Protokoll der XVII. (außerordentlichen) Abgeordnetenversammlung, des S. A. C | Club Alpino Svizzero CAS
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Protokoll der XVII. (außerordentlichen) Abgeordnetenversammlung, des S. A. C

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der

II. Protokoll der XVII, ( ausserordentlichen ) Abgeordnetenversammlung des S.A.C., den 11. December 1880 im Standesrathhaussaal in Bern.

Präsident: Herr K. Lindt, Secretär: Herr Dr. Dübi. Sämmtliche Mitglieder des Central-Comité. 22 Sectionen sind vertreten durch 38 Delegirte, nämlich:

Aarau:

Neuburger.

Zofingen:

77 Offenhäuser.

Sentis:

77 Engwiller und Feller.

Basel:

77 Professor Rütimeyer und Hoffmann- Burckhardt.

Bern:

77 v. Steiger und Coaz.

Blümlisalp:

77 Pfarrer Gerwer.

Burgdorf:

77 Fürsprech Schnell.

Oberland:

7j Kern und Hauser.

Wildhorn:

77 Pfarrer Dick.

Moléson:

77 Bourgknecht und Glasson.

Genf:

77 Pfarrer Freundler und Briquet.

Tödi:

77 Hauser und Becker.

Rhätia:

77 Ständerath Hohl und Manni.

Pilatus:

77 Gelpke und Michel.

Neuenburg:

77 Monnier und Schinz.

St. Gallen:

77 Landammann v. Tschudi und Borel.

Titlis:Hr. Imfeld.

Monte Rosa: „ Nationalrath v. Roten und Ständerath Clausen.

Diablerets: „ de Constant und Prof. Forel. TJto:Nationalrath Baumann und Binder.

Bachtel: „ Pfarrer Seewer und Beglinger. Winterthur: „ Sulzer und Reinhard.

Nicht vertreten sind die Sectionen Mythen, Toggenburg und Alvier.

Im Versammlungssaal sind sämmtliche Karten und Photographien der Vermessung des Rhonegletschers ausgestellt.

Nach Begrüßung der Herren Abgeordneten durch das Präsidium werden als Stimmenzähler bezeichnet die Herren Oberförster Kern und Borel, welch'letzterer später durch Herrn Offenhäuser ersetzt wird.

