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Mittheilungen über die Korrektion von Gebirgsgewässern

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über die

Korrektion von Gebirgsgewässern.

Von Oberingenieur A. von Salis.

uegenwärtige auf den Wunsch des löbl. Redaktions-komités für die Jahrbücher des Schweizerischen Alpenklubs gemachte Mittheilungen können schon des ihnen zugemessenen beschränkten Raumes wegen keine einlässliche Behandlung des Gegenstandes bilden; vielmehr kann es sich dabei blos darum handeln, dem Wanderer durch die Alpen ein gewisses Interesse auch für diejenigen Erscheinungen abzugewinnen, welche an und für sich nur geeignet sind, die sonstigen Eindrücke der Alpenwelt zu beeinträchtigen. Dies ist nämlich der Fall bei den Verwüstungen und Zerstörungen durch Gewässer, welchen in den Alpengegenden das Auge so vielfältig begegnet; das Einzige aber, was den betrübenden Eindruck dieser Erscheinungen vielleicht etwas zu mildern vermag, möchte die Wahrnehmung sein, dass der Mensch auch diesen gewaltigen Naturkräften mit seinen verhältnissmässig kleinen Werken Schranken zu setzen sucht und damit wenigstens im Einzelnen schon namhafte Erfolge erzielt hat.

Wenn dies bezüglich der Alpenthäler im Allgemeinen noch kaum gesagt werden darf, so ist zu bedenken, dass eine zweckmässige Behandlung der Gebirgs- gewässer noch nicht von altem Datum und sogar jetzt noch nicht überall zur Anwendung gekommen ist.

Denn noch nicht lange ist es her, dass Jeder, sei es ein einzelner Partikular oder eine Korporation etc., ohne System und ohne Uebereinstimmung mit den übrigen Anwohnern des gleichen Flusses auf eigene Faust sich des Feindes zu erwehren suchte, und zwar gewöhnlich in der Weise, dass er denselben auf dem kürzesten Wege dem gegenüberliegenden Ufer durch die unter dem Namen Schupfwuhre bekannten Querbauten zuschickte. Natürlich kehrte derselbe von dort zufolge ähnlicher Bauten oder durch ein natürlich festes Ufer abgeworfen wieder zurück und setzte so im Zickzack seinen Lauf durch das Thal fort, dasselbe oft bis an die beidseitigen Bergabhänge verheerend. Dass der Kampf mit dem Flusse sich dann häufig in einen solchen zwischen den Ufer-bewohnem selbst verwandelte, ist begreiflich und ebenso, dass die diesfällige Thätigkeit vieler Generationen wenige Spuren hinterlassen hat.

So unzweckmässig dieses Verfahren war, so erscheint es doch, sogar abgesehen von dem Mangel technischer Kenntnisse, erklärlich aus der Nothwendigkeit der Schätzung einzelner Punkte einerseits und der grossen Schwierigkeit des Zustandebringens einer fortlaufenden rationellen Bewuh- rung anderseits, wie man derselben noch gegenwärtig nur zu häufig begegnet. Denn wenn auch alle widerstreitenden Interessen und Vorurtheile überwunden sind, so treten doch die Kosten als eine schwer zu überwindende Schwierigkeit einem solchen Unternehmen entgegen.

Man begrüsste aus diesem Grunde vor einer Anzahl von Jahren das Traversensystem als das geeigneteste zur Regelung der Gebirgsgewässer, indem man ihm eben besondere Vortheile bezüglich der Kosten beimass. Dasselbe bestand in der damals angewandten Form in Querdämmen, welche vom natürlich erhöhten Terrain oder von beidseitigen mit dem Flusse parallel laufenden Hinterdämmen in gewissen Distanzen immer paarweise einander gegenüber auf die Korrektionslinie vortraten. Sie waren blos aus dem vorhandenen Flusskies aufgeworfen und man glaubte, indem sie über die präsumirten Hochwasserstände erhöht wurden, nur deren Spitzen oder Köpfe mit Steinbauten befestigen zu müssen. Denn man nahm an, das die Becken zwischen den Querdämmen ausfüllende Wasser werde den nöthigen Gegendruck üben, um den Stromstrich in der von den Traversenköpfen bezeichneten Korrektionslinie zu erhalten, so dass derselbe nur letztere berühren werde, die Dämme dagegen blos den Wasserdruck auszuhalten hätten.

