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Schweizer Alpenclub und Landeskarte

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Rückblick:

Im Jahre 1832 wurde eine Landeskarte der Schweiz im Masstab 1:100,000 beschlossen. Sie wird noch heute als « Dufourkarte » benützt.

Die Originalaufnahmen für sie wurden im Gebirge im Masstab 1:50,000 mit Höhenkurven von 30 m Aequidistanz erstellt. Sie waren ursprünglich nur als Grundlage für die Schraffenkarte 1:100,000 bestimmt, aber schon das erste Centralcomité des Schweizer Alpenclubs verwertete sie im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Topographischen Bureau von 1863 an zur Herausgabe von Gebirgskarten im Masstab 1:50,000.

Der gelungene Versuch mit solchen Gebirgskarten veranlasste die dritte Jahresversammlung 1865 des Schweizer Alpenclubs, vom Bund selbst die Veröffentlichung « der eidgenössischen topographischen Karte im Masstab und in der Manier der Originalaufnahmen » zu verlangen.

Dieses Bestreben fand in Oberst Siegfried, dem neuen Chef des Eidgenössischen Topographischen Bureaus, einen verständnisvollen Förderer. Es erreichte das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1868 betreffend die Publikation der topographischen Aufnahmen.

Dieses Gesetz bestimmte, dass die topographischen Aufnahmen veröffentlicht würden, wenn sich Behörden, Gesellschaften oder Private durch Vertrag verpflichteten, die Hälfte der Stich- und Druckkosten der ersten Erstellung zu übernehmen. Der Schweizer Alpenclub hat von dieser Möglichkeit wiederholt Gebrauch gemacht und dadurch zur Herausgabe von Gebirgskarten im Masstab 1:50,000 wesentlich beigetragen.

Dadurch entstund jenes Kartenwerk, das wir als « Siegfriedkarte » kennen und schätzen.

Es bleibt ein dauerndes Verdienst des Schweizer Alpenclubs, dieses bahnbrechende Kartenwerk durch eigene Versuche eingeleitet, durch finanzielle Beihilfe erleichtert und durch zielbewussten Willen gesichert zu haben.

Ein neues Kartenwerk:

Die gesteigerten Anforderungen der Neuzeit an die amtlichen Kartenwerke veranlassten die zuständigen Bundesbehörden, die Eidgenössische Landestopographie mit Studien und Vorarbeiten für geeigneten Ersatz der bisher von der Armee verwendeten Landeskarte zu beauftragen.

Der Schweizer Alpenclub wahrt nicht nur die verdienstvolle Tradition seiner Mitwirkung beim Zustandekommen des Siegfriedkartenwerks, wenn er an der Entwicklung auch der neuen Landeskarten tätigen Anteil nimmt. Er leistet durch eine solche Anteilnahme auch seinen Mitgliedern einen wertvollen Dienst, denn eine gute Karte ist die zuverlässige Weggefährtin des ernsthaften Bergsteigers.

Deshalb hat schon das Centralcomité in Zürich des Schweizer Alpenclubs der Kartenfrage seine Aufmerksamkeit geschenkt. Die Richtung seiner VIII19 Bemühungen ist im nachfolgenden Aufsatz des Herrn Direktors Schneider gekennzeichnet.

Das Centralcomité in Baden des Schweizer Alpenclubs nahm in dieser wichtigen Angelegenheit Fühlung mit der Eidgenössischen Landestopographie, um durch sie über den Stand der offiziellen Vorarbeiten unterrichtet zu werden.

Das erste Ergebnis dieser Fühlungnahme ist das vorliegende Kartenheft unserer « Alpen », demzufolge des Entgegenkommens der Eidgenössischen Landestopographie zwei aufschlussreiche Studienblätter beigegeben werden können.

Es soll jedem Mitglied des Schweizer Alpenclubs Kenntnis vermitteln von dem, was geplant ist, damit es sich seine eigene Meinung über die Gestaltung der neuen Karten bilden kann.

