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Bergführerwesen

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RUDOLF WYSS, BERN

Seit seiner Gründung 1863 machte sich der SAC auch die Förderung des Führerwesens zur Aufgabe; er suchte sie zu lösen durch: Ausbildung der Führer in Führerkursen mit anschliessender Patentierung; durch Festsetzung gerechter Tarife; durch finanzielle Hilfe an unverschuldet Not leidende oder verunglückte Führer und ihre Angehörigen.

Die Führerkurse Sieben Jahre, bevor der SAC entstand, Anno 1856, stellte der Regierungsrat des Kantons Bern das Führerwesen in den Ämtern Oberhasli, Interlaken, Frutigen und Thun unter staatliche Aufsicht. Die Berg- und Gletscherführer mussten eine mündliche Prüfung bestehen und wurden hierauf patentiert. Die Prüfung sollte öffentlich sein und darin « namentlich auf die erforderliche Lokalkenntnis der oberländischen Gebirgspässe und Höhenangaben der Gebirge und der besonderen Merkwürdigkeiten dortiger Landesgegend Rücksicht genommen werden. » 1915 erliess der SAC ein Skiführerreglement, das bestimmte:

« Skiführer des SAC können nur bereits patentierte, vom SAC anerkannte schweizerische Bergführer werden, die sich zudem durch spezielle Ausbildung die zur Ausführung von Wintertouren im Hochgebirge unerlässlichen Fähigkeiten erworben haben. Die Ausbildung der Skiführer erfolgt in besonderen, vom SAC subventionierten Skikursen von mindestens 7 Tagen. Bergführer, welche bereits durch ihre Tätigkeit den Beweis erbracht haben, dass sie die Qualifikation zur Führung von Winterhochtouren besitzen, können als Skiführer des SAC anerkannt werden, ohne einen speziellen Kurs absolvieren zu müssen. » Diese Bestimmungen wurden im neuen Reglement von 1925 dem Sinne nach beibehalten.

Durch « Gesetz für das Führer- und Skilehrerwesen » von 1927 verlängerte Graubünden die Führerkurse auf mindestens 17 Tage.

« Sie zerfallen in der Regel in einen Sommerführerkurs und in einen Winterführerkurs und müssen dem vom SAC aufgestellten Reglement entsprechen. » Der erste Kurs nach dieser Ordnung fand 1928 statt. Der bernische Führerkurs wurde 1942 erstmals auf drei Wochen verlängert und darin die Ausbildung der Führer für Sommer- und Winterhochtouren vereinigt. Er fand vom 5.25. Oktober in den Engelhörnern, im Wetterhorn—Schreck-horn-Gebiet und im Jungfraujoch—Konkordia-Gebiet statt; die Verbindung von Sommer- und Winterkurs bewährte sich; sie ist seither in den bernischen Kursen üblich. Ähnlich werden auch die Walliser Kurse durchgeführt. Der SAC hat 1943 die Kursdauer ebenfalls auf mindestens 3 Wochen festgesetzt; er gestattet die Verschmelzung der Sommer- und Winterkurse, wenn sich die örtlichen Verhältnisse dazu eignen.

Wallis, Bern und Graubünden führen seit einigen Jahren ihre Kurse in einem dreijährigen Turnus gemeinsam durch. Die Kurse werden vom SAC anerkannt und subventioniert und können deshalb auch von den Führeraspiranten der andern Kantone besucht werden. Dadurch wird eine einheitliche Ausbildung aller Führer möglich.

Dank der verständnisvollen Zusammenarbeit von SAC und kantonalen Behörden entwickelten sich die Führerkurse wie folgt: Zuerst mündliche Prüfung; dann 6tägiger Kurs, nur Theorie; hierauf 10- und mehrtägiger Kurs mit Theorie und praktischer Ausbildung; weiter gleicher Kurs mit Ergänzungskursen auch zum Skiführer; endlich dreiwöchiger Kurs für Berg- und Skiführer zugleich. Wie die Entwicklung weitergehen mag, wird die Zukunft weisen.

Ein zusammenfassender Überblick über die seit 1879-1961 durch den SAC oder mit seiner Unterstützung durchgeführten Kurse ergibt:

Beiträge SAC Jahre Zahl der Kurse Patentiert Total Pro Mann Fr.

1879-1888 10 112 1 350 12.05 1889-1898 8 266 2 840 10.70 1899-1908 14 424 9 949 23.50 1909-1918 13 305 5 061 16.60 1919-1928 6 215 13 267 61.70 1929-1938 7 209 10313 46.30 1939-1948 5 137 4 048 36.80 1949-1958 10 212 10 900 51.40 1959-1961 3 71 5 192 73.10 Total 76 1951 62 920 32.30 fällen und Kartenlesen. Befreiend von der einschläfernden Schulstubenluft wirkte besonders die Sektion Monte Rosa mit ihrem Kurs vom 20.30. Mai 1896. Daran nahmen teil, nach Beschluss des Polizei- und Justizdepartementes: 30 Führeraspiranten und 46 bereits patentierte Führer. Das Programm erfasste in den Tagen vom 20.24. Mai einen theoretischen Teil, der in Sitten stattfand ( Geographie, Kartenlesen, Pflichten des Führers, erste Hilfe ) und einen praktischen Teil in Les Haudères, mit Touren, 25.30. Mai.

Der nächste Walliser Kurs wurde 1898 in ähnlicher Weise in Sitten und in den Zermatter Bergen durchgeführt. Beide Kurse waren ein voller Erfolg und erregten über den SAC hinaus Aufsehen. Sie dürften wohl das CC veranlasst haben, der AV 1899 ein neues Reglement über die Führerkurse zur Genehmigung vorzulegen. Es brachte als Neuerungen: lOtägige Kurse, wovon 4 Tage Theorie über: Geographie der Schweiz, speziell der Kursgegend; Kartenlesen; Pflichten der Führer gegenüber den Touristen; Tarife und ihre Anwendung; Hygiene und Reinlichkeit; Notsignale und erste Hilfe bei Unfällen; Unterhalt und Reinigung der Clubhütten; einige Begriffe aus der Geologie. 6 Tage Praxis auf Ausflügen im Hochgebirge mit Übungen auf Felsen, Firnen und Gletscherfeldern. Patent 2. Klasse nach Abschluss des Kurses. Patent 1. Klasse nach dreijähriger erfolgreicher Führertätigkeit auf einer Anzahl grösserer Hochtouren; Samariterkurs und 25 Jahre Mindestalter. Die Walliser Regierung verweigerte diesem Reglement die Anerkennung; im bernischen Führer- und Trägerreglement von 1902 sind die Bestimmungen über den Führerkurs weitgehend dem SAC-Reglement angeglichen; auch es unterscheidet theoretische und praktische Ausbildung:

« Dem praktischen Unterricht dienen ganz besonders Excursionen im Hochgebirge und Übungen auf Felsen, Firn und Gletschern unter Leitung erprobter Führer und Alpinisten. » Ein kleines, aber bedeutungsvolles Zwischenspiel in den Bestrebungen des SAC, die Führer auszubilden, bedeuten die ersten Bemühungen, die Führer im Skilaufen zu fördern. 1898 verteilte die Sektion Tödi an die Glarner Führer Gratisski. Im Herbst 1902 gab das CC den interessierten Sektionen zuhanden der Führer eine von Dr.Paulcke verfasste « Anleitung zur Selbstherstellung von Schneeschuhen und deren Gebrauch ». Im darauffolgenden Winter 1902/03 organisierte die Sektion Monte Rosa den ersten Skikurs für Bergführer. Sie brachte damit frohes Leben in das damals etwas schlummerhafte Winterdasein der « Zermatteni ». Angeleitet durch die beiden Skipioniere Albert Weber und Viktor de Beauclair und unter fröhlicher, wohl auch etwa spöttischer Anteilnahme der neugierigen Dorfbewohner lernten 12 junge Zermatter Führer und ein Saaser skilaufen. Während 5 Tagen übten sie in Dorfnähe und auf kleineren Touren Laufen, Spitzkehren, weitausholende Bogen und selbst mehr oder weniger freiwillige Geländesprünge. Eine anstrengende, aber fröhliche Schlusstour in die Betempshütte und über Cima di Jazzi und Findelen und zurück nach Zermatt bewies die Brauchbarkeit der Schneeschuhe im winterlichen Hochgebirge. Im Januar 1906 lud die Sektion Rätia zu einem Skikurs auf der Lenzerheide ein; nebst einer beträchtlichen Zahl von Zivilisten beteiligten sich am Kurs 12 Bündner Führer. Christian Klucker machte mit als Hilfsinstruktor; er hatte wohl, wie manches andere, auch den Skilauf als Autodidakt erlernt.

Die Zunahme der Skitouren in Voralpen und Hochgebirge, besonders durch bergungewohnte Gäste der Wintersportplätze, drängte zu entsprechender Ausbildung der Führer. Im Herbst 1912 bot die Sektion Gotthard 16 neu patentierten Führern Gelegenheit, im Anschluss an den eben bestandenen Führerkurs einen 4tägigen Ergänzungskurs im alpinen Skilauf zu bestehen. Im Winter 1913 organisierte die bernische Führerkommission in Grindelwald einen mehrtägigen Skikurs für die Oberländer Führer; darin erwarben 18 Mann den Ausweis, dass sie skilaufen können; diesen erhielten auf Verlangen weitere bernische Führer, die sich als Skifahrer auswiesen. Seither wurde die Ausbildung der Führer zu Skiführern weitergeführt.

40 Vorgänger endlich Band « I. Alpes Valaisannes et Vaudoises » des « Tarif général pour les guides et porteurs des Alpes Suisses » herausgeben. 1898 folgte Band III für Ob- und Nidwaiden, Uri, Glarus, St. Galler Oberland, Graubünden. 1899 schloss Band II, « Berneroberland », die Sammlung ab. Seither kam nie mehr eine einheitliche, schweizerische Tarifsammlung zustande. Glarus ausgenommen, liegt das Tarifwesen heute in den Händen der Kantonsregierungen. Durch seine Mitglieder in den kantonalen Führerkommissionen hilft auch der SAC an der Tarifgestaltung mit.

Immer wieder kamen und kommen Tariffragen in der alpinen Presse und in der AV zur Sprache. Meistens werden dabei Tarifermässigungen im allgemeinen oder zugunsten der SAC-Mitglieder gewünscht. 1896 stellte die Sektion Weissenstein den Antrag, das CC habe zu untersuchen, « ob nicht durch eine Reduktion der Führertaxen für Hochtouren die Gefahr, einen erheblichen Teil des Touristenstromes nach andern Gebirgsgegenden abgelenkt zu sehen, entgegengetreten könnte. » Gelegentlich wurden auch Klagen laut, einzelne Führer oder die Führer bestimmter Gegenden hielten sich nicht an die Tarife. So weigerten sich die Führer von Orsières und Champex 1906, den von der Walliser Regierung erlassenen Tarif anzuerkennen, soweit er das schweizerische Mont-Blanc-Gebiet betraf. Als das CC drohte, ihnen den Beitrag an die Versicherungsprämie zu streichen, schlössen sie eine eigene Kollektivversicherung ab.

Seit 1913, also während der zweiten 50 Jahre des SAC, litten auch der Alpinismus und damit das Führerwesen unter den beiden Weltkriegen und der dazwischenliegenden Wirtschaftskrise. Der erste Weltkrieg brachte den Führern einen fast gänzlichen Verdienstausfall. Um diesen und die Teuerung einigermassen einzuholen, wurden nach dem Krieg die Tarife da und dort erhöht. Bern beschloss zum Beispiel 1919 eine Erhöhung von 50% auf Taxen bis zu Fr. 20 und 30% auf solchen über Fr. 20. Tessin folgte 1920 mit den gleichen Zuschlägen. 1922 verkleinerte Bern die Erhöhung auf 30% und 20%. Die verhängnisvolle Deflation und der damit verbundene Lohn- und Preiszerfall brachte auch den Abbau der Führertarife. 1933 galten in einigen Kantonen noch die Vorkriegs-taxen, andere hatten sie vorläufig um 10-15 % gesenkt, um sie hernach den geänderten Verhältnissen weiter anzupassen. Im zweiten Weltkrieg fanden ab 1942 zum mindesten die jüngeren Führer Verdienst und zugleich vorzügliche Gelegenheit zur beruflichen Weiterbildung in den Gebirgskursen der Armee. Nach dem Krieg setzten wieder Tarifrevisionen ein. 1949 führte die Sektion Tödi für die Glarner Alpen die gleitende Lohnskala ein. Dabei basieren die Tarife auf dem Lebenskostenindex 160. Bei Veränderungen um volle 10 Punkte nach oben oder nach unten erhöhen oder ermässigen sich die Taxen und Taggelder um je 5%.