Zwei Sectionen, Blümlisalp und Alvier, hatten durch Schreiben den Wunsch ausgesprochen, ihr Votum schriftlich abgeben zu können. Auf Antrag des Central-Comités, unterstützt durch Hrn. Hauser, wird die Zulassung schriftlicher Voten mit großem Mehr verneint, dagegen spätere Verlesung der eingegangenen Voten gewünscht. Der Centralpräsident erstattet hierauf einläßlichen Bericht über die Angelegenheit der Vermessung des Rhonegletschers, welche die Versammlung zu entscheiden hat. Er wirft einen Rückblick auf die Entwicklung der Frage seit dem Antrage von Professor Rambert 1868, betreffend Vornahme von Gletscherbeobachtungen, und zeichnet kurz die Unterhandlungen mit der Naturforschenden Gesellschaft und dem topographischen Bureau, die Wahl der Gletschercommission und deren Arbeiten, Anlage des Gletscherbuchs, Instruction für Gletscherreisende, endlich die Anordnung der Vermessung des Rhonegletschers 1874. An der Hand der Acten werden die rasch sich folgenden Credit-erhöhungen in Erinnerung gebracht, sowie der Be- Schluß der Thuner Versammlung 1875, die angewachsenen Kosten mit Fr. 13,500 zu übernehmen und einen Vertrag mit dem topographischen Bureau zur Ordnung der ganzen Angelegenheit abzuschließen, welcher jedoch von Herrn Ingenieur Gösset in mehreren Punkten bestritten wurde. Ein gründliches Gutachten der Gletschercommission und die dem Central-Comité in Freiburg 1876 ertheilte Vollmacht, mit Herrn Gösset eine Verständigung zu Stande zu bringen, hatten nicht den gewünschten Erfolg, indem Herr Gösset die ihm angebotene Summe ausschlug und das volle Eigenthumsrecht für sich in Anspruch nahm, in Folge dessen zu Glarus 1877 die Sache als dahingefallen erklärt wurde. Als nun aber nach dem Hinscheide des Herrn Oberst Siegfried das topographische Bureau in andere Leitung überging, erachtete Herr Oberst Dumur den abgeschlossenen Vertrag als nicht formell gekündigt und daher noch für den S.A.C. verbindlich. Von dieser durch einige in früheren Correspondenzen enthaltene Aeußerungen bestärkten Auffassung ausgehend, lud er Februar 1880 das Central - Comité ein, sowohl die früher übernommene Zahlung, als die Hälfte der seither erwachsenen Kosten mit zusammen Fr. 16,991 zu leisten und für weitere Fortsetzung der Arbeiten bedacht zu sein. Nach gründlicher Berathung und Beiziehung eines Rechtskundigen lehnte das Central-Comité diese Verbindlichkeit ab. Hierauf kündigte Herr Oberst Dumur den Vertrag, behielt sich aber das Recht vor, den S.A.C. zum Schadenersatz anzuhalten, und appellirte an die moralische Verantwortlichkeit und Ehre des Clubs. Indem das Central - Comité die Rechtsan-schauung des Vorstandes des topographischen Bureaus bestritt und sich auf den einzuholenden Entscheid der Generalversammlung berief, erklärte es sich geneigt, zur Fortsetzung der Arbeit mitzuwirken, damit das Unternehmen nicht im besten Stadium fallen gelassen werde. Ein Conflict mit dem topographischen Bureau, welchem der 8. A. C. so großen Dank schuldet für die stets genossene, wohlwollendste Förderung seiner Pläne, mußte, wenn immer möglich, vermieden werden, der Ausgang eines Rechtsstreites konnte zweifelhaft. sein, es handelte sich überdies um ein Studium, welches der S.A.C. angeregt und mit lebhaftem Interesse verfolgt hatte. Mit Bezug auf die früher " bewiesene Opferwilligkeit des Vereins bevollmächtigte -daher endlich das Central-Comité das Präsidium, in einer Conferenz mit den Herren Bundesräthen Hammer und Hertenstein den dringenden Wünschen der Behörden mit einer Offerte von Fr. 10,000, eventuell von Fr. 13,500, entgegenzukommen, welche Summe, wenn auch nicht ohne Widerstand, schließlich angenommen wurde. Auf dieser Basis wurde ein Projectvertrag mit möglichst genauen und schützenden Bestimmungen ausgearbeitet, welcher später den Sectionen mitgetheilt wurde. Die Beziehungen zwischen dem topographischen Bureau und Hrn. Gösset wurden durch einen besonderen Vertrag geregelt. Einigermaßen wurde die Angelegenheit seither durch den Umstand verwickelter, daß die von Herrn Gösset der îïaturforschenden Gesellschaft eingereichte Preisschrift über Gletschervermessung mit dem ersten Preis bedacht und dem Wunsche Ausdruck gegeben wurde, die Preisarbeit zu publiciren. Es liegt aber im allseitigen Interesse, daß diese Arbeit in passender Weise veröffentlicht werde, und wird der 8. A. C. in der Denkschriftencommission die wirksamste Unterstützung finden.

Bei der großen Tragweite des Unternehmens tonnten auch die finanziellen Verhältnisse des Clubs nicht unbeachtet bleiben, allein wenn auch das Vermögen um die Hälfte geschmälert wird, so kann doch das Gleichgewicht aufrecht erhalten werden, sei es durch mäßige Erhöhung der Beiträge, sei es durch.

einiges Maßhalten in verschiedenen Ausgabeposten, ohne daß dadurch den wesentlichen Aufgaben Eintrag geschieht. Das Central-Comité hält dafür, daß der S.A.C. moralisch mit dem Unternehmen verwachsen sei und daß die Ausführung des von ihm begonnenen Werkes ihm selbst zur Förderung und Ehre gereichen werde.

Auf Einladung des Präsidiums erläutert Hr. Coaz die technische Seite der Arbeit und weist darauf hin, daß die Fragen über die Bewegung und Ablation nur gelöst werden, wenn eine Eeihe von Jahres-beobachtungen vorliege. Herr Freundler bekämpft die Anträge mit Hinweisung auf die gefaßten Beschlüsse, die unangenehmen Erfahrungen der früheren Jahre und auf die bedeutenden Kosten.

In ablehnendem Sinne votiren ferner die Herren Hauser, Offenhäuser, Gelpke, v. Tschudi für die Section St. Gallen. Die erhobenen Einwendungen lassen sich auf folgende Momente zusammenfassen: Der frühere Vertrag sei nicht mehr verbindlich, der S.A.C. habe sein Möglichstes gethan; ferner sei zu befürchten, das Unternehmen möchte für unsere Kräfte zu groß sein und zu weit führen, zudem könnte die Harmonie des Vereinslebens getrübt werden. Es wird auch der Wunsch ausgesprochen, die Naturforschende Gesellschaft möchte sich finanziell betheiligen.

