Protokoll der XXXVII. Delegiertenversammlung | Club Alpino Svizzero CAS
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Protokoll der XXXVII. Delegiertenversammlung

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der

XXXVII. Delegiertenversammlung der S.A.C.

vom 2. September 1899, um 3 Uhr nachmittags. in Lugano.

Vorsitzender: Herr Colomb, Centralpräsident.

Anwesend sind 6 Mitglieder des Centralkomitees und 95 Delegierte, welche 38 Sektionen vertreten.

1. Bei Eröffnung der Sitzung empfiehlt der Centralpräsident dem neuzuwählenden Centralkomitee, die Frage zu prüfen, ob es nicht angezeigt wäre, die Verfallzeit zur Einreichung von Anträgen, die an der Delegiertenversammlung zu behandeln sind, abzuändern. Die Frist von 14 Tagen ist — besonders auch in Anbetracht der Jahreszeit, während welcher die Versammlungen statthaben — oft dazu angethan, die Besprechung von interessanten Fragen zu verhindern.

Es wäre auch angezeigt, zu erwägen, ob die Anträge betreff Budget für Clubhütten den Sektionen nicht ebensogut mitgeteilt werden sollten als anderweitige Anregungen; dies besonders, um unreife Beschlüsse zu vermeiden.

2. Nach Ablauf der Eingabefrist sind dem Centralkomitee zwei Mitteilungen zugekommen:

Die eine, von der Sektion Randen ausgehend, wünscht, das Centralkomitee möchte sich mit der Reklame beschäftigen, welche in ausländischen illustrierten Zeitschriften zu gunsten von interessanten Gegenden der Schweiz zu machen wäre.

Die andere — von der Sektion Piz Sol — dahinzielend, es möchten Vorkehrungen getroffen werden, damit die Rechte der Mitglieder des S.A.C. in betreff Benutzung der Clubhütten durch Fremde nicht geschmälert werden. Sie beantragt deshalb folgende Beschlußfassung:

a. Die Mitglieder des S.A.C. haben in jedem Falle und unter allen Umständen in den vom S.A.C. oder seinen Sektionen erstellten oder unterhaltenen Hütten den Vorrang.

b. Vereinigungen oder Gesellschaften von mehr als fünf Personen, welche eine Hütte zu benützen wünschen, müssen die Erlaubnis hierfür beim Centralkomitee oder der kompetenten Sektion einholen und davon in der Alpina Anzeige machen, wie dies für Sektionsausflüge üblich ist; dies um allfällige Konflikte zu vermeiden.

c. Die Mitglieder des S.A.C. sind berechtigt, einen eigenen Schlüssel für die Clubhütten zu besitzen. In Hütten, welche mehrere Lokale enthalten, soll eines derselben den Mitgliedern des S.A.C. reserviert sein.

Diese verspäteten Motionen, welche eine Prüfung erfordern, sollen bei Zeit und Gelegenheit wieder aufgenommen werden, nachdem den Sektionen Gelegenheit geboten worden, sich über deren Inhalt zu äußern.

Das Centralkomitee wird beauftragt, seinerseits diese Fragen zu prüfen.

3. Die von Herrn Sandoz, Centralkassier, vorgelegte Jahresrechnung schließt mit einem Überschuß von Fr. 593. 30.

Nach dem Rapporte des Herrn Dr. Bähler ( Biel ), der im Namen der Rechnungsprüfungskommission handelt, wird die Rechnungsführung des Centralkomitees genehmigt und gebührend verdankt.

Das Budget für 1900, welches der Versammlung vorliegt, zeigt eine Bilanz von Fr. 34,000.

4. Budget für Neubauten.

In einem besonderen Rapporte beantragt das Centralkomitee folgende Subventionen:

a. Wildhornhütte ( Sektion Moléson ) Fr. 2000. Angenommen.

b. Hüfialphütte ( Sektion Pilatus ) Fr. 1100.

Nach einer Diskussion, an welcher sich die Herren Wyß ( Pilatus ) und Frick ( Uto ) beteiligen, wird obiger Kredit gewährt.