Einen eigenwilligen Eingriff in das Tarifwesen machte 1951 das Eidgenössische Amt für Verkehr. Es startete eine « Sofortaktion für Förderung des Alpinismus » und verfügte:

« Im Interesse der Belebung des Alpinismus und der Arbeitsbeschaffung für die Bergführer werden die Bergführer- tarife vom 15. Juli an für alle Touristen um 30% herabgesetzt. Der Verbilligungsbetrag wird den Bergführern aus ßundesmitteln vergütet. » Daran schlössen sich Weisungen über Dauer und Gültigkeitsbereich, über die Kontrolle und Ab-rechnungsweise usw. Am 11. Dezember 1951 lag der Entwurf zu einem Bundesbeschluss vor, wonach ein Kredit von Fr. 670 000 eröffnet wurde, um die Tarife der Skischulen und die Führertaxen während des Winters 1951/52 und im Sommer 1952 zu ermässigen. Davon sollten Fr. 250 000 zur Reduktion der Führertarife vom 15.Juni bis zum 30. September 1952 dienen. Im Sommer 1952 wurden denn auch 403 Führertouren mit insgesamt Fr. 156 484, oder Fr. 37 953 mehr als im Vorjahr, subventioniert. Namhafte Alpinisten und Politiker missbilligten die wohl gutgemeinte, aber anfechtbare Aktion. Sie wurde wieder eingestellt. Seither erfolgte Tarifänderungen standen unter dem Einfluss der wirtschaftlichen Hochkonjunktur. Einzelne Taxen mögen da und dort überhöht erscheinen.

Und der Erfolg? Gewiss, Andreas Fischer, Sohn eines hervorragenden Führers der Pionierzeit und selber Führer und Bergsteiger aus Begeisterung und Leidenschaft, Andreas Fischer hat recht: « Das Führerbuch macht nicht den Mann; dieser muss sich erst bewähren, und zwar dort, wo die Eislauinen krachen; eine schwierige Hochgebirgsfahrt allein zeigt den gewaltigen Unterschied zwischen Führer und Führer, und die wesentlichen Eigenschaften des erstklassigen Führers erscheinen erst jetzt im besten Lichte: Umsicht, Mut und Ausdauer: das ist die zweite Prüfung. » Aber der gleiche Zeuge sagt auch: « Eines galt unbedingt und sollte auch heute und in alle Zukunft gelten, nämlich, dass man das Bergsteigen zuerst lernen müsse, bevor man sich an grosse und schwierige Touren wage. » Unnötig zu sagen, dass dies auch, und ganz besonders, für den Bergführer gilt. Es ist ein grosses Verdienst des SAC und der kantonalen Behörden, dass die werdenden Führer in den Führerkursen eine tüchtige, wenn auch kurze Lehrzeit bestehen können. Freilich, Bergsteiger und Führer wird man nicht in Tagen und Wochen; die Lehrzeit dauert bis zum letzten Pickelschlag, bis zur letzten Heimkehr aus den Bergen.

Die Tarife Wie jeder gerechte Lohn für Empfänger und Geber annehmbar sein soll, so auch der Führerlohn für Führer und Touristen. Zu berücksichtigen sind dabei Arbeitsleistung und Risiko des Führers, finanzielle Belastung des Touristen und Kaufkraft des Geldes. Lange, schwierige und gefährliche Touren, welche Arbeitsleistung und Risiko des Führers steigern, grössere Teilnehmerzahlen, welche die Verantwortung und wohl auch die Arbeit des Führers erhöhen, dagegen den Kostenanteil des einzelnen Tourenteilnehmers senken, berechtigen billigerweise zu höheren Tarifen. Wechselnde Kaufkraft des Geldes verlangt entsprechende Tarifrevisionen. Nie wird es indessen möglich sein, die Tarife so zu gestalten, dass sie dem Führer während der kurzen Sommersaison ein Einkommen bringen, das für ein ganzes Jahr ausreicht; denn die Taxen dürfen eine Höhe nicht übersteigen, die auch für mittlere und kleinere Touristenportemonnaies erträglich ist. Es war und ist nicht immer eine dankbare Aufgabe des SAC, in der Tarifgestaltung zwischen den Forderungen der Führer und denen der Touristen einen befriedigenden Ausgleich schaffen zu helfen.

In das tarif lose Chaos, welches ehemals « Bergreisende » und Führer der gegenseitigen Willkür aussetzte und Anlass gab zu mancherlei Ärgernis, suchte erstmals die Berner Regierung Ordnung zu bringen durch ihr Reglement für Führer und Träger von 1856. Sie setzte darin einen Taglohn fest von Fr. 6-8 für Führer und Fr. 6 für Träger, Verköstigung inbegriffen. Das machte ungefähr den lOfachen Taglohn eines Schusters, Schneiders oder Schulmeisters aus. Der regierungsrätliche Tarif im Wallis von 1857 enthielt einige Touren mit Spezialtarif. Im Taglohn reisende Führer bekommen Fr. 6, Träger Fr. 4-5 auf gewöhnlichen Kursen, wie Passwanderungen. Auf Gletschertouren betrug der Taglohn Fr. 10 für den Führer, Fr. 5-6 für den Träger. 1865 beschloss der SAC an der Jahresversammlung in Chur unter dem Churer Zentralpräsidenten Coaz:

« Es sollen die Sektionen auf ihren respektiven Gebieten bemüht sein, Führercorps zu bilden, und ihnen bei der Constituierung, wie bei der Festsetzung der Führertaxen behilflich zu sein, beides im Verein mit dem Centralcomite und dem Redaktionscomite, dem die betreffenden Verordnungen, Verzeichnisse und Taxen etc. zu geeigneter Bekanntmachung mitzuteilen seien. » Diesem Beschluss folgten im Verlauf der ersten fünf Jahrzehnte des SAC die Sektionen Tödi, Rätia, Alvier, Pilatus, Gotthard, Titlis, Piz Sol, Oberland und Diablerets, indem sie für ihre Gebiete Tarife herausgaben. 1897 konnte das CC Neuenburg nach langen, mühsamen Verhandlungen seiner 42 lungen, durch Unterstützung öffentlicher Sammlungen, durch Zuwendungen aus der Centralkasse, aus der Huberstiftung und aus dem Führerunterstützungsfonds. Die weitaus beste und notfalls alle Führer umfassende Hilfe brachte indessen die Führerversicherung.