Wäre diese Voraussetzung zugetroffen, so hätte das System, gegenüber fortlaufenden Steinbauten, allerdings eine namhafte Ersparniss mit sich gebracht, allein ersteres war eben nicht der Fall. Man hatte einen Hauptfactor bezüglich des Verhaltens der Gebirgswasser nicht gehörig berücksichtigt, nämlich das Geschiebe. Bekanntlich sind dieselben aber damit besonders bei Hochwasser fast bis zum breiartigen Zustande versetzt. Kann nun das Wasser aus dieser Mischung abfliessen, so bleiben besonders deren gröbere Theile als todte Masse liegen. Dies wird aber der Fall sein, sobald die Bedingungen für das Zusammenhalten der Mischung, nämlich eine natürliche oder künstliche Flussrinne von der nöthigen Beschränkung, fehlen. Bei dem beschrie- benen Traversensystem waren diese Bedingungen aber nur gerade zwischen den beidseitigen Traversenköpfen geboten, hingegen konnte das Wasser in den zwischenliegenden Becken seitlings ausweichen und that dies daher auch, wonach das Geschiebe gerade in der projektirten Flussrichtung liegen blieb.

Das Wasser machte aber dann den Umweg längs den die Becken bildenden Dämmen, floss zwischen dem folgenden Traver-senpaare quer durch in das nächste Becken und setzte so seinen Weg in Schlangenlinien fort, indem es dabei die vor Strömung sicher geglaubten Dämme abspülte, hingegen weder die Austiefung des Flussbettes in der Korrektionslinie, noch die Verlandung der Becken zwischen den Querdämmen bewirkte. In Folge dessen blieb dann blos die Alternative, entweder die Quer- und Hinterdämme in ihrer ganzen Länge zu befestigen, oder die Traversenköpfe durch Parallelwuhre zu verbinden. Wo man sich zu letzterem in Bälde entschloss, zog man sich mit geringstem Schaden aus der Sache, während da, wo man sich auf ersteres einliess, die Kosten, zumal auch die einzelstehenden und daher exponirten Köpfe, häufig zerstört wurden, nach und nach hoch anschwollen, ohne damit schliesslich zum Ziele zu gelangen.

Am Rhein und den anderen Flüssen des Kantons Graubünden ist man daher von diesem Traversensystem gänzlich abgekommen und hat sich vorzugsweise auf Parallelwuhre verlegt. Zwar trifft man die Liebhaberei für Querdämme noch hin und wieder und kommt namentlich zuweilen bei Gemeinden in den Fall, von ihrer Anwendung abzurathen. Es erscheint eben gar bequem, nur so an einer beliebigen Stelle einen Arm in das Flussbett hinaus zu strecken und damit dem Flusse den Weg zu weisen. Allein es heisst dies den Stier bei den Hörnern fassen. Einen Gebirgsfluss muss man nicht abwerfen wollen, sondern ablenken mittelst an einem sicheren Punkte angebundener Streich- oder Parallelwuhr«.