Gesichtspunkte:

Die Beurteilung des vorliegenden Studienmaterials wird erleichtert durch den Vergleich der vorgeschlagenen Ausführung mit der Ausführung der bisherigen Siegfriedkarte für denselben Geländeausschnitt. Ein solcher Vergleich gibt Aufschluss zugleich über Umfang und Darstellung des Karteninhalts, über Ausdrucksfähigkeit und Lesbarkeit neuzeitlicher Kartenbearbeitungen und über Leistungsfähigkeit des gewählten Masstabs im Verhältnis zu dem, was die bisher gebräuchlichen Gebirgskarten darin boten.

Einer solchen Abwägung bieten die nachstehenden Ausführungen des Direktors der Eidgenössischen Landestopographie, Herrn K. Schneider, und des Herrn Professors Ed. Imhof von der Eidgenössischen Technischen Hochschule reiche Anregung und Wegleitung.

Herr Direktor Schneider berichtet über den Vorschlag der zuständigen Militärbehörden des Bundes für die Ausführung einer Armeekarte 1:50,000, wie sie im Studienblatt der Landestopographie ausschnittsweise gezeigt wird. Er verweist überdies auf Möglichkeiten und Bedingungen für die Erstellung grössermasstäblicher Karten auf Grund der vorgeschlagenen Armeekarte.

Herr Professor Imhof kennzeichnet die Vorzüge grossmasstäblicher Karten für die zivile Verwendung gegenüber dem Kartentyp 1:50,000. Insbesondere erörtert er auch die vom Centralcomité Zürich in Erwägung gezogene 3-cm-Karte.

Aus diesen beiden Sachverständigen-Vernehmlassungen ergeben sich für den Schweizer Alpenclub die Fragen, wie sie das Centralcomité auf Seiten 273/274 dieses Heftes formuliert.

Die Sektionen des Schweizer Alpenclubs sind gebeten, dem Centralcomité ihre Antworten dazu bis 10. September 1932 bekanntzugeben. In Würdigung dieser Antworten wird das Centralcomité seine Anträge für das weitere Vorgehen in der Kartenfrage bereitstellen.

Weiteres Vorgehen:

Die zuständigen Militärbehörden des Bundes haben bisher lediglich den Vorschlag für neue Armeekarten 1:50,000 gutgeheissen. Dieser Vorschlag soll einer grösseren Kartenstudienkommission unterbreitet werden. Auch der Schweizer Alpenclub wird, neben anderen Landesvereinigungen, in dieser Kommission vertreten sein.

Den EntSchliessungen der Militärbehörden des Bundes für die Erstellung dringend benötigter Armeekarten kommt zwar bevorzugte Bedeutung zu, aber die Kartenstudienkommission wird an den vorliegenden Armeekartenvorschlag formell nicht gebunden sein. Die Vertretungen in dieser Kommission werden also Wünsche und Begehren, die in ihrer Interessensphäre liegen, kundgeben und begründen können. Immerhin werden sie damit Berücksichtigung nur dann finden können, wenn sie die militärische Verwendbarkeit der vorgeschlagenen Armeekarte 1:50,000 nicht grundsätzlich verneinen und wenn der Erfüllung ihrer Begehren nicht technische oder finanzielle Hindernisse entgegenstehen.

Das Centralcomité hofft, dass Mitglieder und Sektionen des Schweizer Alpenclubs im Bewusstsein dieser gegebenen Umstände zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen.

Nach solch sachlicher Klärung wird dann die Abgeordnetenversammlung den endgültigen Standpunkt des Schweizer Alpenclubs in der Kartenfrage zu umschreiben haben.

Möge dieser Standpunkt so sein, dass er vor dem ruhmvollen Andenken der Kartenpioniere des Schweizer Alpenclubs in den Sechszigerjahren des letzten Jahrhunderts und vor dem künftigen Urteil des Schweizer Alpenclubs in Ehren bestehtDer Publikationenchef des S.A.C.:

Raschle.

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