Sammlungen. Die erste clubeigene Sammlung fand 1866 statt, für die Hinterlassenen eines am Titlis tödlich verunglückten Engelbergführers; sie ergab die damals beträchtliche Summe von Fr. 1113; weitere Fr. 800 steuerten die Mitglieder der Sektion Basel bei. Seither wiederholten sich eigene oder vom Club unterstützte Sammlungen immer wieder, wenn schwere Unglücksfälle Leid und Not über Führerfamilien brachten. Wieviel dabei öffentlich gesammelt oder unter der Hand in aller Stille gegeben wurde, ist unbekannt; doch treten drei Sammlungen besonders hervor, teils durch ihren grossen Ertrag, teils durch die Schwere des Unglücks, dessen Folgen zu lindern waren. Als 1877 am Lyskamm drei Walliser Führer und ihre zwei Touristen mit der Gwächte tödlich abstürzten, konnten an die Hinterlassenen der Führer Fr. 28 449 ausbezahlt werden. Vier Jahre später ergab die Sammlung für die Familie eines verunglückten Grindelwaldführers Fr. 14 725. Für die Opfer der schweren Berglikatastrophe vom Sommer 1911 liefen in der Centralsammelstelle beim Gletscherpfarrer Strasser in Grindelwald Fr. 47 334.10 ein. Zahlreiche beträchtliche Gaben wurden ausserdem an einzelne Verunglückte oder ihre Familien nach dem Wunsch der Spender direkt übermittelt.

Aus eigenem Geld bezahlte die Centralkasse von 1872-1881 in verschiedenen Notfällen direkt Fr.4080 aus. Im Jahr 1900 erhielt der SAC selber eine grosse Hilfe:

Die Huberstiftung. Im November 1900 wurde dem CC Winterthur aus dem Nachlass des am 5. April 1900 verstorbenen Herrn J.H. Huber aus Hausen am Albis die Summe von Fr. 20 000 zugestellt mit den Bedingungen, dass das unantastbare Kapital vom CC verwaltet werde und die Zinsen zur Unterstützung bedürftiger Hinterlassener von patentierten schweizerischen Bergführern, die in Ausübung ihres Berufes tödlich verunglückten oder erwerbsunfähig wurden, Verwendung finden.

Im gleichen Jahr fiel dem SAC ein Vermächtnis von Fr. 5000 zu durch den in Genf gestorbenen Herrn J. K. Horber von Felben und Basel. Dieser Betrag, weitere Fr. 500 eines ungenannt sein wollenden Spenders aus St. Gallen und 1000 Mark oder Fr. 922.50 eines Clubmitgliedes aus Hamburg wurden ebenfalls der Huberstiftung einverleibt. Seit 1900 sind aus ihren Zinsen insgesamt Fr. 44 323, jährlich im Durchschnitt Fr. 728, an Unterstützungen ausbezahlt worden. Ihr Vermögen auf 31. Dezember 1960 ist mit Fr. 50 253.45 ausgewiesen.

Der Führerunterstützungsfonds. Im Jahr 1889 erhielt das CC Glarus von der « Unfall Zürich » Fr. 200 zur Unterstützung notleidender Führer. Das CC gedachte, damit den Grund zu legen für eine zu äuf-nende Führerunterstützungskasse. Es sah sich jedoch genötigt, mit den Fr. 200 einem verunfallten Führer zu helfen. So blieb die Kasse leer und zudem leeres Projekt. 1905 überreichte Dr. Hermann Seiler dem CC Solothurn Fr. 582 als Gabe der Gäste von Riffelalp für notleidende Führer. Mit diesem Betrag und weiteren Fr. 15 schuf das CC diesmal einen fruchtbaren Boden für den rasch und segensreich gedeihenden Führerunterstützungsfonds. Dieser erhielt im Verlauf der Jahre eine lange und reiche Reihe von Zuwendungen einzelner Clubmitglieder, alpiner Vereine, der « Unfall Zürich » und anderer Gönner. So wurde es möglich, seit 1906 bis Ende 1960 aus dem Fonds Fr. 72 724 oder im Jahr durchschnitt lieh Fr. 1322 an unterstützungsbedürftige Führer oder ihre Familien auszurichten. Davon entfallen auf die Kriegsjahre 1915-1918 Fr. 23 224.durchschnittlich pro Jahr Fr. 4604.80 1939-1946 Fr. 11500. » » » Fr. 1437.50 + Fr. 8 400.Huberstiftung, » » » Fr. 1050. Die Not der Führer war im zweiten Weltkrieg demnach bedeutend kleiner als im ersten, dank der Fürsorge des Bundes und dank der bereits erwähnten Verdienstmöglichkeit mancher Führer in den Gebirgskursen der Armee.

Das Vermögen des Führerunterstützungsfonds betrug auf 31. Dezember 1960 Fr. 53 870.15.

Die Führerversicherung. Es erübrigt sich, hier eingehend das Werden und segensreiche Wirken der Führerversicherung zu schildern; sie wurde 1881 gegründet und 1943 aufgehoben und ist nicht mehr aktuell.

Das Verhältnis zwischen SAC und Führerschaft Aus dem Geiste patriarchalischer Fürsorge und Anteilnahme des SAC und der gelegentlich schüchtern-trotzigen Abwehrstellung der Führerschaft entwickelte sich in Verlaufe der Zeit eine erfreuliche und fruchtbare Zusammenarbeit der zwar ungleichen Partner. Früh schon halfen die Führer bei Hüttenbauten und Weganlagen mit Rat und freiwilliger Arbeit das Gebirge erschliessen. Mit natürlicher Begabung und praktischem Verstand stellen sie sich in den Dienst des Rettungswesens. Manche Bergsektion verdankt ihre Gründung der Initiative weitsichtiger Führer; jeder tüchtige Führer findet willige Aufnahme und gute Kameradschaft im SAC. Das Führerreglement von 1943 empfiehlt: « Der Beitritt der Führer zum SAC ist anzustreben. » Der Schweizerische Bergführerverband bezweckt unter anderem « die Wahrung guter Beziehungen zu den kantonalen Führerkommissionen, zum Schweizer-Alpenclub, zu andern alpinen Vereinen und zu den Bergsteigern überhaupt ». Manche Führer finden auf den Sektionstouren, in Tourenwochen und Kursen Arbeit und Verdienst und gelegentlich auch « Herren » für private Touren. Viele SAC-Mitglieder sind in langjähriger Freundschaft mit ihren Führern verbunden. Trotzdem blieben und bleiben bei den manchmal scheinbar entgegengesetzten Interessen Meinungsverschiedenheiten und kleine Missstimmungen zwischen SAC und Führerschaft nicht aus. So bezüglich der Tarife, der Versicherung, der Führerlosen, der Tourenleiter, der Kurse, der Sektionstouren. Die Tarife sind ein Kompromisswerk, an dem Führer, Führerkommissionen und SAC gearbeitet haben. Es wäre ein Wunder, wenn sie trotzdem, oder gerade deswegen, alle befriedigen könnten. Die Führerversicherung wurde von kurzsichtigen Führern als Last empfunden, und ebenso kurzsichtige SAC-Leute fanden die Prämienbeiträge der Centralkasse zu gross. Heute ist dieser Stein des Anstosses beseitigt. Seit Jahren fanden sich Führer hintangesetzt, weil sie als Mitglieder des SAC an dessen Tourenunfallversicherung nicht teilhaben konnten; auch das ist heute erledigt. Als um die Jahrhundertwende ein hässlicher Zwist fast dreissig Jahre lang Führer und Führerlose wider einander aufbrachte, da nahmen das CC und namhafte Mitglieder des SAC mehrmals Stellung für die Führer. Seither haben sich Führer und Führerlose kennen-, wohl auch achten und vertragen gelernt. Zum Vorteil für beide. Bleibt das Missbehagen der Führer über Tourenleiter, Kurse und Sektionstouren.