Herr Frick hebt hervor, daß sich die Auslagen für Hütten nachgerade in beunruhigender Weise vermehren, und er ladet das Centralkomitee ein, den Sektionen anzuempfehlen, beim Baue von Hütten größte Sparsamkeit zu beobachten.

c. Doldenhornhütte Fr. 500. Angenommen.

d. Obere Matterhornhütte Fr. 500. Angenommen.

e. Linardhütte ( Unterengadin ) Fr. 2700. Angenommen.

f. Weißhornhütte ( Basel ) Fr. 1500. Angenommen.

g. Die Segnes- und Calandahütte.

Die Sektion Rhätia verlangt für erstere Fr. 5000 und für letztere Fr. 3500.

Das Centralkomitee begnügt sich, hervorzuheben, daß der Bau der Segneshütte ausgeführt wurde, ohne daß vorher seine Zustimmung dafür eingeholt worden, und daß der Beitrag nicht mehr dem gewöhnlichen Budget beigefügt werden könnte.

Für Entrichtung des Beitrages spricht mit Wärme Herr Bener ( Rhätia ), gegen eine solche erheben sich die Herren Bernoulli ( Bern ) und Christen ( Burgdorf ) wegen Nichtbeachtung der Reglemente, und Herr Balavoine ( Genf ), mit Rücksicht auf eine gute Finanzverwaltung.

Letzterer möchte die ganze Frage ans Centralkomitee zurückweisen, das nach sorgfältiger Prüfung einer nächsten Versammlung rapportieren würde.

Herr Lehmann ( Bachtel ) beantragt Abweisung des Kredites für die Segneshütte, aber Aufnahme der Fr. 3500 für die Calandahütte in verschiedenen Teilzahlungen, um das Budget nicht allzusehr zu belasten.

Der Antrag des Herrn Balavoine — Rückweisung der Angelegenheit ans Centralkomitee — dem sich die Delegierten der Sektion Rhätia anschließen, wird mit 43 gegen 35 Stimmen angenommen.

5. Bezüglich Erteilung von Führerdiplomen beantragt das Centralkomitee der Versammlung folgende Maßnahmen:

a. Personen, welche einem Führerkurse zu folgen wünschen, ohne die Absicht zu haben, den Führerdienst jemals auszuüben, können vom Centralkomitee eine besondere Bewilligung dazu erhalten.

b. Bei Ausrechnung des Betrages, welchen das Centralkomitee den leitenden Sektionen gewährt, wird ihre Anwesenheit nicht mitgezählt.

c. Personen, welche unter den in Artikel a angegebenen Bedingungen einem Führerkurse beiwohnen, erhalten nach einem mit Erfolg bestandenen Examen ein Ausweiszeugnis. Dieses Zeugnis giebt aber weder Anrecht auf Diplom, noch auf ein Patent; auch hat es für den Inhaber keinerlei Vergünstigungen zur Folge für die Führerversicherung, wie sie vom S.A.C. eingerichtet worden ist.

Die Sektion Pilatus schlägt folgende Fassung vor:

a. Jedes Mitglied des S.A.C., das sich nach Maßgabe des Reglementes über die Führerkurse und die Erteilung der Führerdiplome des S.A.C. über die Befähigung ausweist, ist berechtigt, das Fuhrerdiplom durch Teilnahme an einem solchen Führerkurse zu erwerben.

b. Diejenigen Mitglieder des S.A.C., die ein Führerdiplom zu erwerben wünschen, ohne sich zu verpflichten, den Führerberuf gewerbsmäßig auszuüben, was bei der Anmeldung beim Centralkomitee ausdrücklich zu erklären ist, werden bei der Ausrechnung des Beitrages, welchen das Centralkomitee den leitenden Sektionen gewährt, nicht mitgezählt und sind nicht berechtigt, der vom S.A.C. eingerichteten Führerversicherung beizutreten und für Führung Bezahlung in irgend einer Form zu fordern.