Es will damit nicht gesagt werden, dass keinerlei Traversen angewandt werden sollen, vielmehr konnten nicht nur die schon bestehenden in Verbindung mit den Parallelwuhren zweckmässig benutzt werden, sondern es wurden solche auch noch neu angelegt zur Zuriickbindung der Wuhre an das Hochufer, besonders in den Fällen, wo die Parallelwuhre nicht bis auf den Hochwasserstand aufgeführt wurden. Es ist nämlich zu bemerken, dass diesfalls zwei Systeme bestehen, indem nach dem einen die Wuhrkrone nicht bis auf das Niveau der Hochwasser aufgeführt, bei dem anderen hingegen über dieselben erhöht wird. Ersteres findet statt, um mittelst der Ueberwasser die Verlandung des hinterliegenden verwüsteten Bodens viel rascher zu erzielen, als es nachträglich auf dem gewöhnlichen Wege der Kolmation möglich ist Dieses System erfordert aber von Strecke zu Strecke einen Abschluss von der Wuhrlinie bis an das rückliegende Hochufer. Dies kann mittelst über Hochwasser gehaltener Kiesdämme geschehen, welche dann an der Stirne durch « ine kopfartige Erhöhung der Parallelwuhre versichert werden, von welcher Erhöhung man die Wuhrkrone nach aufwärts am besten horizontal auslaufen lässt, weil dann das oberhalb in das Becken eingeflossene Ueberwasser hier ganz breit und daher unschädlich wieder in das Flussbett zurück-strömt. Von dem früheren Traversensystem vorhandene Kiesdämme wurden daher auch in dieser Weise benutzt. Wo dies aber nicht der Fall war und hinreichend grobe Geschiebe vorkamen, um damit Querdämme anzulegen, die das Ueberströmen des Wassers aushalten, wurde es vorgezogen, solche blos in der unter Hochwasser befindlichen Höhe der Parallelwuhre anzulegen. Hiebei muss besonders auf genaue Horizontalität der Krone geachtet werden, damit das Ueberfliessen in der ganzen Länge dieser Querdämme gleichmässig stattfindet und nicht an einer einzelnen etwa tieferen Stelle eine ihrem Bestände gefährliche heftigere Strömung entsteht.

Auf diese Weise wird in der Regel eine den Dammkronen ebene Verlandung erzielt.

Immerhin erscheinen die höheren Abschlüsse behufs Rückleitung des ausgetretenen Wassers in das Flussbett in gewissen Entfernungen aus dem Grunde wünschbar, um eine die Geschiebsförderung beeinträchtigende Verminderung des Wassers in letzterem zu verhüten. Denn, wie oben bemerkt, ist das Zusammenhalten des Wassers hiezu eben unerlässlich und liegt darin der grosse Vortheil des ununterbrochenen Einschlusses zwischen parallelen Wuhrlinien. Aus gleichem Grunde darf daher auch die Wuhrhöhe nicht in einem solchen Masse unter den Hochwasserständen gehalten werden, dass ein zu grosser Wasserverlust entstehen könnte. Es darf dies überdies desshalb nicht geschehen, weil sonst die Ueberwasser zu reissend würden, daher den eingeführten Schlamm auch wieder hinausschwemmen und zudem die Anschwem-mungsdämme gefährden könnten.

Es ist wohl selbstverständlich, dass eine regelmässige, wo möglich gradlinige oder sonst in sanften Kurven sich bewegende Richtung das erste Erforderniss einer Flusskorrektion nach eint oder anderem Systeme bildet. Denn bei Erfüllung dieser Bedingung liegt der Stromstrich in der Mitte des Flussbettes und wirkt verhältnissmässig wenig auf die Ufer. Hingegen muss in starken Kurven das concave Ufer die ganze Wucht des Flusses aushalten und sind das Widerstehen desselben gefährdende Auskolkungen der Flusssohle um so mehr zu fürchten, als am convexen Ufer sieh Geschiebsbänke anzusetzen pflegen, die also das Flussbett verengen und den Fluss um so mehr gegen die andere Seite hindrängen.

Wo solche stärkere Kurven nicht zu vermeiden sind, ist daher besondere Sorgfalt auf die Wuhrkonstruktion und namentlich die Fundamentsversicherung zu verwenden; auch kann da in der Concave nicht die Rede davon sein, die Wuhrkrone unter Hochwasser zu halten, indem sonst das heftig übersteigende Wasser ein auch aus grossen Steinen gebautes Wuhr nach rückwärts abblättern würde.