Die Tourenleiterkurse haben den Zweck, und sollen ihn auch in Zukunft behalten, alpinistisch tüchtige und durch ihren Charakter geeignete Clubmitglieder so auszubilden, dass sie imstande sind, Sektionstouren einwandfrei zu organisieren, auf der Tour als Vertrauensmann Tourenteilnehmer und Führer zu verbinden und, wenn nötig, den Führer in der technischen Führung und Leitung zu unterstützen. Die Tourenleiter sind der Sektion und den Tourenkameraden für den guten Verlauf der Tour zusammen mit dem Führer verantwortlich. Kein objektiver Führer wird dem SAC das Recht bestreiten können, Tourenleiter in diesem Sinne auszubilden und sie auf Sektionstouren und in Kursen einzusetzen. Anders verhielte es sich, wenn die Tourenleiter als Führerersatz gebraucht, auch schwierige Sektionstouren führerlos unternähmen. Doch bin ich überzeugt, dass weder verantwortungsbewusste Sektionsvorstände noch verantwortungsbewusste Tourenleiter zu solchen Missgriffen Hand bieten. Sollte ein Tourenleiter sich gar als Führer ausgeben und engagieren lassen, wäre es leicht, dies zu unterbinden. Eine Konkurrenzierung der Führer durch die Tourenleiter liegt keinesfalls in der Absicht des SAC.

Das Missbehagen über die Kurse und Übungswochen beruht auf der vorgefassten Meinung, sie entziehen den Führern die Kundschaft. Unter den Kursteilnehmern sind jedoch nur äusserst wenige in der glücklichen Lage, sich einen eigenen Führer leisten zu können. Sie haben trotzdem ein Anrecht, Glück und Freuden des Bergsteigens zu erleben. Die Kurse und Tourenwochen ermöglichen dies; sie bieten zudem die nötige Gelegenheit, mindestens die elementaren Grundlagen für eigene, leichtere Touren zu erwerben. Zudem steht die Leitung der Kurse und Wochen in den Händen tüchtiger Führer, an denen es liegt, für die Führerschaft Verständnis und Achtung zu gewinnen.

Als ehemaliger Führer und als langjähriges Mitglied des SAC teile ich das Missbehagen über gewisse Sektionstouren. Es gilt all den langen und schwierigen Touren, die mit zu viel Leuten und zu wenig Führern unternommen werden. Es ist meines Erachtens nicht richtig, einem Führer zuzumuten, er solle sechs oder acht oder gar mehr Leute z.B. über den Mittellegigrat auf den Eiger, über den Andersongrat auf das Schreckhorn, auf das Matterhorn, das Weisshorn, über den Biancograt auf den Bernina oder auf ähnlichen Touren führen. Ich verstehe und achte jeden Führer, der auf solche Touren verzichtet, selbst auf die Gefahr hin, deswegen apostrophiert zu werden. Die Sektionen mögen ihre Tourenprogramme wohl erwägen und sie nicht dem falschen Ehrgeiz einzelner Mitglieder ausliefern.

Der heutige Stand des Führerwesens Wie die Lebensführung überhaupt, wandelt sich auch der Alpinismus. Sein gegenwärtiger Stand wird gekennzeichnet durch den Kollektiv- und Massenbetrieb an den Modebergen; durch die Vereinsamung der entlegenen Tourengebiete; durch den Rückgang der grossen, klassischen Touren. Man versteigt sich in schaustellerische Wände und verliert sich mit Felshaken, Hammer und Bohrer Heutiger Bestand der Führer nach Zahl und Alter Zähljahre 1943 1961 1943 1961 1943 1961 1943 1961 1943 1961 1943 1961 Altersjahre 20-29 30-39 40-49 50-59 60 1- x Total Wallis 58 38 17 2 1 1 22 4 7 4 3 2 84 66 56 6 3 4 5 3 74 47 26 3 1 2 8 77 57 47 7 1 1 8 1 82 56 29 5 5 5 4 56 39 28 4 1 1 4 38 49 32 3 4 2 4 29 35 10 2 1 1 1 1 30 70 26 5 3 304 235 152 21 6 8 19 5 246 226 120 20 10 12 21 BernGraubünden...

Uri ObwaldenGlarus Waadt Tessin....

Appenzell

22 Total 117 42 221 163 199 186 133 132 80 134 750 657 1915-1918 Fr. 23 224.durchschnittlich pro Jahr Fr. 4604.80 1939-1946 Fr. 11500. » » » Fr. 1437.50 + Fr. 8 400.Huberstiftung, » » » Fr. 1050. Die Not der Führer war im zweiten Weltkrieg demnach bedeutend kleiner als im ersten, dank der Fürsorge des Bundes und dank der bereits erwähnten Verdienstmöglichkeit mancher Führer in den Gebirgskursen der Armee.

Das Vermögen des Führerunterstützungsfonds betrug auf 31. Dezember 1960 Fr. 53 870.15.

Die Führerversicherung. Es erübrigt sich, hier eingehend das Werden und segensreiche Wirken der Führerversicherung zu schildern; sie wurde 1881 gegründet und 1943 aufgehoben und ist nicht mehr aktuell.