Herr Bernoulli ( Bern ) seinerseits unterbreitet der Versammlung folgenden Antrag:

a. Mitglieder des S.A.C., welche einem Führerkurse zu folgen wünschen, ohne die Absicht zu haben, den Führerberuf jemals auszuüben, sollen dazu vom Centralkomitee die Bewilligung erhalten, wenn sie die von einem Fuhreraspiranten verlangten Eigenschaften besitzen, b. Unverändert.

c. Die Mitglieder des S.A.C., welche unter den in Artikel a angegebenen Bedingungen einem Führerkurse beiwohnen, erhalten nach einem mit Erfolg bestandenen Esamen das Diplom II. Klasse. Dasselbe hat jedoch für den Inhaber keinerlei Vergünstigungen zur Folge in Bezug auf die vom S.A.C. eingerichtete Führerversicherung.

Nach langer Diskussion, an welcher sich die Herren Wyß ( Pilatus ), Scherrer ( St. Gallen ), Lavater ( Uto ), Bernoulli ( Bern ), Montandon ( Bern ) und Meckenstock ( Centralkomitee ) beteiligen und wobei die verschiedensten Ansichten zur Geltung kommen, wird die ganze Frage auf Antrag des Herrn Barbey ( Diablerets ) ans Centralkomitee zurückgewiesen.

6. Der Antrag der Sektion Rhätia lautet folgendermaßen:

Der Beschluß der Langenthaler Delegiertenversammlung betreffend Einzug des Jahrbuchabonnementes und Zusendung des Jahrbuches ist an der Versammlung in Lugano in Wiedererwägung zu ziehen.

Herr Dübi ( Bern ) wünscht, daß man die Motion in dem Sinne annehme, daß das Centralkomitee beauftragt sei, bei einer nächsten Versammlung neue bestimmte Anträge vorzulegen über die beste Art der Versendung des Jahrbuches. Angenommen.

7. Die Sektion St. Gallen hat folgenden Vorschlag gemacht:

Das Centralkomitee ist eingeladen, sich mit einer schweizerischen Unfallversicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, um besondere Bedingungen für die Unfallversicherung der Mitglieder des S.A.C. zu erwirken und hierüber der nächsten Delegiertenversammlung Bericht zu erstatten.

Das Centralkomitee erklärt sich bereit, die Frage zu prüfen; nach einigen Auseinandersetzungen von seiten der Herren Scherrer ( St. Gallen ) und Bernoulli ( Bern ) erhält es von der Versammlung den bestimmten Auftrag, die nötigen Vorarbeiten zu treffen.

Dabei ist vorausgesetzt, daß das Centralkomitee sich sowohl an fremde, als auch schweizerische Gesellschaften wenden dürfe.

8. In die Rechnungsprüfungskommission für 1899 werden gewählt die Herren Nicollier ( Jaman ) und Kummer ( Basel ) und als Suppleanten die Herren Natermann ( Genf ) und Forster ( Weißenstein ).

9. Nach den Anträgen des Centralkomitees wird beschlossen, der Generalversammlung vom 1. Januar 1900 an Winterthur als Sitz des Centralkomitees vorzuschlagen.

10. Gestützt auf einen Rapport des Präsidenten wird beschlossen, der Generalversammlung als Exkursionsgebiet für 1900 bis 1901 die Schweizerseite des Mont Blanc - Massivs vorzuschlagen.

11. Da die Sektion Bernina sich bereit erklärt, das Centralfest für 1901 zu übernehmen, wird das Anerbieten nach einigen liebenswürdigen Worten von seiten des Herrn Saratz - Badrutt von den Delegierten mit Dank angenommen. Vorbehalten bleibt immerhin, daß, wenn eine andere Sektion an den S.A.C. für 1901 eine Einladung erlassen sollte, die- jenige der Sektion Bernina auf 1903 zurückverlegt würde, um den Clubisten zugleich Gelegenheit zu geben, die gegenwärtig im Bau befindlichen Eisenbahnlinien zu benutzen.

12. Herr Bettschart ( Mythen ) fragt an, was aus der Gletscherkommission und ihren Veröffentlichungen geworden sei.

Herr Perrochet antwortet hierauf, daß die Ausarbeitung des Rapportes besagter Kommission bereits begonnen habe, aber zahlreichen Schwierigkeiten begegne.

Schluß der Sitzung 6 1/2 Uhr.

Für das Centralkomitee Der Schriftführer:Der Vorsitzende:

Meckenstock.Eug. Colomb.

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