Was übrigens die Konstruktion solcher Parallel- oder Streichwuhren betrifft, so kann diese verschieden sein; für Wuhren unter Hochwasser besteht sie in der Regel in einem auf sich selbst stehenden massiven Baue aus grossen Bruchsteinen, ohne andere als die durch regelreéhtes Verlegen derselben erzielte Verbindung; bei Wuhren über Hochwasser dagegen in einem Steinbau, der sich an einen Kiesdamm anlehnt, wo also zuerst letzterer in der Flussrichtung angelegt und er dann flusswärts mit Steinen bekleidet wird. Auch können schwerere Flussgeschiebe, sogenannte Rollsteine, im ersteren Falle im Innern und auf der Rückseite des Wuhrkörpers, im letztern Falle in den höhern Partien der Böschung, verwendet werden. Ueberhaupt kommt es besonders darauf an, dass das Wuhr unten fest und gegen Unterwaschung gesichert sei. Hiezu ist, da es sich meist um eine durch den Fluss selbst zu bewirkende wesentliche Vertiefung handelt und daher die erste Anlage nicht dieser entsprechend stattfinden kann, eine starke Vorlage von hinreichend grossen Steinen nöthig, welche dann in die entstehende Vertiefung vor dem Wuhre nachsinken und so dieses vor Einsturz sichern. Indessen tritt dennoch häufig zufolge der grossen Flussbettvertiefung die Nothwendigkeit ein, das Wuhr durch gänzliches Umsetzen der neuen Flusssohle anzupassen, was, da die Hauptkosten eines solchen Werkes in der Materiallieferung'und nicht in der Konstruk- tion liegen, rechtzeitig zu thun convenirt, um nicht zufolge Einsturzes während eines Hochwassers den Verlust des Materials zu riskiren.

In dieser Beziehung gewährt die oben angegebene Konstruktion für Wuhre über Hochwasser einen wesentlichen Vortheil, denn indem die Steinbekleidung dort eigentlich gar keine Konstruktion hat, sondern blos über die Böschung des Anlehnungsdammes hinunter gerollt wurde, so findet die Ersetzung des zufolge der eingetretenen Flussbettvertiefung versunkenen Materials einfach in gleicher Weise wie bei der ersten Anlage statt, wobei die Dammkrone eine jederzeit offene Zufahrt gewährt.

Noch ist zu bemerken, dass an manchen besonders exponirten Punkten zu grösserer Sicherung des Fundaments mitunter Schwellroste angewandt werden. Dies kann aber nur in schon vollkommen ausgebildeten Flussbetten geschehen. Bei solchen hingegen, welche erst ausgetieft werden sollen, bilden solche steife Fundamentsohlen nach eingetretener Vertiefung nur eine Verlegenheit, indem man sie gewöhnlich nicht auf die neue Flusssohle hinuntersenken und eben so wenig zweckmässig unterbauen kann.

Faschinadenbauten sind im Allgemeinen bei Gebirgsgewässern nicht zu empfehlen, wegen der Abnutzung durch die schweren Geschiebe; immerhin finden sie als provisorische und Hülfsbauten auch da oft zweckmässige Anwendung. Ueberhaupt aber lässt sich bezüglich des zu verwendenden Materials im Allgemeinen nichts vorschreiben, schliesslich muss man verwenden, was man hat und was man zu bezahlen vermag. Denn wenn es allerdings unzweckmässig wäre, auf eine jede Gewähr des Bestandes ausschliessende Art zu bauen, so ist es andererseits doch oft möglich, mit unscheinbaren Mitteln wesentliche Vortheile zu erzielen, und wäre es dann ungerechtfertigt, lieber gar nichts zu thun, wenn

