen Büchlein ist so getroffen, dass jede bedruckte Seite einer unbedruckten gegenübersteht; auf dieser letztern sollen Beobachtungsnotizen eingetragen werden, und diese Notizen sind der Redaktion einzusenden. Unter Zuhülfenahme der früher publizirten « Instruktion für die Gletscher-Reisenden des S.A.C. Bern, 1871 » haben die Mitglieder des S.A.C., welche sich für die Gletscher interessiren, das Material in den Händen, um werthvolle Beobachtungen anzustellen. Im weitern verweisen wir auf den 2. Bericht der Redaktion und bemerken hier nur noch, dass der Rest der Auflage des Gletscherbuches der Buchhandlung Prell in Luzern zum Verkauf à Fr. 3 per Exemplar übergeben wurde.

Die Gletscherkommission, welche der S.A.C. im Verein mit der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft niedergesetzt hat, ist beauftragt, ein Programm für systematische Beobachtungen- an einigen Gletschern auszuarbeiten. Das Centralcomite glaubt mit der Herausgabe des Gletscherverzeichnisses und mit der Anbahnung systematischer Gletscherbeobachtungen den Beschlüssen von Herisau nachgekommen zu sein, welche eine kräftigere Unterstützung wissenschaftlicher Bestrebungen forderten.

X. Verhältniss zu den auswärtigen Alpenvereinen. Nachdem an unserem schönen Jahresfeste in Herisau Abgeordnete des deutschen, des österreichischen und des italienischen Alpenvereins theilgenommen, wird auch an uns die Frage herantreten, ob wir, nicht jeweilen Abgeordnete an die Jahresfeste der auswärtigen Alpenvereine senden sollten. Mit dem 1. Januar 1874 ist die seit zwei Jahren angestrebte Vereinigung des deutschen und des österreichischen Alpenvereins perfekt geworden ( Circular No. 1 des Centralausschusses in Frankfurt a. M., Präsident: Dr. Petersen; Kassier: Fr. Scharff; Schriftführer: Dr. Häberlin; Redakteur: Dr. K. Haushofer ). Dieser Gesammtverein wünscht mit uns in einen ähnlichen Tauschverkehr für die Jahrbücher zu treten, wie er zwischen dem C.A.I. und dem S.A.C. bereits besteht ( Prot. No. 11. ). Wir müssen die Beschlussfassung hierüber der Abgeordnetenversammlung in Sitten vorbehalten.

Mit dem englischen Alpenclub haben wir mehrere Briefe gewechselt. Derselbe macht uns auf den mangelhaften Zustand der Bovalhütte am Morteratschgletscher und auf die hohen Taxen der Pontresinerführer aufmerksam. Wir konnten dem E. A. C. nur erwidern, dass die Pontresinerftihrer Erbauer und Eigenthümer der Bovalhütte seien, dass sie ihre Taxen ohne amtliche Mitwirkung festgesetzt, und dass dem S.A.C. hier also keinerlei Einwirkung möglich sei. Im weiteren nahm der E. A. C. von dem Todesfalle des russischen Naturforschers Fedschenko am Col du Géant Veranlassung, uns zur Mitunterzeichnung einer Eingabe an die französischen Behörden um Verbesserung des Führer- " Wesens in Chamonix einzuladen.

Obgleich wir uns von einem solchen Schritte nichts versprachen, da auch eine frühere Eingabe erfolglos blieb ( Vergl. Jahrbuch VIII., S. 604 ), so erklärten wir uns doch bereit, uns dem Schritte des E. A. C. anzuschliessen, welcher folgende Wünsche ausspricht: 1. Abänderung der Vorschriften über Aufnahme in das Führercorps. 2. Der Führerchef sollte nicht von den Führern, sondern vom Präfekt ernannt werden. 3. Die Reisenden haben vollkommen freie Wahl unter den Führern. 4. Jährlich -wird eine Liste mit den Namen der Führer und mit Angabe ihrer Leistungen gedruckt. 5. Herabsetzung des Tarifs, besonders für Montblancbesteigungen.

Von Wien aus wurden wir um Mittheilung unserer Statuten zu Händen eines zu gründenden Karpathen-clubs ersucht und aus Südtyrol ging uns das « Annuario délia Società alpina del Trentino 1874, Arco, libreria iuternazionale » zu. Dem ersten Ansuchen entsprachen wir sofort und die zweite Zusendung werden wir durch unser Jahrbuch IX. er-wiedern.

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