Das Verhältnis zwischen SAC und Führerschaft Aus dem Geiste patriarchalischer Fürsorge und Anteilnahme des SAC und der gelegentlich schüchtern-trotzigen Abwehrstellung der Führerschaft entwickelte sich in Verlaufe der Zeit eine erfreuliche und fruchtbare Zusammenarbeit der zwar ungleichen Partner. Früh schon halfen die Führer bei Hüttenbauten und Weganlagen mit Rat und freiwilliger Arbeit das Gebirge erschliessen. Mit natürlicher Begabung und praktischem Verstand stellen sie sich in den Dienst des Rettungswesens. Manche Bergsektion verdankt ihre Gründung der Initiative weitsichtiger Führer; jeder tüchtige Führer findet willige Aufnahme und gute Kameradschaft im SAC. Das Führerreglement von 1943 empfiehlt: « Der Beitritt der Führer zum SAC ist anzustreben. » Der Schweizerische Bergführerverband bezweckt unter anderem « die Wahrung guter Beziehungen zu den kantonalen Führerkommissionen, zum Schweizer-Alpenclub, zu andern alpinen Vereinen und zu den Bergsteigern überhaupt ». Manche Führer finden auf den Sektionstouren, in Tourenwochen und Kursen Arbeit und Verdienst und gelegentlich auch « Herren » für private Touren. Viele SAC-Mitglieder sind in langjähriger Freundschaft mit ihren Führern verbunden. Trotzdem blieben und bleiben bei den manchmal scheinbar entgegengesetzten Interessen Meinungsverschiedenheiten und kleine Missstimmungen zwischen SAC und Führerschaft nicht aus. So bezüglich der Tarife, der Versicherung, der Führerlosen, der Tourenleiter, der Kurse, der Sektionstouren. Die Tarife sind ein Kompromisswerk, an dem Führer, Führerkommissionen und SAC gearbeitet haben. Es wäre ein Wunder, wenn sie trotzdem, oder gerade deswegen, alle befriedigen könnten. Die Führerversicherung wurde von kurzsichtigen Führern als Last empfunden, und ebenso kurzsichtige SAC-Leute fanden die Prämienbeiträge der Centralkasse zu gross. Heute ist dieser Stein des Anstosses beseitigt. Seit Jahren fanden sich Führer hintangesetzt, weil sie als Mitglieder des SAC an dessen Tourenunfallversicherung nicht teilhaben konnten; auch das ist heute erledigt. Als um die Jahrhundertwende ein hässlicher Zwist fast dreissig Jahre lang Führer und Führerlose wider einander aufbrachte, da nahmen das CC und namhafte Mitglieder des SAC mehrmals Stellung für die Führer. Seither haben sich Führer und Führerlose kennen-, wohl auch achten und vertragen gelernt. Zum Vorteil für beide. Bleibt das Missbehagen der Führer über Tourenleiter, Kurse und Sektionstouren.

Die Tourenleiterkurse haben den Zweck, und sollen ihn auch in Zukunft behalten, alpinistisch tüchtige und durch ihren Charakter geeignete Clubmitglieder so auszubilden, dass sie imstande sind, Sektionstouren einwandfrei zu organisieren, auf der Tour als Vertrauensmann Tourenteilnehmer und Führer zu verbinden und, wenn nötig, den Führer in der technischen Führung und Leitung zu unterstützen. Die Tourenleiter sind der Sektion und den Tourenkameraden für den guten 46 Verlauf der Tour zusammen mit dem Führer verantwortlich. Kein objektiver Führer wird dem SAC das Recht bestreiten können, Tourenleiter in diesem Sinne auszubilden und sie auf Sektionstouren und in Kursen einzusetzen. Anders verhielte es sich, wenn die Tourenleiter als Führerersatz gebraucht, auch schwierige Sektionstouren führerlos unternähmen. Doch bin ich überzeugt, dass weder verantwortungsbewusste Sektionsvorstände noch verantwortungsbewusste Tourenleiter zu solchen Missgriffen Hand bieten. Sollte ein Tourenleiter sich gar als Führer ausgeben und engagieren lassen, wäre es leicht, dies zu unterbinden. Eine Konkurrenzierung der Führer durch die Tourenleiter liegt keinesfalls in der Absicht des SAC.

Das Missbehagen über die Kurse und Übungswochen beruht auf der vorgefassten Meinung, sie entziehen den Führern die Kundschaft. Unter den Kursteilnehmern sind jedoch nur äusserst wenige in der glücklichen Lage, sich einen eigenen Führer leisten zu können. Sie haben trotzdem ein Anrecht, Glück und Freuden des Bergsteigens zu erleben. Die Kurse und Tourenwochen ermöglichen dies; sie bieten zudem die nötige Gelegenheit, mindestens die elementaren Grundlagen für eigene, leichtere Touren zu erwerben. Zudem steht die Leitung der Kurse und Wochen in den Händen tüchtiger Führer, an denen es liegt, für die Führerschaft Verständnis und Achtung zu gewinnen.

Als ehemaliger Führer und als langjähriges Mitglied des SAC teile ich das Missbehagen über gewisse Sektionstouren. Es gilt all den langen und schwierigen Touren, die mit zu viel Leuten und zu wenig Führern unternommen werden. Es ist meines Erachtens nicht richtig, einem Führer zuzumuten, er solle sechs oder acht oder gar mehr Leute z.B. über den Mittellegigrat auf den Eiger, über den Andersongrat auf das Schreckhorn, auf das Matterhorn, das Weisshorn, über den Biancograt auf den Bernina oder auf ähnlichen Touren führen. Ich verstehe und achte jeden Führer, der auf solche Touren verzichtet, selbst auf die Gefahr hin, deswegen apostrophiert zu werden. Die Sektionen mögen ihre Tourenprogramme wohl erwägen und sie nicht dem falschen Ehrgeiz einzelner Mitglieder ausliefern.

Der heutige Stand des Führerwesens Wie die Lebensführung überhaupt, wandelt sich auch der Alpinismus. Sein gegenwärtiger Stand wird gekennzeichnet durch den Kollektiv- und Massenbetrieb an den Modebergen; durch die Vereinsamung der entlegenen Tourengebiete; durch den Rückgang der grossen, klassischen Touren. Man versteigt sich in schaustellerische Wände und verliert sich mit Felshaken, Hammer und Bohrer Heutiger Bestand der Führer nach Zahl und Alter Zähljahre 1943 1961 1943 1961 1943 1961 1943 1961 1943 1961 1943 1961 Altersjahre 20-29 30-39 40-49 50-59 60 1- x Total Wallis 58 38 17 2 1 1 22 4 7 4 3 2 84 66 56 6 3 4 5 3 74 47 26 3 1 2 8 77 57 47 7 1 1 8 1 82 56 29 5 5 5 4 56 39 28 4 1 1 4 38 49 32 3 4 2 4 29 35 10 2 1 1 1 1 30 70 26 5 3 304 235 152 21 6 8 19 5 246 226 120 20 10 12 21 BernGraubünden...