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man sich nieht im Falle befindet, gleich Anfangs von oben bis unten ein massives Wuhr zu bauen. Das erste Erforderniss ist immer die Feststellung regelmässiger Wuhrlinien und dass dann alle Arbeiten — anstatt wie es jetzt noch häufig geschieht, je nach augenblicklichem Bedarf oder persönlicher Ansicht eines jeweiligen Wuhrmeisters bald auf dieser, bald auf jener Linie zu arbeiten — immer nur auf diesen Linien ausgeführt werden, mag dies dann mittelst Faschinaden oder in Ermanglung von Bruchsteinen blos mit Flusssteinen oder wie immer geschehen. Dabei ist es dann hier, wie überhaupt, von grossem Vortheil, die Austiefung des Flussbettes durch Herausziehen der grösseren Flusssteine zu befördern, wodurch zugleich Baumaterial gewonnen wird.

Bei solchem consequenten Verfahren, das auch zu Zeiten, wo gerade keine Gefahr droht, fortgesetzt werden sollte, kann namentlich von Gemeinden im Laufe der Zeit ohne grosse Baarauslagen Bedeutendes erzielt werden.

Es erübrigt noch ein Wuhrsystem zu erwähnen, das an der Rhone in Wallis Anwendung findet. Dasselbe besteht aus zwei Hinterdämmen in den Hochwassern entsprechenden Abständen und Querdämmen oder Sporen von Stein, die rechtwinklig zu den Hinterdämmen paarweise bis auf einen dem Mittelwasser entsprechenden Abstand vortreten und zwar mit abnehmender Höhe. Es ist dies ein von dem oben beschriebenen, früher am Rhein angewandten, wesentlich verschiedenes und zwar besseres Traversensystem, bei dem namentlich die Rücksichtnahme auf die Verschiedenheit der Wasserstände in der Weise, dass die kleineren auf ein engeres Profil zusammengehalten werden, hervorzuheben ist.

Immerhin würde sich Verfasser dieser Zeilen yon diesem System und damit verbundener Konstruktionsart, auf die hier nicht näher eingetreten werden kann, am Rhein keinen dauernden Erfolg versprechen und es unter Anderem auch hier nöthig erachten, die Sporenspitzen durch ein in deren Höhe gehaltenes Parallelwerk zu verbinden.

Betreffend die Rücksichtnahme auf die Ungleichheit der Wasserstände, so findet diese bei der hierseitigen Wuhr-methode meist nur in der schon aus anderen Gründen angenommenen flachen Böschung der Wuhre statt. Indessen ist dies auch schon, namentlich an dem neuen Innkanale im Oberengadin, in der Weise geschehen, dass der Fluss auf Mittelwasser eingewuhrt und dann auf jeder Seite zwischen Wuhrkrone und Hinterdamm noch eine Bärme gelassen wurde, über die sich die Hochwasser ausbreiten können.

Als Beispiele übrigens der Anwendung obiger Wuhr-, beziehungsweise Korrektionssysteme in grösserem Massstabe sind für den Kanton Graubünden hauptsächlich zu nennen die Rheinkorrektion im Domleschg und diejenigen bei Chur, Maienfeld und Fläsch, die Landquart-Korrektion zwischen Grüsch und Schiers, auch ähnliche Arbeiten am Inn, am Poschiavino und an der Moesa.

Es mag hier noch die Frage erwähnt werden, ob eine Flusskorrektion von oben nach unten oder in umgekehrter Richtung auszuführen sei. Man hört letzteres zuweilen als fast selbstverständliche allgemeine Regel aufstellen, während als solche das andere ohne Zweifel das richtigere ist. Ueberhaupt kann hierbei natürlich niemals von einem ganzen Flussgebiete, sondern nur vom Baubetriebe innerhalb gewisser von der Natur abgegrenzten Sektionen die Rede sein, da die Reihenfolge in der Ausführung dieser ganzen Sektionen meist abgesehen von ihrer Lage weiter oben oder unten im Flussgebiet durch andere als technische Gründe bestimmt wird.