Für die Vorlage stehen kräftig ein die Herren: Professor Rtttimeyer und Forel, Coaz und v. Steiger, welche den Werth der Arbeit, sowie die Eigenthums-und Publicationsfrage ins richtige Licht setzen. Das Verhältniß zur Naturforschenden Gesellschaft wird des Nähern erläutert und nachgewiesen, daß die Denk-schriftencommission ihre geistige Thätigkeit auch im Interesse des S.A.C. verwenden werde.

Die finanziellen Bedenken werden durch eine Vergleiehung der jetzigen viel günstigeren Lage mit der früheren knapperen beschwichtigt und auch die patriotische Seite der Frage hervorgehoben. Ein Antrag des Herrn Monnier, das Project an eine Commission oder an das Central - Comité zu weiterer rechtlicher Untersuchung zurückzuweisen, wird vorerst mit 23 gegen 13 Stimmen abgelehnt und es wird nun zur Ordnung und Abstimmung über die verschiedenen Anträge geschritten. Als solche liegen vor:

1 ) Der Antrag des Central - Comités, den Projectvertrag gutzuheißen; 2 ) ein gedruckter Antrag der Section Uto, befürwortet durch Herrn Binder, lautend: 1 ) die Fr. 13,500 zu bezahlen, 2 ) für die nächsten drei Jahre je Fr. 1000 Subvention zu bewilligen, 3 ) und 4 ) wurden fallen gelassen, 5 ) Anstreben einer einheitlichen Publication; 3 ) Antrag Genf: das topographische Bureau sei einzuladen, die Sache an die Hand zu nehmen und sich die Hülfe verschiedener Gesellschaften zu sichern. Der S.A.C. möge auf alle seine Rechte verzichten und eine einmalige Summe von Fr. 6750 nebst einem jährlichen Beitrag bis auf drei Jahre anbieten; 4 ) Antrag Tödi: Der S.A.C. solle dem topographischen Bureau an das von diesem auszuführende Unternehmen eine Aversalsumme leisten, über deren Betrag das Central-Comité den Delegirten Anträge vorzulegen habe. Der S.A.C. solle dafür die Karten etc. zum Kostenpreise erhalten; 5 ) Amendement Monnier zum Antrag Tödi: Das Central-Comité erhält Vollmacht zum Abschluß eines Vertrages auf der Basis des alten Vertrags, also mit Eigenthumsrecht, aber ohne Fortsetzung für die Zukunft.

. 6 ) Amendement Tschudi: Einladung an das Central-Comité, ein Programm auszuarbeiten, welches gestattet, die Arbeiten nach der sechsjährigen Periode abzuschließen; 7 ) Antrag Offenhäuser auf Verwerfung des Vertrags, eventuell Anschluß an Antrag 2 der Section Uto.

In eventueller Abstimmung wird vorerst jede der zwei Hauptgruppen für sich bereinigt, nämlich erste Gruppe: Anträge der Sectionen Genf und Tödi, welche auf das Eigenthumsrecht verzichten, nämlich: Für Genf-Tödi stimmen 20, für Offenhäuser 10; für Genf ( Zahlung von Fr. 6750 ) 6, für Tödi ( Aversal-summe ) 8, für Amendement Monnier 13, für Tödi 9. Zweite Gruppe. Projectvertrag nach Antrag des Central-Comités; für eine sechsjährige Periode fallen 21 Stimmen, für dreijährige ( Section Uto ) 8 Stimmen; für je Fr. 2000 jährlichen Beitrag 17 Stimmen, für je Fr. 1000 ( Section Uto ) 16 Stimmen. Antrag 5 der Section Uto wird mit 19 Stimmen angenommen, ebenso mit großem Mehr der eventuelle Antrag Tschudi. In der Schlußabstimmung wird der durch den Antrag Tschudi und Antrag 5 der Section Uto amendirte Antrag des Central-Comité mit 17 Stimmen gegen 15, welche auf den Antrag Tödi, amendirt durch den Antrag Monnier, fallen, zum Beschluß erhoben.

Nach beendigtem 5 1ls stündigem Redekampf vereinigte die Herren Delegirten ein einfaches Nachtessen im Bären, an welchem trotz der in der Discussion zu Tage getretenen verschiedenartigen Beurtheilung der Vorlage die erfreulichste Harmonie wieder zur vollen Geltung gelangte. Das Bewußtsein, daß ja Alle das Beste des Clubs anstreben und daß nach gefallenem Entscheid nach wie vor Alle in treuer Freundschaft zum Wohl desselben mitwirken werden, belebte und verschönerte die nur zu rasch enteilenden Stunden des gemüthlichen Beisammenseins.

Der Präsident: Der Secretär: R. LindiDr. Dübi.

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