Uri ObwaldenGlarus Waadt Tessin....

Appenzell

22 Total 117 42 221 163 199 186 133 132 80 134 750 657 47 und ausgebaut werden. Aus kleinen Materialdepots wurden organisierte Rettungsstellen. Basisräume und Grossdepots wurden geschaffen. Trotzdem musste man in den Jahren nach dem zweiten Weltkriege feststellen, dass das Ausland, vor allem Österreich und Deutschland, sowohl in der Beschaffung neuzeitlicher Rettungsgeräte als auch im Ausbildungsstande der Mannschaften, der Schweiz weit voraus war. Erfahrungen im Gebirgsdienst während des Krieges schufen Rettungsgeräte und Hilfemöglichkeiten, die in dieser Einsatzmöglichkeit bei uns nicht vorhanden waren. Weitsichtige Rettungschefs der jeweiligen Central-Comités haben aber die Situation erfasst und den Anschluss gefunden. Die Bergführer allein vermochten den ständig im Steigen begriffenen Rettungseinsätzen nebst ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr gerecht zu werden. Beherzte und berggewohnte SAC-Leute und weitere uneigennützige Helfer stellten sich den Obmännern dieser Rettungsstationen zur Verfügung. Der Schulung der Rettungsleute wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Über 130 Rettungsstationen mit 400 Bergführern und über 1400 Rettungsleuten mussten mit neuern Rettungsmethoden und Material zuerst im Kader auf internationaler Basis, dann an Zentral-, Regional- und örtlichen Kursen vertraut gemacht werden. Das gesamte Schulungsproblem dürfte auch für die Zukunft eine der primärsten und ehrenvollsten Aufgaben der jeweiligen Rettungschefs der Central-Comités und Sektionen sein. Das Rettungswesen im SAC hat damit seine ursprüngliche bescheidenere Rolle endgültig verloren und nimmt im Gesamtclub heute durch seine Vielfältigkeit, sein grosses Arbeitspensum und gerade durch den aufopfernden, freiwilligen Einsatz der Rettungsleute eine wichtige Stellung ein.

Wohl huldigt man im Alpenclub mit Recht nach wie vor dem Gedanken « Bergsteigen, und nicht Retten, ist erster Zweck des Clubs ». Doch haben sich die gleichen Männer den immer grosser werdenden Anforderungen, die das alpine Rettungswesen als Begleiterscheinung hervorbrachte, nicht verschlossen und in grosszügiger und weitsichtiger Art und Weise Mittel zur Verfügung gestellt, die sehr beachtenswert sind. In seiner Grosszügigkeit und dem Wunsche, den verunglückten Touristen in der weiten Bergwelt Helfer zu sein, sind dem Alpenclub Pflichten und Lasten erwachsen, deren Auswirkungen in finanzieller Hinsicht den kantonalen und kommunalen Behörden als normale Aufgabe im Dienste der Öffentlichkeit zustehen würde. Man war sich von allem Anfange an bewusst - und dies ist auch schon bei der Schaffung des ersten Réglementes für Rettungsstationen eindeutig und klar erfasst worden -, dass die Bergung einer Leiche im alpinen Sektor nicht Aufgabe unserer Rettungsstationen ist, sondern in die Kompetenz der Unfallgemeinden fällt. Nur vereinzelte Gemeinden besitzen aber eine eigene Organisation, die in der Lage ist, Totenbergungen in schwerem Fels selbst vorzunehmen, und so stützte man sich eben weiterhin auf die bewährten Rettungskolonnen des SAC, wobei die entstandenen Kosten der Unfallgemeinde in Rechnung zu stellen sind, wie die Unfallgemeinde für die Bergung eines Toten und eventuell schickliche Beerdigung laut Bundesgesetz verantwortlich ist. Ganz anders verhält es sich aber bei der Rechnungstellung von Aktionskosten für nicht tödlich verletzte Touristen. Mit der Schaffung der in SAC-Kreisen überaus segensreich empfundenen, internen Bergungskostengutsprache bildet die Begleichung der Bergungskostenrechnung für SAC-Mitglieder kein Problem mehr. Dagegen häufen sich die Schwierigkeiten für die Einbringung der Aktionskosten verunglückter Nicht-SAC-Mitglieder und Ausländer. Hier hat der SAC oft schwer, die Deckung der Kosten zu erreichen. Heimatgemeinden, öffentliche Institutionen, Konsulate, in- und ausländische Bergsportverbände müssen laufend angegangen werden. Oft genug hat dann nichteinbringbare Forderungen der Gesamtalpenclub zu übernehmen.

Natürlich haben auch die Bergrettungskosten mit der wachsenden Teuerung eine wesentliche Steigerung erfahren. Taggelder für entgangene Führerhonorare und Taglöhne sind von Fr. 20. 4 Die Alpen - 1963 - Les Alpes49 und ausgebaut werden. Aus kleinen Materialdepots wurden organisierte Rettungsstellen. Basisräume und Grossdepots wurden geschaffen. Trotzdem musste man in den Jahren nach dem zweiten Weltkriege feststellen, dass das Ausland, vor allem Österreich und Deutschland, sowohl in der Beschaffung neuzeitlicher Rettungsgeräte als auch im Ausbildungsstande der Mannschaften, der Schweiz weit voraus war. Erfahrungen im Gebirgsdienst während des Krieges schufen Rettungsgeräte und Hilfemöglichkeiten, die in dieser Einsatzmöglichkeit bei uns nicht vorhanden waren. Weitsichtige Rettungschefs der jeweiligen Central-Comités haben aber die Situation erfasst und den Anschluss gefunden. Die Bergführer allein vermochten den ständig im Steigen begriffenen Rettungseinsätzen nebst ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr gerecht zu werden. Beherzte und berggewohnte S AC-Leute und weitere uneigennützige Helfer stellten sich den Obmännern dieser Rettungsstationen zur Verfügung. Der Schulung der Rettungsleute wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Über 130 Rettungsstationen mit 400 Bergführern und über 1400 Rettungsleuten mussten mit neuern Rettungsmethoden und Material zuerst im Kader auf internationaler Basis, dann an Zentral-, Regional- und örtlichen Kursen vertraut gemacht werden. Das gesamte Schulungsproblem dürfte auch für die Zukunft eine der primärsten und ehrenvollsten Aufgaben der jeweiligen Rettungschefs der Central-Comités und Sektionen sein. Das Rettungswesen im SAC hat damit seine ursprüngliche bescheidenere Rolle endgültig verloren und nimmt im Gesamtclub heute durch seine Vielfältigkeit, sein grosses Arbeitspensum und gerade durch den aufopfernden, freiwilligen Einsatz der Rettungsleute eine wichtige Stellung ein.