Bei der einzelnen Sektion aber liegt es in der Natur der

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Sache, dass man, wenn immer möglich, oben an einem sicheren Anlehnungspunkte beginnt und von dort abwärts fährt, indem man beim umgekehrten Verfahren ja immer riskiren würde, vom Flusse umgangen zu werden, oder denselben oft durch provisorische Werke in die Korrektionslinie einleiten müsste. Ausserdem aber findet bei dem Baubetriebe von oben nach unten die Abschwemmung des Geschiebes aus dem neuen* Kanal, indem es entweder weiter weggeflösst oder doch zum grösseren Theil ausser der neuen Flusslinie abgeleert wird, mit weniger Belästigung des Korrektionsunternehmens statt, als im anderen Falle, wo der Inhalt der oberen Kanal-strecken durch die schon gebauten unteren durchgeführt werden muss.

Bei der ausserordentlich wichtigen Kolle, welche bei den Gebirgsflüssen das Geschiebe spielt, da ohne dieses von einer Gefährlichkeit derselben kaum die Rede sein könnte, sollten nun als sehr wichtiger Zweig des Wasserbaues im Gebirge noch die Vorbauungen behandelt werden; allein wegen des vielleicht schon über Gebühr in Anspruch genommenen Raumes muss es diesfalls bei einer kurzen Erwähnung verbleiben.

Die Vorbauungen von Rufen ( offenbar vom romanischen oder italienischen ruina, worunter in diesen Sprachen auch speziell die Rufen verstanden werden ) sind erst in neuerer Zeit in der Schweiz zu allgemeiner Anwendung und Anerkennung gekommen. Sie zerfallen ihrem Zwecke nach in zwei Hauptkategorien, insofern damit einestheils die schon abgelösten Geschiebe in den Rüfenschluchten oder Töbeln aufgehalten werden, oder aber ihre Ablösung verhindert wird.

Im ersteren Falle werden an geeigneten, möglichst engen und sichere Anlehnung bietenden Stellen, hinter denen ein erweiterter Depositionsplatz sich finden sollte, sogenannte Thalsperren, nämlich die Schlucht abschliessende Querbauten aufgeführt.

Je höher diese sind, desto länger wird bei gegebenem Gefäll der Schlucht die Wirksamkeit dauern. Diese Dauer reicht nämlich nicht blos bis zu horizontaler Ausfüllung des durch die Sperre gebildeten Beckens, sondern so lange, bis sich hinter derselben wieder ein für die Fortbewegung des Geschiebes genügendes Gefälle gebildet hat. In Folge dessen reicht oft die durch eine Sperre bewirkte Deposition ziemlich weit von derselben aufwärts und ist daher die Wirksamkeit solcher Werke meist bedeutender, als man a priori annehmen sollte. Nachher können dieselben weiter erhöht oder neue Sperren angelegt werden.

Rationeller sind natürlich die Vorbauungen, mit denen die Quelle des Uebels verstopft wird. Da die gewöhnlichste Form der Geschiebsablösung im Grossen die ist, dass mit dem successiven Tiefereinschneiden der Sohle eines Wildbaches die beidseitigen Hänge den Fuss verlieren und einstürzen, so handelt es sich hier hauptsächlich um Versicherung der Sohle zur Verhinderung ihrer weiteren Vertiefung. Zu diesem Zwecke werden Schwellen in dieselbe eingebaut, welche um so mehr von sehr analoger Form mit obigen Sperren sind, als sie meist von Anfang zugleich auch den Zweck derselben zur erfüllen haben; wovon abgesehen ihr Zweck namentlich eine geringere Höhe gestattet. In Verbindung mit diesen Schwellen kommen je nach Umständen in der weiteren Ausführung eines Vorbauungswerkes streckenweise Parallelwuhre, ausgepflasterte Schalen und, nachdem der Bewegung im Grossen Einhalt gethan ist, so dass nicht mehr tief gehende Abbruche stattfinden, besonders Flechtzäune zur Anwendung, um bis in die äussersten Ausläufer der Bewegung auch dem oberflächlichen Abschälen Einhalt zu thun und damit der beginnenden Vegetation einen sicheren Fuss zu verschaffen, welche dann das Werk durch den Verband und die Bedeckung, welche sie dem Boden gewährt, erst krönen inuss.