Wohl huldigt man im Alpenclub mit Recht nach wie vor dem Gedanken « Bergsteigen, und nicht Retten, ist erster Zweck des Clubs ». Doch haben sich die gleichen Männer den immer grosser werdenden Anforderungen, die das alpine Rettungswesen als Begleiterscheinung hervorbrachte, nicht verschlossen und in grosszügiger und weitsichtiger Art und Weise Mittel zur Verfügung gestellt, die sehr beachtenswert sind. In seiner Grosszügigkeit und dem Wunsche, den verunglückten Touristen in der weiten Bergwelt Helfer zu sein, sind dem Alpenclub Pflichten und Lasten erwachsen, deren Auswirkungen in finanzieller Hinsicht den kantonalen und kommunalen Behörden als normale Aufgabe im Dienste der Öffentlichkeit zustehen würde. Man war sich von allem Anfange an bewusst - und dies ist auch schon bei der Schaffung des ersten Réglementes für Rettungsstationen eindeutig und klar erfasst worden -, dass die Bergung einer Leiche im alpinen Sektor nicht Aufgabe unserer Rettungsstationen ist, sondern in die Kompetenz der Unfallgemeinden fällt. Nur vereinzelte Gemeinden besitzen aber eine eigene Organisation, die in der Lage ist, Totenbergungen in schwerem Fels selbst vorzunehmen, und so stützte man sich eben weiterhin auf die bewährten Rettungskolonnen des SAC, wobei die entstandenen Kosten der Unfallgemeinde in Rechnung zu stellen sind, wie die Unfallgemeinde für die Bergung eines Toten und eventuell schickliche Beerdigung laut Bundesgesetz verantwortlich ist. Ganz anders verhält es sich aber bei der Rechnungstellung von Aktionskosten für nicht tödlich verletzte Touristen. Mit der Schaffung der in SAC-Kreisen überaus segensreich empfundenen, internen Bergungskostengutsprache bildet die Begleichung der Bergungskostenrechnung für SAC-Mitglieder kein Problem mehr. Dagegen häufen sich die Schwierigkeiten für die Einbringung der Aktionskosten verunglückter Nicht-SAC-Mitglieder und Ausländer. Hier hat der SAC oft schwer, die Deckung der Kosten zu erreichen. Heimatgemeinden, öffentliche Institutionen, Konsulate, in- und ausländische Bergsportverbände müssen laufend angegangen werden. Oft genug hat dann nichteinbringbare Forderungen der Gesamtalpenclub zu übernehmen.

Natürlich haben auch die Bergrettungskosten mit der wachsenden Teuerung eine wesentliche Steigerung erfahren. Taggelder für entgangene Führerhonorare und Taglöhne sind von Fr. 20. 4 Die Alpen- 1963 - Les Alpes49 1962 besass der SAC 130 Rettungsstationen mit rund 1870 Mann, ca. 400 Bergführer, 870 SAC-Mitglieder und 600 Samariter und weitere Helfer.

Lawinenhundewesen Nach schweren Katastrophen und Lawinenunglücken im winterlichen Hochgebirge kommt wohl dieser Sparte im Rettungswesen des SAC besondere Bedeutung zu. Aus dieser Erkenntnis hat der Alpenclub nach dem zweiten Weltkriege die Nachfolge des Kriegshundewesens der Armee angetreten. Auf über hunderttausend Franken stellen sich seither die Ausbildungskosten für den SAC und als Bilanz: 7 Lebensrettungen und nahezu 100 Totenbergungen. Ein weit verzweigtes Netz von Führern und Lawinenhunden der militärischen Instanzen, des SAC, der Grenzwacht und Polizei sowie der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft ist heute das Ergebnis dieses Rettungszweiges.

In den letzten Jahren ist man unter dem Druck der Notwendigkeit von der ursprünglich noch recht ausgeprägten Grundschulung der Hundeführer und Hunde auf kynologischer Basis zur Ernstfall-Einsatzschulung übergegangen. Der technische Leiter der Lawinenhundeausbildung strebt dabei an, Mann und Hund so auszubilden, dass diese sich als Einheit im Wirklichkeitsfall bewähren. Der SAC setzt heute in der Ausbildung von Mann und Hund alles ein, um diese Einsatzeinheit zu erreichen. Dabei leisten sowohl Polizei als auch der Schweizerische Kynologische Verein durch die Übernahme der Grundschulung wertvolle Vorarbeit. Die Lawinenhunde der Grenzwacht werden in eigenen Kursen ausgebildet.

Um die alljährlich immer wieder in Lawinen Verunglückten dem weissen Tod zu entreissen, ist an der Entwicklung neuer Hilfsmöglichkeiten weitergearbeitet worden. Ein neues Verfahren, Verschüttete durch einen von ihnen mitgeführten kleinen Magneten, der in seiner Umgebung eine magnetische Strömung verursacht, aufzufinden, hat zur Erfindung eines elektronischen Gerätes geführt, mit welchem eine Lokalisierung des Magnetfeldes und damit das Auffinden eines Verschütteten möglich sein soll. Bedingung für die Anwendung dieses Verfahrens ist, dass der Skifahrer einen Magneten bei sich trägt, z.B. in den Skischuhen eingebaut. Anderseits ist natürlich auch das Vorhandensein eines entsprechenden Suchgerätes in der Hand der Rettungsstellen nötig. Die Anmarschwege mit einem solchen Gerät oder mit einem Lawinenhund bleiben dieselben, wobei aber hinsichtlich der Suchgeschwindigkeit dem ausgebildeten Lawinenhund der Vorzug eingeräumt werden muss. Mit Einsatz der Flughilfe kann natürlich in beiden Fällen weitgehende Zeiteinsparung erfolgen, was bei der Suche nach Verschütteten an erster Stelle stehen muss.

Auch auf dem Gebiete der Radar- und Echolotung sind Versuche im Gange. Massgebende Leute warnen aber, beim heutigen Stand der neuen Versuche an eine Überholung der Lawinenhunde und der Lawinenschnur nur zu denken.

1962 waren im Dienst unserer diesbezüglichen Rettungsorganisation 83 Mann mit Hunden als voll einsatzbereit und 35 Mann mit Hunden im Anfänger-Dienst.

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