Die spezielle Konstruktion kann bei diesen Vorbauungs-werken sehr verschieden sein; worauf es aber bei den Thalsperren und Sohlschwellen gleichmässig immer besonders ankommt, ist eine vollkommene Sicherung gegen Unterwaschung und gegen Durchbrechung der beidseitigen Anlehnung. Dass dabei der Verband im Werke selbst genügend sein müsse, ist selbstverständlich. Uebrigens können sie^ von Holz oder von Stein angelegt werden; vorzuziehen ist, wo das Material sich findet, immerhin letzterer. Die gewöhnliche Form ist dann ein flacher thalaufwärts gekehrter Bogen, um dem Mauerwerk einen gewölbartigen Schluss und damit mehr Widerstandsfähigkeit zu geben. Die weiteren Einzelnheiten der Konstruktion und die an verschiedenen Orten üblich gewordenen Abweichungen in der Hauptform mit ihren Vor- und Nachtheilen näher zu behandeln, würde hier zu weit führen. Derjenige, der « dieser Angelegenheit etwa bei seinen Wanderungen durch die Alpen nähere Aufmerksamkeit widmen will, wird den besten Wegweiser dazu und allen erwünschten Aufschluss in dem 1864 im Druck erschienenen Berichte an den hohen Bundesrath über die schweizerischen Wildbäche von Professor Culmann finden. Hier mag es genügen, noch beizufügen, dass mit der sich verbreitenden Einsicht von der grossen Nützlichkeit der Vorbauungen diese namentlich auch in hiesigem Kanton immer mehr zur Anwendung kommen. Dabei bilden zunächst natürlich lokale Zwecke und nicht etwa die Verminderung des Geschiebes im Hauptflusse die Veranlassung. Um vorzugsweise für letzteres Bedeutenderes zu leisten,

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musste man sich in weiteren Kreisen an den betreffenden Arbeiten betheiligen. Dabei wird es sich bei einem so ausgedehnten und in so unendlich viele Verzweigungen auslaufenden Gebiete, wie z.B. dem des Rheines, kaum darum handeln können, bis in alle diese Verzweigungen hinein die Vorbauungen auszudehnen. Hingegen wäre es für das ganze Flussgebiet von bedeutendem Nutzen, auch nur einige der Hauptgeschiebszuflüsse unschädlich zu machen. Denn diese Schädlichkeit und Gefährlichkeit besteht bei manchen nicht nur in den Geschiebsmassen, welche sie in viel höherem Masse, als andere, dem Hauptflusse zuführen, sondern fast noch mehr in den Stauungen des letzteren, welche sie veranlassen können.

Es ist bekannt, dass z.B. die Nolla bei Thusis in dieser Art schon wiederholt grosses Unheil für die unteren Gegenden verursacht hat, wie gerade der ungeheure Rheinwasserstand von 1834 zum Theil von einer von ihr verursachten Stauung des Hinterrheins herrührte. Es kann hier aber noch beigefügt werden, dass erst im Sommer vorigen Jahres eine solche Stauung von 4 Meter Höhe vorgekommen ist. Glücklicherweise traf der dieselbe veranlassende Ausbruch der Nolla nicht mit einem Hochwasser des Rheins zusammen und fand daher die zwar noch jetzt nicht ganz vollendete Abspülung der vorgeschobenen Geschiebsmasse und der Abfluss des dahinter entstandenen Sees nur successive und daher ohne Schaden statt. Immerhin bildet dieses Vorkommniss einen neuen Beweis für die Gefahr, welche von hier aus auch den unteren Rheingegenden droht, beziehungsweise dafür, dass es schon aus Rücksicht auf solche Gefahren im Interesse eines ganzen Flussgebietes* liegen kann, sich an der Vorbauung einzelner Gebirgszuflüsse zu betheiligen.

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